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(siehe auch Literaturhinweise Nummer 7, 9 und 15 d):[...]5. Nichtbrennbare Baustoffe genügen Baustoffklasse A nach DIN EN 13501.[...]"Die Regelungen der Abschnitte 4.1 "Grundsätze" und 4.2 "Allgemeine Schutzmaßnahmen für die Lagerung von Gefahrstoffen" sind unabhängig von der Menge immer einzuhalten.Die speziellen Anforderungen an die Lagerung von Gasen unter Druck finden sich unter dem Abschnitt 10 ...
Stand: 27.03.2025
Dialog: 44095
Grundlagen/Informationsbeschaffung:Nach den Angaben in der GESTIS-Stoffdatenbank (Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung) ist Kohlendioxid (CAS-Nummer: 124-38-9) wie folgt eingestuft:Gefahrenhinweise - H-Sätze:H280: Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren.Sicherheitshinweise - P-Sätze:P403: An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Diese Angaben ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 19288
Die Regelungen zum Lagern von Gasflaschen finden sich in der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern". Insbesondere ist die Nummer 10 "Lagerung von Gasen unter Druck" relevant. Die baulichen Anforderungen und der Brandschutz werden unter Nummer 10.3 näher erläutert. Für Ihre Frage ist insbesondere der Absatz 5 relevant. Dort heißt es:"In Räumen unter Erdgleiche dürfen ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 24341
Die Technische Regel für Gefahrstoffe „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ (TRGS 510) gilt für das Lagern von Gefahrstoffen im Sinne des § 2 Absatz 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Sie gilt nicht für das Bereithalten ortbeweglicher Druckgasbehälter (Punkt 1 Absatz 4 der TRGS 510).Das Bereithalten ortsbeweglicher Druckgasbehälter ist in der Technischen Regel „Ortsbewegliche ...
Stand: 21.03.2019
Dialog: 42642
einer automatischen Umschalteinrichtung geöffnet ist,3. auf Verladerampen oder -flächen zum baldigen Abtransport bereitgestellt sind oder4. in Verkaufsräumen zur Darbietung des Warensortiments bereitgehalten werden.(8) Als Entleeren gilt, wenn ortsbewegliche Druckgasbehälter mit Entnahmeeinrichtungen verbunden sind und Gase entnommen werden."Die organisatorischen Maßnahmen nach Nummer 4.6 der TRGS 528 ...
Stand: 29.11.2021
Dialog: 20221
Auch die "normalen" Industriebauten/Gebäude sind hiervon betroffen. Wichtig ist vor allem, welche Tätigkeit wird in diesen Gebäuden ausgeübt bzw. was hier gelagert wird.Weitere Informationen zu der Brandgefährdung sind auch der ASR A2.2 (Maßnahmen gegen Brände) zu entnehmen. Hier heißt es unter Punkt 3.1: "Brandgefährdung liegt vor, wenn brennbare Stoffe vorhanden sind und die Möglichkeit für eine ...
Stand: 15.07.2020
Dialog: 43183
Die niedrigschwellige Normung ist hier von nachgeordneter Bedeutung. Zentral bleibt die Betrachtung des Risikos in der notwendigen Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).Hier sind die Schutzmaßnahmen, z. B. die Luftwechselrate, festzulegen. Da diese je nach Häufigkeit der Nutzung der Schränke und des Lagergutes schwanken kann, sind die o. g. Richtwerte entfallen, da diese au ...
Stand: 04.05.2021
Dialog: 43518
Nach den Begriffsbestimmungen der TRGS 745 (§ 2 Abs.8) gilt als Entleeren, wenn ortsbewegliche Druckgasbehälter mit Entnahmeeinrichtungen verbunden sind und Gase entnommen werden.Bei den geschilderten Gasflaschen an einem Schweißgerät, welches nur etwa halbjährlich benutzt wird, ist die Entnahme der Gase und somit der unmittelbare Gebrauch nicht sofort gegeben. Insofern ist für die Gasflaschen ...
Stand: 04.04.2019
Dialog: 42657
Die von Ihnen genannte Erläuterung Nummer 2 im Abschnitt 13 (Nummer 13.3 Absatz 3 Nummer 2 TRGS 510) bezieht sich ausdrücklich auf die (Getrennt-)Lagerung in Räumen und kann daher nicht unmittelbar auf die Lagerung im Freien angewandt werden.Allerdings wird die (von Ihnen angestrebte) Getrenntlagerung „erreicht durch ausreichende Abstände oder durch Barrieren (z.B. durch Wände, …“) (Nummer 13.2 ...
Stand: 21.09.2021
Dialog: 43584
ist bei entzündbaren Gefahrstoffen (gekennzeichnet mit H221, H222, H223, H224, H225, H226 bzw. R12, R11, R10) das Nennvolumen heranzuziehen."Da Propan und Butan mit dem H-Satz "H220" gekennzeichnet sind, gilt Satz 1 des Punkt 4.2 Abs. 8 und die Abweichungen nach Satz 2 können nicht in Anspruch genommen werden.Hinweis:Bei der Lagerung von Gasen sind zudem die Ausführungen der Nr. 10 "Lagerung von Gasen unter Druck ...
