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Das Arbeitsministerium NRW hat einen Leitfaden zum Schülerbetriebspraktikum veröffentlicht, aus dem Sie die allgemeinen Informationen entnehmen können.Bei der Beschäftigung im Rahmen eines Schülerbetriebspraktikums während der Vollzeitschulpflicht finden § 7 Satz 1 Nr. 2 und §§ 8 bis 46 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) Anwendung.Vor der Beginn der Beschäftigung hat der Arbeitgeber die Arbeitsb ...
Stand: 11.03.2019
Dialog: 27366
Bei der Beschäftigung im Rahmen eines Schülerbetriebspraktikums während der Vollzeitschulpflicht finden § 7 Satz 1 Nr. 2 und §§ 8 bis 46 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) Anwendung.Vor Beginn der Beschäftigung hat der Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen zu beurteilen und die Schülerinnen und Schüler über Unfall- und Gesundheitsgefahren aufzuklären sowie über Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahr ...
Stand: 11.03.2019
Dialog: 534
Die angegebenen Arbeitszeiten sind sowohl im Hinblick auf die durchschnittliche werktägliche Arbeitszeit (im Halbjahresdurchschnitt) von acht Stunden wie auch im Hinblick auf die tägliche Höchstarbeitszeit von 10 Stunden gesetzeskonform (§ 3 Arbeitszeitgesetz-ArbZG).Die Pausenregelungen ergeben sich aus §4 ArbZG. Hiernach sind bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden mindestens ...
Stand: 08.03.2019
Dialog: 1073
Es ist richtig, dass ein über 18-jähriger nicht mehr vom Geltungsbereich des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) erfaßt wird. Der Schüler ist volljährig und kann aus diesem Grund neben der Schule auch einer Vollerwerbstätigkeit nachgehen. Er ist dann Arbeitnehmer und bei der Beschäftigung wären hier von Seiten des Arbeitgebers die arbeitszeitlichen Beschränkungen des § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZ ...
Stand: 08.03.2019
Dialog: 1581
Jugendlicher im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes - JArbSchG ist, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. Auf Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, finden die für Kinder geltenden Vorschriften Anwendung. Jugendliche dürfen nur an 5 Tagen in der Woche beschäftigt werden. Hier gilt dann eine Höchstarbeitszeit von 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich. Für Kinder, die ni ...
Stand: 08.03.2019
Dialog: 1936
Der Betrieb von Flurförderzeugen (Gabelstapler) ist mit erheblichen Unfallgefahren verbunden. Ihre Standsicherheit ist eingeschränkt und bei nicht angepasster Fahrweise oder unsachgemäßer Verwendung können sie schnell kippen. Auf Grund dessen haben die Berufsgenossenschaften strenge Regelungen für das selbständige Steuern von Flurförderzeugen erlassen. Maßgebend ist hier die berufsgenossenschaftli ...
Stand: 08.03.2019
Dialog: 2420
Ein solcher Nachweis ist erforderlich, da es sich hier um eine in schulische Bildungsgänge integrierte Praxiszeit handelt.In § 32 JArbSchG sind die Anforderungen formuliert:"(1) Ein Jugendlicher, der in das Berufsleben eintritt, darf nur beschäftigt werden, wenn1. er innerhalb der letzten vierzehn Monate von einem Arzt untersucht worden ist (Erstuntersuchung) und2. dem Arbeitgeber eine von diesem ...
Stand: 08.03.2019
Dialog: 699
Wenn die Mitwirkung von Kindern bei Karnevalsveranstaltungen ein Ausfluss des Brauchtums ist, bedarf es keiner Bewilligung. In anderen Fällen kann eine Ausnahme von der zuständigen Behörde (in NRW die Bezirksregierungen) bewilligt werden, wenn die Voraussetzungen nach § 6 Jugendarbeitsschutzgesetz vorliegen. ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 706
Das Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG - gilt u.a. für die Beschäftigung von Personen in der Berufsausbildung, die noch nicht 18 Jahre alt sind (§ 1 Abs. 1 Ziffer 1 JarbSchG). Sobald ein Jugendlicher 18 Jahre (Vollendung des 18. Lebensjahres) alt wird, gilt für ihn das JArbSchG nicht mehr, auch wenn er sich noch in der Berufsausbildung befindet. Eine Ausnahme ist in § 9 Abs. 1 Nr. 1 JArbSchG für ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 2290
Es sind zwei Fälle zu unterscheiden:1. Mitgänger-Flurförderzeuge mit Fahrerstandplattform, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 6 km/h beträgtDiese gelten als Flurförderzeuge mit Fahrerstand. Insofern gilt dann die DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge".Die Ausbildung und Anforderungen zum Führen eines Flurförderzeuges (Gabelstapler) beruht im Wesentlichen auf berufsgenossenschaftlich ...
