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Der Hersteller hat gemäß § 20 Produktsicherheitsgesetz - ProdSG die Möglichkeit, für sein Produkt die "Zuerkennung des GS-Zeichens" zu beantragen und sein Produkt nach erfolgter Zuerkennung damit auch zu kennzeichnen. Somit lässt sich zusammen fassen, dass Sie Leitern ohne GS-Zeichen durchaus verwenden können, da dieses Zeichen im Gegensatz zum CE-Zeichen freiwillig ist. Zur Prüfung von Arbeitsmit ...
Stand: 28.04.2016
Dialog: 26499
Ihr Hydraulikzylinder (max. Betriebsdruck 250 bar, normales Hydrauliköl (Einstufung nach der Richtlinie 2014/68/EG über Druckgeräte - DGRL)) unterliegt gemäß der Druckgeräteverordnung - 14. ProdSV nicht dieser Vorschrift, wenn er in eine Maschine eingebaut wird. Somit müssen auch nicht die ggf. erforderlichen Prüfungen nach DGRL durchgeführt werden.Als Hersteller einer Maschine (Presse) i. S. der ...
Stand: 11.03.2017
Dialog: 18114
Nach § 5 Abs. 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) darf der Arbeitgeber nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die den für sie geltenden Rechtsvorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz entsprechen. Zu diesen Rechtsvorschriften gehören neben den Vorschriften der BetrSichV insbesondere Rechtsvorschriften, mit denen Gemeinschaftsrichtlinien in deutsches R ...
Stand: 13.12.2021
Dialog: 43614
Ja, die Maschinenrichtlinie (MRL) ist voll umfänglich anzuwenden. Entsprechend der Beschreibung ist die Prüfeinrichtung eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft (Pneumatik) ausgestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit, miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines bzw. eine beweglich ist (Zylinder) u ...
Stand: 22.02.2021
Dialog: 43478
Die Konformitätserklärung des Herstellers ist auszustellen, bevor das Produkt auf dem Markt bereitgestellt wird. D.h. bei Abgabe des Produktes an den Kunden muss die Erklärung beigefügt sein.Es besteht seitens des Herstellers die Pflicht, dass das Produkt bei bestimmungsgemäßer Verwendung - dazu gehört auch die Installation - sicher ist. Die Installation ist ein wichtiger Bestandteil der Bedienung ...
Stand: 05.12.2023
Dialog: 43836
Sicherheitszeichen entwickelt. Grundlage für das GS-Zeichen ist das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG).Mit dem GS-Zeichen dürfen verwendungsfertige Produkte versehen werden, wenn eine zugelassene, unabhängige Prüf- und Zertifizierungsstelle eine Baumusterprüfung durchführt und bestätigt, dass das Baumuster den sicherheitstechnischen Anforderungen des ProdSG entspricht (§ 20 Abs. 1 ProdSG) und die Prüf ...
Stand: 20.10.2021
Dialog: 17711
Nein, solange die Maschine im Rahmen des Umzugs nicht wesentlich geändert wird, fällt die Maschine auch nach dem Umzug weiterhin nur unter die Betreibervorschriften (in Deutschland ist das z. B. die Betriebssicherheitsverordnung).Dennoch gibt es aber auch in Tschechien vermutlich eine Nachrüstungspflicht für Altmaschinen auf den Stand der Technik. Das müssen Sie prüfen. ...
Stand: 23.01.2020
Dialog: 43015
Vor einer Änderung einer Maschine, wie hier z. B. einer Kreissäge, ist eine Risikobeurteilung (siehe z. B. DIN EN ISO 12100) durchzuführen und festzulegen, welche Maßnahmen erforderlich sind, um die Maschine nach der Änderung weiterhin sicher betreiben zu können. Anhand des Ergebnisses der Riskobeurteilung ist danach zu prüfen, ob es sich dabei um eine "wesentliche Veränderung" handelt. Hierzu ...
Stand: 29.01.2016
Dialog: 22193
Es wird empfohlen zu prüfen, ob die 9. ProdSV i. V. m. der Maschienenrichtilinie 2006/42/EG anzuwenden ist. Hier sind zwar in § 2 Abs. 2 Nummer 8 "Maschinen, die speziell für Forschungszwecke konstruiert und gebaut wurden und zur vorübergehenden Verwendung in Laboratorien bestimmt sind" ausgenommen. Der Leitfaden der Kommission zur MRL präzisiert diesen Punkt wie folgt:"§ 60 Maschinen ...
Stand: 13.01.2021
Dialog: 19030
, ist im jeweiligen Einzelfall zu prüfen, ob es sich bei der Änderung/Veränderung um eine wesentliche Veränderung der Maschine handelt. Jede Veränderung an einer Maschine ist zunächst im Hinblick auf ihre sicherheitsrelevante Auswirkung zu untersuchen. Diese Untersuchung kann z. B. unter Anwendung der Verfahren der DIN EN ISO 12100 „Sicherheit von Maschinen - Allgemeine Gestaltungsleitsätze - Risikobeurteilung ...
