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Bei der Beschäftigung einer werdenden oder stillenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und entsprechend erforderliche Schutzmaßnahmen treffen. Insbesondere ist der Arbeitgeber nach § 27 Abs. 1 MuSchG verpflichtet, unverzüglich nach Bekanntwerden der Schwangerschaft die zuständige Aufsichtsbehörde zu benachrichtigen (in Nordrhein- ...
Stand: 17.12.2019
Dialog: 6149
Bei der Beschäftigung einer werdenden oder stillenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und entsprechend erforderliche Schutzmaßnahmen treffen. Insbesondere ist der Arbeitgeber nach § 27 Abs. 1 MuSchG verpflichtet, unverzüglich nach Bekanntwerden der Schwangerschaft die zuständige Aufsichtsbehörde zu benachrichtigen (in Nordrhein- ...
Stand: 17.12.2019
Dialog: 3306
Die Frage, ob Sie im Falle einer Schwangerschaft an Ihrem Arbeitsplatz verbleiben können, hätte der Arbeitgeber bereits im Vorfeld im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung klären müssen. Die mutterschutzrechtlichen Schutzmaßnahmen gelten unmittelbar nach Bekanntgabe der Schwangerschaft. Im Einzelnen:Bei der Beschäftigung einer werdenden oder stillenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vors ...
Stand: 16.12.2019
Dialog: 25415
Nordrhein-Westfalen unterstützt in der Landesinitiative "Arbeit gestalten NRW" mit dem Programm “DEMOGRAFIE AKTIV” Beschäftigte und Betriebe bei der Bewältigung des demografischen Wandels. Die Initiative wird getragen von der Landesregierung NRW, der Landesvereinigung der Unternehmensverbände NRW und vom Deutschen Gewerkschaftsbund NRW.Ein Ergebnis der Initiative ist das praxiserprobte Management- ...
Stand: 16.12.2019
Dialog: 23670
Ein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, voraussichtliche Urlaubsansprüche des Folgejahres im Voraus zu gewähren.Den Ihnen im nächsten Jahr voraussichtlich für die Zeit der Mutterschutzfrist zustehenden anteiligen Jahresurlaub können Sie daher nicht bereits in diesem Jahr beanspruchen. Der Ihnen tatsächlich für nächstes Jahr zustehende anteilige Jahresurlaub steht auch erst zum Zeitpunkt der Entbin ...
Stand: 16.12.2019
Dialog: 8881
Grundsätzliches:Bei der Beschäftigung einer werdenden oder stillenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und entsprechend erforderliche Schutzmaßnahmen treffen. Insbesondere ist der Arbeitgeber nach § 27 Abs. 1 MuSchG verpflichtet, unverzüglich nach Bekanntwerden der Schwangerschaft die zuständige Aufsichtsbehörde zu benachrichtige ...
Stand: 16.12.2019
Dialog: 8917
Die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes - MuSchG gelten nach § 1 MuSchG grundsätzlich für Frauen, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. Darunter fallen aus mutterschutzrechtlicher Sicht auch Schwangere, die Teilzeit und geringfügig beschäftigt werden. Ferner ist es ohne Bedeutung, ob ein mündlicher oder schriftlicher Arbeitsvertrag besteht.Dies bedeutet im vorliegenden Fall, dass der Arb ...
Stand: 12.12.2019
Dialog: 3566
Werdende Mütter sollen (nicht "müssen") dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den voraussichtlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist - § 15 Abs. 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG).Da die werdende Mutter mutterschutzrechtlich zur Mitteilung ihrer Schwangerschaft somit nicht verbindlich verpflichtet ist, steht der Zeitpunkt, zu dem sie die Mitteilung machen will, in i ...
Stand: 12.12.2019
Dialog: 1034
Nach § 6 Mutterschutzgesetz darf eine schwangere oder stillende Frau grundsätzlich nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden.Eine Beschäftigung ist nur zulässig, wenn:sich die Frau dazu ausdrücklich bereit erklärt,eine Ausnahme vom allgemeinen Verbot der Arbeit an Sonn- und Feiertagen nach § 10 des Arbeitszeitgesetzes zugelassen ist,der Frau in jeder Woche im Anschluss an eine ununterbroche ...
Stand: 28.11.2019
Dialog: 42940
Entsprechend dem Geltungsbereich des Mutterschutzgesetzes (§ 1 MuSchG) gelten die gesetzlichen Mutterschutzvorschriften auch für Studentinnen im Studium, soweit die Ausbildungsstelle Ort, Zeit und Ablauf der Ausbildungsveranstaltung verpflichtend vorgibt oder die ein im Rahmen der schulischen oder hochschulischen Ausbildung verpflichtend vorgegebenes Praktikum ableisten, jedoch mit der Maßgabe, da ...
Stand: 25.11.2019
Dialog: 18850
Beschäftigt ein Arbeitgeber Menschen mit Behinderungen, hat er Arbeitsstätten so einzurichten und zu betreiben, dass die besonderen Belange dieser Beschäftigten im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheitsschutz berücksichtigt werden. Dieses gilt insbesondere für die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplätzen sowie von zugehörigen Waschgelegenheiten und Toiletten (§ 3a Abs. 2 Arbeitsstättenverordnu ...
