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des Anhangs zur ArbStättV). Dies gilt auch für Verkehrswege im Freien. Bei Eis und Schnee müssen Verkehrswege im Freien geräumt oder gestreut werden. Auf die Übergangsbereiche von außen nach innen ist besonders zu achten. Siehe auch die Informationen der Broschüre M 11 "Innerbetriebliche Verkehrswege" der BGHW.Die Verkehrswege sind im Winter während der Betriebszeiten frei von Schnee und Eis zu halten ...
Stand: 10.01.2025
Dialog: 12714
zum Brandschutz sind auch der DGUV Information 205-001 "Betrieblicher Brandschutz in der Praxis" zu entnehmen. Auch die DIN 14090 - Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken fordert, dass Feuerwehrflächen von Schnee und Eis freizuhalten sind.In welchem Umfang betriebliche Flächen für die Feuerwehr schnee- und eisfrei gehalten werden müssen, ist grundsätzlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 16.04.2023
Dialog: 12815
Abfälle können je nach ihren Eigenschaften zum Teil auch als Gefahrgüter eingestuft werden, wobei es keine Analogien gibt: „Gefährliche Abfälle” gemäß Abfallrecht sind also nicht automatisch „Gefahrgut/gefährliche Güter” gemäß Gefahrgutrecht. Wenn Abfall aufgrund seiner Eigenschaften als Gefahrgut eingestuft werden muss, dann unterliegt seine Entsorgung sowohl dem Abfall ...
Stand: 01.02.2018
Dialog: 13520
von und zur Arbeit, zu appelieren und die Mitarbeiter für die Gefährdungen zu sensibilisieren. Bei der Unfalluntersuchung durch die Berufsgenossenschaft würde im beschriebenem Fall auch nachgefragt, ob ein Verschulden des Parkplatzeigentümers bzw. Pächters vorliegt, d.h. ob der Parkplatz vom Schnee geräumt war, ob gestreut wurde usw. ...
Stand: 15.03.2019
Dialog: 2323
Grundsätzlich ist auch bei dem Transport von Gefahrgut die Straßenverkehrsordnung -StVO- und hier insbesondere der § 22 -Ladung- einzuhalten. Hier heißt es in Absatz 1: Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen ...
Stand: 27.07.2016
Dialog: 27128
Das von Ihnen genannte Gefahrgut (UN 3481, Klasse 9, 240 Wh) eingebaut in einen akkubetriebenen Lüfter fällt tatsächlich nicht unter die Sondervorschrift 188, da mehr als 20 Wh vorliegen.Damit müssen für die Beförderung der Lüfter zunächst alle gefahrgutrechtlichen Vorschriften beachtet werden.Es existieren allerdings "Erleichterungen", sodass nicht alle gefahrgutrechtlichen Vorschriften beachtet ...
Stand: 30.01.2019
Dialog: 42571
Die Pflicht zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten ist in der Gefahrgutbeauftragtenverordnung - GbV geregelt. Ein Krankenhaus kann durch eigene Transporte von Gefahrgütern oder der Übergabe, z.B. zur Entsorgung von Gefahrgütern, am Gefahrguttransport beteiligt sein. Liegt eine Beteiligung vor, ist dann ein Gefahrgutbeauftragter zu bestellen, wenn bei einem Transport die höchstzulässige ...
Stand: 01.09.2014
Dialog: 5227
Die Pflicht zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten ist in der Gefahrgutbeauftragtenverordnung -GbV- geregelt.Eine Kfz-Werkstatt kann durch eigene Transporte von Gefahrgütern oder die Übergabe von Gefahrgütern (z.B. zur Entsorgung) am Gefahrguttransport beteiligt sein.Liegt eine Beteiligung vor, dann ist ein Gefahrgutbeauftragter zu bestellen, wenn bei einem Transport die höchstzulässige ...
Stand: 02.09.2022
Dialog: 5040
, Rauhreif, Vereisung, Schnee (Punkt 3.1.1 DGUV Information 201-054 "Dach-, Zimmer- und Holzbauarbeiten").Ab wann auf Grund der Witterungseinflüsse ein sicheres Arbeiten nicht mehr gewährleistet ist, z. B. wegen zu hoher Windgeschwindigkeiten, wird in den Arbeitsschutzvorschriften nicht quantitativ festgelegt. Diese Entscheidung muss der Arbeitgeber eigenverantwortlich, ggf. mit Unterstützung der Fachkraft ...
Stand: 09.01.2025
Dialog: 5219
Beförderungen die von Mitarbeitern durchgeführt werden, die Gefahrgut als Werkzeug oder als Arbeitsmittel zu Baustellen mitführen, unterliegen unter bestimmten Randbedingungen nicht dem ADR.In den allgemeinen Vorschriften des ADR findet man im Kapitel 1.1 - Geltungsbereich und Anwendbarkeit - im Unterabschnitt 1.1.3.1, die Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung.Im ...
