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Gehörschutz zur Verfügung zustellen. Der persönliche Gehörschutz ist so auszuwählen, dass unter Einbeziehung der dämmenden Wirkung des Gehörschutzes sichergestellt wird, dass der auf Ihr Gehör einwirkende Lärm die maximal zulässigen Expositionswerte nicht überschreitet.Weitere Informationen dazu werden z.B. von der BG Holz und Metall angeboten. ...
Stand: 17.08.2019
Dialog: 8551
gefährdete Beschäftigte (Personen mit Hörminderung) konkret folgende Festlegungen getroffen: „(1)….Besonders bei Beschäftigten mit Hörminderung stehen zunächst technische oder organisatorische Maßnahmen im Vordergrund. Darüber hinaus darf ein bereits geschädigtes Gehör nicht weiter durch Lärm belastet werden, um eine Verschlimmerung zu vermeiden. (2) Für die Auswahl von Gehörschützern für Personen ...
Stand: 03.07.2013
Dialog: 18898
Der Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor Gesundheitsgefährdungen durch Lärm und Vibrationen ist in Deutschland durch die Lärm- und Vibrationsarbeitsschutz-Verordnung (LärmVibrationsArbSchV) geregelt und ist daher auch für die Beschäftigten in Diskotheken gültig. Um eine Gehörgefährdung bei Beschäftigten zu verhindern, macht die LärmVibrationsArbSchV Vorgaben, wozu u. a. die Einhaltun ...
Stand: 25.02.2018
Dialog: 26032
Lärmmessungen sind in den Technische Regel zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung - TRLV Lärm, insbesondere in der TRLV Lärm - Teil 2 "Messung von Lärm" geregelt.In der Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen (Lärm- und Vibrationsschutzverordnung - LärmVibrationsArbSchV) ist im § 5 geregelt, wer die Messungen durchführen darf, wie z. B ...
Stand: 12.12.2023
Dialog: 22756
möglich ist.In diesem Zusammenhang ist die Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR A4.2) für Pausen- und Bereitschaftsräume heranzuziehen:"(...) Während der Pause darf der durchschnittliche Schalldruckpegel in Pausenräumen aus den Betriebseinrichtungen und dem von außen einwirkenden Umgebungslärm höchstens 55 dB(A) betragen. In Pausenbereichen soll dieser Wert nicht überschritten werden.“Hinweis ...
Stand: 20.06.2024
Dialog: 10213
Bezüglich des höchstmöglichen Lärmpegels höchstzulässigen Tages-Lärmexpositionspegel für Beschäftigte am Arbeitsplatz ist die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) zu beachten.. Gemäß § 3 LärmVibrationsArbSchV hat der Arbeitgeber zu beurteilen, ob die Beschäftigten Lärm ausgesetzt sind. Dabei sind u.a. die gemäß § 6 LärmVibrationsArbSchV aufgeführten Auslösewerte be ...
Stand: 20.02.2017
Dialog: 6202
In der Technischen Regel zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV) Teil 2 - Messung von Lärm ist im Kapitel 3 (Planung und Beauftragung der Durchführung von Lärmmessungen) beschrieben, wer, wann unter welchen Voraussetzungen Lärmmessungen durchführen darf. Des weiteren ist in dieser Technischen Regel beschrieben, welche Schallpegelmesser eingesetzt ...
Stand: 14.04.2018
Dialog: 26382
der Gesundheit der Beschäftigten entstehen.Speziell auf Pausenräume und -bereiche bezogen, findet sich in der ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume" unter dem Punkt 4.1 Absatz 7 folgendes:"Im Pausenraum und Pausenbereich sind Beeinträchtigungen, z. B. durch Vibrationen, Stäube, Dämpfe oder Gerüche, soweit wie möglich auszuschließen. Während der Pause darf der durchschnittliche Schalldruckpegel ...
Stand: 25.02.2025
Dialog: 14075
:"(1) Während der Ausübung von Tätigkeiten der Tätigkeitskategorie I darf ein Beurteilungspegel von 55 dB(A) nicht überschritten werden.(2) Während der Ausübung von Tätigkeiten der Tätigkeitskategorie II darf ein Beurteilungspegel von 70 dB(A) nicht überschritten werden.(3) Während der Ausübung von Tätigkeiten der Tätigkeitskategorie III ist der Beurteilungspegel unter Berücksichtigung betrieblicher ...
Stand: 08.08.2024
Dialog: 42611
von fachkundigen Personen durchgeführt wird. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, hat er sich fachkundig beraten zu lassen. Fachkundige Personen können insbesondere der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit sein. Der Arbeitgeber darf mit der Durchführung von Messungen nur Personen beauftragen, die über die dafür notwendige Fachkunde und die erforderlichen ...