Stand: 16.11.2019
Dialog: 16137
Eine jährliche Unterweisung zum Mutterschutzgesetz ist nicht vorgeschrieben.Begründung:Die grundlegende Pflicht zur Durchführung von Unterweisungen ergibt sich aus § 12 Abs.1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Grundlage der Unterweisung ist die Gefährdungsbeurteilung, die im Mutterschutzgesetz (MuSchG) in § 10 geregelt ist. Danach hat der Arbeitgeber für jede Tätigkeit die Gefährdungen nach Art, Ausma ...
Stand: 31.10.2019
Dialog: 42893
Wie Sie der Richtlinie für die Bewertung und Sanierung PCB-belasteter Baustoffe und Bauteile in Gebäuden (PCB-Richtlinie NRW) entnehmen können, gelten Raumluftkonzentrationen unter 300 ng PCB/m3 Luft als langfristig tolerierbar. Hierbei werden keine geschlechtsspezifischen oder stoffspezifischen Unterschiede gemacht. Daher ist in diesen Fällen eine Beschäftigung schwangerer und stillender Mütter e ...
Stand: 24.09.2019
Dialog: 42851
Die Stillzeiten können in Absprache mit dem Arbeitgeber an den Beginn oder das Ende der täglichen Arbeitszeit gelegt werden. Mutterschutzrechtlich könnte eine stillende Mutter solche Stillzeiten auch zu Hause nehmen, einen Anspruch darauf hat sie aber nicht.Begründung:Die Regelung des § 7 Mutterschutzgesetz (MuSchG) dient dazu, der Mutter das Stillen des Kindes während der Arbeitszeit zu ermöglich ...
Stand: 14.09.2019
Dialog: 42450
Bei der Beschäftigung einer werdenden oder stillenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und entsprechend erforderliche Schutzmaßnahmen treffen. Insbesondere ist der Arbeitgeber nach § 27 Abs. 1 MuSchG verpflichtet, unverzüglich nach Bekanntwerden der Schwangerschaft die zuständige Aufsichtsbehörde zu benachrichtigen (in Nordrhein- ...
Stand: 29.08.2019
Dialog: 3697
Die Forderung nach einer Unterweisung in verständlicher Form und Sprache kann bedeuten, dass ausländische Beschäftigte in ihrer Muttersprache unterwiesen werden müssen. Es muss sichergestellt sein, dass der Beschäftigte die Information verstehen kann. Ob dies nur durch eine Unterweisung in der Muttersprache zu erreichen ist, muss jeder Arbeitgeber eigenverantwortlich entscheiden.Begründung:Nach § ...
Stand: 27.08.2019
Dialog: 22902
Aufgrund des immer stärker werdenden Fachkräftemangels ist das Thema Demografie auch für kleine und mittlere Unternehmen von zunehmender Bedeutung, um die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten. Aktuell ist mehr als jeder dritte Erwerbsfähige älter als fünfzig Jahre und für die Betriebe wird es zunehmend schwerer werden, junge Beschäftigte und Fachkräfte zu gewinnen. Der demografische Wandel eröffnet Be ...
Stand: 27.08.2019
Dialog: 23671
Ein Demografieberater ist ein Berater, der Unternehmen hinsichtlich der Auswirkungen des demografischen Wandels auf die Belegschaften und auf die Märkte informiert.Hinweis:Die Initiative DEMOGRAFIE AKTIV unterstützt Betriebe und Beschäftigte bei der Gestaltung des demografischen Wandels. Mit dem Management-Instrument DEMOGRAFIE AKTIV können praxisgerechte Demografie-Prozesse in Betrieben aller Bra ...
Stand: 27.08.2019
Dialog: 5840
Sofern die Auszubildenden noch Jugendliche (unter 18 Jahre) sind, gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG.Unter § 22 JArbSchG sind Tätigkeiten aufgeführt, mit denen Jugendliche nicht beschäftigt werden dürfen, u. a.mit Arbeiten, die mit Unfallgefahren verbunden sind, von denen anzunehmen ist, dass Jugendliche sie wegen mangelnden Sicherheitsbewusstseins oder mangelnder Erfahrung nicht erkenn ...
Stand: 10.07.2019
Dialog: 22573
Berufsschüler, die z. B. Montags einen Berufsschultag haben und von Dienstag bis Freitag im Ausbildungsbetrieb beschäftigt werden, dürfen Samstags und Sonntag nicht arbeiten. Das ergibt sich aus § 15 des Jugendarbeitschutzgesetzes (JArbSchG) in Verbindung mit § 9 JArbSchG. Hat der Berufsschüler jedoch einen oder zwei Tage von Montag bis Freitag frei, darf er Samstag und/oder Sonntag beschäftigt we ...
Stand: 10.07.2019
Dialog: 22208