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angeordnet werden können und eine flexible Anordnung des Bildschirms, des Schriftguts und der sonstigen Arbeitsmittel möglich ist. Die Arbeitsfläche vor der Tastatur muss ein Auflegen der Handballen ermöglichen.(...)"Die Anforderungen der ArbStättV werden konkretisiert durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten, hier ASR A 1.2 - Raumabmessungen und Bewegungsflächen.Dabei ist es selbstverständlich ...
Stand: 13.11.2021
Dialog: 4702
Die Prüfung ortsveränderlicher und ortsfester elektrischer Arbeitsmittel werden im Arbeitsschutzrecht nach den §§ 3(6) und 14 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV und nach § 5 der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" durchgeführt (zu finden über www.dguv.de/publikationen). Nach § 5 der DGUV Vorschrift 3 hat der Unternehmer dafür zu sorgen ...
Stand: 22.09.2016
Dialog: 13788
der Betriebssicherheitsverordnung (§ 14 „Prüfung der Arbeitsmittel“) entsprechen. Die Betriebssicherheitsverordnung regelt die Belange für den Umgang mit Arbeitsmitteln, jedoch nicht den Umgang mit PSA."Es ist zumindest sicherzustellen, dass die PSA gegen Absturz vor der ersten Inbetriebnahme durch Sichtprüfung auf ihren ordnungsgemäßen Zustand und auf einwandfreies Funktionieren überprüft wird.Weitere Regelungen sind uns ...
Stand: 08.04.2025
Dialog: 43520
mit der arbeitsschutzrechtlichen Unterweisung (§ 12 Absatz 1 ArbSchG, § 4 DGUV Vorschrift 1) erfolgen. Diese hat vor Aufnahme und bei Veränderung der Tätigkeit sowie bei Einführung neuer Arbeitsmittel oder Technologien zu erfolgen. Eine Unterweisung muss regelmäßig, mindestens aber einmal jährlich wiederholt werden (siehe z.B. § 12 Absatz 1 BetrSichV, § 4 DGUV Vorschrift 1)." (Abschnitt 5.1 AfMu-Regel (MuSchG) 10.1.01 ...
Stand: 23.04.2025
Dialog: 44102
) Gefährdungen zu ermitteln und Maßnahmen festzulegen.Ihr Arbeitgeber trägt also grundsätzlich für die bereitgestellten Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung und für erforderliche Maßnahmen bei Nutzung von Radladern durch Beschäftigte die arbeitsschutzrechtliche Verantwortung. Werden Beschäftigte in fremden Betrieben tätig, muss auch für diese Tätigkeiten eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 16471
an die Softwareergonomie.Außerdem gilt § 6 Grundlegende Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Dort steht u.a. „Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass die Arbeitsmittel sicher verwendet und dabei die Grundsätze der Ergonomie beachtet werden."Die DGUV hat die folgenden Schriften herausgegeben, in denen die Softwareergonomie behandelt wird:DGUV Regel 115-401 Branche ...
Stand: 19.07.2023
Dialog: 43791
Regalanlagen sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und dementsprechend Prüfungen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu unterziehen (§ 3 BetrSichV)). Dabei muss der Arbeitgeber grundsätzlich Art, Umfang und Fristen von Prüfungen und die notwendigen Voraussetzungen der Prüfperson eigenverantwortlich festlegen.Entsprechend § 14 BetrSichV ...
Stand: 20.09.2021
Dialog: 42960
Arbeitsschutzgesetz i. V. m. der Betriebssicherheitsverordnung die richtige Auswahl im Sinne einer bestimmungsgemäßen Verwendung für das von Ihm vorgesehene Arbeitsmittel treffen und anschließend seinen Beschäftigten zum sicheren Heben und Transportieren von Lasten zur Verfügung stellen.Hinweis:Normen können kostenpflichtig über den BEUTH Verlag bezogen werden. ...
Stand: 19.02.2020
Dialog: 43050
als fester technischer Bestandteil des Arbeitsmittels sowie hochwirksame Absaugungen nach Anhang 1 gehören...." ...
Stand: 19.07.2021
Dialog: 19270
mit Gefahr- oder Biostoffen, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten, in nicht unwesentlichem Maße die betriebliche Erfahrung zu berücksichtigen. Als Hilfskriterien sind z. B. zu nennen:- Qualifikation der Arbeitnehmer,- wie technisch aufwendig ist das Arbeitsmittel,- sind Betriebsstörungen absehbar.Ziel des Arbeitsschutzgesetzes -ArbSchG- und der Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV ...
Stand: 09.07.2019
Dialog: 17041
Arbeitsmittel – Fachwissen für Prüfpersonen“ beschrieben. Nach § 14 BetrSichV muss die Prüfung von einer zur Prüfung befähigten Person (siehe TRBS 1203) durchgeführt werden. Die Prüffristen sind vom Unternehmer im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln.Die im Folgenden angegebenen Prüffristen gelten als in der Praxis bewährt und sind als Empfehlung zu betrachten.1.Stationäre elektrische Anlagen ...
