Ergebnisse 1 bis 20 von 55 Treffern
Für den gefahrlosen Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel sind insbesondere 2 Schutzziele relevant:1. Schutz gegen direkte Berührung (von unter Spannung stehenden Teilen)2. Schutz gegen indirekte Berührung (schützt den Benutzer im Fehlerfall)Damit die Schutzmaßnahmen wirksam erhalten bleiben, müssen regelmäßig Prüfungen stattfinden (s. DGUV Vorschrift 3 "Elektrische Anlagen ...
Stand: 12.01.2021
Dialog: 4330
- und Komponentenhersteller sind die Anforderungen der Richtlinie ECE R 100 zu erfüllen.9.3 Ladekabel prüfenFrage: Wie sollen Ladekabel für Elektrofahrzeuge geprüft werden? Ladekabel sind zum Beispiel Verlängerungskabel Mode 2 mit zwei speziellen Steckern und Ladekabel für die häusliche 230-V-Steckdose. Dieses Kabel beinhaltet Vorschalt-/Schutz- Elektronik. Der Händler ist zur Prüfung nicht in der Lage. Die beiden „Prüf ...
Stand: 14.07.2022
Dialog: 42840
Die Broschüre "FBHM-085 „Prüfungen an BWS Berührungslos Wirkende Schutzeinrichtungen“" der DGUV macht unter der Nummer 5 zu der Dokumentation der Prüfung folgende Angaben:"Das Ergebnis der Prüfung muss aufgezeichnet werden. Die Aufzeichnungen müssen mindestens folgende Angaben enthalten:● Maschinen-/Anlagendefinition● Prüfdatum● Prüfer/Prüferin● Art der Prüfung● Grundlagen der Prüfung● Prüfumfang ...
Stand: 02.11.2022
Dialog: 43712
Es handelt es sich bei den Prüfungen nach DGUV V3 und DGUV V54 um unterschiedliche Prüfungen, so das sich alle 4 Jahre eine doppelte Prüfung ergibt. Dies lässt sich daraus schließen, dass sich die DGUV V3 auf "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" und sich die DGUV V54 auf "Winden, Hub- und Zuggeräte" bezieht. Die beiden Vorschriften prüfen somit unterschiedliche "Teile" des Betriebsmittels. ...
Stand: 21.04.2016
Dialog: 26439
Der Prüfumfang bei der Überprüfung elektrischer Betriebsmittel gliedert sich in die folgenden Bereiche und wird im Anhang 5 der DGUV Information 203-071 "Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel - Organisation durch den Unternehmer" dargestellt:- Besichtigen (5.1.1, Anhang 4 BGI/GUV-I 5190) - Messen (5.1.2) - Erproben, Funktionsprüfung (5.1.3) - Dokumentation (Kap. 7 ...
Stand: 29.12.2016
Dialog: 15108
Forderungen hinsichtlich der Dokumentation der Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV sowie aus der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 bzw. DGUV Vorschrift 4 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel". (Die Unfallverhütungsvorschriften sind wie alle weiteren Regelwerke der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung ...
Stand: 10.03.2017
Dialog: 6653
des Schutzes durch sichere Trennung bei SELV, PELV und Schutztrennung (nicht während des Betriebs durchführbar)- Messung der Widerstände von isolierenden Fußböden und isolierenden Wänden (normalerweise während des Betriebes durchführbar)- Prüfung von Fehlerstromschutzeinrichtungen (nicht während des Betriebs durchführbar, da diese zur Auslösung gebracht werden)- Ermittlung der Schleifenimpedanz ...
Stand: 12.02.2023
Dialog: 18294
Dokumentationspflichten für Prüfungen von Arbeitsmitteln finden sich im § 14 Abs.7 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) . Danach hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die Prüfergebnisse aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden.Die Aufzeichnungen können auch in elektronischer Form aufbewahrt werden. Werden Arbeitsmittel an unterschiedlichen Betriebsorten ...
Stand: 02.07.2019
Dialog: 25626
In der TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" wird unter Nummer 8.3 Dokumentation folgendes ausgeführt:"8.3.1 Prüfungen nach Nummer 4.2(1) Gemäß § 14 Absatz 7 BetrSichV müssen die Aufzeichnungen mindestens die folgenden Angaben enthalten:− Art der Prüfung,− Prüfumfang,− Ergebnis der Prüfung und− Name und Unterschrift der zur Prüfung befähigten Person ...
Stand: 02.07.2019
Dialog: 22151
Zu Ihrer ersten Frage: Die Prüfnorm DIN VDE 0701-0702 lässt es zu, dass auf die Prüfung des Schutzleiterwiderstandes verzichtet werden kann, wenn das Gerät hinsichtlich seiner Isolation praktisch einem SK-II-Gerät entspricht. Die Beurteilung, welche Schutzmaßnahme angewendet wurde, wird der Elektrofachkraft überlassen. Die Fragestellung kann im Übrigen auch in der entgegengesetzten Richtung ...
