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Nein, das Asbestzementdach ist allein kein Grund, um an einer Asbestose zu erkranken. Asbestzementplatten enthalten fest gebundene Asbestfasern, die sich nicht einfach aus den Platten lösen. Kritisch wäre es, wenn man die Asbestzementplatten zerstören (zerbrechen, zerschlagen) oder mechanisch bearbeiten (bohren, sägen, schleifen, fräsen, strahlen) würde. Dann können erhebliche Faserkonzentrationen ...
Stand: 16.09.2011
Dialog: 14546
Grundsätzlich kann unterstellt werden, dass Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte auf Grund ihrer Ausbildung befähigt sind, den Arbeitgeber auch in Belangen des Gefahrstoffrechtes fachkundig zu beraten. Auf die Pflicht zur Fortbildung entsprechend § 3 Absatz 3 und § 5 Absatz 3 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) weisen wir hin. Das Gefahrstoffrecht ist jedoch ein sehr breites Themen ...
Stand: 19.08.2011
Dialog: 14355
Nach der TRGS 521 „Faserstäube“ sind Glasfasern den künstlich hergestellten anorganischen, glasigen Fasern zuzuordnen.Die TRGS 521, Ausgabe Mai 2002, kann noch als Auslegungs- und Anwendungshilfe hinzugezogen werden sofern diese nicht im Widerspruch zur „neuen“ Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) 12/2004 in der zurzeit geltenden Fassung steht.Anorganische Faserstäube (außer Asbest) sind der TRGS 905 ...
Stand: 04.07.2011
Dialog: 5892
Weder die für Kindertageseinrichtungen maßgebliche Unfallverhütungsvorschrift GUV-V S2 "Kindertageseinrichtungen" noch die Gefahrstoffverordnung berücksichtigen diesen speziellen Fall. Gerüche von neuen Materialien sind nach Renovierungsarbeiten allerdings völlig normal. Sie sollten jedoch nach spätestens einem Jahr abgebaut sein. In dieser Zeit sollte für eine ausreichende und regelmäßige Lüftung ...
Stand: 01.04.2011
Dialog: 13406
Die Emission von gesundheitsgefährlichen Stoffen stammen beim Drucken und Kopieren aus vielfältigen Quellen, z.B. die elektrostatische Entladung der Bildrolle oder die Hitzefixierung der Partikel an der Fixierrolle. Bei den Emissionen aus Büromaschinen zur Anfertigung von Papierkopien und Papierausdrucken, wie Laserdrucker, Kopierer und Multifunktionsgeräte, handelt es sich deshalb um nicht defini ...
Stand: 31.03.2011
Dialog: 13374
In der Vergangenheit konnte davon ausgegangen werden, dass Gasstapler keine krebserzeugenden Emissionen freisetzen. Damit war die Aussage verbunden, dass bei Einhaltung der damaligen MAK-Werte keine Beeinträchtigungen der Gesundheit zu befürchten waren. Mittlerweile existiert die MAK-BAT-Werte-Liste 2012 der ständigen Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe (vgl. hierzu u ...
Stand: 15.11.2010
Dialog: 3224
Im Merkblatt "Sichere Benutzung von Terassenheizstrahlern" der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten (BGN) http://fluessiggasanlagen.portal.bgn.de/files/8704/Merkblatt_Terrassenheizstrahler_-_August_2009_1_.pdf ist u.a. erläutert, dass (Terassen-)Heizstrahler nur im Freien oder in gut belüfteten Bereichen (z.B. Räumen, Zelten) benutzt werden dürfen. Gut belüftet sind Bereiche, wenn m ...
Stand: 27.10.2010
Dialog: 12263
"Berufskrankheiten durch Tonerstäube" sind in der Berufskrankheitenliste des Anhangs zur gültigen Berufskrankheiten-verordnung nicht aufgelistet. Die Emission von gesundheitsgefährlichen Stoffen stammen beim Drucken und Kopieren aus vielfältigen Quellen, z.B. die elektrostatische Entladung der Bildrolle oder die Hitzefixierung der Partikel an der Fixierrolle.Bei den Emissionen aus Büromaschinen zu ...
Stand: 24.09.2010
Dialog: 12028
Polypropylen (PP), ein thermoplastischer, teilkristalliner Kunststoff, wird durch Polymerisation von Propylen (Propen) mit Ziegler-Natta-Katalysatoren hergestellt und bildet isotaktische, syndiotaktische und ataktische Formen. Isotaktisches Polypropylen mit hoher Härte und Festigkeit ist zur Herstellung von Polypropylenfasern am besten geeignet. Nach Passage der Schmelze durch Spinndüsen sind durc ...
Stand: 22.08.2010
Dialog: 3614
Die Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) sind in § 3 Abs. 6 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) definiert und in TRGS 900 www.baua.de/trgs als gesetzlich festgelegte Grenzwerte aufgeführt. Arbeitsplatzgrenzwerte sind jedoch nur anwendbar auf Stoffe, die während einer nach § 3 Abs. 3 GefStoffV definierten Tätigkeit „(…) im Rahmen eines Prozesses, einschließlich Produktion, Handhabung, Lagerung, (innerbet ...