Stand: 04.01.2019
Dialog: 25674
In der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung" findet sich unter Nummer 7 (3) zur Kennzeichnung von Lagerbereichen sowie von Behältern und Rohrleitungen mit Gefahrstoffen folgendes:"Orte, Räume oder umschlossene Bereiche, die für die Lagerung erheblicher Mengen gefährlicher Stoffe oder Zubereitungen verwendet werden, sind mit einem geeigneten Warnz ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 13500
G30 oder höher gemäß DIN EN 14470-2 gelagert werden (Abschnitt 4.2 Absatz 6 TRGS 510).Bei Überschreitung der Mengenschwellen gemäß Spalte 3 der Tabelle 1 der TRGS 510 müssen für Gase unter Druck die zusätzlichen Maßnahmen nach Abschnitt 10 beachtet werden. Werden Gase in Sicherheitsschränken der Feuerwiderstandsklasse G90 gemäß DIN EN 14470-2 gelagert, gelten die Anforderungen der Abschnitte 10.2 ...
Stand: 18.03.2022
Dialog: 43649
zu verschließen. Bei entzündbaren Gasen und bei akut toxischen Gasen der Kat. 1, 2 oder 3 ist zusätzlich eine Kontrolle auf Dichtigkeit erforderlich, in der Regel mithilfe eines Lecksuchsprays." Hinweis:Ob eventuell bau- oder versicherungstechnische Gründe gegen die Unterbringung des mobilen Bratwurststandes sprechen, entzieht sich unserer Kenntnis. Für eine entsprechende Aussage wenden Sie sich bitte direkt ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 28472
Gase unter Druck (hier gekennzeichnet mit H280) sind Gefahrstoffe im Sinne der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Die GefStoffV gilt auch für die Lagerung (§ 2 Absätze 1 und 5 GefStoffV). Die Anforderungen an die Lagerung in ortsbeweglichen Behältern konkretisiert die TRGS 510. Die Schutzmaßnahmen des Abschnitts 4 der TRGS 510 sind grundsätzlich und mengenunabhängig zu treffen.Tabelle 1 der TRGS ...
Stand: 19.02.2025
Dialog: 43811
Die TRGS 510 konkretisiert die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung an die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern. Ab einer jeweils genannten Mengenschwelle sind bei Gasen unter Druck (Druckgasbehälter) der Abschnitt 10, bei Druckgaskartuschen und Aerosolpackungen der Abschnitt 11 und bei entzündbaren Flüssigkeiten der Abschnitt 12 zu berücksichtigen. Die Anforderungen ...
Stand: 16.12.2023
Dialog: 43865
von der Menge immer einzuhalten. Unter dem Punkt 10 finden sich zusätzliche Anforderungen an die Lagerung von Gasen unter Druck. Diese gelten bei der Lagerung von Gasen (gekennzeichnet mit H220, H221, H270, H280 oder H281), die in Mengen über 2,5 l gelagert werden. Hierzu gehört auch Stickstoff.Die Anforderungen an die Kennzeichnung ergibt sich aus der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung ...
Stand: 22.01.2018
Dialog: 30873
) sind zusätzlich die Anforderungen der Abschnitte 6 bis 12 zu erfüllen.Bei der Lagerung in Lagern werden einzelne Brand(bekämpfungs)abschnitte auch Lagerabschnitte genannt. Bei der Lagerung im Freien können einzelne Lagerabschnitte neben der baulichen Abgrenzung auch durch geeignete Abstände voneinander getrennt werden, die die Anforderungen der TRGS 510 erfüllen (vgl. Abschnitt 2 Absatz 12 der TRGS 510 ...
Stand: 07.02.2024
Dialog: 43899
. zwingend zu berücksichtigen ist), können Sie zu dem Schluss kommen, dass eine Einstufung mit H280 bei Ihnen nichtzutreffend ist.Zur Zuordnung zur Lagerklasse 2A:Neben der Einstufung H280 führt auch eine Einstufung in die gefahrgutrechtliche (ADR) Klasse 2 „Gase und gasförmige Stoffe“ zur Zuordnung in die Lagerklasse 2A (vgl. Abbildung A.2.2 im Anhang 2 der TRGS 510). Grundsätzlich ist Schwefelhexafluorid ...
Stand: 13.09.2022
Dialog: 43707
Die Regelungen zum Lagern von Gasflaschen finden sich in der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern". Insbesondere ist der Abschnitt 10 "Lagerung von Gasen unter Druck" relevant. Unter Abschnitt 10.2 Absatz 3 ist dort nachzulesen, dass Druckgasbehälter vor übermäßiger äußerer Wärmeeinwirkung (in der Regel Temperaturen, die 65 °C nicht übersteigen) geschützt aufgestellt ...
Stand: 21.07.2022
Dialog: 43684
Zur Notwendigkeit der Lagerung im Sicherheitsschrank:Grundsätzlich sind Druckgasflaschen gemäß TRGS 526 aus Brandschutzgründen außerhalb der Laboratorien sicher aufzustellen. Bei der Aufstellung im Labor sind in der Regel besondere Schutzmaßnahmen zu ergreifen, dies stets jedoch bei erhöhtem Brandrisiko. (Ziffer 5.2.11.1 TRGS 526)Nach DGUV Information 213-850 „Sicheres Arbeiten in Laboratorien – G ...
Stand: 01.03.2023
Dialog: 43641