Stand: 29.04.2019
Dialog: 17967
handeln.“ Unter folgendem Link stellt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMVD) die „Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung See“ zum Download zur Verfügung:https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/G/Gefahrgut/gefahrgut-recht-vorschriften-seeschifffahrt.htmlUnter "weiterführende Informationen" finden Sie u.a. auch die o.g. Durchführungsanweisung unter RM 2021. ...
Stand: 17.01.2023
Dialog: 43751
von Gefahrgütern in Versandstücken (Stückgut) ist das Fahrzeug vorne und hinten mit neutralen, orangefarbenenen Warntafeln zu kennzeichnen (s. ADR 5.3.2.1.1).Die orangefarbene Warntafel ist ein allgemeiner Hinweis auf ein gefährliches Gut im Straßenverkehr. Sie wird ergänzt durch eine weitere orangefarbene Tafel, auf der in Bezug auf das Gefahrgut die Gefahrennummer (zur Beschreibung der Gefahr, z. B. 8 ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 8644
) ist, auf dem Betriebsgelände bewegen. Der Kunde muss das Werkstattpersonal über die Gefährlichkeit des Gefahrgutes informieren.zu 2Nach Unterabschnitt 1.1.3.1 des ADR gelten die Vorschriften des ADR nicht für Beförderungen, die von Unternehmen in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit durchgeführt werden, wie Lieferungen für oder Rücklieferungen von Baustellen im Hoch- und Tiefbau oder im Zusammenhang mit Messungen, Reparatur ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 1517
für Sie die Anzeigepflicht nach § 14 SprengG, d.h. Sie haben der für Ihren Betriebssitz und Lagerrortzuständigen Arbeitsschutzbehörde (in NRW: die Dezernate 55 der Bezirksregierungen) die Aufnahme der Tätigkeit mindestens zwei Wochen vorher anzuzeigen.Abschließend machen wir darauf aufmerksam, dass es sich bei pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 1 um Gefahrgut der Klasse 1 (Explosive Stoffe und Gegenstände ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 20875
Nach der alten Gefahrgutbeauftragtenverordnung waren "beauftragte Personen" solche Personen, die im Auftrag des Unternehmers oder Inhabers eines Betriebes in eigener Verantwortung deren Pflichten nach den Gefahrgutvorschriften zu erfüllen haben (§ 1a Ziffer 5 der aufgehobenen GbV vom 26. März 1998)Mit Inkrafttreten der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) vom 25. Februar 2011 gilt eine wesentlich ...
Stand: 31.05.2023
Dialog: 15392
; Gesamt 1016;Bei dieser Menge an Gefahrgüter sind beim Fahrzeugführer sowie am Fahrzeug die gesamten Rechtsvorschriften der Beförderung gefährlicher Güter anzuwenden. Im Einzelfall ist auch noch zu prüfen, ob die Ausnahme Nr. 20 GGAV Beförderung verpackter gefährlicher Abfälle (Gefahrgut-Ausnahmeverordnung) anzuwenden ist. Die relevanten nationalen Vorschriften werden vom Bundesministerium für Digitales ...
Stand: 22.03.2023
Dialog: 6215
:- ausreichende Beleuchtung- frei von Hindernissen und Stolperkanten- Trennung von Fahrzeug- und Fußgängerverkehr- ausreichende Markierung- geeignete Personenlenkung (durch Geländer bzw. Drängelgitter)- im Winter freihalten von Schnee und EisKonkrete Anforderungen zum Betreiben von Verkehrswegen werden in Kaptel 5 der ASR A1.8 - "Verkehrswege" getroffen; Informationen zur Beleuchtung von Arbeitsplätzen ...
Stand: 20.02.2024
Dialog: 12435
Nach Absatz 1.1.4.2.1 des ADR darf das Gefahrgut im Rahmen einer Transportkette, die die Seebeförderung einschließt, auch für den Teil der Landbeförderung mit dem IMDG-Code gekennzeichnet werden. Da es sich im vorliegenden Fall nur um eine zusätzliche Kennzeichnung handelt und der Hersteller sich sicher sein muss, dass bei einer Seebeförderung die Kennzeichnung vollständig ist, dürfte ...
Stand: 06.05.2019
Dialog: 2631
Bei der Beförderung von Gefahrgütern in kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen besteht eine grundsätzliche Schulungspflicht für die Fahrzeugführer.Die Fahrzeugführer für Stückguttransporte sind von der Schulungspflicht befreit, sofern• Freistellungen nach Abschnitt 1.1.3 ADR zutreffen,• die mit einer Beförderungseinheit beförderten Mengen gefährlicher Güter nach der Tabelle in Absatz 1.1.3.6.3 ADR ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 5195
In den Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut (RSEB) ist hierzu unter 3-14 folgendes nachzulesen:"Sofern Versandstücke zusätzlich zu dem in Abschnitt 3.4.7 oder 3.4.8 geforderten Kennzeichen mit den jeweils zutreffenden Gefahrzetteln oder auch anderen zutreffenden gefahrgutbezogenen Aufschriften (z. B. aus Kapitel 3.3 Sondervorschrift 625) versehen sind, besteht kein öffentliches Interesse ...
Stand: 16.04.2021
Dialog: 43304