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Bei Unfällen auf dem Weg zur Arbeit oder von der Arbeit handelt es sich im Allgemeinen um Wegeunfälle. Sie sind in der Regel dem direkten Einflussbereich des Arbeitgebers entzogen. Der Arbeitgeber hat hier nur die Möglichkeit, im Rahmen der durchzuführenden Unterweisungen auf die Gefährdungen bei Wegeunfällen hinzuweisen und an ein entsprechend sicherheitsgerechtes Verhalten, auch auf dem Weg ...
Stand: 15.03.2019
Dialog: 2323
sind bei ihrer Arbeit und auf Dienst- und Arbeitswegen gegen Unfälle und Berufskrankheiten versichert. Näheres regelt sich nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches, Siebtes Buch (SGB VII) § 8 "Gesetzliche Unfallversicherung". Der Versicherungsschutz schließt alle mit der Arbeit in Zusammenhang stehenden Wege ein, etwa Dienstreisen zu Kunden oder Wege zur Materialbeschaffung. Unter welchen Voraussetzungen ...
Stand: 21.02.2024
Dialog: 6635
Regressansprüche des Unfallversicherungsträgers gegenüber dem Unternehmer / Versicherten bei "groben"/vorsätzlichen Verstößen gegen Arbeitszeitbestimmungen und dadurch verursachte Unfälle, sollte eine entsprechende Frage direkt an den Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft, Unfallkasse) gerichtet werden.Hinweis:Werden Arbeitszeiten unzulässigerweise überschritten oder entgegen § 16 Abs. 2 ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 1981
Eine konkrete Regelung ist uns aus den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften nicht bekannt. Von daher ist es uns leider nicht möglich Ihre Frage abschließend zu beantworten.Viele hilfreiche Informationen bietet die DGUV Information 206-017 "Gut vorbereitet für den Ernstfall! - Mit traumatischen Ereignissen im Betrieb umgehen". Wir möchten hier insbesondere den Punkt 3.2.3 "Erstbetreuung" hervorheb ...
Stand: 11.12.2018
Dialog: 42533
Der Weg zum Pausenraum zählt mit zur Ruhepause. Entscheidendes Kriterium für eine Ruhepause im Sinne des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG ist die Freistellung des Arbeitnehmers von jeder Dienstverpflichtung und auch von jeder Verpflichtung sich zum Dienst bereit zu halten (siehe auch Kommentar zur ArbZG, Rudolf Anzinger/Wolfgang Koberski, Verlag Recht und Wirtschaft, 2. Auflage, Frankfurt am Main 2005 ...
Stand: 11.03.2025
Dialog: 5293
durch direkte Sonneneinstrahlung/fehlende Klimatisierung der Krankanzel oder den Abgasen aus nahgelegenen Abgasrohren der Schiffe ausgesetzt. Seine Aufgabe verlangt eine erhebliche Aufmerksamkeit, manuelles Geschick und wegen des großen Sehabstandes zur Last eine sehr hohe Konzentrationsfähigkeit. In Abhängigkeit von der jeweiligen Beanspruchung sind vom Arbeitgeber ggf. Pausen oder Wechseltätigkeiten ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 2679
Der Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung (Ersatzruhetag) ist gemäß § 11 Arbeitszeitgesetz - ArbZG zu gewähren:"Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie ...
Stand: 02.12.2024
Dialog: 5359
der Arbeitsschutzbestimmungen und DGUV-Vorschriften verantwortlich, wenn seine Beschäftigten außerhalb seines Betriebes, z.B. in Fremdbetrieben, tätig sind.Die Frage der Verantwortlichkeit im Falle eines Unfalls eines Fremdmitarbeiters im Betrieb lässt sich pauschal nicht beantworten, da hierbei die Gesamtumstände gewürdigt werden müssen. Verantwortung für den Arbeitsschutz bei der Vertragsarbeit haben in jedem Fall ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 7623
Hinweise für psychische Belastungen können folgende sein:hoher Krankenstand, hohe Fluktuationhohe Fehlerhäufigkeit bei Arbeits-/Produktionsergebnissenhäufige Unfälle bzw. Beinahe-Unfälle, Wegeunfälleunzufriedene Kundinnen und Kunden, BeschwerdenUnzufriedenheit der BeschäftigtenEs gibt bei psychischer Belastung keine rechtlichen Festlegungen oder Grenzwerte, wie bspw. beim Lärm. Einige Verfahren ...
Stand: 07.11.2019
Dialog: 42913
Es gilt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Die Regelung für die Gewährung eines Ersatzruhetages für die Beschäftigung an einem Sonntag findet sich im § 11 Abs.3 ArbZG:"Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag ...
