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) Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV-).Energieanlagen sind grundsätzlich als Produkte auch Maschinen, wenn sie dem Anwendungsbereich der Maschinenverordnung - 9. ProdSV - i. V. m. der Maschinenrichtlinie (RL 2006/42/EG), zuzuordnen sind.Nach § 3 Abs. 2 der 9. ProdSV haben Hersteller von neuen Maschinen vor dem Inverkehrbringen oder vor der Inbetriebnahme einer Maschine1. sicherzustellen, dass die Maschine den in Anhang I ...
Stand: 15.09.2021
Dialog: 20383
Rechtsvorschriften gehören neben den Vorschriften dieser Verordnung insbesondere Rechtsvorschriften, mit denen Gemeinschaftsrichtlinien in deutsches Recht umgesetzt wurden und die für die Arbeitsmittel zum Zeitpunkt des Bereitstellens auf dem Markt gelten [hier die Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung – 9. ProdSV) in Verbindung mit der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ...
Stand: 25.11.2020
Dialog: 43062
erstmaligen Inverkehrbringens geltenden Maschinenrichtlinie entsprechen.Ist das Förderband bereits vor dem 1.1.1995 erstmalig in den Verkehr gebracht worden, so sind die Anforderungen der damals gültigen Unfallverhütungsvorschriften (z. B. UVV VBG 5 "kraftbetriebene Arbeitsmittel" oder UVV VBG 10 "Stetigförderer") heranzuziehen.Der Arbeitgeber, der das Förderband seinen Arbeitnehmern als Arbeitsmittel ...
Stand: 28.06.2013
Dialog: 18859
1) Der Anhang V der Maschinenrichtlinie RL 2006/42/EG bezeichnet beispielhaft Sicherheitsbauteile im Sinne Art. 2 c) der RL 2006/42/EG. Hierbei handelt es sich um Sicherheitsbauteile die gesondert, also ohne die Werkzeugmaschine, in den Verkehr gebracht werden.Bei den unter Nr. 6 Anhang V genannten Systemen handelt es sich um Geräte, die die von einer Maschine oder der von ihr verwendeten ...
Stand: 19.06.2012
Dialog: 12432
Die Maschinenverordnung (MaschV) definiert in § 2 "Begriffsbestimmungen" Ziffer 10. den Hersteller wie folgt: „Ein Hersteller ist jede natürliche oder juristische Person, die eine von dieser Verordnung erfasste Maschine oder eine unvollständige Maschine konstruiert oder baut und für die Übereinstimmung der Maschine oder unvollständigen Maschine mit dieser Verordnung im Hinblick auf ihr Inverkehrbr ...
Stand: 17.12.2013
Dialog: 20005
) BetrSichV). Dieser sogenannte Wiederanlaufschutz wird gerade im Zusammenhang mit einem Winkelschleifer durch einen dauerhaft zu betätigenden Schalter gewährleistet und ist mittlerweile für neu in Verkehr gebrachte Winkelschleifer normativ von den Herstellern gefordert (vgl. Nr. 1.2.3. Richtlinie 2006/42/EG – Maschinenrichtlinie). Weitere Informationen zum Winkelschleifer sind unter Arbeitsschutz Kompakt ...
Stand: 29.07.2022
Dialog: 43692
Grundsätzlich ist zu prüfen, ob die selbst konstruierte und gebaute Bandschleifmaschine die Anforderungen der Maschinenrichtlinie (Richtlinie 2006/42/EG vom 29. Dezember 2009) erfüllt. Sie gilt nicht nur für Maschinen die in Verkehr gebracht werden, sondern auch für Maschinen zum Eigengebrauch. Ggf. ist z. B. eine Bewertung mit Konformitätserklärung und Anbringen eines CE-Kennzeichens erfolgreich ...
Stand: 29.03.2021
Dialog: 43497
und die für die Arbeitsmittel zum Zeitpunkt des Bereitstellens auf dem Markt gelten [z. B. die Maschinenrichtlinie, die durch die 9. ProdSV in deutsches Recht umgesetzt wird].Sollte also der Manipulator zu einem Zeitpunkt an Sie bereitgestellt worden sein, als Maschinen noch nicht mit der CE-Kennzeichnung versehen worden sein mussten, dürfte er weiter benutzt werden. Es muss jedoch auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 10.12.2017
Dialog: 30855
Entsprechende Regelungen sind in der RL 2006/42/EG Maschinenrichtlinie getroffen: Anhang I Ziffer 1.1.5. Konstruktion der Maschine im Hinblick auf die Handhabung Die Maschine oder jedes ihrer Bestandteile müssen - sicher gehandhabt und transportiert werden können; - so verpackt oder konstruiert sein, dass sie sicher und ohne Beschädigung gelagert werden können. Beim Transport der Maschine ...
Stand: 13.11.2014
Dialog: 12943
Die Regelungen des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) und der Maschinenverordnung (Neunte Verordnung zum ProdSG - 9. ProdSV; deutsche Umsetzung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG) verlangen von den Herstellern, nur solche Produkte auf dem Markt bereit zu stellen (d.h. zu vertreiben), die den sicherheitstechnischen Anforderungen entsprechen. Produkte, die diese Anforderungen nicht erfüllen ...
