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Es ist richtig, dass ein über 18-jähriger nicht mehr vom Geltungsbereich des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) erfaßt wird. Der Schüler ist volljährig und könnte aus diesem Grund neben der Schule auch einer Vollerwerbstätigkeit nachgehen. Er ist dann Arbeitnehmer und bei der Beschäftigung wären hier von Seiten des Arbeitgebers die arbeitszeitlichen Beschränkungen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZ ...
Stand: 08.03.2024
Dialog: 1581
Grundsätzlich gilt, dass die Integration eines behinderten Menschen vom Betriebsarzt unter Berücksichtigung der realen Arbeitsanforderungen sowie des Grades der Einschränkung erfolgen sollte.Nach § 81 Abs.4 SGB IX - Sozialgesetzbuch 9 "Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen" haben schwerbehinderte Menschen gegenüber ihrem Arbeitgeber u.a. Anspruch auf "...eine behinderungsgerechte ...
Stand: 02.05.2017
Dialog: 15614
Durch den § 167 "Prävention" des Sozialgesetzbuches IX sollen im Rahmen eines betrieblichen Wiedereingliederungsmanagements möglichst frühzeitig präventive Maßnahmen eingeleitet werden, die die Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit der Beschäftigten wiederherstellen, erhalten, verbessern bzw. fördern können. Hintergrund ist die gewonnene Erkenntnis, dass langandauernde AU-Zeiten und Erkrankungen of ...
Stand: 10.01.2020
Dialog: 14095
eingerechnet. Unter Doppelwoche wird dabei ein Zeitraum von 2 Wochen verstanden, der etwaige Sonn- und Feiertage einschließt.Mehrarbeit ist für werdende und stillende Mütter verboten. Somit gilt für werdende und stillende Mütter ab 18 Jahren gemäß § 4 Abs.1 MuSchG, dass sie täglich nicht länger als 8 1/2 Stunden arbeiten dürfen. Eine tägliche Arbeitszeit von 9 Stunden ist demnach nicht zulässig. ...
Stand: 04.09.2018
Dialog: 20511
im Rahmen des Betriebspraktikums finden die § 7 Satz 1 Nr.2 und die §§ 9 bis 46 JArbSchG entsprechend Anwendung. Sie dürfen nur mit leichten und für sie geeigneten Tätigkeiten bis zu 7 Stunden täglich und 35 Stunden wöchentlich beschäftigt werden. Es gibt Regelungen zu Pausen, täglicher Freizeit, Nachtruhe, Unterweisung, etc., siehe JArbSchG.Sie dürfen nicht mit gefährlichen Arbeiten (§ 22 ...
Stand: 11.11.2024
Dialog: 42234
kann auch die bestimmungsgemäße Einnahme die sichere Bedienung von Maschinen und Anlagen oder die Teilnahme am Straßenverkehr einschränken. Ein Methadonpatient kann jedoch bei gut geführter Behandlung und „guter Betreuung“ (d.h. medizinisch, sozial, psychologisch) grundsätzlich jeder Arbeit nachgehen. Kritisch sind jedoch die ersten drei Monate („Einstellungsphase“) der Behandlung. Aufgrund der genannten Nebenwirkungen ...
Stand: 13.04.2015
Dialog: 227
Der Arbeitgeber hat gemäß Mutterschutzgesetz (MuSchG) - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für jede Tätigkeit jene Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu ermitteln, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt sein kann sowie die erforderlichen Schutzmaßnahme ...
Stand: 27.04.2022
Dialog: 42270
Das von Ihnen zitierte Beschäftigungsverbot für bezieht sich insbesondere auf Maschinen, die mit den Füßen angetrieben werden und bei denen dadurch eine hohe Fußbeanspruchung entsteht. Bei elektrisch angetriebenen Maschinen ist dies in der Regel nicht der Fall. Wir gehen daher davon aus, dass Näherinnen an solchen Maschinen im Regelfall nicht unter dieses Beschäftigungsverbot fallen.Generell muss ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 23367
Die Beschäftigung eines 8 bis 9 Jahre alten Kindes in einem Supermarkt ist generell verboten.Die Beschäftigung von Kindern ist im Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG geregelt. Kind im Sinne des JArbSchG ist, wer noch nicht 15 Jahre alt ist. Auf Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, finden die für Kinder geltenden Vorschriften Anwendung.Nach dem JArbSchG ist die Beschäftigung ...
Stand: 16.04.2019
Dialog: 4292
Das Verbot der Mehrarbeit findet sich im § 4 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG): "Der Arbeitgeber darf eine schwangere oder stillende Frau, die 18 Jahre oder älter ist, nicht mit einer Arbeit beschäftigen, die die Frau über achteinhalb Stunden täglich oder über 90 Stunden in der Doppelwoche hinaus zu leisten hat. Eine schwangere oder stillende Frau unter 18 Jahren darf der Arbeitgeber nicht mit ein ...
