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Rechtliche Vorgaben bestehen nur insofern, dass die Bauordnungen (z.B. § 11 Abs. 2 BauO NRW) fordern, die Gefahrenzone abzugrenzen oder durch Warnzeichen zu kennzeichnen. Auch die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordert in Nummer 2.1 ihres Anhangs lediglich eine Sicherung gegen unbefugtes Betreten und gut sichtbare Kennzeichnung als Gefahrenbereich, ohne konkrete Maßnahmen zu benennen.Als "al ...
Stand: 04.08.2019
Dialog: 22848
In der DGUV Regel 110-003 "Branche Küchenbetriebe" wird unter Ziffer 2.2.folgendes ausgeführt:"Übergangsstellen von aneinander angrenzenden Betriebsbereichen können zu Unfallschwerpunkten werden, weil unterschiedliche Bodenbeläge eine Anpassung des Gehvorgangs erfordern und unter Umständen gleitfördernde Stoffe von einem Bereich in den anderen Bereich übertragen werden. Daher sollten sich direkt a ...
Stand: 16.06.2019
Dialog: 16182
Grundsätzlich sind die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit Ihrem Anhang und der konkretisierenden Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) einzuhalten.Unter der Nummer 1.8 des Anhangs der ArbStättV ist folgendes zu Verkehrswegen nachzulesen:"(1) Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest angebrachte Steigleitern und Laderampen müssen so angelegt und bemessen sein, dass si ...
Stand: 10.05.2019
Dialog: 42697
Grundlegende Anforderungen an Verkehrswege ergeben sich aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und ihrem Anhang.Im Anhang der ArbStättV ist unter Punkt 1.8 (1) "Verkehrswege" folgendes nachzulesen:"Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest angebrachte Steigleitern und Laderampen müssen so angelegt und bemessen sein, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder bef ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 26412
In der DGUV Information 208-005 "Treppen" ist unter dem Punkt 3.4.3 folgendes nachzulesen:"Handläufe werden an den freien Seiten der Treppen ohne Unterbrechung über den gesamten Treppenlauf geführt. Dabei sollten die Handläufe 30 cm vor der ersten Stufe beginnen und um 30 cm über die letzte Stufe hinausgeführt werden. Die Enden von Handläufen müssen so gestaltet sein, dass man daran nicht hängen b ...
Stand: 31.01.2019
Dialog: 42573
In der DGUV Information 208-005 (bisher: BGI/GUV-I 561) "Treppen" ist zum Vorhandensein von Handläufen unter der Ziffer 3.4.4 folgendes nachzulesen:"Treppen müssen • mit einem Handlauf ausgerüstet sein; der Handlauf sollte in Abwärtsrichtung gesehen an der rechten Treppenseite angebracht sein, • auf beiden Seiten mit Handläufen ausgerüstet sein, wenn die Stufenbreite mehr als 150 cm beträgt, und z ...
Stand: 28.01.2019
Dialog: 19450
Grundsätzliche Anforderungen an Steigleitern finden sich im Anhang unter Punkt 1.11 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Hier ist folgendes nachzulesen:"Steigleitern und Steigeisengänge müssen sicher benutzbar sein. Dazu gehört, dass siea) nach Notwendigkeit über Schutzvorrichtungen gegen Absturz, vorzugsweise über Steigschutzeinrichtungen verfügen,b) an ihren Austrittsstellen eine Haltevorri ...
Stand: 05.12.2018
Dialog: 42527
Nach der Nummer 1.8 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt für Verkehrswege folgendes: "(1) Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest angebrachte Steigleitern und Laderampen müssen so angelegt und bemessen sein, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder befahren werden können und in der Nähe Beschäftigte nicht gefährdet werden. (2) Die Bemessung de ...
Stand: 20.09.2018
Dialog: 30307
Nach Nummer 1.8 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) müssen Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest angebrachte Steigleitern und Laderampen so angelegt und bemessen sein, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder befahren werden können und in der Nähe Beschäftigte nicht gefährdet werden.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Tec ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 42305
Es ist die Bauordnung NRW und die ASR A1.8 - Verkehrswege zu befolgen, da in dem Anwendungsbereich der ASR A2.3 folgendes nachzulesen ist:"Diese Arbeitsstättenregel gilt nicht - für das Einrichten und Betreiben von a) nicht allseits umschlossenen und im Freien liegenden Arbeitsstätten b) entfallen c) Bereichen in Gebäuden und vergleichbaren Einrichtungen, in denen sich Beschäftigte nur im Falle vo ...