Stand: 01.06.2016
Dialog: 26716
Schutzmaßnahmen ergriffen wurden und wie sie an deren Umsetzung mitwirken können."In der DGUV Information 209-023 "Lärm am Arbeitsplatz" ist u. a. unter Punkt 6.6 noch nachzulesen, dass die Unterweisung die Mitarbeiter über die Gefährdungen durch Lärm und die Schutzmaßnahmen informieren soll. Hier werden auch die Lärmmesswerte am Arbeitsplatz und die Bedeutung der damit verbundenen Gefährdungen ...
Stand: 20.02.2020
Dialog: 43046
Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Lärmexposition werden in § 7 Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) näher beschrieben. Bei Überschreitung der oberen Auslösewerte des Lärms, hat der Arbeitgeber ein Programm mit technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Verringerung der Lärmexposition auszuarbeiten und durchzuführen. Dabei ist insbesondere folgendes ...
Stand: 09.07.2024
Dialog: 16247
- und Informationshaltigkeit, KT) bestimmt.Die neue ASR A3.7 teilt die Tätigkeiten in Anlehnung an die VDI-Richtlinie 2058-3 in drei unterschiedliche Tätigkeitskategorien ein und legt dafür maximal zulässige Beurteilungspegel fest:(1) Während der Ausübung von Tätigkeiten der Tätigkeitskategorie I darf ein Beurteilungspegel von 55 dB(A) nicht überschritten werden.(2) Während der Ausübung von Tätigkeiten ...
Stand: 04.07.2018
Dialog: 42343
können insbesondere der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit sein. Der Arbeitgeber darf mit der Durchführung von Messungen nur Personen beauftragen, die über die dafür notwendige Fachkunde und die erforderlichen Einrichtungen verfügen." In der TRLV Lärm Teil 2: Messung von Lärm lässt sich unter der Nummer 3 u. a. Folgendes nachlesen:"(4) Für den Fall, dass Lärm gemessen werden muss, hat ...
Stand: 28.09.2022
Dialog: 25612
- und Bereitschaftsräume". Hier ist in Punkt 4.1 u. a. folgendes nachzulesen:"...(7) Im Pausenraum und Pausenbereich sind Beeinträchtigungen, z. B. durch Vibrationen, Stäube, Dämpfe oder Gerüche, soweit wie möglich auszuschließen. Während der Pause darf der durchschnittliche Schalldruckpegel in Pausenräumen aus den Betriebseinrichtungen und dem von außen einwirkenden Umgebungslärm höchstens 55 dB(A) betragen ...
Stand: 27.03.2018
Dialog: 42237
Ihre Frage nach der Verbindlichkeit der empfohlenen Höchstwerte für A-bewertete äquivalente Dauerschallpegel (LpAeq) gemäß ASR A3.7 lässt sich wie folgt beantworten:1) Verbindlichkeit des Beurteilungspegels in Abhängigkeit von Tätigkeiten: Die ASR A3.7 stellt fest, dass für unterschiedliche Tätigkeitskategorien spezifische maximal zulässige Beurteilungspegel (Lr) verbindlich sind, um die Anforderu ...
Stand: 04.12.2024
Dialog: 44050
unter Berücksichtigung unterschiedlicher Tätigkeiten" nennt drei Grenzwerte für den Beurteilungspegel am Arbeitsplatz. Für Tätigkeiten an Arbeitsplätzen "bei einfachen oder überwiegend mechanisierten Bürotätigkeiten und vergleichbaren Tätigkeiten" darf der A-bewertete Beurteilungpegel auch unter Berücksichtigung der von außen einwirkenden Geräusche höchstens 70 dB(A) betragen (Punkt 5.2). Für die Einstufung ...
Stand: 24.06.2019
Dialog: 12860
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat den Forschungsbericht Fb 1030 "Lärm in Bildungsstätten" veröffentlicht, in dem pädagogische und gestalterische Empfehlungen zur Lärmminderung gegeben werden. Der Forschungsbericht Fb 1030 kann hier heruntergeladen werden.Relevante Rechtsvorschrift ist die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung.Auf die vom Institut für Arbeitss ...
Stand: 10.01.2018
Dialog: 2052
Im Rahmen des Arbeitsschutzes kommen für den Bereich der Lärmbeurteilung die Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) und die Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen (Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung - LärmVibrationsArbSchV) zur Anwendung.Grenzwerte für eine tatsächliche oder mögliche Gefährdung der Gesundheit und ...
Stand: 12.06.2018
Dialog: 13834
Laut § 22 (1) Nr.5 des Jugendarbeitsschutzgesetzes - JArbSchG - dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden mit Arbeiten, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Lärm, Erschütterungen oder Strahlen ausgesetzt sind. Die Ausnahmetatbestände des § 22 (2) beziehen sich nur auf Tätigkeiten, die zur Erreichung des Ausbildungszieles erforderlich sind. Somit dürfen minderjährige Aushilfen, minderjährig ...
Stand: 24.10.2014
Dialog: 22152