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Welche Temperaturdifferenz darf bei einem Raumwechsel nicht überschritten werden?

KomNet Dialog 6731

Stand: 21.11.2018

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Raumklima, Lüftung > Raumtemperaturen

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Frage:

Welche Temperaturdifferenz darf bei einem Raumwechsel (hier: zwischen Laboratorien und den Büros) nicht überschritten werden. Die Mitarbeiter müssen mehrmals pro Arbeitstag zwischen den Büros und den Laboratorien wechseln. Beide Räume sind Arbeitsstätten. Hintergrund ist, dass die Planung eine Ausstattung der Büros mit Kühldecken vorsieht. Nun sollen die Kühldecken aus Kostengründen gestrichen werden.

Antwort:

Grenzen für die Temperaturdifferenz zwischen Arbeitsräumen sind im Arbeitsschutzrecht nicht gesetzt.


Zunächst gelten für alle Arbeitsräume die Regelungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit Ihrem Anhang. Nach der Nummer 3.5 des Anhangs zur ArbStättV müssen Arbeitsräume, in denen aus betriebstechnischer Sicht keine spezifischen Anforderungen an die Raumtemperatur gestellt werden, während der Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren und der physischen Belastungen der Beschäftigten eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur haben.


Die ASR A3.5 "Raumtemperatur" verlangt in Arbeitsräumen Mindesttemperaturen - in Abhängigkeit von Arbeitsschwere und überwiegender Körperhaltung (vgl. Tab. 1 und 2). Für die von Ihnen angesprochenen Räume betragen diese +20 °C (Büro) und +19 °C (Laboratorium). Die Höchsttemperatur, die nur in begründeten Einzelfällen (hohe Außentemperaturen) überschritten werden darf, beträgt für alle Arbeitsräume +26 °C.


Bei Neubauten ist kein vertretbarer Grund dafür denkbar, dass diese Höchsttemperatur überschritten werden muss. Die Einhaltung dieser Höchsttemperatur ist technisch bei Neubauten in jedem Falle erreichbar. Wirtschaftliche Überlegungen, die zu einer technisch minderwertigen Lösung und dabei zu höheren Temperaturen führen könnten, schließt das Arbeitsschutzgesetz aus.


Sie sollten prüfen, ob die Einhaltung einer Höchsttemperatur von +26 °C ohne die geplante Kühldecke sichergestellt ist. Ist dies der Fall, sollten Sie zusammen mit der Betriebsärztin/dem Betriebsarzt prüfen, ob die dann noch zu erwartende Temperaturdifferenz zwischen Büro und Laboratorium eine gesundheitliche Gefährdung für die Beschäftigten darstellen kann.