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Die Befugnisse als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) gegenüber den ausführenden Bauunternehmen hängt von der Art der Bestellung und den in diesem Zusammenhang übertragenen Befugnissen ab: Der SiGeKo ist ein Fachexperte, der den Bauherren bei der Bauplanung und der Bauausführung in dessen Pflichten nach der Baustellenverordnung (BaustellV) unterstützt. Daraus lassen sich zunäch ...
Stand: 12.01.2021
Dialog: 1203
zusammen, wobei es in der Eigenverantwortung des Arbeitgebers liegt den erforderlichen Umfang jeder Einzelkomponente festzulegen und damit die Qualifikation als befähigte Person feststellen zu können. Näheres dazu ist der TRBS 1203 "Befähigte Personen" zu entnehmen.Eine ausschließliche Ausbildung, an deren Ende die Qualifikation als befähigte Person steht, ist somit nicht möglich.Im Rahmen von Lehrgängen ...
Stand: 22.11.2018
Dialog: 15886
Person vorgesehen.Konkretisierungen können sie den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) entnehmen, insbesondere der TRBS 1201 "Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" und der TRBS 1203 "Zur Prüfung befähigte Personen". ...
Stand: 05.03.2026
Dialog: 6961
zusammen, wobei es in der Eigenverantwortung des Arbeitgebers liegt, den erforderlichen Umfang jeder Einzelkomponente festzulegen und damit die Qualifikation als befähigte Person feststellen zu können. Näheres dazu ist der TRBS 1203 "Befähigte Personen" zu entnehmen.Eine ausschließliche Ausbildung, an deren Ende die Qualifikation als befähigte Person steht, ist somit nicht ausreichend.Im Rahmen ...
Stand: 29.10.2024
Dialog: 42715
(TRBS), spez. die TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" und die TRBS 1203 "Befähigte Personen". Auf die Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung, LV 35 weisen wir hin. ...
Stand: 13.06.2017
Dialog: 7201
, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt; soweit hinsichtlich der Prüfung von Arbeitsmitteln in den Anhängen 2 und 3 weitergehende Anforderungen festgelegt sind, sind diese zu erfüllen. Konkretisiert werden die Anforderungen der BetrSichV durch die TRBS 1203 "Zur Prüfung befähigte Person ...
Stand: 31.01.2024
Dialog: 8257
müssen die dort genannten Prüfungen von befähigten Personen durchgeführt werden. Konkretisierungen können den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), z. B. TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" und TRBS 1203 "Befähigte Personen", entnommen werden. Beim Festlegen der Prüffristen sind vom Betreiber die Vorgaben der DGUV einzubeziehen.In Bezug auf die Prüffristen ...
Stand: 25.04.2025
Dialog: 43179
von Aufzugsfirmen und befähigten Personen nach TRBS 1203 auch Personen sein, die für die Personenbefreiung besonders eingewiesen wurden und weder einer Aufzugsfirma angehören noch befähigte Personen für die Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen nach § 2 Absatz 6 BetrSichV und TRBS 1203 sind.In der TRBS 3121 unterscheidet die besonders eingewiesene Person von der befähigten Person ...
Stand: 25.09.2025
Dialog: 44190
entsprechend § 2 Abs. 6 BetrSichV für diese Tätigkeit über Fachkenntnisse, die sie durch1. Berufsausbildung,2. Berufserfahrung und3. zeitnahe berufliche Tätigkeiterworben haben.Mindestvoraussetzung sind die in der TRBS 1203 "Befähigte Personen" unter Nr. 3.1 "Anforderungen an zur Prüfung befähigte Personen für Arbeitsmittel mit elektrischen Komponenten" genannten Kriterien.Das Kriterium "Zeitnahe berufliche ...
Stand: 07.08.2024
Dialog: 12426
Weder in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) noch in der entsprechenden Technischen Regel für Betriebssicherheit – TRBS 1203 „Zur Prüfung befähigte Personen“ wird auf die Nationalität einer zur Prüfung befähigten Person abgestellt. Demzufolge kann jede erwachsene Person, welche die Anforderungen der BetrSichV sowie der TRBS 1203 erfüllt, für den entsprechenden Fachbereich ...
Stand: 23.01.2021
Dialog: 43450
und Tritte vor, kann nicht davon ausgegangen werden, dass damit auch die Voraussetzungen als befähigte Person zur Prüfung von Gerüsten vorliegen.Diesbezügliche Anforderungen sind der Betriebssicherheitsverordnung und den entsprechenden technischen Regeln für Betriebssicherheit, TRBS 2121 Teil 1 "Bereitstellung und Benutzung von Gerüsten" Ziffer 4.7.2 "Befähigte Person" und der TRBS 1203 "Befähigte Personen ...
