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Eine Konformitätserklärung ist grundsätzlich auf den Tag bezogen, an dem sie ausgestellt wurde. Der Hersteller bestätigt mit der Konformitätserklärung, dass die Maschine den grundlegenden Anforderungen der in der Konformitätserklärung genannten Richtlinien entsprochen hat. Oder anders ausgedrückt, der Hersteller bestätigt, dass die Maschine zum Datum der Konformitätserklärung dem Stand der Technik ...
Stand: 22.06.2015
Dialog: 24121
Durch die in der Konformitätserklärung angegebenen allgemeinen Bestimmungen und Normen gibt der Hersteller bekannt, dass er diese bei der Fertigung seines Produktes berücksichtigt hat. Dabei ist immer vom neuesten Stand dieser Bestimmungen und Normen auszugehen. Somit muss die Konformitätserklärung geändert werden, wenn sich eine zugehörige EG-Richtlinie ändert. ...
Stand: 07.06.2015
Dialog: 24004
Entsprechend des § 6 Abs. 3 der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - (aus 2015) darf der Arbeitgeber nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die den geltenden Rechtsvorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz entsprechen. Zu diesen Rechtsvorschriften gehören u. a auch die Rechtsvorschriften, mit denen Gemeinschaftsrichtlinien in deutsches Recht umgesetzt ...
Stand: 04.05.2015
Dialog: 23764
Die Anforderungen zur Voraussetzung der CE-Kennzeichnung sind im § 7 des Produktsicherheitgesetzes - ProdSG - dargelegt: "§ 7 CE-Kennzeichnung (1) Für die CE-Kennzeichnung gelten die allgemeinen Grundsätze nach Artikel 30 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit ...
Stand: 30.04.2015
Dialog: 23743
Die EU hat zur Gewährleistung des freien Warenverkehrs innerhalb des Binnenmarktes eine Vielzahl von produktbezogenen Harmonisierungsvorschriften erlassen. Dies drückt sich im Wesentlichen für den Verbraucher darin aus, dass an Produkten, die den Anforderungen der entsprechenden EU-Richtlinien bzw. EU-Verordnungen entsprechen, der Hersteller eine CE-Kennzeichnung anbringen muss. Eine CE-Kennzeichn ...
Stand: 24.04.2015
Dialog: 23680
Anforderungen an im Betrieb befindliche Maschinen ergeben sich grundsätzlich aus Anhang 1 und 2 der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - (Alt). Die ab dem 01.06.2015 geltende BetrSichV (Neu) enthält nach unserer Auffassung grundsätzliche Schutzmaßnahmen in Form von Zielvorgaben in den §§ 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10. Dort ist u. a. in § 9 Abs. 1 Ziffer 2 die "sicherheitstechnischen Ausrüstungen" ...
Stand: 14.04.2015
Dialog: 23603
Für Ihre Frage dürfte folgende Informationsschrift sehr hilfreich sein: Berufsgenossenschaftliche Informationen (BG-Informationen) hier: BGHM-I 103 „Maschinenlehrgänge Holzbearbeitung – Organisation und Anforderungen an Ausbildungsstätten" (bisher BGI 727). In der BGHM-I 103 finden Sie auf Seite 17 Vorschriften aufgeführt, die für Ausbildungsstätten maßgeblich sind. Auf Seite 18 wird unter der Übe ...
Stand: 13.04.2015
Dialog: 23598
Gemäß Artikel 1 "Anwendungsbereich" der Richtlinie 2006/42/EG Maschinenrichtlinie gilt die Richtlinie auch für die folgenden Erzeugnisse: a. Maschinen; b. auswechselbare Ausrüstungen; c. Sicherheitsbauteile; d. Lastaufnahmemittel; e. Ketten, Seile und Gurte; Weitergehende Erläuterungen, welche Lastaufnahmemittel in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie fallen, werden bei der BAuA angebot ...
Stand: 11.03.2015
Dialog: 23305
Unter Bereitstellung auf dem Markt ist jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines Produktes zu verstehen. Auch beim Verschenken oder Verkaufen von Maschinen an Mitarbeiter handelt es sich somit um ein Bereitstellen am Markt. An unterschiedlichen Beispielen wird dieses Thema auch in den LASI-Leitlinien zum Produktsicherheitsgesetz (LV 46) umfassend dargestellt. ...
Stand: 27.02.2015
Dialog: 23230
Sollte nur ein Gerät hergestellt worden sein, das vor Ablauf der 10 Jahre verschrottet worden ist, muss die Konformitätserklärung nicht aufbewahrt werden. Sollten allerdings mehrere dieser Geräte hergestellt worden sein und sich evtl. noch auf dem Markt befinden, muss die Konformitätserklärung weiterhin so lange aufbewahrt werden bis die Frist endet. ...