Stand: 21.02.2023
Dialog: 4799
ist die Konformitätserklärung damit unbegrenzt gültig. Allerdings hat ein Arbeitgeber, der seinen Beschäftigten Arbeitsmittel zur Verfügung stellt, die grundlegenden Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung zu beachten; d. h. er muss unabhängig von einer CE-Kennzeichnung prüfen, ob die Arbeitsmittel unter Berücksichtigung der vorgesehenen Einsatzbedingungen bei der Verwendung sicher sind. ...
Stand: 02.10.2015
Dialog: 24886
vom 09.04.2015 – IIIb5-39607-3 – im GMBl 2015, Nr. 10, S. 183-186) entnommen werden.Da es sich bei dem hier in der Anfrage beschriebenen Not-Halt um eine Schutzeinrichtung handelt, welche zu einer Erhöhung des Sicherheitsniveaus der Maschine führt, ist dies nicht als wesentliche Veränderung anzusehen. Der Austausch des Ein- /Austasters ist in diesem Punkt noch zu prüfen. Jedoch muss nach jeder Veränderung ...
Stand: 06.06.2021
Dialog: 43542
In jedem Einzelfall ist zu prüfen, ob es sich bei der Änderung/Veränderung um eine wesentliche Veränderung der Maschine handelt. Im Falle einer wesentlichen Veränderung sind alle Maßnahmen durchzuführen, die auch für neue Maschinen anzuwenden sind (Gefahrenanalyse unter Beachtung der einschlägigen Normen, Konformitätserklärung, CE-Kennzeichnung, etc.). Auf die Maschinenrichtlinie RL 2006/42/EG ...
Stand: 08.08.2019
Dialog: 23498
. Aspekte und unter Einbeziehung der Betriebsanleitung des Gerätes prüfen, ob diese für den Einsatz im gewerblichen Bereich geeignet sind. ...
Stand: 14.06.2018
Dialog: 26358
gasbetriebenen Geräte werden von der RL für Gasverbrauchseinrichtungen nicht erfasst.Unabhängig davon müssen Sie prüfen, ob unter Umständen die Druckgeräte-RL oder die EMV-RL greift. Je nach Ausstattung des Gerätes wäre das denkbar.Wenn das Gerät mit einem Antrieb ausgerüstet ist, dann greift die Maschinenrichtlinie. ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 42706
auf seine sicherheitsrelevante Auswirkung zu untersuchen. Die vorhandene Risikobeurteilung wird somit ergänzt! Weiterhin ist zu prüfen, ob die vorgesehene Veränderung wesentlich im Sinne der MRL ist. Maschinen, die wesentlich verändert wurden, werden wie neue Maschinen behandelt. (siehe hierzu das Interpretationspapier des BMAS zum Thema „Wesentliche Veränderung von Maschinen“). ...
Stand: 07.08.2015
Dialog: 24479
unter Umständen zum Hersteller der Maschine werden. Dies ist jedoch im jeweiligen Einzelfall zu prüfen. ...
Stand: 14.04.2016
Dialog: 3036
“ der Gesamtanlage, für die Herstellererklärungen vorliegen, müssten dann den Anforderungen der Richtlinie 2006/42/EG entsprechen und wären ggf. nachzurüsten. Verantwortlich hierfür ist dann derjenige, der die Konformitätserklärung ausstellt und die CE-Kennzeichnung für die Gesamtanlage anbringt.Zunächst ist aber zu prüfen, ob das Nachrüsten mit dem Schutzzaun überhaupt eine wesentliche Veränderung darstellt ...
Stand: 19.02.2013
Dialog: 17968
müssen Sie bei der Benutzung des Traktors durch Arbeitnehmer die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung beachten. Hiernach ist nach der Änderung der Traktor durch eine befähigte Person dahin gehend zu prüfen, dass er weiterhin sicher betrieben werden kann und zum anderen sind die Arbeitnehmer anhand einer Betriebsanweisung in die sichere Benutzung zu unterweisen.Im weiteren ist auch zu beachten, dass die Verlegung ...
Stand: 22.05.2013
Dialog: 18576
„Spielplatzgeräte für die öffentliche Nutzung“ fallen nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/48/EG (Spielzeugrichtlinie). Ob ein Spielgerät in den Anwendungsbereich z. B. der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) oder der Richtlinie 2014/35/EU (Niederspannungsrichtlinie) fallen kann, ist ggf. zu prüfen und kann zur CE- Kennzeichnung mit allen Konsequenzen führen. In jedem Fall ...
Stand: 14.09.2023
Dialog: 25002