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Betriebsanweisungen in digitaler Form sind ausreichend, wenn nachfolgende Bedingungen erfüllt sind:Eine Betriebsanweisung dient der Unterweisung und nachträglichen Wiederholungsunterrichtung der Beschäftigten. Wie Sie richtig schreiben, ist diese vor Aufnahme der Tätigkeiten zur Verfügung zu stellen, damit diese als Grundlage für die mündliche Unterweisung dient. Danach ist Sie Nachschlagwerk bzw ...
Stand: 20.01.2025
Dialog: 12024
-GefStoffV-. Diese Betriebsanweisung muss bei jeder maßgeblichen Veränderung der Arbeitsbedingungen aktualisiert werden.Die Beschäftigten müssen anhand der Betriebsanweisung mündlich in der für sie verständlichen Form unterwiesen werden. Diese Unterweisung muss arbeitsplatzbezogen jährlich wiederholt werden. Inhalt und Zeitpunkt sind schriftlich festzuhalten und vom Unterwiesenen durch Unterschrift ...
Stand: 01.03.2020
Dialog: 3002
Wichtigkeit und Dokumentencharakter.Die einschlägige TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten" fordert Unterschriften nur nach erfolgten Unterweisungen durch die Unterwiesenen.Heutzutage sind oftmals EDV-gesteuerte Dokumentenmanagementsysteme im Einsatz. Hier kann, unserer Einschätzung, nach Durchlaufen eines entsprechenden Freigabeprozesses auf eine Unterschrift verzichtet ...
Stand: 24.02.2025
Dialog: 23286
"Schutzmaßnahmen" der GefStoffV ergriffen werden. Daher ist auch der § 14 "Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten" Absatz 1 anzuwenden und eine Betriebsanweisung zu erstellen:"(1) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass den Beschäftigten eine schriftliche Betriebsanweisung, die der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Rechnung trägt, in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache ...
Stand: 24.06.2021
Dialog: 4183
Es gilt der § 14 Abs. 1 Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und die TRGS 555 Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten. Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe sind arbeitsplatz-, tätigkeits- und stoffbezogene verbindliche schriftliche Anordnungen und Verhaltensregeln des Arbeitgebers an Beschäftigte.Die Inhalte der Betriebsanweisung ...
Stand: 27.09.2023
Dialog: 43826
und die Sicherheit der Beschäftigten gefährden können,5. alle Stoffe, denen ein Arbeitsplatzgrenzwert zugewiesen worden ist."Daraus folgt, dass für alle Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, die unter v. g. Kriterien fallen (also nicht nur für die kennzeichnungspflichtigen gefährlichen Stoffe und Zubereitungen) Betriebsanweisungen zu erstellen und Unterweisungen durchzuführen sind.Näheres zur Betriebsanweisung ...
Stand: 27.03.2023
Dialog: 7772
. Die Inhalte der Betriebsanweisung nach Gefahrstoffverordnung sind in § 14 enthalten; Grundlage dazu sollte das Sicherheitsdatenblatt sein. Muster und Vorlagen finden sich auch unter www.gefahrstoffe-im-griff.de. Neben den schriftlichen Betriebsanweisungen muss der Arbeitgeber aber auch die regelmäßige mündliche Unterweisung sicherstellen. ...
Stand: 01.03.2016
Dialog: 5693
Nein, dies ist nicht erforderlich. Hierzu finden sich in der TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten" unter dem Punkt 5.1 folgende Informationen: (6) Nach § 14 Absatz 2 der GefStoffV hat der Arbeitgeber im Rahmen der Unterweisung sicherzustellen, dass für alle Beschäftigten, die Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchführen, eine allgemeine arbeitsmedizinisch-toxikologische ...
Stand: 17.06.2015
Dialog: 24082
aktualisiert werden.(...)"Unter Nummer 5 "Unterweisung" der TRGS 555 ist Folgendes nachzulesen:"5.1 Allgemeines(1) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Beschäftigten anhand der Betriebsanweisung über alle auftretenden Gefährdungen und entsprechenden Schutzmaßnahmen, vor Aufnahme der Beschäftigung und danach mindestens einmal jährlich arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogen mündlich unterwiesen werden.(2 ...
Stand: 14.04.2025
Dialog: 44107
Es muss nicht explizit das Sicherheitsdatenblatt des jeweiligen Gefahrstoff geschult und unterwiesen werden.In der TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten" finden sich unter Nummer 5 weitere Erläuterungen zu der Unterweisung nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Insbesondere möchten wir folgende Informationen hervorheben:"5.1 Allgemeines(1) Der Arbeitgeber hat ...
