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Gibt es chemische Belastungen, die nicht durch die Gefahrstoffverordnung, sondern durch die ArbStättV geregelt werden?

KomNet Dialog 17637

Stand: 27.12.2012

Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Allgemeine Fragen zum Gefahrstoffrecht > Rechts- und Auslegungsfragen (5.)

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Frage:

Gibt es ein Beispiel für einen Fall, wo eine chemische Belastung von Beschäftigten nicht durch die Gefahrstoffverordnung, sondern durch die ArbStättV geregelt wird?

Antwort:

Ja, denn z. B. im § 5 Nichtraucherschutz der Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV) wird folgendes ausgeführt:

"(1) Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. Soweit erforderlich, hat der Arbeitgeber ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot zu erlassen.
(2) In Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr hat der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen nach Absatz 1 nur insoweit zu treffen, als die Natur des Betriebes und die Art der Beschäftigung es zulassen."


D. h., dass u. a. der wirksame Schutz der Gesundheit der Beschäftigten vor der chemischen Belastung durch Tabakrauch in der ArbStättV geregelt ist (Eine Form der chemischen Belastung stellt das Einatmen von schädlichen Gasen, Dämpfen, Nebeln, Stäube und Rauchen dar; vgl. z. B. http://www.gefaehrdungsbeurteilung.de/de/gefaehrdungsfaktoren/gefahrstoffe/einatmen).