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Auf die Einrichtung eines separaten Pausenraumes in einem Friseurbetrieb kann aus Gründen des Gesundheitsschutzes auch dann nicht verzichtet werden, wenn durch organisatorische Maßnahmen sichergestellt ist, dass während der Pausenzeiten keine Kunden im Salon sind. In der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 530 "Friseurhandwerk" wird unter der Punkt 5.2 Absatz 4 aufgeführt, dass aus gesundheitl ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 4630
Unter der Nummer 4.2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist nachzulesen, dass Bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern, den Beschäftigten ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen ist. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt si ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 6643
Das Arbeitsschutzrecht sieht keine Unterscheidung zwischen behinderten und nicht behinderten Beschäftigten vor. Gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 7 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG sind die in Werkstätten für Behinderte Beschäftigten, Beschäftigte im Sinne des ArbSchG.Insofern ist kein eigener Speisesaal für nicht behinderte Beschäftigte erforderlich. Im Gegenteil, eine solche Trennung könnte gegen Vorschriften a ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 12830
Die Arbeitsstättenverordnung fordert, dass bei mehr als zehn Beschäftigten, oder wenn Sicherheits- oder Gesundheitsgründe dies erfordern, den Beschäftigten ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen ist . Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt sind und dort gleichwertige Voraussetzungen für eine Erholun ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 12360
Betriebskantinen, die als Pausenräume für Beschäftigte genutzt werden, müssen den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) an Pausenräumen genügen. Im Anhang der ArbStättV wird unter Nummer 4.2 gefordert, dass Pausenräume leicht erreichbar und in ausreichender Größe bereitstehen sollen. Sie sind entsprechend der Anzahl der gleichzeitigen Benutzer mit Tischen und Sitzgelegheiten mit R ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 8193
Nach den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften, wie der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), ist es formalrechtlich nicht verboten, dass Pausenräume von außen her einsehbar sind. Bekannt ist aber, dass offene einsehbare Räume oftmals zum Fehlen von Privatsphäre und Geborgenheit führen. Wenn, wie im vorliegenden Fall, die Beschäftigten sich beobachtet und gestört fühlen, kann dies dem Erholungszwe ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 2400
Wir beantworten Ihre Fragen wie folgt: 1. Reicht ein Sichtschutz bzw. eine sog. Schamwand zu den Urinalbecken?2. Wie soll dieser Vorraum ausgestaltet sein?3. Gibt es bestimmte Abmaße von Vorräumen?4. Gibt es bei Sanitärcontainer Ausnahmen bzgl. der Abmessungen nach Nr. 5.3 der ASR A 4.1? Zu1Gemäß der Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A4.1 „Sanitärräume“ Nr. 3„Begriffsbestimmungen“ ist ein ...
Stand: 07.05.2018
Dialog: 42277
Das A weist darauf hin, dass sich die Forderung aus dem Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ergibt. Beispielsweise finden sich die Anforderungen an Türen und Tore unter der Nummer 1.7 des Anhangs der ArbStättV. Diese Anforderungen werden konkretisiert in der ASR A1.7.Steht an Stelle eines A ein V dann bedeutet dies, dass die Forderung sich direkt aus der Verordnung ergibt. Die Forderun ...
Stand: 02.05.2018
Dialog: 42274
Grundsätzlich gilt, dass den Beschäftigten nach Nummer 4.2 Absatz 1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern, den Beschäftigten ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen ist. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren Arb ...
Stand: 19.04.2018
Dialog: 30410
Im Anhang der Arbeitsstättenverordnung Nr. 4.1 Sanitärräume heißt es im Absatz 2:„Der Arbeitgeber hat – wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern – Waschräume zur Verfügung zu stellen. …. Waschräume sind a) in der Nähe von Arbeitsräumen und sichtgeschützt einzurichten, b) so zu bemessen, dass die Beschäftigten sich den hygienischen Erfordernissen entsprechend und ungehind ...
Stand: 06.04.2018
Dialog: 42247
Der Pausenraum oder Pausenbereich ist für die Gesamtzahl der Beschäftigten auszulegen, in Ihrem Fall für 58 Beschäftigte.In § 2 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) finden sich u. a. folgende Begriffsbestimmungen:"(1) Arbeitsstätten sind:1.Arbeitsräume oder andere Orte in Gebäuden auf dem Gelände eines Betriebes,2.Orte im Freien auf dem Gelände eines Betriebes,3.Orte auf Baustellen,sofern sie zur ...
