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Transportmittel, die im öffentlichen Verkehr eingesetzt werden, sind - mit Ausnahme des Nichtraucherschutzes und der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung- vom Anwendungsbereich der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ausgenommen (§ 1 Abs. 2 ArbStättV). Bei der weitgehenden Ausklammerung von Transportmitteln im öffentlichen Verkehr ist der Verordnungsgeber davon ausgegangen, dass verke ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 14468
Grundsätzliche Anforderungen bezüglich der Nutzung von Leitern ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die BetrSichV fordert in Abschnitt 3.1.4 des Anhangs 1: "Die Verwendung von Leitern als hoch gelegene Arbeitsplätze und von Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen ist nur in solchen Fällen zulässig, in denen a) wegen der geringen Gefährdung und ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 13898
Bei Arbeiten an hochgelegenen Arbeitsplätzen sind die Mindestanforderungen des des Anhangs 1 Nr. 3 der Betriebssicherheitsverordnung zu beachten. Die Benutzung von Leitern dürfte unter Beachtung der Nummer 3.3 in den genannten Fällen nicht in Frage kommen, da die Anschlagmittel für Container auf diese Weise nicht ausreichend sicher gehandhabt werden können. Die DGUV Vorschrift 36 (bisher BGV C 21) ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 4233
Sofern Transportmittel ausschließlich innerbetrieblich eingesetzt werden, unterliegen sie auch der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 ArbStättV). Gemäß Arbeitsstättenverordnung, Anhang Ziffer 3.4 (6) sind Beleuchtungsanlagen so auszuwählen, dass sich dadurch keine Unfall- und Gesundheitsgefahrfen ergeben.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 7130
Die genannten Montagearbeiten sind bei schwerer See in der Regel nicht durchführbar. Dies gilt sowohl für Arbeiten an Deck als auch in der Maschine. Alle Teile und Werkzeuge an Bord eines Schiffes haben erhebliches Gewicht. Ist ein Kolben der Hauptmaschine zu ziehen, handelt es sich leicht um mehrere Tonnen Stahl. Diese Teile kommen bei Seegang sofort ins Schwingen und sind von Hand nicht zu halte ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 6880
Fahrzeuge, die im öffentlichen Verkehr eingesetzt werden, fallen nicht unter die Bestimmungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dieses gilt auch für die v. g. Fahrzeuge mit Werkstatteinrichtungen. Diese Fahrzeuge unterliegen den verkehrs- und transportrechtlichen Bestimmungen. Als wesentliche technische Regel bei der Ausstattung von Fahrzeugen mit Werkstatteinrichtungen ist die VDI 2700 mi ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 6194
Informationen zu Gefährdungen und den zu ergreifenden Maßnahmen bei Arbeitseinsätzen mit Hubschraubern sind in der DGUV Regel 114-009 (ehemals: BGR 162) "Sichere Einsätze mit Hubschraubern" aufgeführt. Bei Arbeiten im Bereich einer offenen Kabinentür besteht zweifelsohne Absturzgefahr und es sind, wie in der DGUV Regel 114-009 beschrieben, entsprechende Absturzsicherungsmaßnahmen zu treffen. Wie ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 5470
Ein Fahrzeug gilt keinesfalls als Baustelle. Mehr noch, die Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), die auch für Baustellen gelten, gelten ausdrücklich (§ 1 Absatz 2 Ziffer 2) nicht in Transportmitteln, sofern diese im öffentlichen Verkehr eingesetzt werden. Ihr Arbeitsplatz auf dem Fahrzeug muss deshalb ausschließlich nach dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung [§ 5 Arbeitsschutz ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 6800
Die DGUV Information 214-010 "Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten" gibt Hinweise für die Vorbereitung und die sichere Durchführung von Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten. ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 1835
Die DIN-EN 14144 regelt europaweit die Anforderungen und Prüfverfahren für Rettungsringe. Der Rettungsring muss immer griffbereit und einsatzbereit in einem Halter nach DIN-EN 14145 vorgehalten werden. Die Norm sagt nur aus, das Rettungsringe aufgrund behördlicher Vorschriften mit Leinen (30 m) auszustatten sind. Über die Art der Leinenaufbewahrung wird keine Aussage getroffen. In der Praxis hat s ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 2208
Anforderungen zum Schutz gegen Absturz findet man im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) im. Unter Nummer 2.1 wird aufgeführt, dass Arbeitsplätze, bei denen die Gefahr des Absturzes von Beschäftigten besteht, mit Einrichtungen versehen sein müssen, die verhindern, dass Beschäftigte abstürzen können. Konkretisierende Anforderungen zum Schutz gegen Absturz werden in der ASR A2.1 "Schutz ...
