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Nein; an Sonntagen dürfen Jugendliche keine Zeitungen austragen. Die am Sonntag zulässigen Arbeiten sind in § 17 Abs. 2 Jugendarbeitsschutzgesetz abschließend aufgeführt. ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 703
Es bestehen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG keine Bedenken, wenn 17-jährige Schülerinnen oder Schüler, die die Vollzeitschulpflicht von 10 Jahren erfüllt haben, bis 19.00 Uhr beschäftigt werden.Nach § 14 JArbSchG sind Jugendlichen Tätigkeiten bis 20.00 Uhr erlaubt. Es spricht auch grundsätzlich nichts dagegen, wenn Personen dieser Altersgruppe gelegentlich Kinder beaufsichtigen. Unte ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 2204
Ja; Schüler, die die Vollzeitschulpflicht (in Nordrhein-Westfalen 10 Jahre) erfüllt haben, sind Jugendliche i. S. d. § 2 Abs. 2 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Für sie gelten -ungeachtet der Beanspruchung durch die Schule- die Vorschriften über die Arbeitszeit der Jugendlichen. Gemäß § 14 Abs. 2 (Nachtruhe) ist eine Beschäftigung bis 22.00 Uhr möglich.Weitere Informationen zur Beschäftigung ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 708
Sowohl das Mutterschutzgesetz (§ 9 Abs.3) als auch die Arbeitsstättenverordnung (Anhang Nr. 4.2, Abs.1) verpflichten den Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass sich schwangere und stillende Frauen während der Pausen und Arbeitsunterbrechungen unter geeigneten Bedingungen hinlegen, hinsetzen und ausruhen können. Da die Anforderungen in § 9 Abs. 3 MuSchG enumerativ und nicht alternativ aufgezählt sind, h ...
Stand: 11.03.2019
Dialog: 42261
Jugendliche dürfen nicht mit gefährlichen Arbeiten im Sinne des § 22 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz beschäftigt werden. Darunter fallen auch Arbeiten, bei denen die Jugendlichen schädlichen Einwirkungen von Gefahrstoffen ausgesetzt sind.Dieses Beschäftigungsverbot gilt nicht, wenn1. die Beschäftigung zur Erreichung des Ausbildungsziels erforderlich ist2. der Schutz der Jugendlichen durch die Auf ...
Stand: 11.03.2019
Dialog: 28130
Die Frage ist nicht ganz eindeutig formuliert. Es ist auch nicht erkennbar, ob es sich um einen jugendlichen oder erwachsenen Auszubildenden handelt. Zur Beantwortung können daher aus Sicht des Arbeitsschutzes nur einige allgemeine Hinweise gegeben werden, wobei hier davon ausgegangen wird, dass es sich bei dem Schulausflug um eine verbindliche Schulveranstaltung handelt und damit dem Berufschulun ...
Stand: 11.03.2019
Dialog: 2045
Bei der Beschäftigung im Rahmen eines Schülerbetriebspraktikums während der Vollzeitschulpflicht finden § 7 Satz 1 Nr. 2 und §§ 8 bis 46 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) Anwendung.Vor Beginn der Beschäftigung hat der Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen zu beurteilen und die Schülerinnen und Schüler über Unfall- und Gesundheitsgefahren aufzuklären sowie über Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahr ...
Stand: 11.03.2019
Dialog: 534
Für werdende Mütter, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, besteht Kündigungschutz gemäß Mutterschutzgesetz - MuSchG (§ 17 MuSchG).Der Kündigungsschutz gilt auch für teilzeitig oder geringfügig Beschäftigte und auch für Änderungskündigungen eines bestehenden Arbeitsvertrages. Das bedeutet, dass Ihr Arbeitsvertrag auch dann nicht vom Arbeitgeber ohne Ihre Zustimmung geändert werden darf, we ...
Stand: 08.03.2019
Dialog: 17663
Der Betrieb von Flurförderzeugen (Gabelstapler) ist mit erheblichen Unfallgefahren verbunden. Ihre Standsicherheit ist eingeschränkt und bei nicht angepasster Fahrweise oder unsachgemäßer Verwendung können sie schnell kippen. Auf Grund dessen haben die Berufsgenossenschaften strenge Regelungen für das selbständige Steuern von Flurförderzeugen erlassen. Maßgebend ist hier die berufsgenossenschaftli ...
Stand: 08.03.2019
Dialog: 2420
Jugendlicher im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes - JArbSchG ist, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. Auf Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, finden die für Kinder geltenden Vorschriften Anwendung. Jugendliche dürfen nur an 5 Tagen in der Woche beschäftigt werden. Hier gilt dann eine Höchstarbeitszeit von 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich. Für Kinder, die ni ...
