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Für die Ausgestaltung von Treppen, insbesondere für die sichere Begehbarkeit, finden sich Regelungen in den Bauordnungen der Länder, in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) und in der DGUV Information 208-005 (bisher: BGI/GUV-I 561) "Treppen".Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest angebrachte Steigleitern und Laderampen müssen so angelegt ...
Stand: 11.04.2017
Dialog: 14348
Soweit sich im fraglichen Gebäude Arbeitsplätze befinden, geht das Arbeitsstättenrecht als die speziellere Rechtsnorm vor. Die Geländerhöhe von mindestens 1,00 m lotrecht über der Stufenvorderkante ist eine Forderung aus Kapitel 5 der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.1 - "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen". Die ASR A2.1 ist eine allgemein ...
Stand: 11.04.2017
Dialog: 1062
Gemäß § 3a der Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst gering gehalten werden.. Die zur ArbStättV bekannt gemachten Technischen Regeln für Ar ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 23476
Bei dem in der Frage aufgeworfenen 80-cm-Abstand handelt es sich vermutlich um eine Aussage in der DGUV Regel 108-007 (bisher: BGR 234) "Lagereinrichtungen und -geräte". Dort wird unter Ziffer 4.3.4.4 ausgeführt: "Absturzsicherungen an Be- und Entladestellen müssen als aufklappbare oder verschiebbare Geländer vorhanden sein. Die Geländer dürfen sich nicht nach außen öffnen lassen und müssen mit Si ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 18589
Grundsätzliche Anforderungen bezüglich der Nutzung von Leitern ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die BetrSichV fordert in Abschnitt 3.1.4 des Anhangs 1: "Die Verwendung von Leitern als hoch gelegene Arbeitsplätze und von Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen ist nur in solchen Fällen zulässig, in denen a) wegen der geringen Gefährdung und ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 13898
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordert für Steigleitern und Steigeisengänge, dass diese sicher benutzbar sein müssen. "Dazu gehört, dass sie a. nach Notwendigkeit über Schutzvorrichtungen gegen Absturz, vorzugsweise über Steigschutzeinrichtungen verfügen, b. an ihren Austrittsstellen eine Haltevorrichtung haben, c. nach Notwendigkeit in angemessenen Abständen mit Ruhebühnen ausgerüstet s ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 14733
Nach der Nummer 1.10 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind:"(1) Laderampen entsprechend den Abmessungen der Transportmittel und der Ladung auszulegen. (2) Sie müssen mindestens einen Abgang haben; lange Laderampen müssen, soweit betriebstechnisch möglich, an jedem Endbereich einen Abgang haben. (3) Sie müssen einfach und sicher benutzbar sein. Dazu gehört, dass sie nach Möglich ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 7455
Bei Arbeiten an hochgelegenen Arbeitsplätzen sind die Mindestanforderungen des des Anhangs 1 Nr. 3 der Betriebssicherheitsverordnung zu beachten. Die Benutzung von Leitern dürfte unter Beachtung der Nummer 3.3 in den genannten Fällen nicht in Frage kommen, da die Anschlagmittel für Container auf diese Weise nicht ausreichend sicher gehandhabt werden können. Die DGUV Vorschrift 36 (bisher BGV C 21) ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 4233
Anforderungen zum Schutz gegen Absturz findet man im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) im. Unter Nummer 2.1 wird aufgeführt, dass Arbeitsplätze, bei denen die Gefahr des Absturzes von Beschäftigten besteht, mit Einrichtungen versehen sein müssen, die verhindern, dass Beschäftigte abstürzen können. Konkretisierende Anforderungen zum Schutz gegen Absturz werden in der ASR A2.1 "Schutz ...
Stand: 09.04.2017
Dialog: 13514
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) verpflichtet den Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die Arbeitsstätte (inkl. der Toilette) den hygienischen Erfordernissen entsprechend gereinigt wird. Verunreinigungen und Ablagerungen, die zu Gefährdungen führen können, sind unverzüglich zu beseitigen (§ 4 Abs. 2 ArbStättV). Diese Verpflichtung wird im Normalfall durch eine sog. Nassreinigung mit üblichem ...
Stand: 05.04.2017
Dialog: 14876
Bei welchen Änderungen ein Flucht- und Rettungsplan anzupassen ist, wurde durch den Gesetzgeber nicht eindeutig geregelt. Hier besteht ein gewisser Handlungsspielraum. Nach der ASR A2.3 Punkt 9 (3) müssen Flucht- und Rettungspläne graphische Darstellungen enthalten über "- den Gebäudegrundriss oder Teile davon - den Verlauf der Flucht- und Rettungswege - die Lage der Erste-Hilfe-Einrichtungen - di ...
