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Eine arbeitsmedizinische Vorsorge sollte angeboten werden, sobald eine Tätigkeit an einem Bildschirmgerät ausgeführt wird. Eine zeitliche Begrenzung ist nicht vorgesehen.In der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist in den Begriffsbestimmungen in § 2 Absatz 6 folgendes nachzulesen:"Bildschirmgeräte sind Funktionseinheiten, zu denen insbesondere Bildschirme zur Darstellung von visuellen Informati ...
Stand: 18.06.2025
Dialog: 42757
Die arbeitsmedizinische Vorsorge fußt auf der Gefährdungsbeurteilung für den jeweiligen Arbeitsplatz, sowie für die jeweilige Tätigkeit und ist insofern spezifisch darauf zugeschnitten.Da es sich bei einem Arbeitgeberwechsel in der Regel nicht um völlig identische Tätigkeiten/Arbeitsplätze handelt, ist eine einfache Übertragung nicht zulässig. ...
Stand: 13.06.2025
Dialog: 21792
von Arbeitgeber und Betriebsarzt in einer Person nicht gegeben.Somit ist dies nicht zulässig. ...
Stand: 11.06.2025
Dialog: 26559
klarer, denn"(8) Feuchtarbeit sind Tätigkeiten, bei denen Beschäftigte einen erheblichen Teil ihrer Arbeitszeit Hautkontakt mit Wasser oder wässrigen Flüssigkeiten haben oder häufig die Hände waschen oder diese Tätigkeiten im Wechsel mit dem Tragen flüssigkeitsdichter Schutzhandschuhe erfolgen. Das ausschließliche Tragen von flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen ist keine Feuchtarbeit." ...
Stand: 22.12.2022
Dialog: 42371
, können sie sich wegen des Einsatzes der Ersthelfer absprechen. Wird in einem Fremdbetrieb gearbeitet, kann in Absprache mit diesem auf die Erste-Hilfe-Organisation dieses Betriebes zurückgegriffen werden."Hinweis:Auf den § 8 Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber des Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und das Merkblatt der DGUV "Erste Hilfe bei flexiblen Arbeitsformen und Arbeitszeiten (FBEH-001)" möchten wir hinweisen. ...
Stand: 07.10.2024
Dialog: 6900
Diese Verfahrensweise ist nicht erlaubt.In der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) wird in § 6 Absatz 1 u. a. ausgeführt:"[...] Der Arzt oder die Ärztin hat die ärztliche Schweigepflicht zu beachten."Weitergehend wird in § 6 Absatz 3 ausgeführt:"Der Arzt oder die Ärztin hat 1. das Ergebnis oder die Befunde der arbeitsmedizinischen Vorsorge schriftlich festzuhalten und den oder ...
Stand: 11.06.2025
Dialog: 22694
Nach § 4 - Besetzung von Rettungsmitteln des Rettungsgesetzes NRW (RettG NRW) gilt Folgendes:"(1) Die in der Notfallrettung und im Krankentransport eingesetzten Personen müssen für diese Aufgaben gesundheitlich und fachlich geeignet sein.(2) Die gesundheitliche und körperliche Eignung ist aufgrund einer ärztlichen Untersuchung durch ein ärztliches Zeugnis vor Aufnahme der Tätigkeit nachzuweisen. D ...
Stand: 05.12.2024
Dialog: 42721
- ArbMedVV).Die Entscheidung, wann die Hinzuziehung eines weiteren Arztes erfolgen muss und welcher Arzt hierfür geeignet ist, trifft der vom Arbeitgeber beauftragte Arbeits- oder Betriebsmediziner. Die im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge anfallenden Gesamtkosten trägt der Arbeitgeber. Die Zeiten für diese Untersuchungen zählen als Arbeitszeit (§ 3 Abs.3 ArbMedVV).Die Kostentragung ...
Stand: 23.02.2022
Dialog: 21405
gilt das Arbeitszeitgesetz nicht für Beamtinnen und Beamte. Hier erlässt der Dienstherr eigene Verordnungen, beispielsweise die "Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten im Lande Nordrhein-Westfalen" (Arbeitszeitverordnung - AZVO). Hierin findet sich allerdings kein entsprechender Passus zu arbeitsmedizinischen Untersuchungen.Unabhängig von den Vorschriften zur Arbeitszeit gilt ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 42724
Als Arbeitgeber sind Sie grundsätzlich rechtlich verpflichtet, für Ihren Betrieb und so auch für jede Tätigkeit eine Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) zu erstellen. Diese muss fachkundig erstellt werden. Wenn der Arbeitgeber nicht selbst fachkundig ist, muss er sich von fachkundigen Personen, dies sind insbesondere die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarz ...
