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KomNet-Wissensdatenbank

Muss das abgestufte Maßnahmenkonzept vom Hersteller mit in die Sicherheitsdatenblätter aufgenommen werden?

KomNet Dialog 3101

Stand: 22.02.2013

Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Einstufung, Kennzeichnung, Sicherheitsdatenblatt > Sicherheitsdatenblatt

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Frage:

Die GefStoffV, 2010 enthält ein abgestuftes Maßnahmenkonzept. Dazu habe ich folgende Fragen: 1. Muss das Maßnahmenkonzept vom Hersteller mit in die Sicherheitsdatenblätter aufgenommen werden? 2.Gibt es Musterbeispiele, wie ich die Eingruppierung für meine vorhandenen Gefahrstoffe vornehmen kann?

Antwort:

Der Artikel 31 in Verbindung mit Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) enthält keine Forderung zur Angabe des abgestuften Maßnahmenkonzeptes im Sicherheitsdatenblatt (SDB). Dies macht in der Regel auch keinen Sinn, da die anzuwendene Maßnahmenstufe nicht nur von den Eigenschaften des Stoffes, sondern auch von der jeweiligen Tätigkeit und dem Arbeitsplatz im Betrieb abhängig ist. Konkrete gefahrstoffbezogene Beispiele zur Eingruppierung in das abgestufe Maßnahmenkonzept sind daher zumeist auch nicht zielführend. Für den Lieferanten des SDB besteht aber unabhängig hiervon die Möglichkeit, eine Gefährdungsbeurteilung an den Kunden mitzuliefern, die dann nach §6 "Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung" Absatz 7 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) bei der Festlegung der Schutzmaßnahmen im Betrieb genutzt werden kann. Auf die Hilfestellungen in den ECHA-Leitlinien zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern weisen wir hin.

Für die betriebliche Umsetzung des dritten und vierten Abschnittes der GefStoffV hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) eine Handlungshilfe - das Einfache Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe (EMKG) - entwickelt. Mit der Version 2.2 erfolgte dabei eine Anpassung an die Gefahrstoffverordnung 2010.