Stand: 03.04.2017
Dialog: 20357
Wir teilen die Auffassung, dass ein Pflasterspender nicht mit dem Symbol E003 gekennzeichnet werden soll. In der ASR A4.3 werden unter Punkt 3 die Mittel zur Ersten Hilfe folgendermaßen definiert: "Diese sind Erste-Hilfe-Material (z. B. Verbandmaterial, Hilfsmittel, Rettungsdecke) sowie gemäß Gefährdungsbeurteilung erforderliche medizinische Geräte (z. B. Automatisierter Externer Defibrillator, Be ...
Stand: 03.04.2017
Dialog: 19691
In der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan" ist unter Nummer 9 Abs. 5 gefordert: "Ist am Ort des Aushangs des Flucht- und Rettungsplans eine Sicherheitsbeleuchtung nach Punkt 8 erforderlich, muss die Nutzbarkeit des Flucht- und Rettungsplans auch bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung gewährleistet sein (z. B. durch eine entsprechende Anordnung der Sicherheitsbeleuchtun ...
Stand: 03.04.2017
Dialog: 15671
Sowohl die nationalen als auch die auf europäischer Ebene erlassenen Arbeitsschutzvorschriften sind darauf ausgerichtet das eigenverantwortliche Handeln der Arbeitgeber zu stärken. Das hat zur Folge, dass Vorschriften und Regeln des Arbeitsschutzes vermehrt Schutzziele vorgeben, ohne dass dem Arbeitgeber konkret vorgeschrieben wird, wie diese Schutzziele zu erreichen sind. Mögliche Gefährdungen un ...
Stand: 03.04.2017
Dialog: 12493
In der ASR A2.3 "Fluchtwege, Notausgänge, Flucht und Rettungsplan" ist unter Punkt 9 erläutert, in welchen Fällen ein Flucht- und Rettungsplan erforderlich sein kann: "- bei unübersichtlicher Flucht- und Rettungswegführung (z. B. über Zwischengeschosse, durch größere Räume, gewinkelte oder von den normalen Verkehrswegen abweichende Wegführung) - bei einem hohen Anteil an ortsunkundigen Personen (z ...
Stand: 03.04.2017
Dialog: 8137
Grundlage für die Flucht- und Rettungspläne ist neben den baulichen Vorschriften die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Gemäß § 4 Abs. 4 der Arbeitsstättenverordnung hat der Arbeitgeber einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Der Plan ist an geeigneten Stellen in der Arbeitsstätte auszulegen oder auszuhängen. In ...
Stand: 03.04.2017
Dialog: 4953
Hierzu ist in der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan" unter dem Punkt 9 Absatz 5 folgendes nachzulesen: "Die Flucht- und Rettungspläne sind in den Bereichen der Arbeitsstätte in ausreichender Zahl an geeigneten Stellen auszuhängen, in denen sie nach Punkt 9 (1) zu erstellen sind. Geeignete Stellen sind beispielsweise zentrale Bereiche in Fluchtwegen, an denen sich häufi ...
Stand: 03.04.2017
Dialog: 4747
Die Beantwortung Ihrer Frage ergibt sich aus der Begriffsdefinition für Fluchtwege in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.3 (Ziff. 3.1):"Fluchtwege sind Verkehrswege, an die besondere Anforderungen zu stellen sind und die der Flucht aus einem möglichen Gefährdungsbereich und in der Regel zugleich der Rettung von Personen dienen. Fluchtwege führen ins Freie oder in einen gesicherten Ber ...
Stand: 03.04.2017
Dialog: 12835
Die Sicherheitszeichen der ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" sind im Flucht- und Rettungsplan zu verwenden. Siehe hierzu die Ausführungen unter dem Punkt 6 Absatz 1. Dort heißt es: "Flucht- und Rettungspläne (Beispiel siehe Anhang 3) müssen eindeutige Anweisungen zum Verhalten im Gefahr- oder Katastrophenfall enthalten sowie den Weg an einen sicheren Ort darstellen. Flucht ...
Stand: 28.03.2017
Dialog: 28939
Die 55 db(A) gelten auch für Bereitschaftsräume. Es ist richtig, dass diese nicht direkt in der ASR A4.2 genannt sind. Unter Punkt 5 Absatz 3 ist jedoch festgelegt, dass der Bereitschaftsraum mindestens den Anforderungen an einen Pausenraum entsprechen muss. Unter Punkt 4.1 Absatz 7 ist nachzulesen, dass während der Pause der durchschnittliche Schalldruckpegel in Pausenräumen aus den Betriebseinri ...
Stand: 24.03.2017
Dialog: 28909