Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Wann sind Internet-Portale barrierefrei?

KomNet Dialog 2504

Stand: 01.03.2017

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Bildschirmarbeit > Softwareergonomie

Favorit

Frage:

Wann sind Internet-Portale barrierefrei ?

Antwort:

Internetauftritte und -angebote (Webportale) sind barrierefrei, wenn sie von behinderten Menschen uneingeschränkt genutzt werden können (§ 11 Behindertengleichstellungsgesetz - BGG). Diese allgemeine Forderung des BGG wird mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) konkretisiert, die in ihren Anlagen konkrete Standards vorschreibt.

Hinweise zur Umsetzung der BITV bietet das Themenheft "Das Internet für alle nutzbar machen - die ´BITV umsetzen"
der Bundesstelle für Büroorganisation und Bürotechnik (BBB). Es steht unter diesem Link als Download zur Verfügung.