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Es ist fraglich, inwieweit ein SiGe-Koordinator überhaupt verpflichtet ist Firmen zu „unterweisen“.Gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der Arbeitgeber die Pflicht seine Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ausreichend und angemessen zu unterweisen.Aus dem Arbeitsschutzgesetz und der Baustellenverordnung (BaustellV) lassen sich insofern nicht einmal grundsätzl ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 7884
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (kurz: SiGeKo) wird gemäß § 3 Baustellenverordnung (BaustellV) für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, gefordert. Der SiGeKo muss vom Bauherrn bestellt werden. Die Qualifikation des SiGeKo ist in der RAB 30 geregelt.Die DGUV Vorschrift 1 fordert in § 5 von einem Unternehmer, dass er bestimmte Maßnahmen zu ergreifen ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 6163
Ein besonderer Baustellenleiter muss durch die auftraggebende Firma nicht bestellt werden.Sofern der Auftraggeber (also der Bauherr) nicht in der Lage ist, die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach der Baustellenverordnung selbst durchzuführen, muss ein externer Koordinator bestellt werden. Dies ist in dem von Ihnen geschilderten Fall ja auch geschehen.Dem Koordinator müssen allerdin ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 4184
Nach § 3 Abs.1 Baustellenverordnung ist für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, ein oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen. Die Pflicht zur Bestellung des Koordinators besteht demnach formal rechtlich nicht, wenn nur Selbständige ohne Beschäftigte tätig werden. Es ist seitens des Bauherren allerdings zu bedenken, dass z.B. die Erstellung von Gebäuden au ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 3265
Es gibt nur ein einziges Kriterium zur Frage, ob ein Koordinator erforderlich ist: Werden auf Ihrer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig sein oder nicht? Anders ausgedrückt: Wenn mehr als ein Unternehmen am Bau Ihres Einfamilienhauses beteiligt sein wird, müssen Sie einen Koordinator bestellen (§ 3 Baustellenverordnung). Beachten Sie bitte auch, dass ein von Ihnen beauftragter General ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 2346
Als Veranlasser trägt der Bauherr die Gesamtverantwortung für das Bauvorhaben. Er ist zur Einleitung und Umsetzung der in der Baustellenverordnung (BaustellV) verankerten organisatorischen Arbeitsschutzmaßnahmen verpflichtet. Der Generalunternehmer kann im Rahmen der BaustellV nur als Beauftragter (Dritter) des Bauherrn tätig werden. Der Koordinator ist nach der BaustellV nur dem Bauherrn verpflic ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 2094
Ja, sofern er neben den erforderlichen Qualifikationskriterien wie - arbeitsschutzfachlichen Kenntnissen - speziellen Koordinatorenkenntnissen über die erforderlichen baufachlichen Kenntnisse verfügt. In der Ziffer 4.1 der RAB 30 sind Anhaltspunkte für eine Bewertung der baufachlichen Kenntnisse vorgegeben. ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 2106
Hierzu ist in § 3 Absatz 1 Baustellenverordnungverordnung (BaustellV) folgendes nachzulesen:"Für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, sind ein oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen. Der Bauherr oder der von ihm nach § 4 beauftragte Dritte kann die Aufgaben des Koordinators selbst wahrnehmen." ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 2102
Auf Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, sind ein oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen, sofern der Bauherr diese Aufgabe nicht selbst wahr nimmt. Die Aufgaben des Koordinators sind in den Absätzen 2 und 3 des § 3 der Baustellenverordnung (BaustellV) genannt und in der RAB 30 konkretisiert. Der Bauherr wird durch die Beauftragung geeigneter Koordinatore ...
Stand: 24.04.2019
Dialog: 42683
Eine nähere Erläuterung zur "Elektotechnisch unterwiesenen Person" findet sich in der DGUV Regel 103-011 unter Ziffer 2."Elektrotechnisch unterwiesene Person ist, wer durch eine Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen b ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 42633
Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) gibt den gesetzlichen Rahmen für die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und einer Betriebsärztin/ eines Betriebsarztes vor und verlangt den Einsatz von Fachkräften für Arbeitssicherheit (auch "Sicherheitsfachkräfte" genannt) in den Betrieben. Das sind Sicherheitsingenieure, Techniker und Meister, die dafür ausgebildet sind. Sie haben von einer der ...
