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Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) trifft Regelungen zur Prüfung von Arbeitsmitteln, die von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden. Zu den Arbeitsmitteln gehören auch land- und forstwirtschaftliche Geräte. Die Anforderungen im Betrieb werden mittels Prüfung vor Inbetriebnahme und wiederkehrenden Prüfungen erfüllt. Dies obliegt dem Arbeitgeber (Betreiber).Nach § 3 Abs. 6 BetrSichV ...
Stand: 28.10.2024
Dialog: 6437
Die Antwort auf Ihre Frage finden Sie in § 14 Abs. 7 der Betriebssicherheitsverordnung/BetrSichV:"(7) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass das Ergebnis der Prüfung nach den Absätzen 1 bis 4 aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt wird. Dabei hat er dafür zu sorgen, dass die Aufzeichnungen nach Satz 1 mindestens Auskunft geben über:Art der Prüfung,Prüfumfang,Ergebnis ...
Stand: 23.05.2023
Dialog: 28387
Wir gehen davon aus, dass die Maschine ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) darstellt, aber keine überwachungsbedürtige Anlage (z.B. Druckbehälter) ist. Der Arbeitgeber muss hier in eigener Verantwortung Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen festlegen. Darüber hinaus hat er festzulegen, welche Qualifikationen die Person haben muss ...
Stand: 10.02.2017
Dialog: 6017
Für den gefahrlosen Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel sind insbesondere 2 Schutzziele relevant:1. Schutz gegen direkte Berührung (von unter Spannung stehenden Teilen)2. Schutz gegen indirekte Berührung (schützt den Benutzer im Fehlerfall)Damit die Schutzmaßnahmen wirksam erhalten bleiben, müssen regelmäßig Prüfungen stattfinden (s. DGUV Vorschrift 3 "Elektrische Anlagen ...
Stand: 12.01.2021
Dialog: 4330
Die Prüfung (elektrischer) Betriebs- bzw. Arbeitsmittel richtet sich grundsätzlich nach der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Gemäß § 3 Abs. 6 BetrSichV hat der Arbeitgeber Art und Umfang erforderlicher Prüfungen von Arbeitsmitteln sowie die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen nach § 14 BetrSichV zu ermitteln und festzulegen. Zur Aufzeichnung und Aufbewahrung steht im § 14 Abs. 7 ...
Stand: 30.08.2016
Dialog: 27355
Nein. In dem VdS-Merkblatt über die Prüfung elektrischer Anlagen gemäß Klausel SK 3602 wird folgendes ausgeführt :"Die Prüfung elektrischer Anlagen nach Klausel SK 3602 ist nicht durch andere Prüfungen ersetzbar. Die Prüfung elektrischer Anlagen nach Klausel SK 3602 unterscheidet sich von allen anderen Prüfungen.Hier steht der Sach- und Brandschutz im Vordergrund, während es bei fast allen ...
Stand: 02.07.2019
Dialog: 11340
In der DGUV Information 209-046 "Lackierräume und -einrichtungen für flüssige Beschichtungsstoffe" ist hierzu unter der Nummer 20 "Prüfungen" ausgeführt:"Eine Lackiereinrichtung ist in ihrer Gesamtheit keine überwachungsbedürftige Anlage im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Zur Erhaltung eines betriebssicheren Zustands sind jedoch an Lackiereinrichtungen nicht nur Instandhaltungsarbeiten ...
Stand: 03.08.2022
Dialog: 43694
Nein, dies ist unserer Einschätzung nach nicht möglich.Nach § 2 Absatz 6 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist eine zur Prüfung befähigte Person eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt; soweit hinsichtlich der Prüfung von Arbeitsmitteln ...
Stand: 15.12.2019
Dialog: 42974
Nein, ein solches Verfahren ist nicht ausreichend. Siehe hierzu § 14 Absatz 7 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Hier ist folgendes nachzulesen:"7) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass das Ergebnis der Prüfung nach den Absätzen 1 bis 4 aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt wird. Dabei hat er dafür zu sorgen, dass die Aufzeichnungen nach Satz 1 mindestens ...
Stand: 02.10.2020
Dialog: 43182
durch eine zur Prüfung befähigte Person prüfen zu lassen. Schäden verursachende Einflüsse können bei Rohrleitungsanlagen beispielsweise Erosion oder Korrosion sein.Rohrleitungsanlagen unter innerem Überdruck, die in der BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 2.1 Buchstabe d genannt sind, sind überwachungsbedürftige Anlagen. Es handelt sich dabei um Rohrleitungsanlagen unter innerem Überdruck, die mit gefährlichen ...