Stand: 14.03.2023
Dialog: 26279
durch den Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit können unter anderem sein die– Planung, Errichtung und Änderung von Betriebsanlagen,– Einführung neuer Arbeitsmittel, die ein erhöhtes oder verändertes Gefährdungspotenzial zur Folge haben,– grundlegende Änderung von Arbeitsverfahren,– Einführung neuer Arbeitsverfahren,– Gestaltung neuer Arbeitsplätze und -abläufe,– Einführung neuer Arbeitsstoffe bzw ...
Stand: 24.02.2022
Dialog: 26363
Bei dem Anhänger handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Insbesondere sind die Anforderungen der Nummer 1 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden, Arbeitsmitteln" des Anhang 1 BetrSichV zu beachten.Konkretisiert werden die Anforderungen der BetrSichV in den Technischen Regeln ...
Stand: 13.02.2022
Dialog: 43637
der Prüfung für ortsveränderliche elektrischen Betriebsmittel erhalten Sie in der DGUV Information 203-070 "Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel - Fachwissen für den Prüfer". Um jetzt auf Ihre Ausgangsfrage zurückzukommen: Werden die vorgenannten Anforderungen erfüllt, ist eine zusätzliche Kennzeichnung der Geräte nicht zwingend erforderlich. Die zusätzliche Kennzeichnung ...
Stand: 10.03.2017
Dialog: 6653
festzulegen. Prüfverpflichtungen ergeben sich dann aus § 14 der BetrSichV. In § 14 Absatz 4 ist zusätzlich festgelegt, dass bei der Prüfung der in Anhang 3 genannten Arbeitsmittel die dort genannten Vorgaben zusätzlich zu den Vorgaben der Absätze 1 bis 3 gelten. In Anhang 3 finden unter der Nummer 3 zwei Tabellen in denen die Prüffristen und Prüfzuständigkeiten festgelegt sind. Aus den Tabellen ...
Stand: 31.01.2024
Dialog: 8257
der Benutzung von Arbeitsmitteln gilt nach der BetrSichV, dass ein Arbeitgeber jeweils die Verantwortung für seine Arbeitnehmer hat. Insofern hat jeder Arbeitgeber die Maßnahmen zu treffen, die für die sichere Bereitstellung und Benutzung durch seine Arbeitnehmer erforderlich sind.Wird ein und dasselbe Arbeitsmittel von Beschäftigten mehrerer Arbeitgeber bei der Arbeit benutzt (z. B. Arbeitsgerüste), so hat ...
Stand: 02.02.2018
Dialog: 13454
abstürzender Beschäftigter vorhanden sein. Auffangeinrichtungen sind z. B. Schutznetze, Schutzwände, Schutzgerüste, die auftretende Kräfte aufnehmen und ableiten können.3. Persönliche Schutzmaßnahmen gegen AbsturzSind aufgrund der Eigenart des Arbeitsmittels oder der durchzuführenden Arbeiten Absturzsicherungen oder Auffangeinrichtungen nicht geeignet oder nicht möglich, ist die Benutzung von persönlichen ...
Stand: 22.11.2024
Dialog: 6075
können.Durch § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG wird geregelt, dass der Arbeitgeber für eine geeignete Organisation sorgen muss. Dies umfasst somit auch die Organisation der Ersten Hilfe, der Prüfung von Arbeitsmittel und die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Konkretisiert werden diese Pflichten durch die Arbeitsschutzvorschriften nach § 18 ArbSchG (Betriebssicherheitsverordnung, arbeitsmedizinische ...
Stand: 13.07.2024
Dialog: 43976
der Messungen und Ermittlungen nach § 7 Absatz 8 zu berücksichtigen,4.Möglichkeiten einer Substitution,5.Arbeitsbedingungen und Verfahren, einschließlich der Arbeitsmittel und der Gefahrstoffmenge,6.Arbeitsplatzgrenzwerte und biologische Grenzwerte,7.Wirksamkeit der ergriffenen oder zu ergreifenden Schutzmaßnahmen,8.Erkenntnisse aus arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen nach der Verordnung ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 4000
erforderlich:Es muss zur Telearbeit eine arbeitsvertragliche Regelung zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten geben.Das Mobiliar, und die Arbeitsmittel, einschließlich der Kommunikationseinrichtungen müssen vom Arbeitgeber oder von einer von ihm beauftragten Person bereitgestellt und installiert werden.Der Bildschirmarbeitsplatz muss den Vorgaben der Nummer 6 im Anhang der ArbStättV entsprechen.Es muss ...
Stand: 10.02.2020
Dialog: 43357