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Ist für schwerbehinderte Kollegen/innen eine besondere Pausenregelung zu vereinbaren?
KomNet Dialog 4650
Stand: 05.08.2024
Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Besonders schutzbedürftige Personengruppen > Leistungsgewandelte Arbeitnehmer/innen, (Schwer-) Behinderung
Frage:
Ist für schwerbehinderte Kollegeninnen eigentlich eine besondere Pausenregelung vorgesehen bzw. zu vereinbaren? Ich habe eine Kollegin in der Ambulanz eines Krankenhauses, die gerne 2x eine Pause in der 8 Std. Arbeitszeit einlegen möchte. Wie sollte der Arbeitgeber aber dann eine Vertretung für die Kollegin organisieren, oder kann er sich da querstellen, weil eine Pausenvertretung nicht machbar ist?
Antwort:
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), welches arbeitsschutzrechtliche Regelungen zur Arbeitszeit und Ruhepausen trifft, sieht für Schwerbehinderte keine gesonderten Regelungen vor.
Gemäß § 164 Abs. 4 Nr.4 SGB IX haben aber schwerbehinderte Menschen gegenüber ihren Arbeitgeber u.a. Anspruch auf
"…. behinderungsgerechte Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsstätten einschließlich der Betriebsanlagen, Maschinen und Geräte sowie der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsumfeldes, der Arbeitsorganisation und der Arbeitszeit, unter besonderer Berücksichtigung der Unfallgefahr, ... unter Berücksichtigung der Behinderung und ihrer Auswirkungen auf die Beschäftigung. "
Für eine nähere Beratung bezüglich der Arbeitszeitgestaltung und der Pausenregelung für eine schwerbehinderte Beschäftigte empfehlen wir, dass Sie mit dem zuständigen Integrationsamt Kontakt aufnehmen.