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Rechtsgrundlage für die Unterweisung der Beschäftigten beim Umgang mit Gefahrstoffen ist § 14 der Gefahrstoffverordnung -GefStoffV-. Der Begriff "Gefahrstoffe" ist wiederum unter § 2 der Verordnung definiert:(1) Gefahrstoffe im Sinne dieser Verordnung sind 1. gefährliche Stoffe und Zubereitungen nach § 3,2. Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, die explosionsfähig sind,3. Stoffe, Zubereitungen un ...
Stand: 01.03.2019
Dialog: 7772
Ein übersetztes Sicherheitsdatenblatt ist unserer Einschätzung nach nicht erforderlich.In § 14 Absatz 1 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass den Beschäftigten eine schriftliche Betriebsanweisung, die der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Rechnung trägt, in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache zugänglich gemacht ...
Stand: 07.01.2019
Dialog: 42547
In § 2 Absatz 16 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist zur Fachkunde folgendes nachzulesen:"Fachkundig ist, wer zur Ausübung einer in dieser Verordnung bestimmten Aufgabe über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt. Die Anforderungen an die Fachkunde sind abhängig von der jeweiligen Art der Aufgabe. Zu den Anforderungen zählen eine entsprechende Berufsausbildung, Berufserfahrung oder eine zeitn ...
Stand: 20.12.2018
Dialog: 42543
Nach § 4 Absatz 1 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) richtet sich die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen sowie von Erzeugnissen mit Explosivstoff nach den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP Verordnung). In Anhang V der CLP Verordnung findet sich unter der Nummer 2.4 das Piktogramm GHS08 für die Gesundheitsgefahr. Auf der Seite des REACH-CLP-Biozi ...
Stand: 01.08.2018
Dialog: 42389
Die farblichen Gestaltung von Betriebsanweisungen ist formell nicht vorgeschrieben. In der Praxis hat sich folgende Farbwahl durchgesetzt:• orange für Gefahrstoffe,• blau für Arbeitsmittel und• gelb für gentechnische Anlagen• grün oder pink für biologische Arbeitsstoffe.Wichtig ist, dass im Sinne eines optimalen Wiedererkennungseffektes zumindest eine einheitliche Farbgestaltung innerhalb des Betr ...
Stand: 12.04.2018
Dialog: 3659
Ob eine zusätzliche Betriebsanweisung für den Umgang mit der verdünnten Reinigungslösung erforderlich ist, hängt vom Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ab. Hierfür muss u. a. die TRGS 401 "Gefährdung durch Hautkontakt Ermittlung – Beurteilung – Maßnahmen" beachtet werden oder es kann z. B. das EMKG (Einfaches Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe der BAuA) genutzt werden. Eventuell existieren auch branch ...
Stand: 29.01.2018
Dialog: 42180
Nein, dies ist nicht möglich.In der TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten" finden sich unter dem Punkt 3.2 nähere Erläuterungen zu dem Inhalt einer Betriebsanweisung. Unter dem Punkt 3.2.5 ist zu den Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln folgendes nachzulesen:(1) Die notwendigen Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln, die der Beschäftigte zu seinem eigenen Schutz und zum Schut ...
Stand: 03.08.2016
Dialog: 27190
Die Verantwortung für den Arbeitsschutz liegt beim Arbeitgeber.Betriebsanweisungen sind u. a. Anweisungen des Arbeitgebers an seine Beschäftigten mit dem Ziel, Unfälle und Gesundheitsrisiken zu vermeiden. Hierbei ist zweckmäßig, die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt in die Erstellung von Betriebsanweisungen einzubeziehen. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt ...
Stand: 12.05.2016
Dialog: 26600
Werden Arbeitnehmer mit dem Umgang von Gefahrstoffen beschäftigt, sind die Bestimmungen der Gefahrstoffverordnung -GefStoffV- einzuhalten. Somit ist auch gem. § 14 GefStoffV eine Betriebsanweisung auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung gem.§ 6 GefStoffV zu erstellen und an geeigneter Stelle bekannt zu machen. Auf die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 555 "Betriebsanweisung und Informati ...
Stand: 01.03.2016
Dialog: 15785
Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) fordert in § 14: (1) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass den Beschäftigten eine schriftliche Betriebsanweisung, die der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Rechnung trägt, in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache zugänglich gemacht wird. Die Betriebsanweisung muss mindestens Folgendes enthalten: 1. Informationen über die am Arbeitsplatz ...
