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- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV )Die Verordnung gilt zum Schutz der Beschäftigten vor tatsächlichen oder möglichen Gefährdungen ihrer Gesundheit und Sicherheit durch Lärm oder Vibrationen bei der Arbeit. Lärm im Sinne dieser Verordnung ist jeder Schall, der zu einer Beeinträchtigung des Hörvermögens oder zu einer mittelbaren oder unmittelbaren Gefährdung der Gesundheit führen ...
Stand: 04.07.2018
Dialog: 42343
mit einem unbewerteten Spitzenschalldruckpegel von mehr als etwa 140 dB oder bei einer Einwirkung mit einem AI-Schalldruckpegel ab etwa 120 dB über einige Minuten).Lärm verursacht aber nicht nur Gehörschäden, sondern gefährdet generell die Gesundheit und erschwert die Arbeit in Betrieb und Büro (VDI 2058 Blatt 3):- erhöhtes Unfallrisiko infolge des Überhörens von Signalen und Warnrufen oder infolge von Fehlverhalten ...
Stand: 29.08.2006
Dialog: 782
der Beschäftigten vor tatsächlichen oder möglichen Gefährdungen ihrer Gesundheit und Sicherheit durch Lärm oder Vibrationen bei der Arbeit. Lärm im Sinne dieser Verordnung ist jeder Schall, der zu einer Beeinträchtigung des Hörvermögens oder zu einer mittelbaren oder unmittelbaren Gefährdung der Gesundheit führen kann (§ 2, Abs.1).Für die Lärmbeurteilung innerhalb einer Arbeitsstätte, besonders für Schallpegel ...
Stand: 18.11.2020
Dialog: 21097
Zum Schutz der Beschäftigten vor tatsächlichen oder möglichen Gefährdungen ihrer Gesundheit und Sicherheit durch Lärm oder Vibrationen bei der Arbeit ist die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) relevant. Die Forderung unter § 7 der LärmVibrationsArbSchV, dass der Arbeitgeber die nach § 3 Absatz 1 Satz 6 der LärmVibrationsArbSchV festgelegten Schutzmaßnahmen ...
Stand: 20.06.2024
Dialog: 10213
der Gesundheit der Beschäftigten entstehen."Lärmbelästigung am Arbeitsplatz durch Radiomusik ist kein technisches Problem, da diese einfach zu vermeiden wäre. Zunächst sollte hier eine innerbetriebliche Einigung, z.B. unter Hinzuziehung des Personal- oder Betriebsrates, angestrebt werden, da meist auch mehrere Arbeitnehmer betroffen sind. Aus Erkenntnissen der Lärmwirkungsforschung ergibt sich eindeutig ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 2366
Laut § 22 (1) Nr.5 des Jugendarbeitsschutzgesetzes - JArbSchG - dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden mit Arbeiten, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Lärm, Erschütterungen oder Strahlen ausgesetzt sind. Die Ausnahmetatbestände des § 22 (2) beziehen sich nur auf Tätigkeiten, die zur Erreichung des Ausbildungszieles erforderlich sind. Somit dürfen minderjährige Aushilfen ...
Stand: 24.10.2014
Dialog: 22152
Durch die Nutzung von Gehörschutz wird die Lärmexposition soweit verringert, dass eine Gesundheitsgefährdung des Gehöres deutlich reduziert wird. In der Regel wird die Lärmexposition soweit verringert, dass Geräusche, wie z.B. Warnsignale, jedoch weiterhin hörbar sind. Durch die Nutzung eines Bluetooth oder Fm-Radios innerhalb des Gehörschutzes ist die Wahrscheinlichkeit ein Warnsignal zu überhöre ...
Stand: 01.06.2016
Dialog: 26716
Im Rahmen des Arbeitsschutzes kommen für den Bereich der Lärmbeurteilung die Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) und die Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen (Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung - LärmVibrationsArbSchV) zur Anwendung.Grenzwerte für eine tatsächliche oder mögliche Gefährdung der Gesundheit ...
Stand: 12.06.2018
Dialog: 13834
zu halten, wie es nach der Art des Betriebes möglich ist. Der Schalldruckpegel am Arbeitsplatz in Arbeitsräumen ist in Abhängigkeit von der Nutzung und den zu verrichtenden Tätigkeiten so weit zu reduzieren, dass keine Beeinträchtigungen der Gesundheit der Beschäftigten entstehen (Ziffer 3.7 Anhang zur ArbStättV). Grenzwerte für eine tatsächliche oder mögliche Gefährdung der Gesundheit und Sicherheit ...