Stand: 20.02.2015
Dialog: 23163
In der Maschinenrichtlinie (RL 2006/42/EG – MRL) ist geregelt, wie sich unvollständige Maschinen von Maschinen unterscheiden: Eine unvollständige Maschine ist eine Gesamtheit, die fast eine Maschine bildet, für sich allein aber keine bestimmte Funktion erfüllen kann. Sie ist nur dazu bestimmt, in andere Maschinen oder in andere unvollständige Maschinen oder Ausrüstungen eingebaut oder mit ihnen zu ...
Stand: 11.02.2015
Dialog: 23065
Vor der Frage, ob es sich bei der Fackel nun um eine Maschine handelt oder nicht, ist zu hinterfragen, ob die Fackel einzeln in den Verkehr gebracht wird. Wenn die Fackel z. B. Bestandteil einer „Maschinenanlage“ ist, dann muss die Konformität für die Maschinenanlage erklärt werden und diese umfasst dann auch die Fackel. Wird die Fackel einzeln in den Verkehr gebracht, dann ist zu prüfen, ob die F ...
Stand: 06.02.2015
Dialog: 23031
Lastaufnahmemittel sind im Artikel 2 der Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) wie folgt definiert: "ein nicht zum Hebezeug gehörendes Bauteil oder Ausrüstungsteil, dass das Ergreifen der Last ermöglicht und das zwischen Maschine und Last oder an der Last selbst angebracht wird oder das dazu bestimmt ist, ein integraler Bestandteil der Last zu werden, und das gesondert in Verkehr gebracht wird; als Las ...
Stand: 16.01.2015
Dialog: 5274
Für die von Ihnen beschriebenen Arbeitsmittel (LKW und Mobilbagger) hat der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung nach § 3 Betriebssicheheitsverordnung - BetrSichV- zu erstellen. Dabei sind unter anderem auch die Anforderungen an die Beschaffenheit der Arbeitmittel (siehe § 7 BetrSichV) zu berücksichtigen. Je nach Zeitpunkt der erstmaligen Bereitstellung der Arbeitsmittel ist entweder die 9. Pro ...
Stand: 15.01.2015
Dialog: 2227
Eine unvollständige Maschine ist dazu bestimmt, in eine andere Maschine eingebaut oder mit anderen Maschinen, unvollständigen Maschinen und/oder Ausrüstungen zu einer Maschine (Gesamtheit von Maschinen) zusammengefügt zu werden Eine unvollständige Maschine ist eine fast fertige Maschine, die die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen nach Anhang I der Maschinenrichtlinie RL ...
Stand: 19.12.2014
Dialog: 22743
Das Produktsicherheitsgesetz - ProdSG - gilt immer dann, wenn Produkte im Rahmen einer Geschäftstätigkeit auf dem Markt bereit gestellt werden (§ 1 ProdSG). Darunter ist jedes von einer natürlichen oder juristischen Person (einschließlich gemeinnütziger Vereine) vorgenommenes Bereitstellen oder Ausstellen von Produkten zur Erreichung eines wirtschaftlichen Zwecks zu verstehen, wenn hierdurch eine ...
Stand: 05.12.2014
Dialog: 22082
Der Ersatz des Starters und der Lampe ist typischerweise als "Wartungsarbeit" zu verstehen, die in der Regel auch von Laien ausgeführt werden kann. Die grundlegenden Eigenschaften der Leuchte für den bestimmungsgemäßen Gebrauch werden dadurch nicht verändert. Die CE- Kennzeichnung ist außerdem eine Kennzeichnung, entsprechend der einschlägigen EU- Richtlinien, die die rechtliche Voraussetzung für ...
Stand: 21.11.2014
Dialog: 22353
Entsprechende Regelungen sind in der RL 2006/42/EG Maschinenrichtlinie getroffen: Anhang I Ziffer 1.1.5. Konstruktion der Maschine im Hinblick auf die Handhabung Die Maschine oder jedes ihrer Bestandteile müssen - sicher gehandhabt und transportiert werden können; - so verpackt oder konstruiert sein, dass sie sicher und ohne Beschädigung gelagert werden können. Beim Transport der Maschine und/oder ...
Stand: 13.11.2014
Dialog: 12943
Rundpaletten sind eine ganz besondere Palettenform, die für bestimmte Waren eine ideale Transportmöglichkeit darstellen. Für die Herstellung von Rundpaletten, wenn also im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden, ist das Produktsicherheitsgesetz - ProdSG - anzuwenden. Nach dem ProdSG ist der Hersteller verpflichtet, u. a. nu ...
Stand: 29.10.2014
Dialog: 22171
Nach unserer Auffassung handelt es sich bei den geschilderten Zusatzgewichten nicht um Anbaugeräte, die als "auswechselbare Ausrüstungen" unter die Maschinenrichtlinie - MRL - fallen. Bei einer "auswechselbaren Ausrüstung" gemäß Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Artikel 2b) handelt es sich um eine Vorrichtung, die der Bediener einer Maschine oder Zugmaschine nach deren Inbetriebnahme selbst an ihr a ...
Stand: 29.10.2014
Dialog: 22173