Stand: 12.10.2017
Dialog: 30487
Nein, die Mindesthöhe von 2,10 m gilt unserer Einschätzung nach nicht für Wartungsgänge. Für Wartungsgänge gilt weiterhin eine Mindesthöhe von 1, 90 m. Der genaue Wortlaut in der ASR A1.8 "Verkehrswege" Punkt 4.2 Absatz 2 lautet: "Die lichte Höhe über Verkehrswegen muss mindestens 2,00 m betragen. Eine Unterschreitung der lichten Höhe von maximal 0,05 m an Türen kann vernachlässigt werden. Für War ...
Stand: 20.06.2017
Dialog: 29551
Grundlegende Anforderungen an Verkehrswege ergeben sich aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und ihrem Anhang. Im Anhang der ArbStättV ist unter Punkt 1.8 (1) "Verkehrswege" folgendes nachzulesen: "Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest angebrachte Steigleitern und Laderampen müssen so angelegt und bemessen sein, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder b ...
Stand: 04.05.2017
Dialog: 24716
In § 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist geregelt, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden müssen, damit sie jederzeit benutzt werden können. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Nach dem Anhang der ArbStättV gilt folgendes: "(1) Verkehr ...
Stand: 04.05.2017
Dialog: 24383
Grundlegende Anforderungen an die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung finden sich unter Punkt 1.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Hiernach sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen einzusetzen, wenn Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen vermieden oder ausreichend begrenzt we ...
Stand: 04.05.2017
Dialog: 20558
Grundsätzliche Anforderungen an Steigleitern finden sich im Anhang unter Punkt 1.11 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Hiernach müssen nach Notwendigkeit Steigleitern in angemessenen Abständen mit Ruhebühnen ausgerüstet sein. Konkretisiert wird die ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A1.8 Verkehrswege. In dieser ist unter Punkt 4.6.2 folgendes nachz ...
Stand: 04.05.2017
Dialog: 19774
Grundlegende Anforderungen an Steigleitern ergeben sich aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit Ihrem Anhang. Im Anhang unter dem Punkt 1.8 ist nachzulesen, dass fest angebrachte Steigleitern so angelegt werden und bemessen sein müssen, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder befahren werden können und in der Nähe Beschäftigte nicht gefährdet werden. Unter ...
Stand: 04.05.2017
Dialog: 21612
Vorzugsweise führt man die Steigleiter an einem Industrie-Schornstein bis zum Boden, um diese sicher begehen zu können. Dort kann auch die PSA unter sicheren Gegebenheiten in die Führungsschiene geführt werden. In diesem Fall gibt es diverse Möglichkeiten um eine unbefugte Benutzung zu verhindern. Siehe z. B. die DGUV Information 208-032 „Auswahl und Benutzung von Steigleitern“. Die Steigleiter de ...
Stand: 04.05.2017
Dialog: 22658
Grundlegende Anforderungen an Verkehrswege und deren Kennzeichnung finden sich in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit Ihrem Anhang. Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A1.8 "Verkehrswege". Unter dem Punkt 4.2 (2) der ASR A1.8 ist folgendes nachzulesen: "Die lichte Höhe über Verkehrswegen muss ...
Stand: 04.05.2017
Dialog: 22760
Für das Einrichten und Betreiben von Sanitärräumen in Betrieben, in denen Arbeitnehmer beschäftigt werden, gilt die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) i.V.m. den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR).Nach Nummer. 2.3 Anhang zur ArbStättV müssen sich Türen im Verlauf von Fluchtwegen jederzeit von Innen ohne besondere Hilfsmittel öffnen lassen, solange sich Beschäftigte in der Arbeitsstätte ...
Stand: 04.05.2017
Dialog: 15976
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordert in § 4 (4), dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden müssen, damit sie jederzeit benutzt werden können. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Weitere Anforderungen finden sich im Anhang zur ArbStättV u ...
Stand: 04.05.2017
Dialog: 20959