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Die Tageslenkzeit darf 9 Stunden nicht überschreiten. Sie darf zwei mal pro Kalenderwoche auf 10 Stunden erhöht werden Artikel 6 VO (EG) 561/2006. Falls die Tageslenkzeit über eine Wochengrenze geht (z. B. So 22:00 bis Mo 10:00 Uhr) wird die Tageslenkzeit insgesamt der folgenden Woche zugerechnet. In dem o. a. Beispiel wird also die zehnstündige Tageslenkzeit der neuen Woche zugerechnet. ...
Stand: 15.06.2012
Dialog: 12325
Gemäß § 11 Abs. 6 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG übernimmt der Entleiher, unbeschadet der Pflichten des Verleihers, alle geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Arbeitsschutzrechts. Das bedeutet, dass der Entleiher für den Download und die Aufbewahrung (nach Fahrpersonalrecht 1 Jahr / nach dem Arbeitszeitgesetz 2 Jahre) der Daten aus Fahrerkarte und Massenspeicher verantwortli ...
Stand: 15.06.2012
Dialog: 13401
Kraftomnibusse, die im innerstaatlichen Linienverkehr (Linienlänge über 50 km) fahren, müssen mit einem EG-Kontrollgerät gem. Anh. 1 bzw. 1B der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates über das Kontrollgerät im Straßenverkehr ausgestattet sein. Es sind keine weiteren Linienpläne bzw. Arbeitspläne notwendig, da über die Kontrollgerätaufzeichnung alle Tätigkeiten belegt werden. Hinweis: Der Artikel 1 ...
Stand: 15.06.2012
Dialog: 13180
Mittels manueller Dateneingabe kann Beginn und Ende der Ruhezeit in das Kontrollgerät eingegeben werden. Die gesetzlichen Regelungen zur Inanspruchnahme dieser Ruhezeit gemäß Art. 9 der VO (EWG) 3820/85 bleiben unverändert.Weitere Informationen zum digitalen Kontrollgerät bietet die Broschüre "Digitales Kontrollgerät, Fahrerkarte, Werkstattkarte, Unternehmenskarte. Antworten auf häufig gestellte F ...
Stand: 15.06.2012
Dialog: 3140
Einen Drucker gibt es, um jederzeit einen Ausdruck der Daten zum Zweck der Kontrolle zu ermöglichen. Wenn Ihre Fahrerkarte verloren geht, gestohlen wird oder defekt bzw. ungültig ist, müssen Sie täglich einen Ausdruck als Aufzeichnung Ihrer Aktivitäten durchführen. ...
Stand: 15.06.2012
Dialog: 3143
Die in den Fahrpersonalvorschriften geforderte Voraussetzung, dass das Lenken nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellen darf (z.B. § 1 Abs. 2 Nr. 3,4 FPersV, § 18 Abs. 1 Nr. 4 FPersV) bezieht sich auf eine Haupttätigkeit als Fahrer, z.B. als Kraftfahrer oder Lkw-Fahrer. Bei Fahrten von Büromitarbeitern, die lediglich aushilfsweise durchgeführt werden, ist die Büroarbeit weiterhin die Haupt ...
Stand: 14.06.2012
Dialog: 12136
Voraussetzung für eine nachweispflichtige Fahrt mit digitalem EG-Kontrollgerät ist für den Fahrer der Besitz der Fahrerkarte und der erforderlichen Fahrerlaubnis.Im "Leitfaden zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr -Kontrollgerätkarten" wird dazu unter 1.2.2 Fahrerlaubnis(§ 5 Abs. 1 Nr. 1 FPersV) erläutert:Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis müssen im Besitz des EU-Kartenführerscheins mit e ...
Stand: 04.06.2012
Dialog: 16338
Arbeitszeit bei Filmaufnahmen ist ein Thema, das immer wieder hinterfragt wird. Sie finden alle erforderlichen Angaben in einer Veröffentlichung des Amtes für Arbeitsschutz, Hamburg, die Sie über den folgenden Link erreichen: http://www.hamburg.de/contentblob/200110/data/m02.pdf . Arbeitszeiten bei Filmaufnahmen von mehr als 10 Stunden sind zulässig, wenn Arbeitsbereitschaft in nicht unerheblichem ...
Stand: 24.05.2012
Dialog: 16277
Es wird beide Systeme nebeneinander geben. Für den notwendigen Nachweis der Lenk- und Ruhezeiten hat der Fahrer gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu sorgen. Neben der bestehenden Mitführungsverpflichtung der Schaublätter, und eventueller Ersatzaufzeichnungen bei Betriebsstörungen gemäß VO EWG 3821/85 Art. 16 Abs. 2 wird es die Mitführungsverpflichtung der Ausdrucke des digitalen Kontrollgerätes und ...
Stand: 15.05.2012
Dialog: 3208
Güterbeförderung mit Fahrzeugen, deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 t übersteigt, unterliegen den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 561/2006.Fahrer von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, unterliegen der Fahrperso ...