Stand: 06.05.2017
Dialog: 18464
Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller, dass er bzw. sein Produkt alle zum Zeitpunkt des erstmaligen Inverkehrbringens für das Produkt in Europa geltenden Anforderungen aus den zutreffenden Richtlinien erfüllt. Das heißt, der spätere Betreiber ist hier (noch) nicht gefordert. Ersatzweise kann diese Aufgabe dem späteren Betreiber zufallen, wenn er die Maschine außerhalb der EU einkauft und ...
Stand: 26.07.2018
Dialog: 42367
Elektrische Betriebsmittel sind gemäß der Niederspannungsrichtlinie Richtlinie 2014/35/EU mit einem CE-Zeichen zu kennzeichnen. Mit dieser Kennzeichnung bescheinigt der Hersteller, dass sein Produkt den grundlegenden Anforderungen aller für das Erzeugnis zutreffenden europäischen Richtlinien (z.B. Richtlinie über die elektromagnetische Verträglichkeit, Maschinenrichtlinie usw.) entspricht ...
Stand: 28.01.2020
Dialog: 15669
Drehgeschwindigkeit der Walzen abgestimmt werden. So wird beispielsweise auch bei der BGETEM an dem Reinigungsprozess mittels Putzlappen festgehalten (Webcode: 14946628) und auf die richtige Falttechnik des Putzlappens verwiesen.Ein weiterer Ansatz für einen Erkenntnisgewinn können neuere Maschinen sein, die u.a. der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und damit den aktuellen Regelungen zum Inverkehrbringen ...
Stand: 30.01.2020
Dialog: 43031
Ihr Hydraulikzylinder (max. Betriebsdruck 250 bar, normales Hydrauliköl (Einstufung nach der Richtlinie 2014/68/EG über Druckgeräte - DGRL)) unterliegt gemäß der Druckgeräteverordnung - 14. ProdSV nicht dieser Vorschrift, wenn er in eine Maschine eingebaut wird. Somit müssen auch nicht die ggf. erforderlichen Prüfungen nach DGRL durchgeführt werden.Als Hersteller einer Maschine (Presse) i. S. der ...
Stand: 11.03.2017
Dialog: 18114
geeignete Spiegel und Kamera-Monitor-Systeme (KMS; engl.: CCTV).Ein Hersteller ist gemäß Maschinenrichtlinie grundsätzlich verpflichtet eine Risikobeurteilung vorzunehmen, um die für die Maschine geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu ermitteln. Die Maschine muss dann unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Risikobeurteilung konstruiert und gebaut werden.Wie Eingangs der Antwort ...
Stand: 28.01.2021
Dialog: 43455
Vorrichtungen zählen geeignete Spiegel und Kamera-Monitor-Systeme (KMS; engl.: CCTV).Ein Hersteller ist gemäß Maschinenrichtlinie grundsätzlich verpflichtet eine Risikobeurteilung vorzunehmen, um die für die Maschine geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu ermitteln. Die Maschine muss dann unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Risikobeurteilung konstruiert und gebaut werden.Wie ...
Stand: 03.02.2021
Dialog: 42347
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG verlangt vom Maschinenhersteller die Angabe folgender Geräuschemissionswerte: · den A-bewerteten Emissionsschalldruckpegel LpA an den Arbeitsplätzen, sofern er 70 dB(A) übersteigt; ist dieser Pegel kleiner oder gleich 70 dB(A), so ist dies anzugeben; · den Höchstwert des momentanen C-bewerteten Emissionsschalldruckpegels LpC peak an den Arbeitsplätzen, sofern ...
Stand: 17.05.2013
Dialog: 18538
gewarnt.Ein Hersteller ist gemäß Maschinenrichtlinie grundsätzlich verpflichtet eine Risikobeurteilung vorzunehmen, um die für die Maschine geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu ermitteln. Die Maschine muss dann unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Risikobeurteilung konstruiert und gebaut werden.Wie Eingangs der Antwort angesprochen, ergibt sich aus der Richtlinie selbst ...
Stand: 28.03.2024
Dialog: 13660
Der Begriff "Karabiner" ist im Bereich des professionellen Umgangs mit zu hebenden und zu transportierenden Lasten nicht gebräuchlich. Gegenstände mit dieser Bezeichnung finden sich hauptsächlich im Bereich der Kletterei im Zusammenhang mit Anforderungen an Bergsteigerausrüstung (vgl. DIN EN 12275:2013-06) oder u.a. bei der Normung von sogenannten Feuerwehrkarabinern nach DIN 5299:1980-10 wieder. ...
Stand: 19.02.2020
Dialog: 43050
Den Umfang der Arbeiten können wir aufgrund der gegebenen Informationen nicht einschätzen. Der Anwendungsbereich der Baustellenverordnung - BaustellV - ist in den §§ 1 und 2 der BauStellV genannt. Daraus ergibt sich zwangsläufig auch, wann der Einsatz eines Sicherheitskoordinators (SiGeKo) nach der BaustellV erforderlich ist. Sofern die BaustellV nicht greift, ist grundsätzlich das Arbeitsschutzge ...
Stand: 25.11.2014
Dialog: 21812