KomNet-Wissensdatenbank
Wann sind Internet-Portale barrierefrei?
KomNet Dialog 2504
Stand: 01.03.2017
Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Bildschirmarbeit > Softwareergonomie
Frage:
Wann sind Internet-Portale barrierefrei ?
Antwort:
Internetauftritte und -angebote (Webportale) sind barrierefrei, wenn sie von behinderten Menschen uneingeschränkt genutzt werden können (§ 11 Behindertengleichstellungsgesetz - BGG). Diese allgemeine Forderung des BGG wird mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) konkretisiert, die in ihren Anlagen konkrete Standards vorschreibt.
Hinweise zur Umsetzung der BITV bietet das Themenheft "Das Internet für alle nutzbar machen - die ´BITV umsetzen"
der Bundesstelle für Büroorganisation und Bürotechnik (BBB). Es steht unter diesem Link als Download zur Verfügung.