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Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht handelt es sich bei den Baumaschinen um Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung, die der Arbeitgeber seinen Beschäftigten (Auszubildenden) bei der Arbeit zur Verfügung stellt.Speziell für Auszubildende, die das 18. Lebenjahr noch nicht vollendet haben, gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Nach § 22 des Jugendarbeitsschutzgesetzist folgendes geregelt:"(1) ...
Stand: 09.04.2020
Dialog: 11830
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) schützt die Gesundheit der Frau und ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit.Die für den Weg von der Wohnung zur Arbeitsstätte und zurück aufgewendete Zeit ist nach allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätzen keine Arbeitszeit. Das Pendeln zwischen Wohnort und Arbeitsplatz wird der p ...
Stand: 11.03.2020
Dialog: 43085
Die Mitteilung einer Schwangerschaft nach § 27 Mutterschutzgesetz – MuSchG ist nicht auf bestimmte Branchen beschränkt, sondern muss von jedem Arbeitgeber, der eine werdende Mutter beschäftigt, abgegeben werden. Die Mitteilung ist (formlos) an die zuständige Aufsichtsbehörde (in NRW: Dezernat 56 der Bezirksregierung) zu richten. Sie muss folgende Angaben enthalten:die Namen der schwangeren oder st ...
Stand: 01.03.2020
Dialog: 2351
Nein, die Jugendlichen dürfen nicht an Samstagen, Sonntagen und an Feiertagen im ambulanten Pflegedienst beschäftigt werden.Begründung:Jugendliche dürfen an Samstagen und Sonn- und Feiertagen nicht beschäftigt werden. Zulässig ist eine Beschäftigung nur, wenn die Ausnahmetatbestände gemäß § 16 Abs. 2 und § 17 Abs. 2 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) erfüllt sind. Die Ausnahme der Samstags- bzw. ...
Stand: 20.02.2020
Dialog: 43064
"[Da] fehlende oder sowohl über- als auch unterdurchschnittliche Eigenschafts-und Fähigkeitsausprägungen von Personengruppen die Beurteilung der Arbeitsbedingungen beeinflussen können, hat der Gesetzgeber gemäß Arbeitsschutzgesetz festgelegt, dass der Arbeitgebende bei Arbeitsschutzmaßnahmen u.a. vom allgemeinen Grundsatz auszugehen hat, dass spezielle Gefahren für besonders schutzbedürftige Besch ...
Stand: 19.02.2020
Dialog: 43040
Sofern die Gefährdungsbeurteilung nicht zu einem anderen Ergebnis kommt, kann die schwangere Gynäkologin die beschriebenen Tätigkeiten bei Einhaltung der Schutzmaßnahmen weiter ausführen. Hierbei sind insbesondere die Lüftungsmaßnahmen zu betrachten. Bei nicht adäquater Lüftung sind die von Ihnen beschriebenen Gefährdungen nämlich durchaus vorhanden.Hintergrund:Durch Anwendung von CO2 Laser entste ...
Stand: 14.02.2020
Dialog: 43057
Gemäß § 4 Abs.1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) darf der Arbeitgeber "eine schwangere oder stillende Frau, die 18 Jahre oder älter ist, nicht mit einer Arbeit beschäftigen, die die Frau über achteinhalb Stunden täglich oder über 90 Stunden in der Doppelwoche hinaus zu leisten hat."Allerdings kann die zuständige Aufsichtsbehörde nach § 29 Abs. 3 Nr.1 MuSchG eine Ausnahme vom Verbot der Mehrarbeit bewil ...
Stand: 03.02.2020
Dialog: 43032
Bei Geräten des täglichen Lebens ist beim bestimmungsgemäßen Gebrauch und bei Einhaltung eines Mindestabstandes von 30 cm zwischen Oberkörper und Oberfläche des Gerätes in der Regel eine Beeinflussung des Implantats ausgeschlossen. An Arbeitsplätzen in der direkten Umgebung von Anlagen und Maschinen können Beeinflussungen von aktiven Implantaten jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. We ...
Stand: 03.02.2020
Dialog: 17383
Nein, die Nachtschichtzulagen bleiben Ihnen erhalten.Begründung:Bei der Beschäftigung einer werdenden oder stillenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und entsprechend erforderliche Schutzmaßnahmen treffen.Der Arbeitgeber hat - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeur ...
Stand: 14.01.2020
Dialog: 42994
Wir interpretieren Ihre Frage so, dass der Arbeitnehmer im Betrieb mit Fahrertätigkeiten beschäftigt wird bzw. werden soll. Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht beantworten wir die Anfrage wie folgt:Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung/Führungsverantwortung für seinen Betrieb und die dort beschäftigten Arbeitnehmer. Aus seiner Verantwortung erwachsen ihm auch Pflichten, die er selbst umsetzen mus ...
