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) ist die Kantine der Arbeitsraum. Hierfür gilt dann die Begriffsdefinition des Arbeitsplatzes aus § 2 Abs. 3 ArbStättV als erfüllt.Die ASR A 3.5 "Raumtemperatur" (Punkt 4.2) konkretisiert, dass in Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär-, Kantinen- und Erste-Hilfe-Räumen während der Nutzungsdauer eine Lufttemperatur von mindestens +21 °C herrschen muss;.... und die Lufttemperatur +26 °C nicht überschreiten soll.Im ...
Stand: 21.11.2018
Dialog: 14211
Untersuchungen hierzu wurden z. B. in den 1990-er Jahren durch die bzw. im Auftrag der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (www.baua.de) durchgeführt. Ergebnisse hierzu finden sich in ForschungsberichtenFb 716: B. Griefahn: Arbeiten in mäßiger Kälte (1995)Fb 845: H. W. Müller-Arnecke, U. Hold: Ergonomische Gestaltung von Kältearbeit im Bereich von 0° C (1999)Eine Zusammenfassung ...
Stand: 22.11.2018
Dialog: 20143
und sonstigen gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen auszuwählen (vergl. § 4 Nr. 3 Arbeitsschutzgesetz).Mit der Broschüre Technik 32 "Ergonomische Gestaltung von Kältearbeitsplätzen" der BAuA werden die Anforderungen an Kältearbeitsplätze bzw. Arbeit in mäßiger Kälte (-5 bis +15 °C).beschrieben und Handlungsempfehlungen zur Einrichtung und Schutzausrüstung gegeben. Von Kältearbeit wird schon ...
Stand: 16.05.2024
Dialog: 6696
Nach Punkt 4.7.1 der DGUV Regel 109-009 "Fahrzeug-Instandhaltung" müssen Arbeitsplätze (auch Lagerbereiche) "so eingerichtet sein, dass die Atemluft der Versicherten (Arbeitnehmer) von brennbaren und gesundheitsgefährlichen Gasen, Dämpfen, Stäuben und Rauchen freigehalten wird durch 1. Absaugung im Entstehungsbereich, 2. technische Lüftung, 3. freie (natürliche) Lüftung oder 4. eine Kombination ...
Stand: 11.12.2018
Dialog: 3657
Für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten gilt der Grundsatz der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), dass Arbeitsstätten vom Arbeitgeber so eingerichtet und betrieben werden, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen (§ 3a ArbStättV).Die ArbStättV stellt Anforderungen an das Betreiben von Arbeitsplätzen in Gebäuden (Raumtemperatu ...
Stand: 29.11.2018
Dialog: 13673
Unter Ziffer 4 der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 "Raumtemperatur" sind Regelungen für Arbeitsräume bei einer Außenlufttemperatur über +26 °C aufgestellt. Hierzu hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) nachfolgende Erläuterungen (Auszug) gegeben:"An heißen Sommertagen kann es schnell vorkommen, dass in Arbeitsräumen wie Büros, Ladengeschäften ...
Stand: 15.07.2024
Dialog: 11341
Nach Punkt 4.1.(6) der ASR A3.5 "Raumtemperatur" soll die Lufttemperatur mit einem strahlungsgeschützten Thermometer in Grad Celsius [°C], dessen Messgenauigkeit +/-0,5 °C betragen soll, gemessen werden. Die Messung erfolgt nach Erfordernis stündlich an Arbeitsplätzen für sitzende Tätigkeit in einer Höhe von 0,6 m und bei stehender Tätigkeit in einer Höhe von 1,1 m über dem Fußboden ...
Stand: 21.11.2018
Dialog: 11637
der Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren und der physischen Belastungen der Beschäftigten eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur haben.Die ASR A3.5 "Raumtemperatur" verlangt in Arbeitsräumen Mindesttemperaturen - in Abhängigkeit von Arbeitsschwere und überwiegender Körperhaltung (vgl. Tab. 1 und 2). Für die von Ihnen angesprochenen Räume betragen diese +20 °C (Büro) und +19 °C ...
Stand: 21.11.2018
Dialog: 6731
der Beschäftigten und des spezifischen Nutzungszwecks des Raumes eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur bestehen.Die ASR A3.5 "Raumtemperatur" konkretisiert unter Punkt 4.2 Abs. 6 "Lufttemperaturen in Räumen" :In Waschräumen, in denen Duschen installiert sind, soll die Lufttemperatur während der Nutzungsdauer mindestens +24 °C betragen. Die Arbeitsstättenregeln - ASR sind entsprechend § 3a ArbStättV ...
Stand: 22.11.2018
Dialog: 12924
gewährleistet werden, dabei sind Arbeitsschwere und überwiegende Körperhaltung zu beachten. Für Büroarbeitsplätze sind Mindesttemperaturen von +19° /+20 °C anzusetzen. Werden die Mindesttemperaturen in Arbeitsräumen nicht erreicht, sind technische, organisatorische oder personenbezogene Maßnahmen zu ergreifen.Ein Zeitraum von mehreren Stunden bis hin zu mehreren Arbeitstagen ohne die erforderliche ...
