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Nach § 2 der Baustellenverordnung/BaustellV für jede Baustelle, bei der die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und auf der mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden, oder der Umfang der Arbeiten mehr als 500 Personentage überschreitet, der zuständigen Behörde (in der Regel Gewerbeaufsichtsamt/Amt für Arbeitsschutz) spätestens zwei Wochen vor Einrichtung de ...
Stand: 13.01.2015
Dialog: 2098
Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 34/1997 hat der Bundesverkehrsminister die ZTV-SA 1997 bekannt gegeben. Darin wird u.a. der „Nachweis über den Besuch von mindestens eintägigen Seminarveranstaltungen zum Thema RSA“ verlangt. Durch das Allgemeine Rundschreiben Nr. 19 vom August 1999 mit der Einführung des „Merkblattes über Rahmenbedingungen für die erforderlichen Fachkenntnisse zur ...
Stand: 13.01.2015
Dialog: 223
Nach § 2 Abs. 3 der Baustellenverordnung/BaustellV sind im Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) die notwendigen Einrichtungen und Maßnahmen zur Vermeidung der gegenseitigen Gefährdung und zur Erfüllung der Arbeitsschutzbestimmungen zeitlich und in ihrer Ausführung darzustellen. Die Regel zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) 31 - Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan - SiGePlan besc ...
Stand: 13.01.2015
Dialog: 2101
Unter § 8 Abs. 2 des Arbeitsschutzgesetzes -ArbSchG- wird folgendes ausgeführt: "Der Arbeitgeber muß sich je nach Art der Tätigkeit vergewissern, daß die Beschäftigten anderer Arbeitgeber, die in seinem Betrieb tätig werden, hinsichtlich der Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit während ihrer Tätigkeit in seinem Betrieb angemessene Anweisungen erhalten haben." D.h., der für den Betrieb vera ...
Stand: 09.01.2015
Dialog: 7275
Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist gemäß § 5 des Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG-, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Hierbei hat er mögliche Gefährdungen zu ermitteln, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw. Gefahrenminderung festzulegen und umzusetzen. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ist gemäß § 6 ArbSchG zu dokumentieren. Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilu ...
Stand: 09.01.2015
Dialog: 18438
Zunächst einmal ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) bindend. Die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung ergibt aus § 5 ArbSchG Beurteilung der Arbeitsbedingungen (1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. (2) Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der T ...
Stand: 09.01.2015
Dialog: 17740
Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) muss der Arbeitgeber vor Ort die vorhandenen Gefährdungen ermitteln und festlegen, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes getroffen werden. Bei der Festlegung der Arbeitsschutzmaßnahmen bzw. Ersatzmaßnahmen muss der Arbeitgeber u. a. den Stand der Technik berücksichtigen. Der Stand der Technik wird u. a. in den Tech ...
Stand: 09.01.2015
Dialog: 18605
Gemäß Begriffsbestimmungen Ziffer 7 der DGUV Regel 113-004 (bisher: BGR/GUV-R 117-1) "Behälter, Silos und enge Räume; Teil 1: Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen":Freimessen das Ermitteln einer möglichen Gefahrstoffkonzentration bzw. des Sauerstoffgehalts vor und während der Arbeiten in Behältern, Silos oder engen Räumen mit dem Ziel der Feststellung, ob die Atmosphäre im Behälter, Silo ...
Stand: 09.01.2015
Dialog: 10552
Es ist hier keine Vorschrift bekannt, die explizit fordert, die Nutzer von Elektrofahrzeugen -in Abgrenzung zu herkömmlichen Fahrzeugen- zu unterweisen. Anzuwenden sind in jedem Fall die Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes und der Betriebssicherheitsverordnung. Es ist wie folgt vorzugehen: Es wird im Rahmen einer Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung festgestellt, ob es bei der Benutzung d ...
Stand: 09.01.2015
Dialog: 20641
Mindestfristen für die Wiederholung, Aktualisierung oder Überarbeitung der Gefährdungsbeurteilung sind nicht vorgegeben. In den LASI-Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung (LV 35) wird unter Ziffer A 3.2 zu § 3 Abs. 1 „Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung“ folgendes ausgeführt. Die Ausführungen sind sinngemäß auch auf die Gefährdungsbeurteilung gemäß Bildschirmarbeitsverordnung zu bezie ...
