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es sich nicht zwingend um eine Auffangwanne handeln.Bei der Auswahl der geeigneten Auffangeinrichtung ist das zu erreichende Schutzziel zu beachten. Dies ist, den Gefahrstoff im Leckagefall sicher aufzufangen. Wenn dieses Schutzziel durch eine Auffangwanne nicht erreicht wird, ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eine andere Auffangeinrichtung, wie z. B. eine Tasse bzw. ein Auffangraum, auszuwählen ...
Stand: 19.03.2019
Dialog: 42634
Eine Anzeigepflicht, vergleichbar der in der alten Verordnung über brennbare Flüssigkeiten - VbF enthaltenen, ist in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nicht mehr enthalten. Die Lagerung von frischem Maschinen- oder Motoröl muss aus dem Rechtsgebiet des Arbeitsschutzes (BetrSichV) auch nicht erlaubt werden, da es sich im Regelfall nicht um eine entzündliche bzw. leicht- oder hochentzünd ...
Stand: 01.07.2019
Dialog: 9042
Regel bietet eine Übersicht, ob und in welchen Mengen die Lagerung außerhalb von Lagerräumen zulässig ist.Die Lagerung sollte ferner nicht in Bereichen erfolgen, die der Allgemeinheit zugänglich sind. Es sollte eine ausreichende Lüftung im Lagerbereich gewährleistet sein. Ausgetretene flüssige Gefahrstoffe sind aufzufangen. Dies kann vorzugsweise mit Auffangwannen erfolgen.Auf die DGUV Regel 101-605 ...
Stand: 10.07.2023
Dialog: 25450
Die von Ihnen genannte Erläuterung Nummer 2 im Abschnitt 13 (Nummer 13.3 Absatz 3 Nummer 2 TRGS 510) bezieht sich ausdrücklich auf die (Getrennt-)Lagerung in Räumen und kann daher nicht unmittelbar auf die Lagerung im Freien angewandt werden.Allerdings wird die (von Ihnen angestrebte) Getrenntlagerung „erreicht durch ausreichende Abstände oder durch Barrieren (z.B. durch Wände, …“) (Nummer 13.2 ...
Stand: 21.09.2021
Dialog: 43584
Grundsätzlich ist die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) einzuhalten.Nach § 8 Absatz 1 Nummer 6 GefStoffV hat der Arbeitgeber bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen die folgenden Schutzmaßnahmen zu ergreifen..."Begrenzung der am Arbeitsplatz vorhandenen Gefahrstoffe auf die Menge, die für den Fortgang der Tätigkeiten erforderlich ist,"...In § 8 Absatz 5 wird folgendes gefordert:"Der Arbeitgeber hat sich ...
Stand: 01.07.2023
Dialog: 6593
, dass neben den allgemeinen Schutzmaßnahmen nach Abschnitt 4 zusätzlich die Abschnitte 5 (ab 0,5 kg oder 1 l), 7 (ab 200 kg oder 400 l), 8 (ab 200 kg oder 400 l), 10 (ab 0,5 kg oder 1 l) und 13 (ab 0,5 kg oder 1 l jedoch erst ab einer Gesamtmenge aller Gefahrstoffe von mehr als 200 kg) zu berücksichtigen sind. Welche Anforderungen dabei an die Lagerung in Lagerräumen sowie an die Lagerung im Freien gestellt ...
Stand: 02.08.2021
Dialog: 43567
Grundsätzlich sind für die Lagerung von Gefahrstoffen die Grundsätze nach Nr. 4.1 der TRGS 510 und auch die allgemeinen Schutzmaßnahmen nach Punkt 4.2 anzuwenden. Unter Punkt 4.2 Abs. 8 der TRGS 510 ist folgendes nachzulesen:"Werden angebrochene Gebinde gelagert, ist die tatsächliche Lagermenge bei der Berechnung des gesamten gelagerten Volumens heranzuziehen. Abweichend von Satz 1 ist bei entzünd ...
Stand: 04.01.2019
Dialog: 25674
) sind zusätzlich die Anforderungen der Abschnitte 6 bis 12 zu erfüllen.Bei der Lagerung in Lagern werden einzelne Brand(bekämpfungs)abschnitte auch Lagerabschnitte genannt. Bei der Lagerung im Freien können einzelne Lagerabschnitte neben der baulichen Abgrenzung auch durch geeignete Abstände voneinander getrennt werden, die die Anforderungen der TRGS 510 erfüllen (vgl. Abschnitt 2 Absatz 12 der TRGS 510 ...
Stand: 07.02.2024
Dialog: 43899
Auch die "normalen" Industriebauten/Gebäude sind hiervon betroffen. Wichtig ist vor allem, welche Tätigkeit wird in diesen Gebäuden ausgeübt bzw. was hier gelagert wird.Weitere Informationen zu der Brandgefährdung sind auch der ASR A2.2 (Maßnahmen gegen Brände) zu entnehmen. Hier heißt es unter Punkt 3.1: "Brandgefährdung liegt vor, wenn brennbare Stoffe vorhanden sind und die Möglichkeit für eine ...
