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Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch nicht an die novelliert ...
Stand: 20.07.2018
Dialog: 14132
werden.Instandsetzungsarbeiten sind hiervon ausgenommen. Beschädigte Asbestzementplatten dürfen nicht durch andere Asbestzementplatten ersetzt werden, sondern nur durch asbestfreie.Die dazu notwendigen Arbeitsschritte und Arbeitsplatzbedingungen werden in der TRGS 519 ausführlich beschrieben.Überdeckungs- und Beschichtungsarbeiten von Asbestzementprodukten sind ebenfalls verboten, es sei denn, es gilt eine alte ...
Stand: 31.10.2018
Dialog: 42476
vorhanden sein muss. Diese liegt dann vor, wenn die Atemluft im Wesentlichen der Außenluftqualität, also ohne Faserbelastung, entspricht.Hinweis: Reparaturen an den Gerätschaften dürfen nur unter Beachtung der Vorschriften des Anhangs III Nr. 2: Partikelförmige Gefahrstoffe der Gefahrstoffverordnung und der technischen Regel für Gefahrstoffe "Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten ...
Stand: 15.11.2012
Dialog: 11415
Bleihaltiges Lötzinn darf nicht an die breite Öffentlichkeit abgegeben werden. Bei der Abgabe handelt es sich nach dem Chemikaliengesetz (ChemG) in Verbindung mit Eintrag 30 des Anhanges XVII der REACh-Verordnung um eine Straftat. Wenn Sie an berufmäßige Verwender abgeben, muss § 7 Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV) beachtet werden. Hierbei muss eine sachkundige Person in Ihrem Betrieb vo ...
Stand: 30.03.2021
Dialog: 43499
Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch nicht an die novelliert ...
Stand: 05.10.2015
Dialog: 24926
oder sie überdeckende Konstruktion. Das ist in allen Fällen verboten.Das ist allerdings etwas völlig Anderes als eine Beschichtung (Farbauftrag) und hat mit dieser nichts zu tun. Beachten Sie ferner:Unbeschichtete Asbestzementflächen dürfen nicht gereinigt und beschichtet werden. Außer dem Verbleib im originalen Zustand, Instandsetzungen (Auswechseln einzelner Platten) oder Abbruch dürfen diese nicht verändert ...
Stand: 12.03.2014
Dialog: 20620
Für die Behandlung der KMF gilt die TRGS 521 "Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle". Es wird unterschieden in "alte" Mineralwolle (anwendbar bis 2010) und "neue" Mineralwolle (Anwendung ab ca. 1996). Wenn das Material nicht zugeordnet werden kann, ist unbedingt eine Einstufung als "alte" Mineralwolle vorgegeben.Für "alte" Mineralwolle besteht kein Gebot des Entf ...
Stand: 10.05.2019
Dialog: 19674
und BT 33 Verfahren nur von dafür zugelassenen Fachfirmen (siehe https://www.dguv.de/ifa/praxishilfen/praxishilfen-gefahrstoffe/asbestsanierung/aktuelle-ergaenzungen/index.jsp) durchgeführt werden dürfen, empfiehlt es sich mit einer Fachfirma den o. g. Fall vor Ort zu erörtern. Sollte ein BT Verfahren nicht eingesetzt werden können, müssen bei Fräsarbeiten die Schutzmaßnahmen nach Nr. 14 TRGS 519 ...
Stand: 05.09.2022
Dialog: 43622
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Asbest dürfen nur von Fachbetrieben durchgeführt werden, deren personelle und sicherheitstechnische Ausstattung für diese Tätigkeiten geeignet ist. ( Anhang I Nummer 2.4.2 Absatz 3 Gefahrstoffverordnung). Demnach muss die andere Firma personelle und sicherheitstechnische ...
Stand: 15.10.2024
Dialog: 44017
Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch nicht an die novelliert ...
