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Einen Drucker gibt es, um jederzeit einen Ausdruck der Daten zum Zweck der Kontrolle zu ermöglichen. Wenn Ihre Fahrerkarte verloren geht, gestohlen wird oder defekt bzw. ungültig ist, müssen Sie täglich einen Ausdruck als Aufzeichnung Ihrer Aktivitäten durchführen. ...
Stand: 15.06.2012
Dialog: 3143
Auf eine Bescheinigung nach § 20 Fahrpersonalverordnung (Bescheinigung über berücksichtigungsfreie Tage, siehe auch www.bag.bund.de ) kann für die wöchentliche Ruhezeit verzichtet werden, soweit der Fahrer den betreffenden Zeitraum vor Fahrtantritt manuell auf der Fahrerkarte als Ruhezeit (Artikel 15 Abs. 3 Buchstabe d der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85) bzw. einem Schaublatt oder bei Fahrzeugen zwi ...
Stand: 15.06.2012
Dialog: 12164
Der von Ihnen zitierte Leitfaden "Hinweise zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr" (www.bag.bund.de/cae/servlet/contentblob/35324/publicationFile/907/Leitfaden_Rechtsvorschriften.pdf) ist zwischen den für die Umsetzung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr zuständigen obersten Behörden des Bundes und der Länder abgestimmt, u.a. mit dem Ziel, ein bundeseinheitliches Verwaltungshandeln all ...
Stand: 15.06.2012
Dialog: 13719
Gemäß § 11 Abs. 6 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG übernimmt der Entleiher, unbeschadet der Pflichten des Verleihers, alle geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Arbeitsschutzrechts. Das bedeutet, dass der Entleiher für den Download und die Aufbewahrung (nach Fahrpersonalrecht 1 Jahr / nach dem Arbeitszeitgesetz 2 Jahre) der Daten aus Fahrerkarte und Massenspeicher verantwortli ...
Stand: 15.06.2012
Dialog: 13401
Ein Unternehmen kann über maximal 62 Unternehmenskarten unter einer Indexnummer verfügen. Werden darüber hinausgehend Karten benötigt, ist dies unter einer weiteren Indexnummer möglich. Weitere Informationen zum digitalen Kontrollgerät bietet die Broschüre "Digitales Kontrollgerät, Fahrerkarte, Werkstattkarte, Unternehmenskarte. Antworten auf häufig gestellte Fragen" der Arbeitsschutzverwaltung NR ...
Stand: 15.06.2012
Dialog: 3179
Bei Fahrzeugen und Fahrzeugeinheiten zur Güterbeförderung oder zur Personenbeförderung sind grundsätzlich - in Abhängigkeit der zulässigen Gesamtmasse - die Verordnung (EG) 561/2006 oder die Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV) anzuwenden. Wie auch Ziffer 1.5 des "Leitfaden zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr -Rechtsvorschriften" (www.bag ...
Stand: 14.06.2012
Dialog: 12283
Arbeitnehmer fallen als Taxifahrer gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2 letzter Halbsatz des Fahrpersonalgesetzes grundsätzlich unter den Geltungsbereich des Gesetzes. Auf Grundlage des § 2 Fahrpersonalgesetz wurde die Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV) erlassen. Gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2FPersV haben nur Fahrer 1. von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen u ...
Stand: 14.06.2012
Dialog: 12965
Die in den Fahrpersonalvorschriften geforderte Voraussetzung, dass das Lenken nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellen darf (z.B. § 1 Abs. 2 Nr. 3,4 FPersV, § 18 Abs. 1 Nr. 4 FPersV) bezieht sich auf eine Haupttätigkeit als Fahrer, z.B. als Kraftfahrer oder Lkw-Fahrer. Bei Fahrten von Büromitarbeitern, die lediglich aushilfsweise durchgeführt werden, ist die Büroarbeit weiterhin die Haupt ...
Stand: 14.06.2012
Dialog: 12136
Voraussetzung für eine nachweispflichtige Fahrt mit digitalem EG-Kontrollgerät ist für den Fahrer der Besitz der Fahrerkarte und der erforderlichen Fahrerlaubnis. Im "Leitfaden zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr -Kontrollgerätkarten" www.bag.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Merkblaetter/Leitfaden_Kontrollkarte.html wird dazu unter 1.2.2 Fahrerlaubnis (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 FPersV) erläutert: In ...
Stand: 04.06.2012
Dialog: 16338
Arbeitszeit bei Filmaufnahmen ist ein Thema, das immer wieder hinterfragt wird. Sie finden alle erforderlichen Angaben in einer Veröffentlichung des Amtes für Arbeitsschutz, Hamburg, die Sie über den folgenden Link erreichen: http://www.hamburg.de/contentblob/200110/data/m02.pdf . Arbeitszeiten bei Filmaufnahmen von mehr als 10 Stunden sind zulässig, wenn Arbeitsbereitschaft in nicht unerheblichem ...
