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auch das Themenfeld "Jugendarbeitsschutz" des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Aber auch im JArbSchG werden im Grunde keine besonderen Anforderungen an die Ausbildungsplätze/Arbeitsstätte gestellt. ...
Stand: 12.12.2019
Dialog: 15716
Zur Arbeitsstätte gehören alle Orte auf dem Gelände eines Betriebes, zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben und insbesondere auch Verkehrswege und Fluchtwege (vgl. § 2 Arbeitsstättenverordnung/ArbStättV).Somit gehört die Außentreppe zur Arbeitsstätte dazu und der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass die Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen ...
Stand: 17.06.2024
Dialog: 43949
Gemäß § 2 Abs. 2 Nummer 1 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) zählen Orte, die sich auf dem Gelände eines Betriebes befinden und zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben, zur Arbeitsstätte im Sinne der Arbeitsstättenverordnung. Ein Mitarbeiterparkhaus ist wie auch ein Parkplatz auf dem Betriebsgelände, den die mit dem PKW fahrenden Beschäftigten benutzen, um zur Arbeit ...
Stand: 27.03.2025
Dialog: 15919
für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen. Dabei hat er den Stand der Technik und insbesondere die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales nach § 7 Abs. 4 bekannt gemachten Regeln und Erkenntnisse zu berücksichtigen. Bei Einhaltung der im Satz 2 genannten Regeln und Erkenntnisse ist davon auszugehen, dass die in der Verordnung gestellten Anforderungen diesbezüglich erfüllt sind. Wendet ...
Stand: 12.07.2017
Dialog: 11796
Arbeit tätig sind.Arbeitsstätten sind:1. Arbeitsräume oder andere Orte in Gebäuden auf dem Gelände eines Betriebes,2. Orte im Freien auf dem Gelände eines Betriebes,3. Orte auf Baustellen,sofern sie zur Nutzung für Arbeitsplätze vorgesehen sind.Jeder Arbeitgeber hat für seine Beschäftigten eine Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG und § 3 ArbStättV durchzuführen.Bei der Beurteilung ...
Stand: 24.11.2022
Dialog: 43720
Der Arbeitgeber hat gemäß § 3a Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst gering gehalten werden. Dabei hat er den Stand der Technik und insbesondere die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR ...
Stand: 16.05.2017
Dialog: 22079
Gemäß § 3a der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst gering gehalten werden.Die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" konkretisiert die Anforderungen ...
Stand: 14.08.2024
Dialog: 42268
Grundsätzliche Anforderungen an das Betreiben von Arbeitsstätten ergeben sich aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit Ihrem Anhang. Danach hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen. Im Anhang der ArbStättV wird unter Punkt 1.3 näher ...
Stand: 18.07.2017
Dialog: 26761
im Hinblick auf die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplätzen, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Kantinen, Erste-Hilfe-Räumen und Unterkünften sowie den zugehörigen Türen, Verkehrswegen, Fluchtwegen, Notausgängen, Treppen und Orientierungssystemen, die von den Beschäftigten mit Behinderungen benutzt ...
Stand: 16.05.2017
Dialog: 23061
Der § 3a Abs. 1 der Arbeitsstätttenverordnung (ArbStättV) fordert, dass beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten insbesondere die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) zu berücksichtigen sind. Wendet der Arbeitgeber diese Regeln nicht an, so muss er durch andere Maßnahmen die gleiche Sicherheit und den gleichen Schutz der Gesundheit der Beschäftigten erreichen.Bei der Gestaltung ...
Stand: 15.09.2020
Dialog: 43284
Eine Übergangsfrist ist uns nicht bekannt.Allgemeine Vorgaben zur Kennzeichnung finden sich unter der Nummer 1.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)."(1) Unberührt von den nachfolgenden Anforderungen sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen einzusetzen, wenn Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nicht durch technische oder organisatorische ...
Stand: 29.05.2024
Dialog: 43939
Nach Nummer 1.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung folgendes:"(1) Unberührt von den nachfolgenden Anforderungen sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen einzusetzen, wenn Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen vermieden ...
Stand: 30.07.2020
Dialog: 43163
ermittelt und festgelegt werden, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes getroffen werden müssen.Nach der ArbStättV hat der Arbeitgeber Arbeitsstätten so einzurichten und zu betreiben, dass Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst gering gehalten werden. Insbesondere hat der Arbeitgeber Vorkehrungen zu treffen ...
Stand: 28.11.2024
Dialog: 12313
der ArbStättV hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst gering gehalten werden.Die Versammlungsstättenverordnung NRW erfasst alle Räume mit mehr als 200 Besuchern - also Multiplex-Kinos, Mehrzweckhallen, Messehallen, Theater ...
Stand: 16.05.2017
Dialog: 9777
beurteilen. Dieser Passus gilt auch für Erntehelfer. Dabei muss er unter anderem auch für Arbeiten seiner Beschäftigten auf einem Feld, welches sich nicht in Reichweite der eigentlichen Betriebsstätte/Arbeitsstätte bzw. der Unterkünfte befindet, feststellen, ob es sich um Hitzearbeitsplätze handelt. Zur schnellen Bewertung könnte die DGUV Information 213-022 (BGI-GUV-I 7002) hilfreich sein http ...
Stand: 11.08.2020
Dialog: 21611
eines Betriebes oder einer Baustelle, zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben, 2. Verkehrswege, Fluchtwege, Notausgänge, Lager-, Maschinen- und Nebenräume, Sanitärräume, Kantinen, Pausen- und Bereitschaftsräume, Erste-Hilfe-Räume, Unterkünfte sowie 3. Einrichtungen, die dem Betreiben der Arbeitsstätte dienen, insbesondere Sicherheitsbeleuchtungen, Feuerlöscheinrichtungen ...
Stand: 16.05.2017
Dialog: 3510
- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen einzusetzen, wenn Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen vermieden oder ausreichend begrenzt werden können. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und die Maßnahmen nach § 3 Absatz 1 sind dabei zu berücksichtigen. (2) Die Kennzeichnung ist nach der Art der Gefährdung dauerhaft oder vorübergehend nach den Vorgaben ...
Stand: 19.07.2017
Dialog: 29816
Die grundlegenden Regelungen zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung finden sich unter der Nummer 1.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dort ist folgendes nachzulesen:"(1) Unberührt von den nachfolgenden Anforderungen sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen einzusetzen, wenn Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten ...
Stand: 16.01.2019
Dialog: 42552
Hochspannungsmaste, auf denen "durch Beschäftigte" eines Betriebes, z. B. Energieversorgungsunternehmen oder Netzbetreiber gearbeitet wird, fallen unter die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Grundlage der Arbeitsstättenverordnung ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Das ArbSchG dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes ...
Stand: 12.07.2017
Dialog: 12100
der Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG die möglichen Gefährdungen unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Besucher ermitteln und festlegen, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes getroffen werden müssen. Nach der ArbStättV hat der Arbeitgeber Arbeitsstätten so einzurichten und zu betreiben, dass von ihnen keine Gefährdung für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ...
Stand: 24.07.2023
Dialog: 11714