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Muss eine Gefahrstoffunterweisung unbedingt in mündlicher Form durchgeführt werden?
KomNet Dialog 43638
Stand: 05.06.2024
Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Betriebsanweisung, Unterweisung, Schulung
Frage:
Muss eine Gefahrstoffunterweisung der Beschäftigten unbedingt in mündlicher Form durchgeführt werden – also im Rahmen einer Frontal- bzw. Präsenzunterweisung oder kann eine elektronische Unterweisung mittels E-Learning-Modulen oder in schriftlicher Form erfolgen?
Antwort:
Die Unterweisung der Beschäftigten ist zwingend in mündlicher Form durchzuführen.
In § 14 Absatz 2 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist nachzulesen, dass der Arbeitgeber sicherzustellen hat, dass die Beschäftigten anhand der Betriebsanweisung nach Absatz 1 über alle auftretenden Gefährdungen und entsprechende Schutzmaßnahmen mündlich unterwiesen werden.