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Es ist richtig, dass dies einen Verstoß gegen eine korrekte Ladungssicherung darstellt, da der Hersteller diese zum Zweck der Befestigung vorgesehen hat. Aus diesem Grund sind auch alle Twistlocks zu benutzen.Wenn die Wechselbrücke mit allen für die Befestigung vorgesehen Twistlocks mit dem Fahrzeug verbunden wird, gilt das Fahrzeug zusammen mit der Wechselbrücke als Fahrzeugeinheit ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 8743
- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten."Wenn die Ladung nicht oder nicht richtig gesichert ist, und der Fahrer sein Fahrzeug- selbst beladen hat,- mit beladen hat oder- bei der Beladung anwesend war, und noch vor der Abfahrt in die Ladungssicherung eingreifen kann/ die Ladungssicherung durchführen kann, dann hat er gegen ...
Stand: 27.12.2023
Dialog: 6244
Es ist zweckmäßig, dass der Verlader der Zuladung zuerst den Fahrzeugführer auf die unzureichende Ladungssicherung aufmerksam macht. Sollte dieses nicht dazu führen, dass die ordnungsgemäße Ladungssicherung hergestellt wird, besteht die Möglichkeit den Spediteur auf die unzureichende Ladungssicherung hinzuweisen. Führt auch dieses nicht zum Erfolg, muss ggf. die Polizei informiert ...
Stand: 11.01.2019
Dialog: 2584
stichprobenartig kontrollieren. Ist etwa das Fahrzeug für die Ladung ungeeignet oder fehlen Hilfsmittel für das ordnungsgemäße Sichern der Ladung, darf das Gut nicht Verladen werden. Das gilt auch, wenn z. B. aus Zeitgründen auf eine ordnungsgemäße Ladungssicherung verzichtet werden soll. Vertragliche Regelungen, die den Fahrzeugführer allein für die Ladungssicherung verantwortlich machen, sind unwirksam.In ...
Stand: 31.01.2019
Dialog: 2582
Beim Thema "Ladungssicherung" kann ein Verlader seine Pflichten/Verantwortung grundsätzlich nicht an Dritte übertragen. In Kommentierungen und Gerichtsurteilen zu § 22 Straßenverkehrsordnung (StVO) "Ladung" heißt es: "...dass diese Vorschrift sich nicht nur an den Führer und Halter des Fahrzeuges richtet, sondern an jeden, der für die ordnungsgemäße Verstauung der Ladung verantwortlich ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 6168
. von denen zu erwarten ist, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen.Sie müssen vom Unternehmer zum Führen des Fahrzeuges bestimmt sein."In der Broschüre "Ladungssicherung für den Bereich Druck und Papierverarbeitung" der BG ETEM (hier finden sich auch noch weitere hilfreiche Informationen zum Thema "Ladungssicherung") ist unter dem Punkt 1.7 "Mitarbeiterqualifizierung" folgendes ...
Stand: 24.07.2020
Dialog: 43208
bzw. sich auch davon überzeugen. Denn im Falle einer Kontrolle des Fahrzeugs durch die Polizei könnte auch der Mitarbeiter bei unsachgemäßer Ladungssicherung ordnungswidrigkeitenrechtlich mit zur Verantwortung gezogen werden (Entscheidung des OLG Celle vom 28.02.2007 Ladungssicherung/Verlader, Beschluss, 322 Ss 39/07)Ausführliche Informationen zu der Thematik sind der Broschüre "Be- und Entladen ...
Stand: 31.03.2021
Dialog: 16187
(Ladungssicherung) muss folgendes berücksichtigen:- Welches Ladungssicherungsverfahren ist für das bestimmte Gut/auf bestimmten Fahrzeugen das Geeignete (z.B. Formschluss, Niederzurrung, Diagonalzurrung)?So ist z.B. Niederzurrung nicht in allen Fällen möglich, da z.B. die Kartonagen bzw. das Gut selbst dieser Beanspruchung nicht ohne Schaden standhalten würden.Mann kann bei der Beurteilung auch zu dem Ergebnis ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 3874
aber an denjenigen, der unter eigener Verantwortung das Fahrzeug beladen hat." Weiter führt der § 315 b Strafgesetzbuch -StGB- auf: "Im Zusammenhang mit der Ladungssicherung kommen als Täter alle in Betracht, die eine Pflicht nach Ladungssicherung trifft und die in Nicht- oder Schlechterfüllung dieser Pflicht gleichzeitig einen Straftatbestand erfüllen." Die gefahrgutrechtlichen Vorschriften lassen die Verlagerung ...