Stand: 08.06.2018
Dialog: 6416
Regelungen für die Beschäftigung von Jugendlichen in der Ausbildung sind im Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG getroffen.Unter dem zweiten Titel des JArbSchG sind Beschäftigungsverbote und -beschränkungen aufgeführt:" § 22 Gefährliche Arbeiten (1) Jugendliche dürfen nicht beschäftigt werden 1. mit Arbeiten, die ihre physische oder psychische Leistungsfähigkeit übersteigen, 2. mit Arbeiten, bei d ...
Stand: 09.07.2023
Dialog: 15275
Der Arbeitgeber kann ihm obliegende Aufgaben nach dem Mutterschutzgesetz nicht eigenverantwortlich auf die Sicherheitsfachkraft und/oder den Betriebsarzt / die Betriebsärztin übertragen.Begründung:Der von Ihnen zitierten § 9 Abs.5 Mutterschutzgesetz (MuSchG) lautet:"Der Arbeitgeber kann zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem ...
Stand: 30.05.2018
Dialog: 42311
aufgeführt sind.Des Weiteren gibt es im JArbSchG Vorschriften zur Fünf-Tage-Woche; das Verbot der Samstagsarbeit und das Verbot der Sonn- und Feiertagsbeschäftigung sind im JArbSchG grundsätzlich festgelegt. Aber auch davon gibt es wiederum für bestimmte Branchen und Tätigkeiten gesetzliche Ausnahmen (vgl. §§ 9 ff. JArbSchG - Arbeitszeit und Freizeit).Wir empfehlen, dass Sie sich mit der Problematik ...
Stand: 07.03.2024
Dialog: 4795
Jugendliche dürfen nach § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG nur mit den dort unter Punkt 3 - 7 genannten Arbeiten beschäftigt werden, wenn die Arbeiten zum Erreichen des Ausbildungszieles notwendig ist und ihr Schutz durch einen Fachkundigen gewährleistet ist.Im Kommentar Zmarzlig/Anzinger Jugendarbeitsschutzgesetz ist z.B. das Verbot der Beschäftigung mit Lichtbogen- und Gasschweißen expliz ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 10996
Sowohl das Mutterschutzgesetz (§ 9 Abs.3) als auch die Arbeitsstättenverordnung (Anhang Nr. 4.2, Abs.1) verpflichten den Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass sich schwangere und stillende Frauen während der Pausen und Arbeitsunterbrechungen unter geeigneten Bedingungen hinlegen, hinsetzen und ausruhen können. Da die Anforderungen in § 9 Abs. 3 MuSchG enumerativ und nicht alternativ aufgezählt ...
Stand: 11.03.2019
Dialog: 42261
Berufsschulunterricht haben (§ 16 Abs. 3 JArbSchG).Der Arbeitgeber darf Jugendliche nicht beschäftigen (§ 9 Abs. 1 JArbSchG)1. vor einem vor 9 Uhr beginnenden Unterricht; dies gilt auch für Personen, die über 18 Jahre alt und noch berufsschulpflichtig sind,2. an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens je 45 Minuten, einmal in der Woche,3. in Berufsschulwochen mit einem planmäßigen ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 4757
Die Ruhepausen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern allgemein ist in § 4 Arbeitszeitgesetz geregelt. Danach ist die Arbeit von mehr als 6 bis 9 Stunden durch im voraus feststehende Ruhezeiten für mindestens 30 Minuten zu unterbrechen. Da die Pausenzeiten aber mindestens 15 Minuten betragen müssen, können die vom Arbeitgeber vorgeschlagenen Arbeitszeitunterbrechungen von 6 x 5 Minuten ...
Stand: 03.04.2019
Dialog: 2515
, Maschinen und Geräte sowie der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsumfeldes, der Arbeitsorganisation und der Arbeitszeit, unter besonderer Berücksichtigung der Unfallgefahr, ... unter Berücksichtigung der Behinderung und ihrer Auswirkungen auf die Beschäftigung. "Für eine nähere Beratung bezüglich der Arbeitszeitgestaltung und der Pausenregelung für eine schwerbehinderte Beschäftigte empfehlen ...
Stand: 05.08.2024
Dialog: 4650
( Bedienung gängiger Maschinen, wie z. B. Bohrmaschinen) fallen unter die eingeschränkten Tätigkeiten, die unter den v. g. Maßgaben zulässig sind. ...
Stand: 19.08.2024
Dialog: 14516
Bei einem Beschäftigungsverbot haben Sie Anspruch auf Mutterschutzlohn nach § 18 Mutterschutzgesetz (MuSchG).Zahlt ihr Arbeitgeber dies nicht, können Sie sich an Ihre gesetzliche Krankenkasse wenden.Für weitere Fragen können Sie das Servicetelefon des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (kurz: BMFSFJ) nutzen:Tel.: 030 20 179 130 oderFax: 030 18 555-4400Montag–Donnerstag: 9 ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 43536