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Welche gesundheitsgefährdenden Stoffe können bei hochtourigem,somit hitzeerzeugendem Abschleifen alter Farbanstriche von Dielenböden entstehen?

KomNet Dialog 3467

Stand: 22.08.2012

Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Gefährdungen durch Gefahrstoffe > Gefährdungen durch bestimmte Gefahrstoffe

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Frage:

Welche gesundheitsgefährdenden Stoffe können bei hochtourigem,somit hitzeerzeugendem Abschleifen alter Farbanstriche von Dielenböden entstehen? welche Schutzmassnahmen sind gegen die entstehendn Rauche und Stäube geeignet?

Antwort:

Alte Farbanstiche bestehen aus einer Vielzahl von organischen/anorganischen Bestandteilen. Bei z. B. hochtourigen Schleifarbeiten kommt es zwangsläufig durch den mechanischen Abtrag zu einem reibungsbedingten Temperaturanstieg, der so hoch sein kann, dass Lackrückstände vollständig oder unvollständig verbrennen. Bei den entstehenden Stäuben/ Rauchen Handelt es sich um Verbrennungsrückstände von organischen Stoffgemischen, die nach Kenntnisstand eine Vielzahl von Gefahrstoffen enthalten.

Genauere Untersuchungen hierüber sind nach hiesigem Kenntnisstand nicht bekannt, es ist aber davon auszugehen, dass ein krebserzeugendes Potential vorhanden ist (ähnlich wie bei Pyrolyseprodukten). Ferner kann eine hautresorptive Wirkung nicht ausgeschlossen werden. Ein Arbeitsplatzgrenzwert ist nicht vorhanden.

Schutzmaßnahmen: Die Schleifmaschine muss mit einer Absaugung ausgestattet sein. Die Fortluftführung sollte nach außen erfolgen sofern es sich um große Flächen handelt (immissionsschutzrechtliche Vorschriften beachten).

Sofern ortsveränderliche Entstauber oder Industriestaubsauger eingesetzt werden, müssen diese berufsgenossenschaftlich oder behördlich anerkannt sein (Ex-Schutz, krebserzeugende Stoffe). Siehe hierzu die BGR 121 - Arbeitsplatzlüftung.

Persönliche Schutzausrüstung: Staubdichter Schutzanzug mit Kapuze (keine offenen Hautflächen),  Atemschutzmaske mit Kombifilter Typ A organische Gase und Dämpfe und Partikelfilter P 3.

Ein Verschleppen der Bearbeitungsrückstände in andere Bereiche ist zu vermeiden. Auf die Unterweisung anhand einer Betriebsanweisung wird hingewiesen.

Auf die Berufsgenossenschaftlichen Regeln zum Schleifen - BGR 543 und Einsatz von Atemschutz - BGR 190 wird hingewiesen.