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Spezielle Pannenhilfefahrzeuge, die innerhalb eines Umkreises von 100 km um ihren Standort eingesetzt werden, sind von den Bestimmungen der VO (EG) Nr. 561/2006 bzw. von der VO (EU) Nr. 165/2014 ausgenommen.Unter Nummer 2.1.7 "Pannenhilfefahrzeuge (Art. 3 Buchst. f VO (EG) Nr. 561/2006)" der "Hinweise zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr - Rechtsvorschriften" auf der Seite des Bundesamtes f ...
Stand: 16.03.2026
Dialog: 4030
Die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 gilt für Güterbeförderung mit Fahrzeugen mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 3,5 t, einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger.Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:„Beförderung im Straßenverkehr“, jede ganz oder teilweise auf einer öffentlichen Straße durchgeführten Fahrt eines zur Personen- oder Güterbeförderung verwendeten leeren oder bel ...
Stand: 27.02.2026
Dialog: 11947
Die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung betrifft sowohl den Verleiher als auch den Entleiher.Diese Pflicht ergibt sich aus folgenden Vorschriften:Zu den arbeitsschutzrechtlichen Verantwortlichkeiten ist im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) unter § 11 "Sonstige Vorschriften über das Leiharbeitsverhältnis" im Absatz 6 folgende Regelung getroffen:"Die Tätigkeit des Leiharbeitnehmers bei dem Entleih ...
Stand: 26.02.2026
Dialog: 30458
Im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag werden in der Arbeitsschutzvereinbarung die auftragsbezogenen Aspekte von Sicherheit und Gesundheit geregelt. Hierzu gehören auch die Vereinbarungen zu den Arbeitsplatzbesichtigungen. Die Arbeitsplatzbesichtigungen dienen der Wirksamkeitskontrolle der festgelegten und mit dem Entleiher abgestimmten Arbeitsschutzmaßnahmen. Die Besichtigungsintervalle richten sich ...
Stand: 26.02.2026
Dialog: 42491
Nach herrschender Meinung fallen ehrenamtlich tätige Personen grundsätzlich nicht in den Geltungsbereich des staatlichen Arbeitsschutzrechts; sie werden aber indirekt über das Satzungsrecht der Unfallversicherungsträger - sofern diese dort versichert sind - eingebunden, wodurch u. a. die Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes auch auf ehrenamtlich tätige Personen zutreffen können.Begründung:Die Unfa ...
Stand: 24.02.2026
Dialog: 42541
In dem Leitfaden "Hinweise zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr - Rechtsvorschriften" ist unter 6.9 "Fahrschulfahrten" hierzu Folgendes nachzulesen:"6.9 Fahrschulfahrten (§ 18 Abs. 1 Nr. 7 FPersV) Fahrzeuge, die zum Fahrschulunterricht und zur Fahrprüfung zwecks Erlangung der Fahrerlaubnis oder eines beruflichen Befähigungsnachweises dienen, sofern diese Fahrzeuge nicht für die gewerbliche ...
Stand: 05.02.2026
Dialog: 10711
Der Begriff Fahrer ist in Artikel 4 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 definiert."„Fahrer“ jede Person, die das Fahrzeug, sei es auch nur kurze Zeit, selbst lenkt oder sich in einem Fahrzeug befindet, um es — als Bestandteil seiner Pflichten — gegebenenfalls lenken zu können;".Fahrerin/ Fahrer ist jede Person, die ein Fahrzeug lenkt, welches in des Sozialvorschriften im Straßenverkehr au ...
Stand: 05.02.2026
Dialog: 21921
Die Bescheinigung nach § 20 Fahrpersonalverordnung (FPersV) ist nicht ordnungsgemäß ausgefüllt.In der Bescheinigung sind genau die Fehlzeiten ab Ende der Arbeit bis zur Aufnahme der Arbeit zu dokumentieren. Bei einer Kontrolle kann es zu einer Ordnungswidrigkeitenanzeige kommen.Besser ist der Nachtrag auf der Fahrerkarte, hierbei werden genau die Fehlzeiten seit Entnahme der Fahrerkarte aus dem Ge ...
Stand: 05.02.2026
Dialog: 21898
Gemäß § 18 Abs 1. Nummer 1 der Fahrpersonalverordnung (FPersV) "Ausnahmen nach den Verordnungen (EG) Nr. 561/2006 und (EU) Nr. 165/2014" - sind Fahrzeuge, die im Eigentum von Behörden stehen oder von diesen ohne Fahrer angemietet oder geleast sind, um Beförderungen im Straßenverkehr durchzuführen, die nicht im Wettbewerb mit privatwirtschaftlichen Verkehrsunternehmen stehen, vom Anwendungsbereich ...