Stand: 14.07.2022
Dialog: 43210
Austauschbare Absetzbehälter sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebsicherheitsverordnung. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz sind gemäß § 3 Abs. 6 Betriebssicherheitsverordnung insbesondere Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen zu ermitteln. Hierbei kann die DGUV Information 214-016 "Sicherer Einsatz von Absetzkippern" als Entscheidungshilfe ...
Stand: 31.07.2024
Dialog: 989
Die Pflicht zur Prüfung elektrischer Betriebsmittel ergibt sich aus der Betriebssicherheitsverordnung, spez. den §§ 3 "Gefährdungsbeurteilung" und 14 "Prüfung von Arbeitsmitteln" sowie aus der DGUV-Vorschrift 3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel". Im § 5 der DGUV-Vorschrift 3 werden Prüfungen in bestimmten Zeitabständen gefordert. Der Prüfumfang bei der Überprüfung elektrischer ...
Stand: 28.12.2016
Dialog: 14504
Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen festzulegen. Hierbei sind auch Informationen des Herstellers und besondere Betriebsbedingungen zu beachten. Auch bisherige Prüfvorschriften in Unfallverhütungsvorschriften oder berufsgenossenschaftlichen Regeln können als Erkenntnisquelle dienen. Weitere Informationen bietet die DGUV Regel 100-500 (bisher BGR 500) unter dem Kapitel 2.2: Betreiben ...
Stand: 28.12.2016
Dialog: 2927
des Mietvertrages, bzw. aus den Anforderungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) (§§ 535 ff.). Durch eine entsprechende Gestaltung des Mietvertrages können z. B. bezüglich der Durchführung erforderlicher Prüfungen an Anlagen Vereinbarungen zwischen dem Vermieter und dem Mieter getroffen werden. Der Arbeitgeber bleibt aber auch in angemieteten Räumlichkeiten grundsätzlich für die Sicherheit und Gesundheit seiner ...
Stand: 02.12.2024
Dialog: 30878
Die Antwort auf Ihre Frage finden Sie in § 14 Abs. 7 der Betriebssicherheitsverordnung/BetrSichV:"(7) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass das Ergebnis der Prüfung nach den Absätzen 1 bis 4 aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt wird. Dabei hat er dafür zu sorgen, dass die Aufzeichnungen nach Satz 1 mindestens Auskunft geben über:Art der Prüfung,Prüfumfang,Ergebnis ...
Stand: 23.05.2023
Dialog: 28387
Die Prüfung (elektrischer) Betriebs- bzw. Arbeitsmittel richtet sich grundsätzlich nach der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Gemäß § 3 Abs. 6 BetrSichV hat der Arbeitgeber Art und Umfang erforderlicher Prüfungen von Arbeitsmitteln sowie die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen nach § 14 BetrSichV zu ermitteln und festzulegen. Zur Aufzeichnung und Aufbewahrung steht im § 14 Abs. 7 ...
Stand: 30.08.2016
Dialog: 27355
Nein. In dem VdS-Merkblatt über die Prüfung elektrischer Anlagen gemäß Klausel SK 3602 wird folgendes ausgeführt :"Die Prüfung elektrischer Anlagen nach Klausel SK 3602 ist nicht durch andere Prüfungen ersetzbar. Die Prüfung elektrischer Anlagen nach Klausel SK 3602 unterscheidet sich von allen anderen Prüfungen.Hier steht der Sach- und Brandschutz im Vordergrund, während es bei fast allen ...
Stand: 02.07.2019
Dialog: 11340
Nein, ein solches Verfahren ist nicht ausreichend. Siehe hierzu § 14 Absatz 7 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Hier ist folgendes nachzulesen:"7) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass das Ergebnis der Prüfung nach den Absätzen 1 bis 4 aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt wird. Dabei hat er dafür zu sorgen, dass die Aufzeichnungen nach Satz 1 mindestens ...
Stand: 02.10.2020
Dialog: 43182
Zu der Dokumentation der Prüfungen lässt sich in der DGUV Information 203-006 "Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen" unter der Abschnitt 7 "Instandsetzung, Wartung und Prüfungen" Folgendes nachlesen:"7.1 Durchführung und PrüffristenElektrische Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen müssen regelmäßig auf ordnungsgemäßen Zustand ...
Stand: 14.03.2023
Dialog: 26279
Fahrzeuge, die vom Arbeitgeber bereitgestellt und von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden, gehören zu den Arbeitsmitteln im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Für diese Fahrzeuge sind Art, Umfang und Fristen nötiger Prüfungen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung vom Arbeitgeber festzulegen. Dabei sind die in der DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge" genannten ...
Stand: 25.07.2022
Dialog: 9761