Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

In unserer großen Produktionshalle werden in zwei gasbetriebenen Öfen Kupferblöcke (ca. 500 kg) auf eine Temperatur von 900 °C erwärmt. Fällt dieser Bereich unter die ASR A3.5?

KomNet Dialog 43693

Stand: 12.09.2022

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Raumklima, Lüftung > Raumtemperaturen

Favorit

Frage:

In unserer großen Produktionshalle werden in zwei gasbetriebenen Öfen Kupferblöcke (ca. 500 kg) auf eine Temperatur von 900 °C erwärmt, um diese anschließend zu verpressen. Bei der Weiterverarbeitung wird ebenfalls prozessbedingt Wärme freigesetzt. Fällt dieser Bereich unter die ASR A3.5

Antwort:

Für diesen Bereich gelten ebenfalls die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang und die konkretisierenden Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A3.5 "Raumtemperatur". Hier ist unter Nummer 4.1 Absatz 5 nachzulesen:

"An Arbeitsplätzen mit erheblichem betriebstechnisch bedingten Wärmeeinfluss mit Belastungen durch Lufttemperatur, Luftfeuchte, Luftgeschwindigkeit, Wärmestrahlung, Arbeitsschwere oder Bekleidung ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu prüfen, ob und welche technischen, organisatorischen oder personenbezogenen Maßnahmen erforderlich sind und ob Hitzearbeit vorliegt."


Dies trifft auf die von Ihnen beschriebene Produktionshalle zu.