Stand: 24.01.2019
Dialog: 27373
auf dieser Grundlage vom "Spender" nicht erzwungen werden kann. Zumal sich die BiostoffV und die TRBA auch an den Arbeitgeber und nicht an die Patienten richtet. Hinzu kommt, dass unabhängig von der BiostoffV oder der TRBA 250 grundsätzlich Blutabnahmen/Blutuntersuchungen ansonsten nur nach den Regeln StPO zulässig sind und entsprechend (richterlich) angeordnet werden müssen. Für eine solche Anordnung ...
Stand: 27.04.2016
Dialog: 26486
. 2.8 "Feuchtarbeit" wie folgt definiert:„ Feuchtarbeit sind Tätigkeiten, bei denen Beschäftigte einen erheblichen Teil ihrer Arbeitszeit Hautkontakt mit Wasser oder wässrigen Flüssigkeiten haben oder häufig die Hände waschen oder diese Tätigkeiten im Wechsel mit dem Tragen flüssigkeitsdichter Schutzhandschuhe erfolgen. Das ausschließliche Tragen von flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen ist keine ...
Stand: 22.12.2022
Dialog: 42888
zur Allgemeinbevölkerung erhöht ist." Dies gilt nicht, wenn der oder die Beschäftigte bereits über einen ausreichenden Immunschutz verfügt.Arbeitsmedizinische Vorsorge soll während der Arbeitszeit stattfinden und die Kosten hierfür sind durch den Arbeitgeber zu tragen. Da entsprechende Titerbestimmungen und Impfungen Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge sind, sollten diese vorrangig durch den nach ArbMedVV ...
Stand: 19.02.2020
Dialog: 43063
festgelegten Fristen sind Maximalfristen, d.h. diese Fristen dürfen nicht überschritten werden. Zulässig sind allein kürzere Fristen. Die Fristen sind zu verkürzen, wenn dies vom Arzt oder der Ärztin im Sinne des § 7 ArbMedVV aus arbeitsmedizinischer Sicht für notwendig gehalten wird." ...
Stand: 10.09.2019
Dialog: 42835
, bei denen Beschäftigte einen erheblichen Teil ihrer Arbeitszeit Hautkontakt mit Wasser oder wässrigen Flüssigkeiten haben oder häufig die Hände waschen oder diese Tätigkeiten im Wechsel mit dem Tragen flüssigkeitsdichter Schutzhandschuhe erfolgen. Das ausschließliche Tragen von flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen ist keine Feuchtarbeit."Nach Abschnitt 7 "Arbeitsmedizinische Vorsorge" der TRGS 401 gilt ...
Stand: 22.12.2022
Dialog: 30876
aus der Vorsorgedatei. Ob bzw. in welchem Umfang diese Erkenntnisse berücksichtigt werden können, ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung einzelfallspezifisch unter Berücksichtigung der o.g. Vorgaben vom Betriebsarzt bzw. der Betriebsärztin zu entscheiden. Eine pauschale 1:1 Übernahme der "Infektionsschutzvorsorge" des vorherigen Arbeitgebers halten wir für nicht zulässig. ...
Stand: 11.09.2019
Dialog: 42823
der Überprüfung der Dienstfähigkeit allein auf der Basis des ASIG nicht zulässig. Ob in diesem Fall eine Überprüfung der Dienstfähigkeit ohne körperliche Untersuchung möglich ist, ist ohne nähere Kenntnis des Einzelfalls nicht möglich. Es gibt durchaus medizinisch eindeutige Sachverhalte, die auch ohne körperliche Untersuchung zu beurteilen sind. Ob ein solcher vorliegt, kann von hier aus nicht beurteilt ...
Stand: 12.09.2016
Dialog: 27436
entsprechende Regel zu berücksichtigen (§ 6 Absatz 1 Satz 1 ArbMedVV). In der AMR 2.1 sind Fristen für die regelmäßige Durchführung / das regelmäßige Angebot der arbeitsmedizinischen Vorsorge aufgeführt. Diese Fristen sind laut AMR 2.1 Maximalfristen, d.h. sie dürfen nicht überschritten werden. Zulässig sind hiernach allein kürzere Fristen. Ein Ausnahmetatbestand bzgl. der regelmäßigen Durchführung bzw ...
Stand: 10.03.2025
Dialog: 44083
ArbMedVV heißt es daher: „Arbeitsmedizinische Vorsorge soll während der Arbeitszeit stattfinden. Sie soll nicht zusammen mit Untersuchungen, die dem Nachweis der gesundheitlichen Eignung für berufliche Anforderungen dienen, durchgeführt werden, es sei denn, betriebliche Gründe erfordern dies; in diesem Fall hat der Arbeitgeber den Arzt oder die Ärztin zu verpflichten, die unterschiedlichen Zwecke ...
Stand: 16.01.2023
Dialog: 25931