Stand: 08.03.2019
Dialog: 1936
Es ist richtig, dass ein über 18-jähriger nicht mehr vom Geltungsbereich des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) erfaßt wird. Der Schüler ist volljährig und kann aus diesem Grund neben der Schule auch einer Vollerwerbstätigkeit nachgehen. Er ist dann Arbeitnehmer und bei der Beschäftigung wären hier von Seiten des Arbeitgebers die arbeitszeitlichen Beschränkungen des § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZ ...
Stand: 08.03.2019
Dialog: 1581
Ein solcher Nachweis ist erforderlich, da es sich hier um eine in schulische Bildungsgänge integrierte Praxiszeit handelt.In § 32 JArbSchG sind die Anforderungen formuliert:"(1) Ein Jugendlicher, der in das Berufsleben eintritt, darf nur beschäftigt werden, wenn1. er innerhalb der letzten vierzehn Monate von einem Arzt untersucht worden ist (Erstuntersuchung) und2. dem Arbeitgeber eine von diesem ...
Stand: 08.03.2019
Dialog: 699
Der Kündigungsschutz des § 17 Mutterschutzgesetz besteht, wenn im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung die Schwangerschaft besteht. Wenn die Schwangerschaft erst während des Laufs der Kündigungsfrist eintritt, gilt das Kündigungsverbot nicht. ...
Stand: 08.03.2019
Dialog: 1528
Nach § 27 Abs. 3 Mutterschutzgesetz (MuSchG) handelt es sich bei Gefährdungsbeurteilungen für werdende und stillende Mütter aus rechtlicher Sicht um "sonstige Unterlagen", die der Aufsichtsbehörde zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf Verlangen zur Einsichtnahme vorzulegen sind. Für diese Art von Unterlagen gilt somit die in § 27 Abs. 5 MuSchG festgelegte Mindestaufbewahrungsfrist bis zum Ablauf von 2 ...
Stand: 07.03.2019
Dialog: 5587
KomNet beantwortet Fragen zum Arbeitsschutz, dazu gehört auch der Mutterschutz. Ihre Frage ist auch eine Frage zum Arbeitsrecht, dazu kann KomNet nicht beraten. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir dazu keine Beratung anbieten können. Sie sollten sich diesbezüglich bei Ihrer Gewerkschaft oder einem Anwalt (für Arbeitsrecht) beraten lassen.Folgende Informationen zum Mutterschutz kann KomNet Ihne ...
Stand: 07.03.2019
Dialog: 42623
Die Beschäftigung werdender Mütter an Sonn- und Feiertagen gem. §§ 4, 5 Mutterschutzgesetz (MuschG) ist in Krankenhäusern nur unter den einschlägigen Voraussetzung zulässig.Laut einer Empfehlung des Deutschen Instituts für Normung beginnt die Woche mit dem Montag. Dies spiegelt sich auch in den Kommentaren zum Mutterschutzgesetz wieder und bedeutet, dass im vorliegenden Fall eine Beschäftigung an ...
Stand: 07.03.2019
Dialog: 4831
Sonn- und Feiertagsarbeit ist gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) in Kinderheimen gestattet.Die Beschäftigung werdender Mütter an Sonn- und Feiertagen und nach 20.00 Uhr ist abweichend von den arbeitszeitlichen Beschränkungen der §§ 5, 6 Mutterschutzgesetz (MuSchG) möglich, wenn die Voraussetzungen für eine Ausnahme vorliegen.Nach § 5 MuSchG ist die Nachtarbeit zwischen 20 und 6 Uhr ...
Stand: 07.03.2019
Dialog: 1896
Im § 15 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) ist geregelt, dass die werdende Mutter dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen soll. Bei dieser Sollvorschrift handelt es sich nicht um eine erzwingbare Rechtspflicht, sondern um einen nachdrücklichen Hinweis, dass der Arbeitgeber seinen mutterschutzrechtlichen Pflichten nur nachkommen kann, wenn ihm die Schwa ...
Stand: 05.03.2019
Dialog: 4362
Nach Bekanntgabe einer Schwangerschaft ist der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Schutzmaßnahmen, die seine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes ergeben hat, umzusetzen (§ 10 Abs. 1 Mutterschutzgesetz - MuSchG -). Dabei sind die Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und der Biostoffverordnung (BioStoffV) zu beachten.In § 11 MuSchG sind die generellen Beschäftigungsverbot ...
Stand: 05.03.2019
Dialog: 443
Der Arbeitgeber hat - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für jede Tätigkeit jene Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu ermitteln, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt sein kann (anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 MuSchG). ...
Stand: 01.03.2019
Dialog: 6318