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Ergebnisse 1 bis 20 von 21 Treffern

Ist die Beschäftigung von Schülern, die nicht mehr der Vollzeitschulpflicht unterliegen, am Wochenende zulässig?

Für Jugendliche, also Personen über 15 Jahre, die nicht mehr der Vollzeitschulpflicht unterliegen, gelten die Bestimmungen ab §§ 8 ff. des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) findet auf den Schulbesuch keine Anwendung. Deshalb ist es zulässig, Jugendliche außerhalb der Unterrichtszeit, z. B. in Cafés, zu beschäftigen. Bei der Beschäftigung ist Folgendes ...

Stand: 18.11.2022

Dialog: 42755

Was ist bei der Nachbarschaftshilfe durch Kinder und Jugendliche zu beachten?

und deren Gesundheit dürfen nicht gefährdet werden.­- Die Kinder müssen dem Schulunterricht ohne Übermüdung folgen können.­- Die Arbeitszeit beträgt höchstens 2 Stunden täglich.- Die Beschäftigung darf nur zwischen 08.00 Uhr und 18.00 Uhr erfolgen.-­ Eine Beschäftigung vor dem Schulunterricht ist nicht zulässig.- Eine Beschäftigung darf an 5 Tagen pro Woche erfolgen.- Für Sonnabend und Sonntag gelten ...

Stand: 12.03.2019

Dialog: 2245

Ab welchem Alter und wie lange dürfen Schülerinnen und Schüler in den Ferien beschäftigt werden?

Die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen ist im Jugendarbeitsschutzgesetz/JArbSchG geregelt.Schülerinnen und Schüler, die mindestens 15 Jahre alt sind, dürfen in den Schulferien höchstens 4 Wochen (20 Tage) im Jahr arbeiten.­ Die 4 Wochen können über verschiedene Ferien verteilt werden.­ Die tägliche Arbeitszeit darf höchstens 8 Std. betragen.­­ Die wöchentliche Arbeitszeit darf höchstens ...

Stand: 07.07.2025

Dialog: 709

Darf eine 17-jährige Auszubildende bei Personalengpässen in der Produktion an den Maschinen eingesetzt werden?

explizit erwähnt.Schweißarbeiten, die zum Zwecke der Ausbildung (Ausbildungsplan!) ausgeübt werden,  wären unter den im § 22 JArbSchG genannten Voraussetzungen zulässig. Schweißarbeiten zum Abfedern von Personalengpässen dienen nach unserer Bewertung nicht der Ausbildung zur Energieelektronikerin und sind daher für eine Jugendliche Auszubildende entsprechend § 22 JArbSchG nicht zulässig. ...

Stand: 23.05.2019

Dialog: 10996

In welchem Umfang dürfen Jugendliche, die noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen, neben der Schule arbeiten gehen?

, gelten außerhalb der Schulferien die gleichen Bestimmungen wie für Kinder. Die zulässigen Tätigkeiten für diesen Personenkreis sind in den gesetzlichen Bestimmungen abschließend aufgezählt.Im gewerblichen Bereich dürfen Kinder und vollzeitschulpflichtige Jugendliche ausschließlich mit dem Austragen von Zeitungen, Zeitschriften und Werbeprospekten beschäftigt werden. Ansonsten sind Tätigkeiten ...

Stand: 10.05.2023

Dialog: 4268

Dürfen Jugendliche sonntags Zeitungen austragen

Nein; an Sonntagen dürfen Jugendliche keine Zeitungen austragen. Die am Sonntag zulässigen Arbeiten sind in § 17 Abs. 2 Jugendarbeitsschutzgesetz abschließend aufgeführt.  ...

Stand: 12.03.2019

Dialog: 703

Dürfen 15jährige (vollzeitschulpflichtig) in einem Supermarkt zwei Stunden am Tag Regale einräumen oder leichte Tätigkeiten hinter Bedientheken ausüben?

Außerhalb der Schulferien dürfen Kinder und vollzeitschulpflichtige Jugendliche im gewerblichen Bereich ausschließlich mit dem Austragen von Zeitungen, Zeitschriften und Werbeprospekten beschäftigt werden. Ansonsten sind Tätigkeiten für die Kirche, für den Sportverein, in der Landwirtschaft oder in Privathaushalten zulässig (z. B. Babysitten, Nachhilfeunterricht oder Nachbarschaftshilfe, z.B ...