Stand: 13.12.2018
Dialog: 4594
Jugendliche dürfen nur an fünf Tagen in der Woche beschäftigt werden. Die beiden wöchentlichen Ruhetage sollen nach Möglichkeit aufeinander folgen.Die Beschäftigung Jugendlicher an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist ausschließlich in den im Jugendarbeitsschutzgesetz genannten Branchen möglich.Für die zulässige Beschäftigung an Samstagen gilt: Mindestens zwei Samstage im Monat sollen beschäftigung ...
Stand: 04.12.2018
Dialog: 42531
Das Jugendarbeitsschutzgesetz – JArbSchG gilt für die Beschäftigung von Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind,1. in der Berufsausbildung,2. als Arbeitnehmer oder Heimarbeiter,3. mit sonstigen Dienstleistungen, die der Arbeitsleistung von Arbeitnehmern oder Heimarbeitern ähnlich sind,4. in einem der Berufsausbildung ähnlichen Ausbildungsverhältnis.Die Beschäftigung von Kindern (jünger als 15 J ...
Stand: 29.11.2018
Dialog: 6745
In § 32 "Erstuntersuchung" des Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) ist folgendes nachzulesen:"(1) Ein Jugendlicher, der in das Berufsleben eintritt, darf nur beschäftigt werden, wenn1.er innerhalb der letzten vierzehn Monate von einem Arzt untersucht worden ist (Erstuntersuchung) und2.dem Arbeitgeber eine von diesem Arzt ausgestellte Bescheinigung vorliegt.(2) Absatz 1 gilt nicht für eine nur ger ...
Stand: 10.07.2018
Dialog: 42348
Gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz – JArbSchG dürfen Jugendliche u.a. nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen Sie sittlichen Gefahren ausgesetzt sind (§ 22 JArbSchG). Bei einer dienstlichen/betrieblichen Nutzung des Internets kann nicht von vornherein eine sittliche Gefährdung unterstellt werden. Bei Tätigkeiten, bei denen der Jugendliche das Internet dienstlich nutzt, muss aber gewährleiste ...
Stand: 04.07.2018
Dialog: 6786
Das Schülerbetriebspraktikum ist eine schulische Veranstaltung. Ziel dieser Praktika ist das Kennenlernen des Berufs und nicht die tatsächliche Ausübung einer Tätigkeit. Dass die Praktikanten manchmal auch tätig werden, ist eher die Ausnahme, auch deswegen, weil für die Ausübung bestimmter Tätigkeiten eine Ausbildung notwendig ist. Während des Schülerpraktikums wird den Praktikanten lediglich die ...
Stand: 04.06.2018
Dialog: 5527
Nein, eine derartige Tätigkeit ist für eine 15-jährige Schülerin nicht zulässig.Im Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG und in der Kinderarbeitsschutzverordnung - KindArbSchV ist geregelt, mit welchen Tätigkeiten Kinder über 13 Jahre und vollzeitschulpflichtige Jugendliche beschäftigt werden dürfen.Reinigungstätigkeiten in einem Betrieb bzw. in einer ärztlichen Praxis fallen nicht unter die in der ...
Stand: 17.05.2018
Dialog: 5850
Eine 16-jährige Jugendliche darf in einem Altenheim bis 23 Uhr und an Wochenenden beschäftigt werdenBegründung:Die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) gelten auch für den Bundesfreiwilligendienst. Das ergibt sich aus dem Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG):§ 13 Abs.1 BFDG:"Für eine Tätigkeit im Rahmen eines Bundesfreiwilligendienstes im Sinne dieses Gesetzes sind die Arbeitss ...
Stand: 03.05.2018
Dialog: 30090
Jugendlicher im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) ist, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. Auf Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, finden die für Kinder geltenden Vorschriften Anwendung.Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (§ 14 Abs.1) dürfen Jugendliche nur in der Zeit von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr beschäftigt werden. Es gibt aber Ausnahmen. Eine dieser Ausnahme ...
Stand: 19.04.2018
Dialog: 1910
Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) setzt voraus, dass Arbeitnehmer gewerbsmäßig zur Arbeitsleistung überlassen werden. Ein Zivildienstleistender ist aber im Regelfall kein Arbeitnehmer, sondern unterliegt den besonderen Bestimmungen des Zivildienstgesetzes (ZDG).Insofern unterliegt ein Zivildienstleistender nicht dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. ...
Stand: 18.04.2018
Dialog: 1028
Wir gehen hier davon aus, dass mit der Bescheinigung über eine Vorsorgeuntersuchung die vorgeschriebene Erstuntersuchung gemäß § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz -JArbSchG- gemeint ist. Inhalt und die Durchführung einer ärztlichen Untersuchung sind in § 37 JArbSchG geregelt. Allerdings sind die Vorgaben nur sehr allgemein gehalten. Die Untersuchung selbst erfolgt nach der Jugendarbeitsschutzuntersuchu ...
Stand: 17.04.2018
Dialog: 2222