Stand: 27.02.2022
Dialog: 43073
Ja!Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) enthält für Wege- und Reisezeiten zwar keine Hinweise, wie diese arbeitszeitrechtlich zu bewerten sind, in den Kommentierungen zum Arbeitszeitgesetz (z.B. Kommentar zum ArbZG von Anzinger / Koberski) werden aber Arbeitsgerichtsentscheidungen sowie gefestigte Rechtsauffassungen wiedergegeben und kommentiert.Reisezeiten sind alle unabhängig von Beginn und Ende ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 8246
Arbeitszeitrechtlich sind grundsätzlich die Begriffe Wegezeit und Reisezeit zu unterscheiden.Wegezeiten sind Zeiten für alle während der Arbeitszeit, also nach Beginn und vor Ende der Arbeitszeit innerhalb oder außerhalb des Betriebsgeländes aus betrieblichem Anlass unternommenen Wege eines Arbeitnehmers innerhalb der Gemeindegrenzen des Betriebsortes.Reisezeiten sind demgegenüber alle unabhängig ...
Stand: 10.11.2020
Dialog: 4441
Das Arbeitszeitgesetz - ArbZG enthält für Wege- und Reisezeiten keine Hinweise, wie diese arbeitszeitrechtlich zu bewerten sind.In den Kommentierungen zum Arbeitszeitgesetz (z.B. Kommentar zum ArbZG, Rudolf Anzinger/Wolfgang Koberski, Verlag Recht und Wirtschaft, 2. Auflage, Frankfurt am Main 2005, ISBN 3-8005-3055-4 ) werden daher Arbeitsgerichtsentscheidungen sowie gefestigte Rechtsauffassungen ...
Stand: 09.01.2024
Dialog: 5561
Der tägliche Weg vom Wohnsitz des Fahrers zur Betriebsstätte (Arbeitsplatz) des Arbeitgebers gilt nicht als Lenkzeit. Er ist Bestandteil der Ruhezeit. Sofern das Fahrzeug nicht am Arbeitsplatz übernommen oder abgeliefert wird, gilt die Reisezeit zum Fahrzeug bzw. die Reisezeit zum Wohnsitz grundsätzlich als "Bereitschaftszeit" oder "andere Arbeiten". ...
Stand: 09.03.2015
Dialog: 23284
- und Leistungsdruck.Menschen, die mobben, haben meist persönliche Motive. Dazu können Antipathie, Neid und Eifersucht gehören, aber auch Angst um den Arbeitsplatz oder die Drangsalierung des Mobbingopfers wegen abweichenden Verhaltens - beispielsweise wegen kultureller Unterschiede oder unterschiedlichen Arbeitsstilen. Mobbing am Arbeitsplatz kommt häufiger vor als viele glauben, und es kann jeden treffen. Aktuellen ...
Stand: 15.01.2025
Dialog: 8925
Eine exakte Beantwortung der Frage ist aufgrund der Komplexität des Problems mit den gemachten Angaben nicht möglich. So müssen zunächst u.a. die folgenden Fragen geklärt sein:- Wie viele Beschäftigte müssen gleichzeitig im Geschäft sein? (Und wann?)- Können alle dieselben Tätigkeiten ausüben, oder können bestimmte Arbeiten nur von einigen wenigen erledigt werden? (Falls letzteres zutrifft, wie is ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 1810
Prinzipiell ist jede berufliche Tätigkeit eines/einer abhängig Beschäftigten (mit Ausnahme von Beamtinnen und Beamten) gesetzlich unfallversichert. Dies gilt auch für die geschilderte Situation. Das bedeutet: bei Unfällen tritt die gesetzliche Unfallversicherung für den entstandenen Schaden (z.B. Behandlungskosten) anstelle des Arbeitgebers ein. Diese kann bei (groben) Verstößen gegen ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 1020
die besonderen Verhältnisse zur Verhütung eines unverhältnismäßigen Schadens darlegen müssten, die die Beschäftigung von Arbeitnehmern am 1. und 2. Weihnachtstag erforderlich machen.Von besonderen Verhältnissen wird zumeist dann ausgegangen, wenn ein unvorhersehbares Ereignis wie Brand, Explosion, größerer Unfall, etc. eingetreten ist. Unverhältnismäßig ist für einen Betrieb ein Schaden dann ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 6139
öffentliches Recht handelt, welches auch durch privatrechtliche Vereinbarungen nicht außer Kraft gesetzt werden kann, würde ein Arbeitgeber, der entgegen § 4 ArbZG Ruhepausen nicht, nicht mit der vorgeschriebenen Mindestdauer oder nicht rechtzeitig gewährt, eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 22 ArbZG begehen.Der Aufschub oder Verzicht auf Ruhepausen während eines Arbeitstags erhöht das Risiko für Unfälle ...
Stand: 10.01.2024
Dialog: 13641
Nein, eine Fahrtunterbrechung ist nur eine Fahrtunterbrechung, wenn mind. 15 Minuten zugrunde gelegt werden. Eine Aufteilung der Fahrtunterbrechung ist nur zulässig in einen mind. 15 und darauf folgenden Block von mind. 30 Minuten. Die VO (EG) 561/2006, Artikel 3a ist anzuwenden (Linienverkehr über 50 Km), https://www.bag.bund.deDa Sie sich auf einen Zeitraum von 270 Minuten beziehen, ist hier kei ...
Stand: 13.05.2009
Dialog: 8016