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. Zur Arbeitsstätte gehören auch Maschinen - und Nebenräume.Daraus ergibt sich, dass ein IT-Raum - auch wenn er nur kurzfristig für Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten genutzt wird -zur Arbeitsstätte im Sinne der Arbeitsstättenverordnung zählt und somit gelten die Bestimmungen dieser Verordnung.Die angeführte ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" ist - wie auch schon richtig beschrieben wird - nicht explizit ...
Stand: 14.05.2024
Dialog: 20794
Gemäß § 4 Absatz 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber "dafür zu sorgen, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzbar sind. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen so zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können."Im Anhang der ArbStättV steht ...
Stand: 17.04.2025
Dialog: 44103
Nein, der Hinweis ist nicht ausreichend. Es sind persönliche Unterweisungen durchzuführen.Im Rahmen der Unterweisung müssen die Versicherten mit dem Flucht- und Rettungsplan vertraut gemacht werden, dazu gehört auch eine praktische Übung.Die Unterweisung soll durch eine Begehung der Fluchtwege unterstützt werden. Die Pflicht des Arbeitgebers zur Durchführung von Unterweisungen ergibt ...
Stand: 28.03.2024
Dialog: 43915
Die Risikobeurteilung für die stationäre Bandschleifmaschine ist vom Hersteller nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der Norm DIN EN ISO 12100 durchzuführen sowie der erforderliche Performance Level nach der Norm DIN EN ISO 13849-1 zu bestimmen. Die Schutzmaßnahmen sind nach der Rangfolge des Drei-Stufen-Verfahrens umsetzen.Im Rahmen der Risikobeurteilung ist festzulegen, ob ...
Stand: 18.04.2023
Dialog: 43004
. die Lage der Erste-Hilfe-Einrichtungen,4. die Lage der Brandschutzeinrichtungen,5. den Standort des Betrachtersund soweit vorhanden6. die Lage der Ausgänge von Nebenfluchtwegen und7. die Lage der Sammelstellen."Darüber hinaus fordert Absatz 4:"Aus dem Plan muss ersichtlich sein, welche Fluchtwege von einem Arbeitsplatz oder dem jeweiligen Standort aus zu nehmen sind, um in einen sicheren Bereich oder ins ...
Stand: 30.10.2024
Dialog: 20357
Nach der ASR A2.3 -"Fluchtwege und Notausgänge" gilt unter Abschnitt 8.1 grundsätzlich, dass Sicherheitszeichen deutlich erkennbar und dauerhaft anzubringen sind.Die Größe der Schilder ist entsprechend der in Tabelle 3 ASR A1.3 - "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" genannten Vorzugsgrößen von Sicherheits-, Zusatz- und Schriftzeichen für beleuchtete Zeichen auszuführen. ...
Stand: 25.06.2024
Dialog: 16597
Nach § 4 Absatz 4 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzbar sind. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen so zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können.Konkretisiert werden die Anforderungen ...
Stand: 16.08.2024
Dialog: 28666
Generell sind Fluchtwege mit einer Sicherheitsbeleuchtung auszurüsten, wenn bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung das gefahrlose Verlassen der Arbeitsstätte nicht gewährleistet ist. Dies hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu prüfen und zu bewerten. Hierbei soll er sich von seiner Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin/ dem Betriebsarzt beraten lassen ...
Stand: 27.03.2025
Dialog: 30238
sind,- Feuerlöscher vorzugsweise in Fluchtwegen, im Bereich der Ausgänge ins Freie, an den Zugängen zu Treppenräumen oder an Kreuzungspunkten von Verkehrswegen/Fluren angebracht sind,- die Entfernung von jeder Stelle zum nächstgelegenen Feuerlöscher nicht mehr als 20 m (tatsächliche Laufweglänge) beträgt, um einen schnellen Zugriff zu gewährleisten,- Feuerlöscher vor Beschädigungen und Witterungseinflüssen ...
Stand: 29.10.2019
Dialog: 22352
. In angemessenen Zeitabständen ist entsprechend dieses Planes zu üben.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge".In Absatz 2 des Abschnitt 11 Unterweisung und Übung zur Evakuierung ist nachzulesen:"(2) Ist für eine Arbeitsstätte die Erstellung eines Flucht- und Rettungsplanes erforderlich ...