Stand: 30.09.2024

Dialog: 44023

Ist es zulässig, einen 14-jährigen Schüler zum Rasenmähen einzustellen?

Sofern das Kind noch der Vollzeitschulpflicht unterliegt (wovon wir ausgehen) und somit § 7 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) keine Wirksamkeit entfaltet, gelten die in § 2 Kinderarbeitsschutzverordnung (KindArbSchV) abschließend aufgelisteten zulässigen Beschäftigungen für Kinder:"(1) Kinder über 13 Jahre und vollzeitschulpflichtige Jugendliche dürfen nur beschäftigt werden1 ...

Stand: 22.06.2024

Dialog: 43960

Darf meine Tochter, 17 Jahre alt, die nicht mehr der Vollzeitschulpflicht unterliegt, um 21.00 Uhr in einer Gaststätte bedienen ?

Ja; Schüler, die die Vollzeitschulpflicht (in Nordrhein-Westfalen 10 Jahre) erfüllt haben, sind Jugendliche i. S. d. § 2 Abs. 2 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Für sie gelten -ungeachtet der Beanspruchung durch die Schule- die Vorschriften über die Arbeitszeit der Jugendlichen. Gemäß § 14 Abs. 2 (Nachtruhe) ist eine Beschäftigung bis 22.00 Uhr möglich.Weitere Informationen zur Beschäftigung ...

Stand: 12.03.2019

Dialog: 708

Was sind aus Sicht des Arbeitsschutzes „besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen"?

zu verknüpfen; 5.  individuelle Schutzmaßnahmen sind nachrangig zu anderen Maßnahmen; 6.  spezielle Gefahren für besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen sind zu berücksichtigen; 7.  den Beschäftigten sind geeignete Anweisungen zu erteilen; 8.  mittelbar oder unmittelbar geschlechtsspezifisch wirkende Regelungen sind nur zulässig, wenn dies aus biologischen Gründen zwingend geboten ist."Gemäß § 2 ...

Stand: 13.02.2025

Dialog: 43868

Darf mein 14-jähriger Sohn zwei Stunden am Tag die Rasenflächen von Mietwohnungen mähen?

In § 2 der Kinderarbeitsschutzverordnung (KindArbSchV) sind die zulässigen Tätigkeiten, mit denen Kinder über 13 Jahren und vollzeitschulpflichtige Jugendliche beschäftigt werden dürfen, abschließend aufgezählt. Eine Wohngenossenschaft gilt als gewerblicher Betrieb. Die Beschäftigung eines Kindes mit Rasenmähen für die Wohngenossenschaft ist somit verboten. (§ 2 Abs.1 Nr.5 KindArbSchV ...

Stand: 13.07.2022

Dialog: 704

Dürfen Jugendliche mit Laseranlagen der Klassen 3 und 4 arbeiten?

Grundsätzlich dürfen Jugendliche nicht mit gefährlichen Arbeiten beschäftigt werden, d.h. mit Arbeiten, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Lärm, Erschütterungen oder Strahlen (nicht ionisierender Strahlung) ausgesetzt sind - § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG).Die Beschäftigung von Jugendlichen mit Lasern ist nur dann zulässig, wenn sie zum Erreichen des Ausbildungsziels ...

Stand: 17.10.2024

Dialog: 44027

Dürfen Jugendliche an Wochenenden zu Aushilfsarbeiten eingesetzt werden?

und Sonn- und Feiertagen zulässig:- in Krankenanstalten- in der Landwirtschaft und Tierhaltung- im Familienhaushalt- im Gaststätten- und Schaustellergewerbe- bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen ...- beim Sport- im ärztlichen NotdienstNur am Samstag- in offenen Verkaufsstellen, Bäckereien und Konditoreien, im Frisörhandwerk, im Marktverkehr- im Verkehrswesen- bei Aufnahmen (Film- und Fotoaufnahmen ...

Stand: 12.03.2019

Dialog: 361

Müssen Jugendliche vor Antritt eines Ferienjobs eine ärztliche Untersuchung durchführen lassen?

der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg. Hier ist folgendes nachzulesen:"FerienjobWer schon 15 Jahre aIt ist, aber noch der Vollzeitschulpflicht unterliegt, darf während der Schulferien bis zu vier Wochen im Kalenderjahr an fünf Tagen in der Woche arbeiten. Die Arbeitszeit darf höchstens 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich betragen.Die Beschäftigung darf jedoch nicht in der Nachtzeit (20 Uhr bis 6 Uhr ...