Stand: 14.01.2025
Dialog: 4833
Der Arbeitgeber hat unverzüglich die Klimaanlage instand zu setzen.Es ist sicherzustellen, dass der Arbeitsraum eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur hat. Bei einer Außentemperatur bis 26 °C soll die Lufttemperatur von 26 °C nicht überschritten werden (Technische Regel für Arbeitsstätten/ASR A3.5, Punkt 4.2).Gleichzeitig muss eine gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden sein.Eine ...
Stand: 13.08.2024
Dialog: 29413
der Arbeitsverfahren und der Art der Arbeitsstätte eine Abschirmung gegen übermäßige Sonneneinstrahlung ermöglichen."Eine Konkretisierung dieser Anforderungen wird durch die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 "Raumtemperaturen" vorgenommen.Grundsätzlich soll die Lufttemperatur in Arbeits- und Sozialräumen +26 °C nicht überschreiten. Bei hochsommerlichen Außenlufttemperaturen sieht die ASR A3.5 ...
Stand: 12.08.2024
Dialog: 4485
“ Haare vermieden.Im Sommer ist eine hohe Luftfeuchte in Verbindung mit einer hohen Lufttemperatur für die Beschäftigten belastend (Schwüle; z. B. 60 % Luftfeuchte bei 24 °C). Die Beschäftigten schwitzen, und der Schweiß kann wegen der hohen Luftfeuchte nicht verdunsten. Deshalb kühlt der Körper nicht genügend ab. Das Raumklima wird als unbehaglich empfunden.Im Winter kann sich bei hoher Luftfeuchte (z ...
Stand: 22.06.2023
Dialog: 43588
." (Nummer 3.5 des Anhangs zur ArbStättV).Zu den Lufttemperaturen in Arbeitsräumen bestimmt die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 "Raumtemperatur", dass die Lufttemperatur 26°C nicht überschreiten soll. Bei darüber liegender Außentemperatur darf in Ausnahmefällen die Lufttemperatur höher sein. Weitere Informationen zum Thema können den "Empfehlungen für heiße Sommertage in Arbeitsstätten ...
Stand: 10.06.2022
Dialog: 9088
Für diesen Bereich gelten ebenfalls die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang und die konkretisierenden Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A3.5 "Raumtemperatur". Hier ist unter Nummer 4.1 Absatz 5 nachzulesen:"An Arbeitsplätzen mit erheblichem betriebstechnisch bedingten Wärmeeinfluss mit Belastungen durch Lufttemperatur, Luftfe ...
Stand: 12.09.2022
Dialog: 43693
der Arbeitsverfahren und der physischen Belastungen der Beschäftigten eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur haben." Diese Forderung wird unter Punkt 4.2 der ASR A 3.5 "Raumtemperatur" näher konkretisiert. Demnach ist davon auszugehen, dass in der Halle die Raumtemperatur in Abhängigkeit von der überwiegenden Arbeitshaltung und Arbeitsschwere zwischen +12 °C und +20 °C betragen muss. Die Mindesttemperatur ...
Stand: 22.11.2018
Dialog: 8187
Die hier maßgebliche Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) bestimmt, dass in Arbeits-, Pausen-, ... und Erste Hilfe-Räumen während der Arbeitszeit [...] eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur bestehen muss (Nummer 3.5 des Anhangs zur ArbStättV). Gemäß Punkt 4.2 Absatz 4 der ASR A3.5 "Raumtemperatur" muss in Pausenräumen während der Nutzungsdauer eine Lufttemperatur von mindestens 21° C ...
Stand: 22.11.2018
Dialog: 6342
unter +5 °C eine kontinuierliche Lüftung erreichbar."Sofern die von Ihnen beschriebene Drehflügelöffnung eine Feinjustierung der Lüftung zulässt (also nicht nur ein ganz offenes oder ganz geschlossen Fenster), ist dies nach unserem Ermessen möglich. ...
Stand: 19.06.2024
Dialog: 19635
Nach Punkt 4.1.(6) der ASR A3.5 "Raumtemperatur" soll die Lufttemperatur mit einem strahlungsgeschützten Thermometer in Grad Celsius [°C], dessen Messgenauigkeit +/-0,5 °C betragen soll, gemessen werden. Die Messung erfolgt nach Erfordernis stündlich an Arbeitsplätzen für sitzende Tätigkeit in einer Höhe von 0,6 m und bei stehender Tätigkeit in einer Höhe von 1,1 m über dem Fußboden ...
Stand: 22.11.2018
Dialog: 11908
Für höhere Temperaturen kann aus der ASR A3.5 unter Punkt 4.2 Ziffer (3) abgeleitet werden, dass als Übergangstemperatur zu höheren Außentemperaturen 26 °C angenommen werden können.Für die Beurteilung der Luftqualität ist in erster Linie die Belastung der Luft (Stofflasten, Feuchtelasten, Wärmelasten) ausschlaggebend. Die Einhaltung der Lüftungsquerschnitte löst lediglich die Vermutungswirkung ...
Stand: 25.01.2023
Dialog: 43757