Stand: 18.12.2018
Dialog: 22340
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.Fortbildungslehrgänge dürfen von behördlich anerkannten Lehrgangsträgern nach behördlicher Anerkennung des Fortbildungslehrgangs gemäß Anlage 5 der TRGS 519, durchgeführt werden.Die Lehrkräfte müssen fachkundig im Sinne des § 2 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sein:"(16) Fachkundig ist, wer zur Ausübung ...
Stand: 05.03.2024
Dialog: 43909
Nein! Bei den angefragten beabsichtigten Tätigkeiten handelt es sich gem. Gefahrstoffverordnung i. V. m dem Chemikaliengesetz um einen Straftatbestand. Insofern ist es verboten!Ausführliche Begründung:Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sagt im Anhang II Nummer 1 Absatz 1 aus, dass Arbeiten an asbesthaltigen von Gebäuden, Geräten, Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und sonstigen Erzeugnissen verbote ...
Stand: 17.02.2016
Dialog: 25934
In der berufsgenossenschaftlichen Regel "DGUV Regel 100-500 - Betreiben von Arbeitsmitteln" ist im Kapitel 2.24 -Arbeiten mit Strahlgeräten (Strahlarbeiten)- aufgeführt, dass Strahlmittel nicht mehr als 2 vom Hundert ihres Gewichts an freier kristalliner Kieselsäure enthalten dürfen. Als freie kristalline Kieselsäure werden die kristallinen SiO2-Modifikationen Quarz, Cristobalit und Tridymit ...
Stand: 10.05.2019
Dialog: 4569
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.Grundsätzlich dürfen ASI-Arbeiten (Abbruch,- Sanierungs,- und Instandhaltungsarbeiten) ausschließlich von Firmen durchgeführt werden, die personell und sicherheitstechnisch für solche Tätigkeiten ausgestattet sind.Personell ist eine Firma ausgestattet, wenn sie mindestens eine sachkundige Person beschäftigt. Welche ...
Stand: 08.11.2023
Dialog: 43834
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.Für Asbestprodukte gibt es keine Verwendungsbeschränkung, sondern ausschließlich ein Verwendungsverbot. Das bedeutet, dass einmal entfernte Asbestprodukte nicht wieder eingebaut werden dürfen. Das bedeutet ferner, dass es sich hier asbestbezogen um einen Abbruch, nicht aber um eine Instandhaltungsarbeit handelt.Begründung:Die ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 15603
und TätigkeitenNummer 2Partikelförmige GefahrstoffeNummer 2.4Ergänzende Vorschriften zum Schutz gegen Gefährdung durch Asbest"2.4.2 Anzeige an die Behörde(3) Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Asbest dürfen nur von Fachbetrieben durchgeführt werden, deren personelle und sicherheitstechnische Ausstattung für diese Tätigkeiten geeignet ist. Bei den Arbeiten ist dafür zu sorgen, dass mindestens ...
Stand: 23.07.2023
Dialog: 43809
sein. Dies ist in diesem Schritt jedoch Aufgabe des Arbeitgebers.Im Rahmen von Gefahrstoffsanierungen ist zu beachten, dass ausschließlich Fachfirmen mit ausreichendem Fach- und Sachverstand diese Tätigkeiten ausführen dürfen. Die Tätigkeiten werden von der ausführenden Firma überwacht.Ob der Mieter weiterhin in den Räumlichkeiten verbleiben kann, muss im Zuge der Arbeitsvorbereitungen besprochen werden. ...
Stand: 20.02.2025
Dialog: 44079
für bestimmte Stoffe, Gemische und Erzeugnisse ergeben sich aus Artikel 67 in Verbindung mit Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006.(2) Nach Maßgabe des Anhangs II bestehen weitere Herstellungs- und Verwendungsbeschränkungen für dort genannte Stoffe, Gemische und Erzeugnisse.(3) Biozid-Produkte dürfen nicht verwendet werden, soweit damit zu rechnen ist, dass ihre Verwendung im einzelnen Anwendungsfall ...
Stand: 26.07.2021
Dialog: 22837