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Was ist bei einer nachträglichen Feststellung von PCB - Belastung in Büroräumen zu veranlassen?

KomNet Dialog 12422

Stand: 18.06.2012

Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Zulässige Belastungen > Belastungen, Belastungsreduktion

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Frage:

Thema: nachträgliche feststellung von PCB Belasttung in Büroräumen. Zurückliegend wurden vor ca. 15 Jahren in einem zwölfgeschossigem Hochhaus vom damaligen Vermieter PCB-belastete Büroräume saniert. Die wiederkehrende Kontrollmessung in einem Zeitraum von 2 Jahren nach der Sanierung wurde für das elfte OG nicht durchgeführt bzw. es sind keine Analysergebnisse bekannt. In den Büroräumen (ca. 50 Beschäftigte) wurde nunmehr vom Mieter eine Analyse in Auftrag gegeben. Das erste Ergebnis zeigt in allen Räumen eine Überschreitung des zulässigen Grenzwertes. Frage: was ist in einer möglichen zeitlichen Abfolge nun zu veranlassen?

Antwort:

Für Belastungen der Raumluft mit PCB in Büroräumen ist die in den Bundesländern erlassene „PCB-Richtlinie – Richtlinie für die Bewertung und Sanierung PCB-belasteter Baustoffe und Bauteile in Gebäuden“ anzuwenden, wie z.B. die PCB-RL NRW www.leverkusen.de/vv/forms/10/191.pdf (siehe auch https://recht.nrw.de/ ).


In dieser Richtlinie sind 3.000 ng/m³ als Interventionswert, der sofortige Sanierungsmaßnahmen erfordert, und 300 ng/m³ als Vorsorgewert, der als langfristig tolerabel und als Zielwert der Sanierungsmaßnahmen (Sanierungsleitwert) angesehen wird, festgelegt. Insoweit ist es entscheidend, welche der beiden Grenzwerte in den Büroräumen des Anfragenden überschritten wird, weil davon die zeitliche Abfolge der zu treffenden Maßnahmen abhängt.


Raumluftkonzentrationen von PCB unter 300 ng/m³ sind als langfristig tolerabel anzusehen (Vorsorgewert) und erfordern daher keine weiteren Maßnahmen. Dagegen sollen bei PCB-Konzentrationen zwischen 300 bis 3.000 ng/m³ die Ursachen der Raumluftverunreinigungen aufgespürt und unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit mittelfristig beseitigt werden. Mittelfristig kann dabei Monate bis ca. ein Jahr bedeuten. Zwischenzeitlich sollen durch regelmäßiges Lüften sowie durch gründliche Reinigung und Entstaubung der Räume die PCB-Konzentrationen soweit wie möglich vermindert werden. Mit dieser mittelfristig durchzuführenden Sanierung soll als Zielwert der PCB-Belastung der Büroräume weniger als 300 ng/m³ (Sanierungsleitwert) erreicht werden.


Dagegen sollen bei Raumluftkonzentration von PCB über 3.000 ng/m³ (Interventionswert für Sofortmaßnahmen) unverzüglich, d.h. innerhalb von Tagen bis ca. zwei Wochen, Kontrollanalysen durchgeführt werden. Bei Bestätigung der Messwerte sollen, da akute Gesundheitsgefahren für die Beschäftigten nicht ausgeschlossen werden können, ebenfalls unverzüglich Maßnahmen zur Verminderung der PCB-Konzentrationen durchgeführt werden. Mit der kurzfristig durchzuführenden Sanierung soll als Zielwert der PCB-Belastung der Büroräume weniger als 300 ng/m³ (Sanierungsleitwert) erreicht werden.

  • Als Ursachen für die PCB-Belastung sind Primärquellen von Sekundärquellen zu unterscheiden:Als Primärquellen sind u. a. Deckenplatten mit PCB als Weichmacher oder Flammschutzmittel, Anstriche, Beschichtungen und Klebstoffe, dauerelastische Dichtungsmassen in Gebäudetrenn- und -anschlussfugen sowie Kabelummantelungen zu nennen;
  • Als Sekundärquellen werden Bauteile, wie z.B. Wände, Decken und Böden, und Einrichtungs- bzw. Ausstattungsgegenstände, wie z.B. Geräte, Mobiliar, Teppiche und Gardinen bezeichnet, die längere Zeit der PCB-belasteten Raumluft ausgesetzt waren und das an der Oberfläche angelagerte PCB langsam wieder an die Raumluft abgeben können.
  • Bei der Einleitung und Durchführung der Sanierung ist daher gemäß Richtlinie folgendes methodisches Vorgehen sinnvoll:Begehung der betroffenen Räume durch sachkundige Personen unter Identifizierung der verdächtigen Materialien, repräsentative Materialprobenahmen und deren Analyse auf PCB;
  • Entwicklung einer Probenahme-Strategie auf der Grundlage der Erkenntnisse und die daraus abgeleitete Durchführung repräsentativer Raumluftprobenahmen;
  • Mit den Ergebnissen der Material- und Raumluftanalysen Erstellung des Belastungsprofils des Gebäudes oder der betroffenen Gebäudeteile und eines Sanierungskonzeptes.


Eine dauerhafte Sanierung ist meistens nur unter restloser Entfernung der identifizierten Primärquellen erfolgreich. Wenn jedoch allein dadurch noch keine Senkung der PCB-Belastung unter den Sanierungsleitwert von 300 ng/m³ erreicht werden kann, ist auch eine Sanierung der Sekundärquellen durch Entfernung, Abtrennung oder Beschichtung erforderlich. Anschließend ist der Sanierungserfolg durch Kontrollmessungen zu belegen.

Sanierungsmaßnahmen sollen als geschlossenes Konzept von Beginn bis zum Abschluss der Arbeiten einschließlich des Arbeitsschutzes, des Schutzes der Gebäudenutzer und der Umwelt, der Entsorgung von Abfällen und Abwasser, sowie der Berücksichtigung der Gebäudestatik geplant werden. Daher sollen auch nur die personell und technisch dafür qualifizierten Unternehmen mit der Durchführung der Sanierungsmaßnahmen beauftragt werden.

 

Mit der Anlage zu den technischen Regeln für Gefahrstoffe – TRGS 905 / TRGS 906 „Begründungen zur Bewertung von Stoffen als krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend“ , werden Informationen zu von polychlorierten Biphenylen ausgehenden Gefahren gegeben. Die Begründungen können im Internet eingesehen werden z.B. unter www.baua.de.


Wir empfehlen, dass Sie sich bezüglich weiterer Informationen zu PCB-Sanierungsmaßnahmen und qualifizierter Sanierungsunternehmen an die vor Ort zuständigen Aufsichtsbehörden wie Baubehörde, Arbeitsschutzbehörde wenden.