Stand: 23.10.2024
Dialog: 4953
soll. Der oben beschriebene "Sommerfall" wird zusätzlich in der ASR A3.5 mit einem gesonderten Punkt. 4.4 geregelt. Hier wird für Außenlufttemperaturen von über +26 °C ein Stufenmodell mit zu beachtenden Randbedingungen und nötigen Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten beschrieben. Dabei können die Beschäftigten bei Lufttemperaturen in Arbeitsräumen in den Stufen bis +30 °C, bis +35 °C und darüber weiter tätig ...
Stand: 15.07.2024
Dialog: 11341
, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Des Weiteren hat der Arbeitgeber einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern.Forderungen an die Ausführung und Fluchtweggestaltung sind in der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" aufgeführt.Fluchtwege müssen ins Freie ...
Stand: 02.05.2024
Dialog: 7137
In § 6 Absatz 3 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist nachzulesen, dass die Unterweisung nach Absatz 1 sich auf Maßnahmen der Brandverhütung und Verhaltensmaßnahmen im Brandfall erstrecken muss, insbesondere auf die Nutzung der Fluchtwege und Notausgänge. Diejenigen Beschäftigten, die Aufgaben der Brandbekämpfung übernehmen, hat der Arbeitgeber in der Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen ...
Stand: 23.10.2023
Dialog: 42656
Nein, dies ist nicht zulässig.Anforderungen an den Flucht- und Rettungsplan finden sich in der Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" und ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge".ASR A1.3 Nummer 6 Absatz 1, 2 und 4:"(1) Flucht- und Rettungspläne (Beispiel siehe Anhang 3) müssen eindeutige Anweisungen zum Verhalten im Gefahrenfall enthalten ...
Stand: 09.10.2024
Dialog: 42904
für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A1.2 "Raumabmessungen und Bewegungsflächen".Unter dem Punkt 5 Absatz 1 ist zu den Grundflächen am Arbeitsplatz folgendes nachzulesen:"(1) Die erforderlichen Grundflächen für Arbeitsräume ergeben sich aus folgenden Flächen: - Bewegungsflächen der Beschäftigten am Arbeitsplatz, - Flächen für Verkehrswege einschließlich der Fluchtwege und Gänge zu den Arbeitsplätzen ...
Stand: 08.01.2025
Dialog: 42486
erforderlich ist, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 ArbStättV. Bei der Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen sind die im jeweiligen Aufenthaltsort bzw. Arbeitsplatz vorliegenden spezifischen Verhältnisse zu berücksichtigen.Nähere Angaben über die Anforderungen an Fluchtwege und Notausgänge werden im Anhang der ArbStättV unter der Nummer 2.3 genannt.Wie dem Sachverhalt zu entnehmen ...
Stand: 04.06.2024
Dialog: 13259
für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A1.8 "Verkehrswege" und die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge".In der ASR A1.8 ist in Abschnitt 4.5 Absatz 3 Folgendes nachzulesen:"Unter Berücksichtigung der Unfallgefahren sind Treppen mit geraden Läufen solchen mit gewendelten Läufen oder gewendelten Laufteilen vorzuziehen. Treppen im Verlauf von Hauptfluchtwegen (nach ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge ...
Stand: 08.11.2024
Dialog: 12423
Gemäß § 4 Abs. 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber "dafür zu sorgen, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzbar sind. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen so zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Der Arbeitgeber hat einen Flucht ...
Stand: 30.01.2023
Dialog: 14653
Die Arbeitsstättenverordnung fordert im Anhang unter Nummer 2.3, dass sich Fluchtwege und Notausgänge in Anzahl, Anordnung und Abmessung nach der Nutzung, der Einrichtung und den Abmessungen der Arbeitsstätte sowie nach der höchstmöglichen Anzahl der dort anwesenden Personen richten müssen.Die geforderten Mindestabmessungen sind in der ASR A2.3 (Abschnitt 5 "Hauptfluchtwege") genannt.Der ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 1707
In der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" ist in Abschnitt 10 Absatz 2 gefordert:"Flucht- und Rettungspläne müssen aktuell, übersichtlich, gut lesbar und farblich unter Verwendung von Sicherheitsfarben sowie von Rettungs- und Brandschutzzeichen gestaltet sein. Angaben zur Gestaltung von Flucht und Rettungsplänen siehe ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung". Das bedeutet ...
Stand: 10.05.2024
Dialog: 15671