Stand: 13.08.2010
Dialog: 11695
In der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) - TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" werden relevante Grundlagen zur Gefährdungsbeurteilung vermittelt. Weiterführend verweist die TRGS 400 auf weitere Technische Regeln. Die Beurteilung der Gefährdung durch das Desinfektionsmittel würde erleichtert, wenn für diese Arbeit verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (V ...
Stand: 23.07.2010
Dialog: 11526
Bei einem Kanzerogenitätsindex KI von 11 und dem Vorliegen von WHO-Fasern ( Länge > 5µm, Durchmesser < 3µm und Länge-zu-Durchmesser-Verhältnis von 3 : 1) ist eine Einstufung bezüglich der krebserzeugenden Eigenschaften in die Kategorie 2 gegeben (siehe TRGS 905 Ziffer 2.3 Abs. 2 www.baua.de/trgs ).Nach Tabelle 1a Ziffer 2 TRGS 521 "Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Minera ...
Stand: 08.07.2010
Dialog: 11408
Gemäß Gestis - Stoffdatenbank www.dguv.de/ifa/de/gestis/stoffdb/index.jsp ist Zitronensäure ein gefährlicher Stoff, der mit: Xi "Reizend" und dem R 41 "Gefahr ernster Augenschäden" zu kennzeichnen ist. In Zubereitungen ist gemäß Richtlinie 1999/45/EG Zitronensäure bei einer Konzentration >= 10 % ebenfalls als Xi "Reizend" und dem R 41 eingestuft. Bei 5% ≤ Konzentration < 10% ist Zitronensäure mit ...
Stand: 24.06.2010
Dialog: 11300
Alte Mineralwolle-Dämmstoffe, welche nicht unter die Freizeichnungskriterien nach Abs. 2 des Anh. IV Nr. 22 der Gefahrstoffverordnung fallen, sind bezüglich des Arbeitsschutzes grundsätztlich der TRGS 521 "Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle" (https://www.baua.de/TRBS) zuzuordnen. Es besteht natürlich auch die Möglichkeit durch Einzelanalysen alte, eingebaute M ...
Stand: 26.05.2010
Dialog: 11112
Wenn ein Gemisch 10 % Xylol enthält und keine weiteren gefährlichen Stoffe, ist es nicht mehr mit R20/21 zu kennzeichnen, da die Konzentrationsgrenze bei 12,5% liegt. Für die TRGS 401 ist die Einstufung des Gemischs relevant und nicht die der einzelnen Inhaltsstoffe. ...
Stand: 26.05.2010
Dialog: 11116
Die von Ihnen geschildertern Tätigkeiten sind mittels eines geprüften Verfahrens für Arbeiten mit geringer Exposition gemäß Nummer 2.10 Abs. 8 TRGS 519 durchzuführen. Die genaue Beschreibung der Verfahren finden Sie in der BGI 664 `Verfahren mit geringer Exposition gegenüber Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten`. Diese in der BGI 664 beschriebenen Arbeitsverfahren wurden vo ...
Stand: 07.12.2009
Dialog: 4847
Bei Getreidemehlstäuben von Roggen und Weizen ist nach gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis von einer atemwegsensibilisierenden Wirkung auszugehen. Diese Mehlstäube sind dementsprechend in der TRGS 907 - Verzeichnis sensibilisierender Stoffe aufgeführt. Bis heute lassen sich weder für die Induktion einer Allergie (Sensibilisierung) noch für die Auslösung einer allergischen Reaktion beim Sens ...
Stand: 03.12.2009
Dialog: 9168
Aus Artikel 31 ist keine Pflicht zur Erstellung eines Sicherheitsdatenblattes ableitbar, soweit es sich um Stoffe handelt, für die lediglich der nationale allgemeine Staubgrenzwert am Arbeitsplatz anzuwenden ist. Hinzuweisen ist aber auf Artikel 32, Nr. 1 d: Artikel 32 Informationspflicht gegenüber den nachgeschalteten Akteuren der Lieferkette bei Stoffen als solchen und in Zubereitungen, für die ...
Stand: 25.09.2009
Dialog: 5377
Zirconium ist ein silbrig-glänzendes Schwermetall, es ähnelt äußerlich Stahl. Wegen der dichten Oxidschicht ist kompaktes Zirconium nicht brennbar. In Pulverform kann es dagegen beim Erhitzen an der Luft anfangen zu brennen. Der Werkstoff lässt sich gut mechanisch bearbeiten, es ist jedoch darauf zu achten, dass feine Späne und Stäube leicht entflammbar sind. Zirconiumbrände sind sehr gefährlich, ...
Stand: 17.08.2009
Dialog: 8778
Die Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV) wurde aufgrund von § 17 des Chemikaliengesetzes erlassen. Für Arzneimittel gelten die Vorschriften des Dritten Abschnitts, die §§ 16e, 17 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a und b und § 23 Abs. 2 nicht. Der § 17 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a und b behandelt Anforderungen, die einen Anzeige- bzw. Erlaubnisvorbehalt betreffen, den die Bundesregierung nach Anhörung der ...
Stand: 14.08.2009
Dialog: 8557