Stand: 15.07.2020
Dialog: 43183
Zu 1:Die zusätzlichen Maßnahmen des Abschnitt 12 der TRGS 510 sind erst ab einer Lagermenge entzündbarer Flüssigkeiten größer 200 kg (Gefahrenhinweise H224, H225) bzw. größer 1.000 kg (H226) zu treffen. Hierzu gehören auch die Brandschutzabstände bei der Lagerung im Freien. Somit sind für kleinere Lagermengen keine Brandschutzabstände vorgeschrieben. Für Mengen unter 200 kg sind die allgemeinen ...
Stand: 12.04.2021
Dialog: 43504
.In Abschnitt 10.3 Bauliche Anforderungen und Brandschutz ist in Absatz 2 nachzulesen:"Lager im Freien müssen zu benachbarten Anlagen und Einrichtungen, von denen eine Brandgefährdung ausgehen kann, einen Abstand von mindestens 5 m um die Druckgasbehälter einhalten. Der Abstand ist nicht erforderlich, wenn die direkte Wärmestrahlung durch einen Brand auf das Lager durch eine Schutzwand aus nichtbrennbaren ...
Stand: 27.03.2025
Dialog: 44095
Die TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" gilt für das Lagern von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern. Danach gilt weiter:"Lager im Sinne dieser TRGS sind Gebäude, Bereiche oder Räume in Gebäuden oder Bereiche im Freien, die besondere Anforderungen zum Schutz von Beschäftigten und anderen Personen erfüllen und dazu bestimmt sind, Gefahrstoffe zum Lagern ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 13282
, dass gefüllte Aerosolpackungen nicht einer Erwärmung von mehr als 50 °C durch Sonnenbestrahlung oder andere Wärmequellen ausgesetzt werden dürfen. Eine Lagerung in einem Sicherheitsschrank wird nicht gefordert. Für die Lagerung im Freien von Aerosolpackungen mit entzündbaren oder extrem entzündbaren Aerosolen (gekennzeichnet mit H222, H223) müssen weitere Anforderungen umgesetzt werden. Nach Tabelle 1 ...
Stand: 16.11.2020
Dialog: 43338
nicht die TRGS 745 sondern die TRGS 510 heranzuziehen.Die Gasflaschen mit Schweißgerät sind somit unter Beachtung der Bestimmungen der TRGS 510 zu lagern. Ob nun in einem separaten Sicherheitsschrank, separaten Lager oder im Freien im geschlossen und sog. überdachten "Käfig", bleibt dem Anwender überlassen und ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren. ...
Stand: 04.04.2019
Dialog: 42657
reicht von Gebäuden, Bereichen oder Räumen in Gebäuden, Bereichen im Freien, Containern bis zu Schränken. Zusammenlagerung liegt vor, wenn sich verschiedene Stoffe in einem Lagerabschnitt, einem Container, Sicherheitsschrank oder Auffangraum befinden. Die Lagerung hat letztlich in Übereinstimmung mit der der TRGS 510 zu erfolgen. Bei der Suche nach konkrete Angaben können sie unter ( https ...
Stand: 05.10.2018
Dialog: 42466
Anforderungen an die freie Lüftung und Beispiele zur Berechnung werden in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten „Lüftung“ - ASR A3.6 Nummer 5.2 beschrieben.Für eine genaue Bestimmung der Luftwechselrate müssten Strömungsmessungen an den Lüftungsöffnungen erfolgen.Mit Hilfe von Luftgeschwindigkeitsmessungen lassen sich die Luftgeschwindigkeiten in den Querschnitten w.o. berechnen(siehe LV 16 "Kenngrößen ...
Stand: 05.03.2025
Dialog: 26440
. Vermeidung des unbeabsichtigten Freisetzens von Gefahrstoffen,..."Unter dem Punkt 5.9 - Überprüfungen und Kontrolle steht Folgendes:"(1) Ortsbewegliche Behälter sind regelmäßig auf Beschädigungen zu kontrollieren, die Kontrollfristen sind in Abhängigkeit von den Stoffeigenschaften, der Art des Behälters sowie derbesonderen Lagerbedingungen (z.B. im Freien, in Gebäuden, Lagertechnik) festzulegen.(2) Alle ...
Stand: 30.01.2024
Dialog: 42693
sind Gebäude, Bereiche oder Räume in Gebäuden oder Bereiche im Freien, die dazu bestimmt sind, in ihnen Gefahrstoffe zu lagern. Hierzu zählen auch Container oder Schränke."...(18) Ortsbewegliche Behälter im Sinne dieser TRGS sind dazu bestimmt, dass in ihnen Gefahrstoffe transportiert und gelagert werden. Zu den ortsbeweglichen Behältern gehören z.B.1. Verpackungen, z.B. Fässer, Kanister, Flaschen, Säcke,2 ...
Stand: 09.04.2022
Dialog: 43662