Stand: 02.02.2026
Dialog: 11787
Die gesetzliche Vorgabe für die manuellen Nachträge ergibt sich aus der Verordnung (EG) Nr. 561/2006. Hier heißt es in Artikel 4:"„andere Arbeiten“ alle in Artikel 3 Buchstabe a der Richtlinie 2002/15/EG als „Arbeitszeit“ definierten Tätigkeiten mit Ausnahme der Fahrtätigkeit sowie jegliche Arbeit für denselben oder einen anderen Arbeitgeber, sei es inner- oder außerhalb des Verkehrssektors;"und i ...
Stand: 02.02.2026
Dialog: 44229
Im Rahmen des sogenannten EU-Mobilitätspakets I wurden durch die Verordnung (EU) 2020/1054 vom 15. Juli 2020 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 hinsichtlich der Mindestanforderungen an die maximalen täglichen und wöchentlichen Lenkzeiten, Mindestfahrtunterbrechungen sowie täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten und der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 hinsichtlich der Positionsbestimmung mit ...
Stand: 28.01.2026
Dialog: 44225
Die im Rahmen des Antragverfahrens zu machenden Angaben hinsichtlich der Neuerteilung bzw. Erneuerung der Unternehmenskarte werden in der Fahrpersonalverordnung (FPersV) geregelt. Dass in diesem Zusammenhang nach privaten Daten der zu Vertretung berufenen Person gefragt wird, ergibt sich aus der genannten Verordnung selbst.Dort heißt es (§ 9 Abs.1 FPersV):„Der Antragsteller hat folgende Angaben zu ...
Stand: 20.01.2026
Dialog: 22366
Arbeitsschutzrechtlich begrenzt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) die maximal zulässige werktägliche Höchstarbeitszeit der Beschäftigten, wobei Werktage die Wochentage Montag bis Samstag sind.§ 3 ArbZG:"Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von ...
Stand: 19.01.2026
Dialog: 14839
Gemäß § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) darf die werktägliche (Montag bis Samstag) Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann bis auf zehn Stunden an Werktagen nur dann verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen (Ausgleichszeitraum) im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.Daraus ergibt sich, dass die ...
Stand: 19.01.2026
Dialog: 43223
Grundsätzlich kann zu den in der Frage genannten Zeiten aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht Folgendes gesagt werden:Sofern der Monteur selber fährt, handelt es sich in allen drei Fällen um Arbeitszeit i.S. des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG). Sofern der Monteur nicht selber fährt, handelt es sich nur dann um Arbeitszeit, wenn er während der Fahrt den Außendienst vor- oder nachbereitet, z.B. Aktenstudiu ...
Stand: 19.01.2026
Dialog: 2502
Unter der Annahme, dass es sich bei den beschriebenen Arbeitszeiten um Vollzeitarbeit handelt und Zeiten von Arbeitsbereitschaft nicht enthalten sind, verstoßen diese in jedem Fall gegen die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG).Nach dem ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn inn ...
Stand: 19.01.2026
Dialog: 5872
Der Unternehmer ist gemäß Artikel 33 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 verpflichtet, den Fahrern auf Verlangen eine Kopie der von den Fahrerkarten heruntergeladenen Daten sowie Ausdrucke davon auszuhändigen. ...
Stand: 19.01.2026
Dialog: 22597
Ein Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, den Beschäftigten Ruhepausen gemäß § 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) zu gewähren. Die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhepausen, die die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer bei der Arbeit gewährleisten sollen, muss der Arbeitgeber auch dann gewähren, wenn Beschäftigte freiwillig darauf verzichten würden.Da es sich beim Arbeitszeitgesetz um öf ...
Stand: 07.01.2026
Dialog: 13641
Anträge zur Ausstellung von Werkstattkarten sind je nach Bundesland bei verschiedenen Behörden zu stellen. In Nordrhein-Westfalen können die Anträge online unter https://www.arbeitsschutz.nrw.de/antraege-formulare-hinweise/werkstattkarten gestellt werden. Eine Voraussetzung zur Ausstellung einer Werkstattkarte ist unter anderem eine Ermächtigung gemäß § 57b StVZO. ...
Stand: 05.01.2026
Dialog: 3198
Ja, der § 21a Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt nur für Fahrzeuge, die den Sozialvorschriften im Straßenverkehr unterliegen. Alle anderen Fahrzeuge (einschließlich Ausnahmen und außerhalb des Geltungsbereiches) unterliegen grundsätzlich dem Arbeitszeitgesetz. Das würde in Ihrem Fall bedeuten, dass der Betonmischer den Regelungen der Sozialvorschriften im Straßenverkehr unterliegt. Für die Betonpumpe ...
Stand: 23.12.2025
Dialog: 43924