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Grundsätzlich fällt erst einmal jeder Transport von gefährlichen Gütern unter die Gefahrgutvorschriften, und da es sich um einen gewerblichen Transport handelt, ist der Arbeitgeber für diesen Transport verantwortlich.Es gibt zwar Freistellungen nach dem ADR, aber weder die Freistellungen für Privatpersonen nach Unterabschnitt 1.1.3.1 a) noch die Freistellungen nach Unterabschnitt 1.1.3.1 c) (Handw ...
Stand: 11.11.2020
Dialog: 16230
In den Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut (RSEB) ist hierzu unter 3-14 folgendes nachzulesen:"Sofern Versandstücke zusätzlich zu dem in Abschnitt 3.4.7 oder 3.4.8 geforderten Kennzeichen mit den jeweils zutreffenden Gefahrzetteln oder auch anderen zutreffenden gefahrgutbezogenen Aufschriften (z. B. aus Kapitel 3.3 Sondervorschrift 625) versehen sind, besteht kein öffentliches Interesse an einer Ve ...
Stand: 06.10.2020
Dialog: 43304
Es ist das ADR anzuwenden. Hier ist unter dem Abschnitt 7.5.11 ADR "Zusätzliche Vorschriften für bestimmte Klassen oder Güter" in der CV 36 folgendes nachzulesen:"Die Versandstücke sind vorzugsweise in offene oder belüftete Fahrzeuge oder in offene oder belüftete Container zu verladen. Wenn dies nicht möglich ist und die Versandstücke in anderen gedeckten Fahrzeugen oder anderen geschlossenen Cont ...
Stand: 13.08.2020
Dialog: 3071
Die Freistellung nach Unterabschnitt 1.1.3.3 ADR kann ausschließlich für die Betankung des Fahrzeug oder zum Betrieb einer ihrer Einrichtungen genutzt werden. Der Transport zur Auftankung eines Aggregats auf der Baustelle ist unter dieser Freistellung nicht zulässig. Es ist zu prüfen ob die Freistellung nach Unterabschnitt 1.1.3.1 Buchstabe c) ADR (sogenannte Handwerkerregelung) in Anspruch genomm ...
Stand: 14.05.2020
Dialog: 43133
Ja, die Sondervorschrift CV 36 ist einzuhalten.Unter Absatz 1.1.3.6.2 des ADR sind die Vorschriften aufgeführt, die nicht anzuwenden sind. Die Sondervorschrift CV 36 wird hier nicht genannt. Es wird lediglich die CV 1 des Abschnitts 7.5.11 genannt. ...
Stand: 04.05.2020
Dialog: 43081
Grundsätzlich gilt nach Unterabschnitt 5.2.1.1 ADR folgendes:"Sofern im ADR nichts anderes vorgeschrieben ist, ist jedes Versandstück deutlich und dauerhaft mit der UN-Nummer der enthaltenen Güter, der die Buchstaben «UN» vorangestellt werden, zu versehen. Die UN Nummer und die Buchstaben «UN» müssen eine Zeichenhöhe von mindestens 12 mm haben, ausgenommen an Versandstücken mit einem Fassungsraum ...
Stand: 15.04.2020
Dialog: 26277
Für den von Ihnen beschriebenen Transport können weder die Freistellungen für Privatpersonen nach Unterabschnitt 1.1.3.1 a) des ADR noch die Freistellungen nach Unterabschnitt 1.1.3.1 c) in Anspruch genommen werden. Die Freistellungen des Unterabschnitt 1.1.3.1 c) gelten nur, wenn durch das Unternehmen Beförderungen in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit durchgeführt werden (für den Eigenbedarf; n ...
Stand: 12.12.2019
Dialog: 42173
Ja, in diesem Fall sind die Vorgaben des ADR im vollen Umfang anzuwenden.Dies bedeutet unter anderem:– der Fahrzeugführer muss im Besitz einer gültigen Fahrerschulung nach Abschnitt 8.2.1 sein– die Kennzeichnungsvorschriften sind einzuhalten– orangefarbene Kennzeichnung des Fahrzeugs– Begleitpapiere nach Abschnitt 8.1.2 wie ein Beförderungspapier und schriftliche Weisungen (Unfallmerkblätter)– ein ...
Stand: 10.12.2019
Dialog: 42923
Die Kühlschränke sind unter die UN Nummer 3358 "KÄLTEMASCHINEN mit entzündbarem, nicht giftigem verflüssigtem Gas" einzustufen. Für diese kann nach Kapitel 3.3 ADR die Sondervorschrift 291 in Anspruch genommen werden. Hier ist folgendes nachzulesen:"Verflüssigte entzündbare Gase müssen in Bauteilen von Kältemaschinen enthalten sein. Diese Bauteile müssen mindestens für den dreifachen Betriebsdruck ...
Stand: 23.08.2019
Dialog: 42819
Nein, hierfür können die Freistellungen nach Unterabschnitt 1.1.3.3 Buchstabe a) des ADR in Anspruch genommen werden. Hier ist folgendes nachzulesen:"Die Vorschriften des ADR gelten nicht für die Beförderung von:a) In Behältern von Fahrzeugen, mit denen eine Beförderung durchgeführt wird, enthaltenem Brennstoff, der zu deren Antrieb oder zum Betrieb einer ihrer Einrichtungen dient, die während der ...