Stand: 22.01.2015
Dialog: 2773
(Belader) darf nur beladen, wenn die Ladungssicherung gewährleistet werden kann, d.h. die erforderlichen Mittel zur Ladungssicherung müssen zur Verfügung stehen (z.B. dichte Bordwände, Plane). Die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Kieswerkleiter berechtigt oder verpflichtet ist, Fahrzeuge festzuhalten, sollte mit einem Angehörigen der rechtsberatenden Berufe bzw.durch entsprechend autorisierte ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 1830
-1:2010 gesichert ist, bezieht sich auch auf gemischte Ladungen von Gefahrgut und Nichtgefahrgut. Bei dem Transport von Gefahrgut ist nach der Norm EN 12195-1:2010 zu sichern. Weitere Erläuterungen hierzu bietet die Broschüre "Ladungssicherung auf Fahrzeugen - Grundlagen der Ladungssicherung" der IHK Stuttgart in Kapitel 9 "Die neue Norm DIN EN 12195-1:2010". Zu beachten ist in diesem Zusammenhang ...
Stand: 27.07.2016
Dialog: 27128
Die Konstruktion der Fahrzeugaufbauten unterliegt keiner gesetzlichen Bestimmung, sondern nur einer technischen Norm.• Fahrzeuge vor April 2002. Keine Konstruktionsnorm• Fahrzeuge nach April 2002. Norm DIN EN 12642 (>3,5t) www.beuth.deDie folgenden Belastungswerte müssen gemäß der DIN EN 12642 als Prüfkriterium ohne bleibende Verformung erreicht werden:Stirnwand 40% der Nutzlast, max. 5000 daN ...
Stand: 04.04.2019
Dialog: 15757
Teil 1 -Mechanische Gefährdungen - Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen beim Verwenden von mobilen Arbeitsmitteln und die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 70 Fahrzeuge.In der DGUV Vorschrift 70 Fahrzeuge stehtin § 37 "(4) Die Ladung ist so zu verstauen und bei Bedarf zu sichern, dass bei üblichen Verkehrsbedingungen eine Gefährdung von Personen ausgeschlossen ist." und in § 44 "(3 ...
Stand: 10.09.2024
Dialog: 44004
Stückgut auf das Fahrzeug verlädt, bei mangelhafter Ladungssicherung mit in der Verantwortung, auch wenn das Fremdladegut nicht angefasst wird.Nach dem Ordnungsrecht der Straßenverkehrsordnung (StVO), hier § 22 StVO, sind der Fahrer und der Verlader verantwortlich, da es sich hier um ganz normales Gut handelt. Als Verlader benannte das OLG Stuttgart in seinem Beschluss vom 27.12.1982 den " Leiter ...
Stand: 15.03.2019
Dialog: 11367
Angaben über Gewicht, Anschlagpunkte, Schwerpunkt etc. sind notwendig, um eine ordnungsgemäße Ladungssicherung herzustellen.Die Pflichten für den Verlader ergeben sich aus verschiedenen Regelwerken, wie z.B.- Straßenverkehrsordnung (StVO) § 22- Handelsgesetzbuch (HGB) § 412- Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften, Unfallkassen; DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge ...
Stand: 06.05.2019
Dialog: 1478
, die der Gaselieferant auf den Flaschen angebracht hat, versehen sein." "Der Transport in PKW und geschlossenen Fahrzeugen sollte nur in Ausnahmefällen und unter Beachtung besonderer Vorsichtsmaßnahmen erfolgen. - Beim Transport in geschlossenen Fahrzeugen muss ausreichende Belüftung sichergestellt sein, - Die Flaschen müssen gegen Verrutschen, Umfallen oder Umherrollen gesichert sein, z. B. durch Verzurren ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 12018
Das Verhalten im Straßenverkehr regelt für alle Verkehrsteilnehmer die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Werden Beschäftigte beschäftigt, ist neben dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge" als spezielle Rechtsnorm zu nennen.Nach § 22 StVO ist die Ladung so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen ...
Stand: 22.03.2019
Dialog: 2459
. B Überladung, ungeeignetes Fahrzeug/Anhänger) muss die Beladung abgelehnt werden. Hier ist die Rückendeckung der Marktleitung von großer Bedeutung. In der Verantwortungskette kann sich diese nicht aus der Verantwortung stehlen und sollte somit im eigenen Interesse das Thema Ladungssicherung ernst nehmen. ...
Stand: 18.03.2019
Dialog: 11618
gelegenen Arbeitsplätzen können Krane oder Flurförderzeuge mit hierfür vorgesehenen Personenkörben eingesetzt werden, wenn sowohl der Kran oder das Flurförderzeug als auch der mit diesem Gerät eingesetzte Personenkorb nach Herstellerangaben hierfür speziell zugelassen sind. - Verwendung eines Rollgerüstes oder eines stationären Gerüstes. Zum Thema „stationäres Gerüst“ finden Sie Aussagen in der DGUV ...
Stand: 25.11.2016
Dialog: 3964
an die Ladungssicherung und an die Verpackung zu erfüllen. Alle Verpackungen müssen für das Transportgut geeignet sein sowie während der Ortsveränderung dicht verschlossen und unbeschädigt sein. Die Ladungssicherung muss so ausgeführt werden, dass die Gefahrgüter in sich und zu den Einrichtungen des Fahrzeuges ihre Lage nicht verändern können. Hinweis: Auf die Informationen des ADAC zur Mitnahme von Kraftstoff ...
Stand: 09.02.2015
Dialog: 23050