Stand: 26.05.2020
Dialog: 43132
Die Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten mittels einer Betriebsanweisung ist im § 14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) geregelt. Nähere Erläuterungen hierzu finden sich in der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten". Unter Nr. 3.2 sind die Inhalte der Betriebsanweisung aufgeführt.Die Beantwortung Ihrer Frage findet ...
Stand: 10.08.2021
Dialog: 23439
Nein, dies ist nicht möglich.In § 14 Absatz 2 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Beschäftigten anhand der Betriebsanweisung nach Absatz 1 über alle auftretenden Gefährdungen und entsprechende Schutzmaßnahmen mündlich unterwiesen werden. Teil dieser Unterweisung ist ferner eine allgemeine arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung ...
Stand: 09.05.2023
Dialog: 43784
Die Unterweisung der Beschäftigten ist zwingend in mündlicher Form durchzuführen.In § 14 Absatz 2 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist nachzulesen, dass der Arbeitgeber sicherzustellen hat, dass die Beschäftigten anhand der Betriebsanweisung nach Absatz 1 über alle auftretenden Gefährdungen und entsprechende Schutzmaßnahmen mündlich unterwiesen werden. ...
Stand: 05.06.2024
Dialog: 43638
Ein Verbot gibt es nicht. Ihre Vorgehensweise ist richtig. Die Einheitlichkeit der Betriebsanweisungen ist eine wichtige Voraussetzung für eine gute Unterweisung. Da Verhaltensweisen darin genau beschrieben werden und diese am Arbeitsplatz aushängen, ist eine wiederholende und vertiefte Wissenssicherung möglich. Folglich kann das richtige Verhalten im Umgang mit den Stoffen und Gemischen ...
Stand: 15.08.2024
Dialog: 44000
Die Pflicht zur Erstellung einer Betriebsanweisung beim Umgang mit Gefahrstoffen richtet sich grundsätzlich an den Arbeitgeber. In § 14 Absatz 1 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist nachzulesen, dass der Arbeitgeber sicherzustellen hat, dass den Beschäftigten eine schriftliche Betriebsanweisung, die der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Rechnung trägt, in einer für die Beschäftigten verständlichen ...
Stand: 15.10.2024
Dialog: 42961
Eine Betriebsanweisung nach § 14 Gefahrstoffverordnung - GefStoffV muss grundsätzlich zur Verfügung stehen (Ausnahme bei geringer Stoffmenge, geringe Gefährdung und geringe Exposition). Gruppenspezifische Betriebsanweisungen kommen immer dann in Frage, wenn durch die Art der verwendeten Stoffe oder Gemische vergleichbare Gefahren auftreten und auch die erforderlichen Schutzmaßnahmen vergleichbar ...
Stand: 01.03.2016
Dialog: 3367
Eine Betriebsanweisung ist nach § 14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) auszustellen. Dies wird auch näher in der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten" erläutert. Dort heißt es unter Nummer 1:"Diese TRGS ist anzuwenden für die Information der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen gemäß § 14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV ...
Stand: 20.07.2021
Dialog: 20366
Ob eine zusätzliche Betriebsanweisung für den Umgang mit der verdünnten Reinigungslösung erforderlich ist, hängt vom Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ab. Hierfür muss u. a. die TRGS 401 "Gefährdung durch Hautkontakt Ermittlung – Beurteilung – Maßnahmen" beachtet werden oder es kann z. B. das EMKG (Einfaches Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe der BAuA) genutzt werden. Eventuell existieren ...
Stand: 29.01.2018
Dialog: 42180
In der TRGS 555 sind unter der Nummer 3.2 die Inhalte der Betriebsanweisung nachzulesen. Alle Punkte, die nur auf den eigenen Betrieb zutreffen, sind als betriebsspezifische Ergänzung der Betriebsanweisung anzusehen.Unter der Nummer 3.2.2 "Arbeitsbereich, Arbeitsplatz, Tätigkeit" ist Folgendes nachzulesen."Der Anwendungsbereich ist durch Bezeichnung des Betriebes, des Arbeitsbereiches ...
Stand: 27.05.2022
Dialog: 20763
Wir schließen uns Ihrer Meinung an, dass keine Betriebsanweisungen erstellt werden müssen.In der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist in § 6 Absatz 13 folgendes nachzulesen:"Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung für bestimmte Tätigkeiten auf Grund1.der gefährlichen Eigenschaften des Gefahrstoffs,2.einer geringen verwendeten Stoffmenge,3.einer nach Höhe und Dauer niedrigen Exposition und4 ...
Stand: 25.11.2024
Dialog: 42624