Stand: 22.08.2019
Dialog: 42818
Bei Benzin handelt es sich um ein Gefahrgut der Gefahrklasse 3 ADR, Verpackungsgruppe II,UN 1203.Bei Diesel handelt es sich um ein Gefahrgut der Gefahrklasse 3 ADR, Verpackungsgruppe III,UN 1202.Zu 1)Der beschriebene Transport wird als gewerblicher Transport gemäß ADR eingeordnet, bei dem Benzin bzw. Diesel von einer Tankstelle für den innerbetrieblichen Werksverkehr befördert werden soll, um die ...
Stand: 08.08.2019
Dialog: 2830
In der Broschüre "Patientenproben richtig versenden" der BGW ist hierzu unter der Nummer 3.3 "Wie werden freigestellte medizinische Proben versendet?" folgendes nachzulesen:"Proben, bei denen eine minimale Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie Krankheitserreger enthalten, können bei Einhaltung der folgenden Verpackungsbedingungen als freigestellte medizinische Proben ohne Angabe einer UN-Nummer ver ...
Stand: 08.08.2019
Dialog: 42787
Die Kanister sind nach dem Gefahrgutrecht zu kennzeichnen, siehe hierzu den Artikel 33 der CLP Verordnung."(1) Besteht ein Versandstück aus einer äußeren und einer inneren Verpackung sowie einer Zwischenverpackung und entspricht die äußere Verpackung den Kennzeichnungsbestimmungen gemäß den Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter, so werden die innere Verpackung und die Zwischenverpack ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 21196
Jede Verpackung, die Anzeichen verminderter Widerstandsfähigkeit gegenüber der zugelassenen Bauart aufweist, darf nicht mehr verwendet oder sie muss so instand gesetzt werden, dass sie den Bauartprüfungen standhalten kann (Unterabschnitt 4.1.1.9 ADR). Verantwortlich für die Einhaltung dieser Bestimmung ist der Verpacker, die Gegenkontrolle muss der Fahrer und der Verlader übernehmen. ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 642
Nach den Rechtsvorschriften zur Beförderung gefährlicher Güter werden Gaskartuschen zur UN 2037 "Gefässe, klein, mit Gas (Gaspatronen), ohne Entnahmeeinrichtung, nicht nachfüllbar" (Gefahrklasse 2/5F ADR) assimiliert. Die Bau- und Prüfvorschriften ergeben sich dabei aus dem Kapitel 6.2 ADR. Nach dem Absatz 6.2.1.3.2 ADR müssen alle Bedienungseinrichtungen so ausgelegt werden, dass während der Befö ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 21754
LUFT, VERDICHTET (DRUCKLUFT) UN 1002Gefahrzettel 2.2 (siehe Absatz 5.2.2.2.2 ADR)Nach Sondervorschrift 292 Kapitel 3.3 ADR gilt dies nur für Luft mit höchstens 23,5 Vol% Sauerstoff.Nach Unterabsatz 5.2.2.2.1.2 Gasflaschen ADR müssen die Gasflaschen mit dem Gefahrzettel versehen werden. Dabei können die Abmessungen der NORM ISO 7225: 1944 (Warnaufkleber für Gasflaschen) entsprechen.Nach Absatz 5.2. ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 5650
Ein Unfallbericht muss erstellt werden, wenn sich beim Beladen, beim Befüllen, bei der Beförderung oder beim Entladen gefährlicher Güter auf dem Gebiet einer Vertragspartei ein schwerer Unfall oder Zwischenfall ereignet. Dann hat der Verlader, Befüller, Beförderer oder Empfänger sicherzustellen, dass der zuständigen Behörde der betreffenden Vertragspartei spätestens einen Monat nach dem Ereignis e ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 651
Für den Transport ungereinigter leerer Verpackungen können, bei Einhaltung der dort genannten Kriterien, die Freistellungen nach Unterabschnitt 1.1.3.5 des ADR in Anspruch genommen werden.Dort heißt es:"Ungereinigte leere Verpackungen, einschliesslich Grosspackmittel (IBC) und Grossverpackungen, die Stoffe der Klassen 2, 3, 4.1, 5.1, 6.1, 8 und 9 enthalten haben, unterliegen nicht den Vorschriften ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 20503
In Unterabsatz 2.2.62.1.5.9 ADR heißt es hierzu:"Mit Ausnahme vona) medizinischem Abfall (UN 3291),b) medizinischen Instrumenten oder Geräten, die mit ansteckungsgefährlichen Stoffen der Kategorie A (UN 2814 oder UN 2900) kontaminiert sind oder solche Stoffe enthalten, undc) medizinischen Instrumenten oder Geräten, die mit gefährlichen Gütern, welche unter die Begriffsbestimmung einer anderen Klas ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 20758
Nein, für die beschriebenen Tanks können die Freistellungen des Unterabschnitt 1.1.3.5 ADR nicht in Anspruch genommen werden, da es sich weder um ein Grosspackmittel (IBC) noch um eine Grossverpackung handelt.Für den Tank gelten die Vorgaben des ADR, insbesonders Kapitel 4.3 mit dem Unterabschnitt 4.3.2.4 "Ungereinigte leere Tanks, Batterie-Fahrzeuge und MEGC". Dies bedeutet, der Transport des ung ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 20955