Stand: 06.03.2018
Dialog: 42213
Der Begriff "Baustelle" ist im § 1 Abs.3 der Baustellenverordnung definiert:"Baustelle im Sinne dieser Verordnung ist der Ort, an dem ein Bauvorhaben ausgeführt wird. Ein Bauvorhaben ist das Vorhaben, eine oder mehrere bauliche Anlagen zu errichten, zu ändern oder abzubrechen."Entsprechend dieser Definition handelt es sich bei einer Deponie nicht um eine Baustelle.Für Deponien gilt die Arbeitsstät ...
Stand: 12.02.2018
Dialog: 25915
Gemäß Nr.4 Abs.5 der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.5/1,2 "Fußböden" sollen von Fußböden keine spürbaren elektrostatischen Aufladungen ausgehen.Häufig führen Teppichböden aus synthetischen Fasern zu statischen Aufladungen. Deshalb sind hier andere Bodenbeläge als synthetische Teppichböden zu empfehlen. Grundsätzlich lässt sich das elektrostatische Aufladen durch Erdung vermeiden, z.B. ...
Stand: 06.02.2018
Dialog: 42193
Die Bewertungsgruppe der Rutschgefahr ist R 12.Die grundsätzlichen Anforderungen an Fußböden in Arbeitsstätten finden sich unter der Nummer 1.5 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dort ist u. a. folgendes nachzulesen:"(1) Die Oberflächen der Fußböden, Wände und Decken der Räume müssen so gestaltet sein, dass sie den Erfordernissen des sicheren Betreibens entsprechen sowie leicht ...
Stand: 30.01.2018
Dialog: 42175
Nein, die Personaltoilette benötigt keinen Vorraum.Nach § 2 Absatz 3 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind Arbeitsräume die Räume, in denen Arbeitsplätze innerhalb von Gebäuden dauerhaft eingerichtet sind. Nach Absatz 4 sind Arbeitsplätze Bereiche, in denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit tätig sind. Diese Definitionen treffen auf einen Flur nicht zu.Anforderungen an die Gestaltung von ...
Stand: 29.01.2018
Dialog: 30881
Gemäß der Nummer 4.1 des Anhangs zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber Toilettenräume bereitzustellen. Die ASR A4.1 "Sanitärräume" präzisiert diese Forderung. So sollte z. B. die Weglänge zwischen Arbeitsplätzen, …. und Toilettenräumen nicht länger als 50 m sein; sie darf 100 m nicht überschreiten. Die Toilettenräume müssen sich im gleichen Gebäude befinden und dürfen nicht ...
Stand: 09.01.2018
Dialog: 23549
Nach der Nummer 4.1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber Toilettenräume bereitzustellen. Toilettenräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Toilettenräume sind mit verschließbaren Zugängen, einer ausreichenden Anzahl von Toilettenbecken und Handwaschgelegenheiten zur Verfügung zu stellen. Sie müssen ...
Stand: 09.01.2018
Dialog: 22777
Grundsätzliche Anforderungen an Toilettenräume ergeben sich aus der Nummer 4.1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A 4.1 "Sanitärraume". Die ASR A4.1 fordert lediglich, dass in Toilettenräumen eine wirksame Lüftung zu gewährleisten ist. Ob dies durch eine freie ...
Stand: 09.01.2018
Dialog: 19822
Anforderungen an Toilettenräume sind unter der Nummer 4.1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) beschrieben. Dort ist erläutert, dass Toilettenräume mit verschließbaren Zugängen, einer ausreichenden Anzahl von Toilettenbecken und Handwaschgelegenheiten zur Verfügung zu stellen sind. Sie müssen sich sowohl in der Nähe der Arbeitsplätze als auch in der Nähe von Pausen- und Bereitschaf ...
Stand: 09.01.2018
Dialog: 5003
Zwingend vorgeschrieben sind spezielle Schwarzbereichs-Toilettenanlagen nicht. Sie sollten an Hand der Gefährdungsbeurteilung für die Arbeitsplätze im Schwarzbereich prüfen, ob eine solche Anlage für Ihren speziellen Fall notwendig ist. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn im Schwarzbereich mit infektiösen Stoffen umgegangen wird und eine Toilettenanlage nicht nur von Beschäftigten des Schwa ...
Stand: 09.01.2018
Dialog: 5781