Stand: 06.01.2018
Dialog: 15293
Ein besonderer Beauftragter für den Explosionsschutz (Ex - Beauftragter) wird in den Arbeitsschutzvorschriften nicht gefordert. Entsprechend § 6 Absatz 9 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist der Arbeitgeber für die Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes verantwortlich.In der Praxis muss der Ersteller eines Explosionsschutzdokumentes (als Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung bezgl. Brand- und ...
Stand: 29.04.2020
Dialog: 43145
und überwachungsbedürftigen Anlagen" sowie die- TRBS 1203 "Befähigte Personen"zu nennen. Darüber hinaus ist das von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft, Unfallkasse) aufgestellte Vorschriften und Regelwerk in die Gefährdungsbeurteilung und beim Festlegen von Art, Umfang und Fristen der Prüfungen einzubeziehen. Beim Festlegen des Prüfumfanges und der Prüffristen sind vom Arbeitgeber zudem ...
Stand: 14.06.2018
Dialog: 13869
durchführen. Auf die Technischen Regeln für Betriebssicherheit, z.B. die TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" und TRBS 1203 "Befähigte Personen - Allgemeine Anforderungen" (www.baua.de/TRBS) weisen wir hin. Konkretisierungen ergeben sich dabei auch aus dem Regelwerk der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V. - DVGW. Beim Festlegen der Prüfanforderungen ...
Stand: 18.11.2016
Dialog: 10829
auch als befähigte Person beauftragt sein. Als befähigte Person kann der Arbeitgeber jede Person, die die Anforderungen von § 2 Abs. 6 BetrSichV erfüllt, beauftragen. Konkretisiert in der Technischen Regel für Betriebssicherheit - TRBS 1203 "Befähigte Personen". Dort wird eine Elektrofachkraft nicht explizit gefordert/genannt. Die befähigte Person muss u. a. eine elektrotechnische Berufsausbildung abgeschlossen ...
Stand: 03.07.2015
Dialog: 22186
, der berufsgenossenschaftlichen Regel - DGUV Information 208-061 "Lagereinrichtungen und Ladungsträger" sowie die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS): TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" und TRBS 1203 "Befähigte Personen", einzubeziehen. Beim Festlegen der Prüffristen und des Prüfumfangs können vom Betreiber die Regelungen der Norm DIN EN 15635 "Ortsfeste Regalsysteme ...
Stand: 12.03.2024
Dialog: 15109
druckbeaufschlagten Arbeitsmitteln – dazu zählen auch Rohrleitungen für Druckluft – gelten die Bestimmungen des § 14 BetrSichV. Weitere Ausführungen dazu enthalten die Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1201 Teil 2 „Prüfungen und Kontrollen bei Gefährdungen durch Dampf und Druck.“ Im Abschnitt 5 dieser TRBS findet man nähere Informationen und Beispiele zu Prüfungen an nicht überwachungsbedürftigen ...
Stand: 05.06.2021
Dialog: 43540
) sowie die Gebrauchs- und Bedienungsanleitungen einzubeziehen.Mit der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber u. a. auch Art, Umfang und Prüffristen der Arbeitsmittel, im vorliegenden Fall der Anhänger im Betrieb, sowie die Qualifikation des Prüfenden (TRBS 1203 "Befähigte Personen") eigenverantwortlich festlegen. Abweichungen vom "Technischen Regelwerk" sind grundsätzlich möglich ...
Stand: 20.04.2024
Dialog: 26427
Zur Prüfung befähigte Personen verfügen entsprechend § 2 Abs. 6 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für diese Tätigkeit über Fachkenntnisse, die sie durch1. Berufsausbildung,2. Berufserfahrung und3. zeitnahe berufliche Tätigkeiterworben haben.Mindestvoraussetzung sind die in der TRBS 1203 "Zur Prüfung befähigte Personen" genannten Kriterien. Gemäß Abschnitt 2.4 Absatz 1 TRBS 1203 umfasst ...
Stand: 16.01.2026
Dialog: 15705
, sowie die Qualifikation des Prüfenden (TRBS 1203 "Befähigte Personen") eigenverantwortlich festlegen. Abweichungen vom "Technischen Regelwerk" sind grundsätzlich möglich, müssen aber in der Gefährdungsbeurteilung hinreichend dokumentiert werden. Da im Schadensfall solche Abweichungen oft sehr kritisch hinterfragt werden, empfehlen wir, diese im Vorfeld mit der Aufsichtsbehörde und/oder dem zuständigen ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 18522