Stand: 01.03.2016
Dialog: 16666
Arbeitsschutzrechtliche Unterweisungspflichten wie z. B. nach § 14 Gefahrstoffverordnung bestehen immer dann, wenn ein Arbeitsverhältnis mit Arbeitgeber und Arbeitnehmern besteht. Mitgliedern eines Kegelvereins stehen als Vereinsmitglieder üblicherweise in keinem Arbeitsverhältnis, sodass auch keine Unterweisungspflicht nach Gefahrstoffverordnung besteht. Eine Unterweisungs-/Informationspflicht k ...
Stand: 01.03.2016
Dialog: 15667
Für die Anwendung der Gefahrstoffverordnung -GefStoffV- gilt das Territorialprinzip, d. h. die dort aufgeführten Vorschriften gelten für alle Beschäftigten, die in Deutschland beschäftigt werden, auch unabhängig davon, wo sich der Sitz des Unternehmens befindet. Für Beschäftigte eines deutschen Unternehmens in den Niederlanden gelten umgekehrt die niederländischen Gesetze und Verordnungen. Unfälle ...
Stand: 01.03.2016
Dialog: 5145
Für den Umgang mit Reinigungsmitteln ist eine Betriebsanweisung aus dem Gefahrstoffbereich nicht unbedingt an ein Gerät oder eine Anlage gebunden. Betriebsanweisung nach der Gefahrstoffverordnung - GefStoffV tragen den stoffbezogenen Gefährdungsmerkmalen Rechnung. Insofern ist zwischen Betriebsanweisungen für Maschinen und Geräte, die vorranig der Betriebssicherheit und Unfallverhütung dienen (in ...
Stand: 01.03.2016
Dialog: 5693
Vor dem Beginn der Tätigkeit mit gefährlichen Stoffen hat der Arbeitgeber, der Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen durchführen lassen will, eine Beurteilung der Gefährdung an den entsprechenden Arbeitsplätzen durchzuführen. Entsprechend dem Ergebnis hat er die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu treffen. Hierzu gehört auch das Erstellen einer Betriebsanweisung nach § 14 Gefahrstoffverordnung -GefSt ...
Stand: 01.03.2016
Dialog: 3002
Bei einem Pflanzenschutzmittel handelt es sich im Regelfall um ein Gemisch, welches mindestens zwei Rechtsbereichen unterliegt, nämlich dem Gefahrstoffrecht und dem Pflanzenschutzrecht.Ein als umweltgefährdend eingestuftes Pflanzenschutzmittel ist gem. § 3 Ziff. 15 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ein gefährlicher Stoff i. S. d. Verordnung. Werden Arbeitnehmer mit dem Umgang von Gefahrstoffen ...
Stand: 01.03.2016
Dialog: 14929
Eine Betriebsanweisung nach § 14 Gefahrstoffverordnung - GefStoffV muss grundsätzlich zur Verfügung stehen (Ausnahme bei geringer Stoffmenge, geringe Gefährdung und geringe Exposition). Gruppenspezifische Betriebsanweisungen kommen immer dann in Frage, wenn durch die Art der verwendeten Stoffe oder Gemische vergleichbare Gefahren auftreten und auch die erforderlichen Schutzmaßnahmen vergleichbar s ...
Stand: 01.03.2016
Dialog: 3367
Die GHS Kennzeichnung reicht in einer Betriebsanweisung aus. Siehe hierzu den Punkt 3.2.4 "Gefahren für Mensch und Umwelt" der TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten".3.2.4 Gefahren für Mensch und Umwelt Es sind die bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen möglichen Gefahren zu beschreiben, die sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben haben: 1. Zu benennen sind zumindest die Hin ...
Stand: 23.06.2015
Dialog: 24126
Nein, dies ist nicht erforderlich. Hierzu finden sich in der TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten" unter dem Punkt 5.1 folgende Informationen: (6) Nach § 14 Absatz 2 der GefStoffV hat der Arbeitgeber im Rahmen der Unterweisung sicherzustellen, dass für alle Beschäftigten, die Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchführen, eine allgemeine arbeitsmedizinisch-toxikologische Berat ...
Stand: 17.06.2015
Dialog: 24082