Stand: 10.05.2012
Dialog: 16194
Die Fahrten fallen unter § 1 Abs. 6 der Fahrpersonalverordnung/FPersV und somit müssen die Fahrer die Lenk- und Ruhezeiten nachweisen. Das Nachweisen der Lenk- und Ruhezeiten durch GPS-Aufzeichnungen ist nicht gesetzeskonform. Der freiwillige Einbau von EG-Kontrollgeräten wäre eine Lösungsvariante, denn durch den Einbau von EG-Kontrollgeräten wäre eine rechtskonforme Aufzeichnung der einzelnen Tät ...
Stand: 08.05.2012
Dialog: 16169
Die Antwort ist dem in der Frage angesprochenen § 21 Fahrpersonalverordnung - FPersV zu entnehmen: § 21 Abs. 1 Nr. 10: Ordnungswidrig im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a des Fahrpersonalgesetzes handelt, wer als Unternehmer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 20 Abs. 1 Satz 2, 3 oder Satz 4 oder Abs. 2 oder 3 eine dort genannte Bescheinigung nicht, nicht richtig, nicht rechtzeitig ausstel ...
Stand: 01.05.2012
Dialog: 16124
Bei Beschädigung, Fehlfunktion oder Verlust der Fahrerkarte müssen die Fahrer bei den Behörden, in deren Zuständigkeitsbereich sie ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben, binnen sieben Kalendertagen einen Antrag auf Ersetzung der Fahrerkarte stellen. Der Fahrer darf in diesen Fällen seine Fahrt ohne Fahrerkarte während eines Zeitraums von höchstens 15 Kalendertagen fortsetzten (dabei spielt es keine Ro ...
Stand: 26.04.2012
Dialog: 16101
Der Nachweis, dass die Handwerkerregelung in Anspruch genommen werden kann, muss bei einer Kontrolle glaubhaft vorgebracht werden können. Dazu gibt es kein formalisiertes Verfahren, sondern die Gesamtumstände der Fahrt und die mitgeführten Materialien müssen darauf hinweisen, dass es tatsächlich um eine Fahrt handelt "zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer zur Au ...
Stand: 15.04.2012
Dialog: 7369
Fahrzeuge, die in Verbindung mit der Instandhaltung von Kanalisation, ..., eingesetzt werden, unterliegen gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 8 Fahrpersonalverordnung www.gesetze-im-internet.de/fpersv/__18.html nicht den Fahrpersonalvorschriften. Von der Ausnahme werden jedoch ausschließlich Fahrten zur Wartung und Instandhaltung bestehender Anlagen erfasst. Damit fallen der Transport von Teilen noch zu erbauen ...
Stand: 15.03.2012
Dialog: 15802
Nein, das kann daraus nicht abgeleitet werden.Regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten (45 Stunden) dürfen nicht im Fahrzeug verbracht werden, selbst dann nicht, wenn im Fahrzeug eine geeignete Schlafmöglichkeit vorhanden ist.Die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit könnte demnach z.B. in einem Hotelzimmer oder einer Pension eingelegt werden.(Artikel 8 Abs. 8 der (EG) VO 561/2006).. ...
Stand: 03.03.2012
Dialog: 15709
Wenn eine Fahrt im Rahmen einer generellen, personenbezogenen Nachweisverpflichtung durchgeführt wird, darf eine Person, die nicht im Besitz einer Fahrerkarte ist, dieses Fahrzeug nicht lenken. Die erweiterten Regelungen über die Mehrfahrerbesatzung gem. der VO-EG 561/2006 sowie des § 21a des Arbeitszeitgesetzes/ArbZG dürfen in diesem Fall nicht in Anspruch genommen werden. Unabhängig davon gelten ...
Stand: 17.02.2012
Dialog: 15590
Gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 10 der Fahrpersonalverordnung (FPersV) www.gesetze-im-internet.de/fpersv/__18.html sind Spezialfahrzeuge, die zum Transport von Ausrüstungen des Zirkus- oder Schaustellergewerbes verwendet werden, von den Sozialvorschriften im Straßenverkehr befreit. Wer Schausteller ist, ist im Gewerberecht geregelt. In der Gewerbeordnung (Titel III Reisegewerbe) www.gesetze-im-internet.de/g ...
Stand: 05.01.2012
Dialog: 15276
Für die Inanspruchnahme der sog. "Handwerkerregelung" ist nicht entscheidend, wo das Fahrzeug zugelassen ist. Ausschlaggebend ist in diesem Fall viel mehr, bei welcher Niederlassung der Fahrer beschäftigt ist und ob er von seinem Beschäftigungsort aus im 50-km Umkreis bleibt oder nicht.Im Fall einer Straßenkontrolle muss für die kontrollierenden Personen selbstverständlich nachvollziehbar sein, an ...
Stand: 22.12.2011
Dialog: 15203
Für den Leichentransport ist kein Ausnahmetatbestand in der (EG) VO Nr. 561/2006 bzw. in der Fahrpersonalverordnung/FPersV vorgesehen.In diesem konkreten Fall gilt die Fahrpersonalverordnung, d.h. die Lenk- und Ruhezeitbestimmungen der (EG) VO Nr. 561/2006 sind anzuwenden. Ist kein EG-Kontrollgerät im Fahrzeug eingebaut, müssen die Lenk- und Ruhezeiten gemäß § 1 Abs. 6 der FPersV handschriflich au ...
Stand: 20.12.2011
Dialog: 15186