Stand: 09.04.2017
Dialog: 13514
Der Arbeitgeber hat ungeachtet anderer Rechtsvorschriften eine Gefährdungsbeurteilung, nach dem Arbeitsschutzgesetz für seine Beschäftigten durchzuführen. Dies trifft auch auf den Bahnbetrieb zu. Die Gefährdungsermittlung soll Gefahren offen legen, die den Beschäftigten während des Bahnbetriebes drohen, damit konkrete Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw. Gefahrenbeseitigung festgelegt werden können. ...
Stand: 09.04.2017
Dialog: 5550
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) verpflichtet den Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die Arbeitsstätte (inkl. der Toilette) den hygienischen Erfordernissen entsprechend gereinigt wird. Verunreinigungen und Ablagerungen, die zu Gefährdungen führen können, sind unverzüglich zu beseitigen (§ 4 Abs. 2 ArbStättV). Diese Verpflichtung wird im Normalfall durch eine sog. Nassreinigung mit üblichem ...
Stand: 05.04.2017
Dialog: 14876
Wir teilen die Auffassung, dass ein Pflasterspender nicht mit dem Symbol E003 gekennzeichnet werden soll. In der ASR A4.3 werden unter Punkt 3 die Mittel zur Ersten Hilfe folgendermaßen definiert: "Diese sind Erste-Hilfe-Material (z. B. Verbandmaterial, Hilfsmittel, Rettungsdecke) sowie gemäß Gefährdungsbeurteilung erforderliche medizinische Geräte (z. B. Automatisierter Externer Defibrillator, Be ...
Stand: 03.04.2017
Dialog: 19691
Bei welchen Änderungen ein Flucht- und Rettungsplan anzupassen ist, wurde durch den Gesetzgeber nicht eindeutig geregelt. Hier besteht ein gewisser Handlungsspielraum. Nach der ASR A2.3 Punkt 9 (3) müssen Flucht- und Rettungspläne graphische Darstellungen enthalten über "- den Gebäudegrundriss oder Teile davon - den Verlauf der Flucht- und Rettungswege - die Lage der Erste-Hilfe-Einrichtungen - di ...
Stand: 03.04.2017
Dialog: 20357
Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 3 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung, hier speziell für die Einrichtung von Bildschirmarbeitsplätzen in Kellerräumen, zu erstellen. Hierbei hat er mögliche Gefährdungen zu ermitteln, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw. Gefahrenminderung "eigenverantwortlich" festzulegen und ...
Stand: 03.04.2017
Dialog: 19563
In der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan" ist unter Nummer 9 Abs. 5 gefordert: "Ist am Ort des Aushangs des Flucht- und Rettungsplans eine Sicherheitsbeleuchtung nach Punkt 8 erforderlich, muss die Nutzbarkeit des Flucht- und Rettungsplans auch bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung gewährleistet sein (z. B. durch eine entsprechende Anordnung der Sicherheitsbeleuchtun ...
Stand: 03.04.2017
Dialog: 15671
In der ASR A2.3 "Fluchtwege, Notausgänge, Flucht und Rettungsplan" ist unter Punkt 9 erläutert, in welchen Fällen ein Flucht- und Rettungsplan erforderlich sein kann: "- bei unübersichtlicher Flucht- und Rettungswegführung (z. B. über Zwischengeschosse, durch größere Räume, gewinkelte oder von den normalen Verkehrswegen abweichende Wegführung) - bei einem hohen Anteil an ortsunkundigen Personen (z ...
Stand: 03.04.2017
Dialog: 8137
Die Beantwortung Ihrer Frage ergibt sich aus der Begriffsdefinition für Fluchtwege in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.3 (Ziff. 3.1):"Fluchtwege sind Verkehrswege, an die besondere Anforderungen zu stellen sind und die der Flucht aus einem möglichen Gefährdungsbereich und in der Regel zugleich der Rettung von Personen dienen. Fluchtwege führen ins Freie oder in einen gesicherten Ber ...
Stand: 03.04.2017
Dialog: 12835
Sowohl die nationalen als auch die auf europäischer Ebene erlassenen Arbeitsschutzvorschriften sind darauf ausgerichtet das eigenverantwortliche Handeln der Arbeitgeber zu stärken. Das hat zur Folge, dass Vorschriften und Regeln des Arbeitsschutzes vermehrt Schutzziele vorgeben, ohne dass dem Arbeitgeber konkret vorgeschrieben wird, wie diese Schutzziele zu erreichen sind. Mögliche Gefährdungen un ...
Stand: 03.04.2017
Dialog: 12493