Stand: 28.04.2022
Dialog: 43668
Schutzmaßnahmen nach der Rangfolge der Schutzmaßnahmen festzulegen. Das gebietet auch bereits die Umsetzung des integrierten Explosionsschutzkonzepts im Sinne der 11. ProdSV in Verbindung mit § 6 Absatz (9) GefStoffV und §§ 3...13 BetrSichV.Im Rahmen der Konzeptionierung sind Prüfanlässe, Prüftiefen und die zur Prüfung befähigte Personen unter Beachtung von § 2 Absatz (6) BetrSichV in Verbindung mit Anhang 2 ...
Stand: 31.08.2016
Dialog: 27359
Die Beauftragungen nach Nr. 3.4 (Qualifizierung und Beauftragung) und Nr. 8 (Prüfungen) der DGUV Regel 109-017 (Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb) sind voneinander unabhängige Beauftragungen.Die DGUV Regel 109-017 erläutert die Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Bezug auf das Betreiben ...
Stand: 15.03.2022
Dialog: 43647
Um von der Möglichkeit der Verlängerung der Prüffrist für die Festigkeitsprüfung von Anlagenteilen, die von einer zur Prüfung befähigten Person geprüft werden dürfen, Gebrauch machen zu können, muss der Arbeitgeber folgende Voraussetzungen erfüllen:Spätestens nach 10 Jahren muss im Rahmen der äußeren Prüfung bzw. inneren Prüfung der Anlagenteile nachgewiesen werden, dass die Druckanlage ...
Stand: 31.01.2024
Dialog: 43873
Die Beantwortung Ihrer Frage findet sich in der LASI-Veröffentlichung LV 35 "Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung" unter Punkt A3.2:"Frage:Wie weit hat sich ein Arbeitgeber über die Fähigkeiten von zur Prüfung befähigten Personen zu vergewissern, wenn externe Personen oder Firmen beauftragt werden? Genügt die Zusicherung der Personen oder Firmen, dass sie über die erforderlichen ...
Stand: 15.02.2019
Dialog: 42592
Zu der Dokumentation der Prüfungen lässt sich in der DGUV Information 203-006 "Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen" unter der Abschnitt 7 "Instandsetzung, Wartung und Prüfungen" Folgendes nachlesen:"7.1 Durchführung und PrüffristenElektrische Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen müssen regelmäßig auf ordnungsgemäßen Zustand ...
Stand: 14.03.2023
Dialog: 26279
Die Prüfung einer überwachungsbedürftigen Anlage gemäß § 2 Nr. 30 Lit. f) Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) im Sinne des § 15 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Verbindung mit Anhang 2 Abschnitt 3 BetrSichV ist nach dem Tenor des Anhangs 2 Abschnitt 3 mit dem Ziel durchzuführen, den Brand- und Explosionsschutz bis zur nächsten Prüfung zu gewährleisten. Der Einsatz derartiger ...
Stand: 04.04.2018
Dialog: 42219
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gilt für die Verwendung von Arbeitsmitteln (§ 1 BetrSichV). Die genannten Bürogeräte sind gemäß § 2 Abs.1 BetrSichV Arbeitsmittel. Somit gelten für diese Geräte die Anforderungen der BetrSichV und sie unterliegen den entsprechenden (Prüf-)Vorschriften (§ 14 BetrSichV). Der Arbeitgeber hat Art und Umfang der erforderlichen Prüfungen sowie die Fristen ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 28630
Die Ladebrücke ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Daher sind die Vorgaben der BetrSichV einschließlich der Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) einzuhalten:"Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, hat der Arbeitgeber wiederkehrend von einer zur Prüfung ...
Stand: 13.02.2020
Dialog: 43038
Fahrzeuge, die vom Arbeitgeber bereitgestellt und von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden, gehören zu den Arbeitsmitteln im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Für diese Fahrzeuge sind Art, Umfang und Fristen nötiger Prüfungen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung vom Arbeitgeber festzulegen. Dabei sind die in der DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge" genannten ...
Stand: 25.07.2022
Dialog: 9761
Die geforderten Qualifikationen sind unterschiedlich, je nachdem, welche Prüfung in den explosionsgefährdeten Bereichen durchgeführt wird.Dies ist in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), insbesondere im Anhang 2, Abschnitt 3 „Explosionsgefährdungen“ geregelt. Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen sind überwachungsbedürftige Anlagen. Die Prüfungen von Arbeitsmitteln und technischen ...
Stand: 09.11.2023
Dialog: 30479