Stand: 08.01.2015
Dialog: 6771
Eine vollständige Wiederholung der Gefährdungsbeurteilung ist nicht erforderlich. Es ist ausreichend, die Prozesschritte der Gefährdungsbeurteilung und die Dokumentation nur auf die zu ergänzenden Gefährdungen bzw. Veränderungen im Betrieb zu beziehen und die vorhandene Dokumentation punktuell zu überarbeiten bzw. zu ergänzen. Anhaltspunkte für derartige Ergänzungen/Fortschreibungen sind z. B. - E ...
Stand: 08.01.2015
Dialog: 13313
Rechtsgrundlage für das Erstellen der Gefährdungsbeurteilung ist das Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- und sind die dazu erlassenen Rechtsverordnungen, wie z.B. die Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV-. Danach hat der Arbeitgeber mögliche Gefährdungen und die notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel zu ermitteln. Entsprechend § 6 ArbSchG muss der Arbeit ...
Stand: 08.01.2015
Dialog: 14594
Das Programm SIGMA kann auf der Internetseite der BAuA heruntergelden werden. Dort ist folgendes über SIGMA nachzulesen: Die Abkürzung bedeutet "Screening-Instrument zur Bewertung und Gestaltung von menschengerechten Arbeitstätigkeiten". Das Instrument wurde im Auftrag des ehemaligen Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW am Lehrstuhl für Arbeits- und Organisationspsycholo ...
Stand: 08.01.2015
Dialog: 1604
Auch nach Bekanntgabe der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" gelten die selben Regelungen, bezüglich der Bestellung von Sicherheitsbeauftragten, wie bisher. Grundlage für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten ist der § 22 SGB VII dort heißt es: In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer unter Beteiligung des Betriebsrates oder Personalrates Sicherhe ...
Stand: 21.12.2014
Dialog: 22769
Es müssen zwei Fälle unterschieden werden: 1. Ist der Kunde zum Zeitpunkt des Sägens im Auftrag eines Unternehmers tätig oder 2. ist der Kunde "Privatmann". Für beide Fälle gilt, das die Säge technisch in Ordnung ist. zu 1. der Mitarbeiter des Fremdunternehmens muss in die Bedienung der Säge eingewiesen sein und in der Gefährdungsbeurteilung ist der "Fremdeinsatz" zu berücksichtigen. Der Mitarbeit ...
Stand: 18.12.2014
Dialog: 13205
Der Schutz in der gesetzlichen Unfallversicherung wird unabhängig von der Höhe des Einkommens gewährt. Daher besteht auch für Geringverdiener Schutz in der gesetzlichen Unfallversicherung (siehe auch Seite "Versicherte Personen" der DGUV). Ein Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (auch in Folge eines Arbeitsunfalles) entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnis ...
Stand: 18.12.2014
Dialog: 6469
Alkoholkonsum am Arbeitsplatz kann die Arbeitssicherheit beeinträchtigen und wird daher auch in den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften wie z. B. der § 15 DGUV Vorschrift 1 (bisher: BGV A1) "Grundsätze der Prävention thematisiert: "Versicherte dürfen sich durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln nicht in einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder and ...
Stand: 18.12.2014
Dialog: 9335
Das Beschäftigungsverhältnis wird durch ein mutterschutzrechtliches Beschäftigungsverbot nicht berührt. Auch wird von einem mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbot die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Unfallversicherung und damit die Beitragspflicht nicht berührt. Unter § 1 Erstattungsanspruch des Aufwendungsausgleichsgesetzes -AAG- ist folgendes geregelt: (1) Die Krankenkassen mit Ausnahme ...
Stand: 18.12.2014
Dialog: 11070
"Das Rauchen an sich ist eine sog. unversicherte Tätigkeit, da sie allein eigenwirtschaftlich ist und das Rauchen als Konsum sog. Genussmittel nur der persönlichen Angewohnheit entspringt. Daher besteht auch nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts kein Bezug zu der versicherten Tätigkeit etwa als Beschäftigter oder als Schüler. Die Entscheidung zu Rauchen trifft jeder Versicherte für sich ...
Stand: 18.12.2014
Dialog: 9659
Die Pflicht zur Anzeige eines Versicherungsfalls durch den Unternehmer/Arbeitgeber ergibt sich aus § 193 des SGB VII . Im SGB VII werden aber keine Regelungen getroffen, wie lange Unfallanzeigen im Betrieb aufzuheben sind. Allgemein gilt der Grundsatz, dass Unterlagen, die zu einem späteren Zeitpunkt für ein Berufskrankheitenverfahren relevant sein könnten (Messergebnisse, Vorsorgeunterlagen) wie ...
Stand: 18.12.2014
Dialog: 10072