Stand: 24.06.2019
Dialog: 12860
Schon seit einiger Zeit wird persönlicher Gehörschutz mit integrierten elektronischen Schaltungen ausgerüstet. So wird bei Kapselgehörschützern über sogenannten Antischall (Active Noise Reduction (ANR) bzw. Active Noise Cancellation (ANC)) versucht, eine entsprechende Lärmreduzierung (aktive Geräuschunterdrückung) zu erreichen.Auf Grund der physikalischen Gesetzmäßigkeiten (Berechnung der Schallwe ...
Stand: 26.06.2024
Dialog: 42636
Nach Nummer 3.7 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist in Arbeitsstätten der Schalldruckpegel so niedrig zu halten, wie es nach der Art des Betriebes möglich ist. Der Schalldruckpegel am Arbeitsplatz in Arbeitsräumen ist in Abhängigkeit von der Nutzung und den zu verrichtenden Tätigkeiten so weit zu reduzieren, dass keine Beeinträchtigungen der Gesundheit der Beschäftigten ...
Stand: 08.08.2024
Dialog: 42611
der Gesundheit der Beschäftigten entstehen.Speziell auf Pausenräume und -bereiche bezogen, findet sich in der ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume" unter dem Punkt 4.1 Absatz 7 folgendes:"Im Pausenraum und Pausenbereich sind Beeinträchtigungen, z. B. durch Vibrationen, Stäube, Dämpfe oder Gerüche, soweit wie möglich auszuschließen. Während der Pause darf der durchschnittliche Schalldruckpegel ...
Stand: 25.02.2025
Dialog: 14075
. In der GUV-V B3, §1 wird aber auch aufgeführt, dass abhängig von der Art der Tätigkeit auch unterhalb eines Beurteilungspegels von 85 dB (A) Auswirkungen auf Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Arbeitssicherheit möglich sind (siehe DAL-Grafik - Bewertung von Umweltgeräuschen am Beispiel Straßenverkehr als Anlage).Zum 15.02.2006 muss die Lärmschutz-Richtlinie 2003/10/EG „Mindestvorschriften zum Schutz ...
Stand: 04.08.2017
Dialog: 3830
Eine Kennzeichnung der Arbeitsmaschine hat auch in dem von Ihnen geschilderten Fall zu erfolgen. Schon der Hersteller hat im Rahmen der Maschinen-Richtlinie (2006/42/EG) vor bestehenden Restrisiken an der Maschine zu warnen, um den Schutz der Gesundheit von Personen zu gewährleisten. Der Arbeitgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass Arbeitsmaschinen mit einem vom Hersteller ausgewiesenen Emissions ...
Stand: 10.03.2015
Dialog: 23300
sind, muss der Arbeitgeber diese im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung dokumentieren und sicherstellen, dass die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten nicht beeinträchtigt werden. ...
Stand: 04.12.2024
Dialog: 44050
geprüft und soweit wie möglich umgesetzt wurden, sind zur weiteren Umsetzung des Minimierungsgebotes organisatorische Schutzmaßnahmen vorzusehen, um noch bestehende Gefährdungen der Beschäftigten durch Lärm auszuschließen oder soweit wie möglich zu verringern. Erst wenn durch technische und organisatorische Schutzmaßnahmen Gefährdungen der Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten nicht ausgeschlossen ...
Stand: 09.07.2024
Dialog: 16247
Nach der Nummer 4.2 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt für Pausen- und Bereitschaftsräume folgendes:"(1) Bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern, ist den Beschäftigten ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren ...
Stand: 27.03.2018
Dialog: 42237
über eine Achtstundenschicht hinaus,f) die Verfügbarkeit und Wirksamkeit von Gehörschutzmitteln,g) Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit von Beschäftigten, die besonders gefährdeten Gruppen angehören, undh) Herstellerangaben zu Lärmemissionen"..."Der Arbeitgeber hat die Gefährdungsbeurteilung unabhängig von der Zahl der Beschäftigten zu dokumentieren. In der Dokumentation ist anzugeben, welche Gefährdungen ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 12083
: "In Arbeitsstätten ist der Schalldruckpegel so niedrig zu halten, wie es nach der Art des Betriebes möglich ist. Der Schalldruckpegel am Arbeitsplatz in Arbeitsräumen ist in Abhängigkeit von der Nutzung und den zu verrichtenden Tätigkeiten so weit zu reduzieren, dass keine Beeinträchtigungen der Gesundheit der Beschäftigten entstehen" (Ziffer 3.7 Anhang ArbStättV). Dies trifft besonders auch auf nachträgliche ...
Stand: 17.02.2025
Dialog: 29039
Gemäß § 5 Abs.1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der Arbeitgeber die für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln und zu beurteilen. Das Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung ist Aufgabe des Arbeitgebers. Im Rahmen der Übertragung von Unternehmerpflichten kann er diese Aufgabe delegieren. Die Übertragung muss schriftlich erfolgen. Die Verantwortlichkeit ...
Stand: 28.09.2022
Dialog: 25612