Ergebnisse 1 bis 20 von 25 Treffern
der Verordnung fallen!Unterschied zwischen Arbeitszeit und LenkzeitDer neu in das Arbeitszeitgesetz eingefügte § 21a bedarf bei der Bemessung der Einsatzzeiten des Fahrpersonals im Hinblick auf die zulässigen Lenk- und Arbeitszeiten einer besonderen Beachtung:Zu unterscheiden ist zwischen Arbeitszeit und Lenkzeit!Als Arbeitszeit gelten insbesondere folgende Tätigkeiten:- der reine Dienst am Steuer (Lenkzeit ...
Stand: 17.10.2024
Dialog: 9199
der nach Arbeitszeitgesetz - ArbZG zulässigen Arbeitszeiten führt nicht zu Einschränkungen oder zum Verlust des Versicherungsschutzes in der gesetzlichen Unfallversicherung.Weitere Informationen zu diesem Thema bietet z.B. die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). ...
Stand: 21.09.2018
Dialog: 4692
nicht überschritten werden. Durch Tarifvertrag kann eine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit innerhalb von 6 Kalendermonaten vereinbart werden.Die Lenk- und Ruhezeiten für Fahrerinnen/ Fahrer, sind in der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 geregelt. In der Woche sind höchstens 56 Stunden Lenkzeit zulässig, wobei die Lenkzeit in der Doppelwoche 90 Stunden nicht überschreiten darf. 2) Die Zeit des Wartens auf das Be ...
Stand: 01.03.2024
Dialog: 6710
. Bei einer -wie in Ihrem Beispiel- reduzierten täglichen Ruhezeit von mindestens 9 Stunden, setzen sich die übrigen 5 Stunden bspw. aus Fahrtunterbrechungen, Ruhepausen und Bereitschaftszeiten zusammen (Anmerkung: Bereitschaftszeiten zählen bei Fahrern von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t nicht zur Arbeitszeit! Vgl. § 21 a Abs. 3 ArbZG). Somit wäre eine Ausweitung des Arbeitstages auf 15 ...
Stand: 17.05.2024
Dialog: 42283
Nein, eine zeitliche Mindestdauer für die Wertung bzw. Anerkennung eines Zeitabschnittes als Bereitschaftszeit gibt es nicht. Grundsätzlich eröffnet der § 21a Absatz 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) die Möglichkeit, Zeiten des Bereitschaftsdienstes nicht der Arbeitszeit zuzurechnen, wenn die Lage und Dauer der Bereitschaftszeiten dem Fahrer im Voraus, spätestens jedoch unmittelbar vor Beginn ...
Stand: 08.08.2018
Dialog: 42391
werden. Zur Arbeitszeit des Fahrpersonals gehören alle Tätigkeiten, die der Fahrer im Straßenverkehr ausübt. Hierzu gehört z. B. im Omnibusgewerbe das Fahren, die Fahrgasthilfe (beim Ein-und Aussteigen), Abfahrtkontrolle sowie das Reinigen des Fahrzeuges und die Wartung. Im konkreten Fall ist nach einer Tageslenkzeit von 10 Stunden eine weitere Beschäftigung somit nicht zulässig. ...
Stand: 25.03.2024
Dialog: 6414
, die unter den Anwendungsbereich der Verordnung fallen!Unterschied zwischen Arbeitszeit und LenkzeitDer neu in das Arbeitszeitgesetz eingefügte § 21a bedarf bei der Bemessung der Einsatzzeiten des Fahrpersonals im Hinblick auf die zulässige Lenk- und Arbeitszeiten einer besonderen Beachtung:Zu unterscheiden ist zwischen Arbeitszeit und Lenkzeit!Als Arbeitszeit gelten insbesondere folgende Tätigkeiten:- der reine Dienst ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 6969
Nein, nach § 1 Abs. 6 der Fahrpersonalverordnung (FPersV) brauchen nur Fahrer von Fahrzeugen, die in Absatz 1 Nr.1 genannt sind, Nachweise über Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten zu führen.Dies sind "Fahrer von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt ...
Stand: 17.06.2025
Dialog: 14035
Nein. Bei der Inanspruchnahme einer Ausnahme von den Lenk- und Ruhezeiten gemäß § 18 Fahrpersonalverordnung (FPersV), ist die in Ihrem Beispiel aufgeführte Fahrtunterbrechung nicht erforderlich. In § 18 FPersV wurde in Deutschland von der durch EU-Recht (Artikel 13 Absatz 1 Verordnung (EG) Nr. 561/2006) gegebenen Ausnahme Gebrauch gemacht. Bestimmte Fahrzeuge mit einer zulässigen Höchstmasse ...