Stand: 13.01.2020
Dialog: 18782
Durch den § 167 "Prävention" des Sozialgesetzbuches IX sollen im Rahmen eines betrieblichen Wiedereingliederungsmanagements möglichst frühzeitig präventive Maßnahmen eingeleitet werden, die die Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit der Beschäftigten wiederherstellen, erhalten, verbessern bzw. fördern können. Hintergrund ist die gewonnene Erkenntnis, dass langandauernde AU-Zeiten und Erkrankungen of ...
Stand: 10.01.2020
Dialog: 14095
Für Nordrhein-Westfalen ist in diesem Zusammenhang die "Verordnung über die Freistellung wegen Mutterschutz für Beamtinnen und Richterinnen, Eltern - und Pflegezeit, Erholungs- und Sonderurlaub der Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter im Land Nordrhein-Westfalen" relevant (Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW - FrUrlV NRW). Im § 3 dieser Verordnung sind die Vorschriften des Mutt ...
Stand: 08.01.2020
Dialog: 42993
Ältere Menschen sind eher nicht gewohnt, online zu lernen.Deshalb wird ein Blended Learning-Vorgehen vorgeschlagen. In einer Präsenzveranstaltung wird eine Einführung in den Umgang mit Selbstlernprogrammen und Lernumgebungen durchgeführt. Gleichzeitig kann eine Einführung in die eigentlichen Lerninhalte erfolgen. Zugleich lernen innerhalb einer solchen Veranstaltung die Teilnehmer den Dozenten und ...
Stand: 07.01.2020
Dialog: 3942
Bei einem Beschäftigungsverbot erhält eine Frau Mutterschutzlohn (§ 18 Mutterschutzgesetz - MuSchG). Als Mutterschutzlohn wird das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor dem Eintritt der Schwangerschaft gezahlt.Bei der Berechnung dieses Durchschnittsverdienstes sind auch die sogenannten regelmäßig gezahlten Erschwerniszulagen und Zeitzuschläge mit zu ber ...
Stand: 03.01.2020
Dialog: 1120
Bei der Beschäftigung einer werdenden oder stillenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und entsprechend erforderliche Schutzmaßnahmen treffen. Insbesondere ist der Arbeitgeber nach § 27 Abs. 1 MuSchG verpflichtet, unverzüglich nach Bekanntwerden der Schwangerschaft die zuständige Aufsichtsbehörde zu benachrichtigen (in Nordrhein- ...
Stand: 17.12.2019
Dialog: 6149
Zunächst weisen wir darauf hin, dass der Arbeitgeber nicht von Ihnen fordern darf, sich unberechtigterweise ein individuelles Beschäftigungsverbot gemäß § 16 Mutterschutzgesetz (MuSchG) attestieren zu lassen. Dies ist eine Aufforderung zum Leistungsmissbrauch.Aufgabe eines Betriebsarztes ist es, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes ...
Stand: 17.12.2019
Dialog: 6488
Bei der Beschäftigung einer werdenden oder stillenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und entsprechend erforderliche Schutzmaßnahmen treffen. Insbesondere ist der Arbeitgeber nach § 27 Abs. 1 MuSchG verpflichtet, unverzüglich nach Bekanntwerden der Schwangerschaft die zuständige Aufsichtsbehörde zu benachrichtigen (in Nordrhein- ...
Stand: 17.12.2019
Dialog: 3306
Nordrhein-Westfalen unterstützt in der Landesinitiative "Arbeit gestalten NRW" mit dem Programm “DEMOGRAFIE AKTIV” Beschäftigte und Betriebe bei der Bewältigung des demografischen Wandels. Die Initiative wird getragen von der Landesregierung NRW, der Landesvereinigung der Unternehmensverbände NRW und vom Deutschen Gewerkschaftsbund NRW.Ein Ergebnis der Initiative ist das praxiserprobte Management- ...
Stand: 16.12.2019
Dialog: 23670
Die Frage, ob Sie im Falle einer Schwangerschaft an Ihrem Arbeitsplatz verbleiben können, hätte der Arbeitgeber bereits im Vorfeld im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung klären müssen. Die mutterschutzrechtlichen Schutzmaßnahmen gelten unmittelbar nach Bekanntgabe der Schwangerschaft. Im Einzelnen:Bei der Beschäftigung einer werdenden oder stillenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vors ...
Stand: 16.12.2019
Dialog: 25415
Grundsätzliches:Bei der Beschäftigung einer werdenden oder stillenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und entsprechend erforderliche Schutzmaßnahmen treffen. Insbesondere ist der Arbeitgeber nach § 27 Abs. 1 MuSchG verpflichtet, unverzüglich nach Bekanntwerden der Schwangerschaft die zuständige Aufsichtsbehörde zu benachrichtige ...
Stand: 16.12.2019
Dialog: 8917