Stand: 23.06.2023

Dialog: 42348

Darf eine 15-jährige Schülerin an zwei Nachmittagen pro Woche Reinigungsarbeiten in einer Zahnarztpraxis ausführen?

nicht unter die in der KindArbSchV genannten zulässigen Ausnahmen vom grundsätzlichen Verbot der Beschäftigung von Kindern und vollzeitschulpflichtigen Jugendlichen.Auf die DGUV Regel 101-017 - Reinigungsarbeiten mit Infektionsgefahr in medizinischen Bereichen weisen wir hin. Dort wird unter Ziffer 5.2.1 Folgendes ausgeführt: "Der Unternehmer darf Jugendliche bei Reinigungsarbeiten in medizinischen Einrichtungen ...

Stand: 17.05.2023

Dialog: 5850

Darf ein 14-jähriger Schüler Jahren bei einer Weihnachtsfeier gegen Geld Musik auflegen?

und landwirtschaftlichen Haushalten, in landwirtschaftlichen Betrieben, beim Sport, bei nicht gewerblichen Aktionen und Veranstaltungen der Kirchen Religionsgemeinschaften Verbände Vereine und Parteien erfolgen.Bei zulässiger Beschäftigung dürfen Kinder- nicht mehr als zwei Stunden täglich,- nicht zwischen 18 und 8 Uhr,- nicht vor dem Schulunterricht- und nicht während des Schulunterrichtsbeschäftigt werden.Ggf. sollte ...

Stand: 12.03.2019

Dialog: 3287

Dürfen Jugendliche in einem ambulanten Pflegedienst an Samstagen, Sonntagen und an Feiertagen beschäftigt werden?

Nein, die Jugendlichen dürfen nicht an Samstagen, Sonntagen und an Feiertagen im ambulanten Pflegedienst beschäftigt werden.Begründung:Jugendliche dürfen an Samstagen und Sonn- und Feiertagen nicht beschäftigt werden. Zulässig ist eine Beschäftigung nur, wenn die Ausnahmetatbestände gemäß § 16 Abs. 2 und § 17 Abs. 2 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) erfüllt sind. Die Ausnahme der Samstags- bzw ...

Stand: 20.02.2020

Dialog: 43064

Darf ein Jugendlicher, der nicht mehr der Schulpflicht unterliegt, nach einer 5-Tage-Schulwoche am Wochenende noch arbeiten?

Berufsschüler, die z. B. Montags einen Berufsschultag haben und von Dienstag bis Freitag im Ausbildungsbetrieb beschäftigt werden, dürfen Samstags und Sonntag nicht arbeiten. Das ergibt sich aus § 15 des Jugendarbeitschutzgesetzes (JArbSchG) in Verbindung mit § 9 JArbSchG. Hat der Berufsschüler jedoch einen oder zwei Tage von Montag bis Freitag frei, darf er Samstag und/oder Sonntag beschäftigt we ...

Stand: 10.07.2019

Dialog: 22208

Dürfen 8-14-jährige Schüler im Rahmen eines Schulprojektes einmal pro Woche für 2-3 Stunden in Kindergärten, Behinderteneinrichtungen etc. geschickt werden, um dort zu helfen?

Das Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG und die dazu erlassene Kinderarbeitsschutzverordnung - KindArbSchV verbieten grundsätzlich die Beschäftigung von Kindern.Ausnahmen nach dem JArbSchG und der KindArbSchV gelten faktisch nur für Kinder über 13 Jahren, d.h. dass die Beschäftigung von Kindern unter 13 Jahren tabu ist.Nur dann, wenn eine nach den Schulgesetzen der Länder geregelte schulische Ber ...

Stand: 09.07.2019

Dialog: 18417

Was ist bei der Beschäftigung von Kindern im Betriebspraktikum zu beachten?

-5, 6 und 7 JArbSchG und zu § 5 Abs. 3 die Verordnung über den Kinderarbeitsschutz).  Eine Beschäftigung von Kindern in Ihrem Betrieb ist nur zulässig im Rahmen des Betriebspraktikums während der Vollzeitschulpflicht. Zusätzlich können Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, während der Schulferien für höchstens vier Wochen im Kalenderjahr beschäftigt werden. Auf die Beschäftigung ...

Stand: 11.11.2024

Dialog: 42234

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