Stand: 11.03.2019
Dialog: 598
Da es sich hier aufgrund Ihrer Beschreibung um ein Bauvorhaben "eines Arbeitgebers" (Generalunternehmer) handelt, fordert die Baustellenverordnung (BaustellV) keinen Koordinator.Jedoch ist in diesem Fall zumindest § 8 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) "Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber" und die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 zu beachten. In § 8 ArbSchG und § 6 DGUV Vorschrift 1 wird di ...
Stand: 13.02.2019
Dialog: 42584
Laut § 4 Arbeitssicherheitsgesetz-ASiG darf der Arbeitgeber als Betriebsärzte nur Personen bestellen, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und die über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Ärzte/ -innen mit der Facharztbezeichnung Arbeitsmedizin oder Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin erfüllen diese Anforderungen.Nähe ...
Stand: 13.02.2019
Dialog: 2954
Die der Fachkraft gesetzlich zugewiesenen Aufgaben sind im § 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 beschrieben. Der Umfang der sicherheitstechnischen Betreuung setzt sich bei der Regelbetreuung mit mehr als 10 Beschäftigten aus der Grundbetreuung und dem betriebsspezifischen Teil der Betreuung zusammen. Für die Grundbetreuung sind feste Einsatzzeiten und Aufgaben in der DGUV ...
Stand: 22.01.2019
Dialog: 42556
Ein Ersetzen des Ersthelfers durch eine App ist nach unserer Einschätzung nicht möglich. Beispielsweise kann das Handy defekt, der Akku leer oder keine Internetverbindung vorhanden sein. Die App kann jedoch als sinnvolle Ergänzung genutzt werden.Relevant ist neben § 10 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- der § 26 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention". In der DGUV Vorschrift 1 ist folgendes nachz ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 28431
Die Bestellung von Personen externer Unternehmen als Sicherheitsbeauftragte ist nicht zulässig, da den geforderten Aufgaben in der betrieblichen Praxis nicht nachgekommen werden kann.Begründung:Rechtsgrundlage für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten ist § 20 der DGUV Vorschrift 1 i.V.m. § 22 SGB VII . Die Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten werden in der DGUV Regel 100-001 (Nr. 4.2) und de ...
Stand: 28.12.2018
Dialog: 4290
Die Rahmenbedingungen für die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung von Betrieben sind im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) festgelegt. Die Unfallversicherungsträger konkretisieren diese Rahmenbedingungen mit der jeweils für ihren Bereich geltenden DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit".Grundsätzlich fordert § 5 Abs. 2 ASiG von dem Arbeitgeber, dass ...
Stand: 18.12.2018
Dialog: 5901
Wie Sie zutreffend feststellen, werden im Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG und in der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" grundsätzliche Anforderungen an die Qualifikation eines Betriebsarztes beschrieben.So kann die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde als gegeben angesehen werden bei Ärzten, die nachweisen, dass sie berechtigt sind,- die Gebietsbezeichnun ...
Stand: 11.12.2018
Dialog: 6433
Rechtliche Grundlage zur Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten ist das Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG. Die Kirchen sind entweder direkt nach dem ASiG verpflichtet, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, oder, wenn sie Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, ist über den § 16 ASiG "Öffentliche Verwaltung" ein den Grundsätzen des Arbeitss ...
Stand: 11.12.2018
Dialog: 5396
Der Einsatzort der Fahrer und Gabelstapler ist nicht entscheidend. Verantwortlich für die Beauftragung zum Führen eines Flurförderzeuges ist der Arbeitgeber oder dessen verantwortlicher Beauftragter, bei dem der Fahrer beschäftigt ist. Das bedeutet, dass jeder Geschäftsführer oder dessen verantwortlicher Beauftragter jeweils die bei ihm beschäftigten Fahrer mit dem Führen des Flurförderzeuges (Gab ...
Stand: 11.12.2018
Dialog: 3058