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Nach dem Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) müssen die auf dem Bildschirm dargestellten Zeichen scharf, deutlich und ausreichend groß sein sowie einen angemessenen Zeichen- und Zeilenabstand haben. Bei der Darstellung alphanumerischer Zeichen müssen Größe und Gestalt sowie die Abstände von Zeichen und Zeilen eine gute Lesbarkeit ermöglichen. Weitere Erläuterungen dazu und insbesondere ...
Stand: 01.03.2017
Dialog: 13840
Grundsätzlich gibt es keine Vorschrift, die die jeweils eingesetzte Sprache von Benutzeroberflächen vorschreibt. Natürlich empfiehlt es sich aus ergonomischen wie ökonomischen Gründen, die ausgewählte Sprache den Sprachkenntnissen der Mitarbeiter anzupassen. Im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wird unter der Ziffer 6.5 Absatz 2 folgendes ausgeführt: "Die Software muss entsprechend d ...
Stand: 01.03.2017
Dialog: 4025
Internetauftritte und -angebote (Webportale) sind barrierefrei, wenn sie von behinderten Menschen uneingeschränkt genutzt werden können (§ 11 Behindertengleichstellungsgesetz - BGG). Diese allgemeine Forderung des BGG wird mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) konkretisiert, die in ihren Anlagen konkrete Standards vorschreibt. Hinweise zur Umsetzung der BITV bietet das Themen ...
Stand: 01.03.2017
Dialog: 2504
Im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist unter der Ziffer 6.4 folgendes zu Anforderungen an tragbare Bildschirmgeräte für die ortsveränderliche Verwendung an Arbeitsplätzen nachzulesen: "(1) Größe, Form und Gewicht tragbarer Bildschirmgeräte müssen der Arbeitsaufgabe entsprechend angemessen sein. (2) Tragbare Bildschirmgeräte müssen 1. über Bildschirme mit reflexionsarmen Oberflächen ...
Stand: 17.02.2017
Dialog: 19487
Leitstände mit Monitorüberwachung fallen unter die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), und dort ist bezogen auf Ihre Fragestellung insbesondere die Ziffer 6 "Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen" relevant. Grundsätzlich hat der Arbeitgeber bei der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 ArbStättV, die physischen und psychischen Belastungen sowie bei Bildschirmarbeitsplätzen insbesondere ...
Stand: 17.02.2017
Dialog: 12218
Nach Ziffer 6.3 Absatz 1 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) müssen Bildschirme frei und leicht dreh- und neigbar sein sowie über reflexionsarme Oberflächen verfügen. Bildschirme, die über reflektierende Oberflächen verfügen, dürfen nur dann betrieben werden, wenn dies aus zwingenden aufgabenbezogenen Gründen erforderlich ist. Weitere Informationen finden sich in der DGUV Information 215-410 (bis ...
Stand: 17.02.2017
Dialog: 334
Nein, eine solche Vorgabe ist uns nicht bekannt. Auf die Informationen der DGUV-Information 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung" (spez. Ziffer 7.3.2 "Büroarbeitsstuhl") sowie der VBG-Publikation "Gesundheit im Büro - Fragen und Antworten" (spez. Ziffern 2.14ff) weisen wir hin. Hinweis: Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wird unter www.dguv.de/publikation ...
Stand: 13.02.2017
Dialog: 14506
Für das Errichten und Betreiben von Arbeitsplätzen ist die Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV maßgebliche Rechtsvorschrift. Zur Arbeitsstättenverordnung sind die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) veröffentlicht, die die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung konkretisieren. Neben den Anforderungen der ArbStättV haben die gesetzlichen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft, ...
Stand: 13.02.2017
Dialog: 13881
Die Einrichtung von Arbeitsplätzen regelt die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Nach § 3a ArbStättV hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst gering gehalten werden. Dabei sind der Stand der Technik und insbes ...
Stand: 10.02.2017
Dialog: 27676
Der Arbeitgeber hat grundsätzlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung unter Beteiligung des Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes die Gefährdungen für seine Beschäftigten zu ermitteln und daraus resultierend die erforderlichen Arbeitschutzmaßnahmen festzulegen (vergl. § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 3 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)). Im Anhang der Arbs ...
Stand: 10.02.2017
Dialog: 13305
Im Anhang zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist unter der Nummer 3.3 Absatz 2 nachzulesen, wenn die Arbeit ganz oder teilweise sitzend verrichtet werden kann oder es es der Arbeitsablauf zulässt, sich zeitweise zu setzen, sind den Beschäftigten am Arbeitsplatz Sitzgelegenheiten zur Verfügung zu stellen. Können aus betriebstechnischen Gründen keine Sitzgelegenheiten unmittelbar am Arbeitspla ...