Stand: 24.05.2012
Dialog: 16277
Es wird beide Systeme nebeneinander geben. Für den notwendigen Nachweis der Lenk- und Ruhezeiten hat der Fahrer gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu sorgen. Neben der bestehenden Mitführungsverpflichtung der Schaublätter, und eventueller Ersatzaufzeichnungen bei Betriebsstörungen gemäß VO EWG 3821/85 Art. 16 Abs. 2 wird es die Mitführungsverpflichtung der Ausdrucke des digitalen Kontrollgerätes und ...
Stand: 15.05.2012
Dialog: 3208
Güterbeförderung mit Fahrzeugen, deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 t übersteigt, unterliegen den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 561/2006. Fahrer von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, unterliegen der Fahrpers ...
Stand: 10.05.2012
Dialog: 16194
Die Fahrten fallen unter § 1 Abs. 6 der Fahrpersonalverordnung/FPersV und somit müssen die Fahrer die Lenk- und Ruhezeiten nachweisen. Das Nachweisen der Lenk- und Ruhezeiten durch GPS-Aufzeichnungen ist nicht gesetzeskonform. Der freiwillige Einbau von EG-Kontrollgeräten wäre eine Lösungsvariante, denn durch den Einbau von EG-Kontrollgeräten wäre eine rechtskonforme Aufzeichnung der einzelnen Tät ...
Stand: 08.05.2012
Dialog: 16169
Die Antwort ist dem in der Frage angesprochenen § 21 Fahrpersonalverordnung - FPersV zu entnehmen: § 21 Abs. 1 Nr. 10: Ordnungswidrig im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a des Fahrpersonalgesetzes handelt, wer als Unternehmer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 20 Abs. 1 Satz 2, 3 oder Satz 4 oder Abs. 2 oder 3 eine dort genannte Bescheinigung nicht, nicht richtig, nicht rechtzeitig ausstel ...
Stand: 01.05.2012
Dialog: 16124
Bei Beschädigung, Fehlfunktion oder Verlust der Fahrerkarte müssen die Fahrer bei den Behörden, in deren Zuständigkeitsbereich sie ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben, binnen sieben Kalendertagen einen Antrag auf Ersetzung der Fahrerkarte stellen. Der Fahrer darf in diesen Fällen seine Fahrt ohne Fahrerkarte während eines Zeitraums von höchstens 15 Kalendertagen fortsetzten (dabei spielt es keine Ro ...
Stand: 26.04.2012
Dialog: 16101
Fahrzeuge, die in Verbindung mit der Instandhaltung von Kanalisation, ..., eingesetzt werden, unterliegen gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 8 Fahrpersonalverordnung www.gesetze-im-internet.de/fpersv/__18.html nicht den Fahrpersonalvorschriften. Von der Ausnahme werden jedoch ausschließlich Fahrten zur Wartung und Instandhaltung bestehender Anlagen erfasst. Damit fallen der Transport von Teilen noch zu erbaue ...
Stand: 15.03.2012
Dialog: 15802
Nein, das kann daraus nicht abgeleitet werden. Regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten (45 Stunden) dürfen nicht im Fahrzeug verbracht werden, selbst dann nicht, wenn im Fahrzeug eine geeignete Schlafmöglichkeit vorhanden ist. Die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit könnte demnach z.B. in einem Hotelzimmer oder einer Pension eingelegt werden. (Artikel 8 Abs. 8 der (EG) VO 561/2006 www.bag.bund.de/Shared ...
Stand: 03.03.2012
Dialog: 15709
Wenn eine Fahrt im Rahmen einer generellen, personenbezogenen Nachweisverpflichtung durchgeführt wird, darf eine Person, die nicht im Besitz einer Fahrerkarte ist, dieses Fahrzeug nicht lenken. Die erweiterten Regelungen über die Mehrfahrerbesatzung gem. der VO-EG 561/2006 sowie des § 21a des Arbeitszeitgesetzes/ArbZG dürfen in diesem Fall nicht in Anspruch genommen werden. Unabhängig davon gelten ...
Stand: 17.02.2012
Dialog: 15590
Es ist rechtlich nicht zulässig, die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit im Fahrzeug zu verbringen. Die reduzierte wöchentliche Ruhezeit kann im Fahrzeug verbracht werden, sofern das Fahrzeug über geeignete Schlafmöglichkeiten für jeden Fahrer verfügt und nicht fährt. (siehe auch Artikel 8 Abs. 8 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 www.bag.bund.de ) ...
Stand: 15.02.2012
Dialog: 15561
Nicht kontrollpflichtige Fahrten sind alle Fahrten, die - nicht vom Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 (Artikel 3) bzw. der Fahrpersonalverordnung - FPersV (§ 1 Abs. 2) erfasst werden sowie - Fahrten, die unter eine der in der Verordnung (EG) Nr. 561/2006, bzw. der FPersV genannten Ausnahmen fallen (VO Artikel 13 (EG) Nr. 561/2006, § 18 FpersV). Die genannten Vorschriften werden z. ...
Stand: 13.01.2012
Dialog: 15323