Stand: 09.11.2016
Dialog: 27833
Die sogenannte "Schichtzeit" ist lediglich eine umgangssprachliche Begrifflichkeit - in der Gesetzgebung ist der Begriff nicht näher definiert. Übertragen auf die gesetzlichen Bestimmungen ist die "Schichtzeit" ein Zeitraum in der ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zur Verfügung steht.Dieser Zeitraum bildet demnach die Gesamtzeit aus (Arbeitszeit+Lenkzeit+Bereitschaftszeit+Fahrtunterbrechung ...
Stand: 23.08.2023
Dialog: 19659
Ja, Arbeitszeiten, die im Rahmen von Minijobs geleistet werden, sind ebenfalls Arbeitszeiten im Sinne des Arbeitszeitgesetzes und daher in der gemäß § 21 a Abs. 8 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geforderten Aufstellung von den Beschäftigten anzugeben. ...
Stand: 07.02.2024
Dialog: 6024
- zu beachten.Hier beträgt die regelmäßige tägliche Arbeitszeit 8 Stunden - sie darf auf bis zu 10 Stunden verlängert werden - wenn ein entsprechender Ausgleich gewährt wird. (§ 3 ArbZG).Für Kraftfahrer, die unter EG-rechtliche Bestimmungen fallen, ist zusätzlich § 21a des ArbZG zu berücksichtigen (Beschäftigung im Straßentransport). Hier beträgt die wöchentliche Arbeitszeit 48 Stunden - sie darf auf bis zu 60 ...
Stand: 08.08.2022
Dialog: 21755
und die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeuges einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger nachfolgend genannte Grenzen erreicht oder überschreitet:Güterbeförderung mit Fahrzeugen, deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 t übersteigt, unterliegen den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 Fahrer von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässige ...
Stand: 07.11.2018
Dialog: 14884
Der Zeitraum als Beifahrer, die ein Arbeitnehmer während der Fahrt neben dem Fahrer verbringt, ist nach § 21a Abs. 3 Nr. 3 Arbeitszeitgesetz keine Arbeitszeit. Zeiten als Beifahrer werden vom Fahrtenschreiber automatisch als Bereitschaftszeit festgehalten.Darüber hinaus werden Bereitschaftszeiten bei einer Dauer von 15/30 oder 45 Minuten als Fahrtunterbrechung im Sinne von Artikel 7 ...
Stand: 09.03.2018
Dialog: 42212
ausgenommen.Diese Fahrzeuge müssen auch nicht mit einem Fahrtschreiber gemäß § 57a der StVZO ausgerüstet sein. Unter diese Ausnahme fallen auch kommunale Winterdienstfahrzeuge.Die Arbeitszeit der Fahrer dieser Fahrzeuge richtet sich nach den Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes -ArbZG .Das bedeutet für Tätigkeiten im Winterdienst, dass die Arbeitszeiten der verschiedenen Tätigkeiten zusammengezählt werden, sofern ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 11787
ausgeglichen sein.Die wöchentliche Ruhezeit ist nach sechs 24-Stunden-Zeiträumen einzulegen.Zur Arbeitszeit siehe § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG):"Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich ...
Stand: 05.08.2024
Dialog: 3982
Gemäß § 1 Absatz 1 der Fahrpersonalverordnung (FPersV) müssen Fahrer von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung im Straßenverkehr dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 einhalten. Dies gilt gemäß Absatz 2 ...
Stand: 23.06.2014
Dialog: 6464
Die Fahrpersonalverordnung trifft auf Fahrer von Fahrzeugen zu, die der Güterbeförderung dienen, und deren zulässiges Gesamtgewicht -zGG- einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 t und nicht mehr als 3,5 t beträgt.Es spielt keine Rolle, ob das Fahrzeug leer oder beladen gelenkt wird. Das zulässige GG eines mitgeführten Anhängers wird dabei miteinbezogen. Die Vorschriften gelten ...
Stand: 15.02.2018
Dialog: 1950
Auch für selbstfahrende Unternehmer gelten die Lenk- und Ruhezeiten. Es gibt keine Ausnahmen für selbstfahrende Unternehmer von den Sozialvorschriften im Straßenverkehr.Für Privatfahrten gilt folgendes:Gemäß Artikel 3 Buchstabe h der VO (EG) Nr. 561/2006 sind Fahrzeuge oder Fahrzeugkominationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung ...
Stand: 01.08.2024
Dialog: 18107
Als Lenkzeit gelten alle Zeiten, die mit der Fahrtätigkeit in Zusammenhang stehen (vgl. VO EG 561/2006, Art. 4 ff.)Dazu rechnen u.a. Aufenthalte an Ampeln, Bahnübergängen oder bei Staus, auch wenn diese Zeiten im Kontrollgerät als Arbeitszeit dokumentiert werden.Siehe hierzu die Leitlinie 4 der EU zur VO EG Nr.561/2006. ...
Stand: 04.05.2022
Dialog: 13083