Stand: 10.02.2017
Dialog: 6448
Leitstände mit Monitorüberwachung fallen unter die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang und sind wie Bildschirmarbeitsplätze einzurichten.Nach § 3 ArbStättV hat der Arbeitgeber bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes zunächst festzustellen, ob die Beschäftigten Gefährdungen beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten ausgesetzt sind oder ...
Stand: 10.02.2017
Dialog: 6592
An wichtigen gesetzlichen Regelungen ist hier neben dem Arbeitsschutzgesetz noch die Arbeitsstättenverordnung zu nennen. Die VBG hat eine Publikation für die Gestaltung von Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen (Gesundheit im Büro - Fragen und Antworten) herausgegeben. Die Normenreihe DIN EN 29241 und DIN EN ISO 9241 beschreibt die ergonomischen Anforderungen für Bürotätigkeiten mit Bildschirmgerä ...
Stand: 10.02.2017
Dialog: 1957
Der Einsatz von Laptops als normale Arbeitsgeräte in einem Büro ist nicht zu beanstanden, wenn zusätzlich eine "Dockingstation" zum Einsatz kommt. Der Laptop wird in diese Dockingstation eingeschoben. Sie verfügt über einen gesonderten Monitor, eine gesonderte Tastatur und eine Maus. Damit werden Arbeitsmöglichkeiten wie bei stationären PC´s erreicht. Begründung: An Bildschirmarbeitsplätzen, an d ...
Stand: 03.02.2017
Dialog: 3258
In der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- wird im Anhang festgelegt, dass die Arbeitsflächen entsprechend der Arbeitsaufgabe so zu bemessen sind, dass alle Eingabemittel auf der Arbeitsfläche variabel angeordnet werden können und eine flexible Anordnung des Bildschirms, des Schriftguts und der sonstigen Arbeitsmittel möglich ist. Die Arbeitsfläche vor der Tastatur muss ein Auflegen der Handballe ...
Stand: 01.02.2017
Dialog: 24456
Bildschirmarbeitsplätze müssen grundsätzlich den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- entsprechen. Unter der Nummer 6 im Anhang der ArbStättV sind grundsätzliche Anforderungen an die Einrichtung und Ausstattung eines Bildschirmarbeitsplatzes formuliert. Unter Nummer 6.1 Absatz 1 des Anhangs heißt es: "Bildschirmarbeitsplätze sind so einzurichten und zu betreiben, dass die Sicherh ...
Stand: 01.02.2017
Dialog: 2473
Epileptische Anfälle können durch Lichtblitze, Flackerlicht o. ä. ausgelöst werden. Allerdings ist die individuelle Empfindlichkeit unterschiedlich. Insofern müssten die Arbeitsplatzverhältnisse unter Berücksichtigung der individuellen Befunde beurteilt werden. Deshalb ist es dringend geboten, dies in Zusammenarbeit zwischen der Sicherheitsfachkraft und der Betriebsärztin/dem Betriebsarzt zu tun. ...
Stand: 26.01.2017
Dialog: 23565
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet gemäß § 15 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- die Beschäftigten "nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen. Entsprechend Satz 1 haben die Beschäftigten auch für die Sicherheit und Gesundheit der Personen zu sorgen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen b ...
Stand: 26.01.2017
Dialog: 25262
Es gibt für den in der Frage geschilderten Fall (Einsatz von Beamern in einer Kontrollzentrale) keine speziellen, schriftlich fixierten, Arbeitsschutzregelungen. Es ist aber grundsätzlich so, dass der dauerhafte Einsatz von elektronischen Bildgeräten unter die Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- fällt, auch wenn es sich nicht um Monitore handelt. Entsprechend § 3 ArbStättV besteht in jedem Fall ...
Stand: 26.01.2017
Dialog: 4358
In arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften werden keine Unterschiede hinsichtlich der Zulässigkeit möglicher Schadstoffbelastungen von Arbeitsmitteln in Laboratorien oder betrieblichen Bürobereichen getroffen. Es sollte aber auch berücksichtigt werden, dass labortypische Gerüche an Arbeitsmitteln teils auch dann schon feststellbar sind, wenn noch nicht von einer relevanten Schadstoffbelastung ausgeg ...
Stand: 26.01.2017
Dialog: 13372