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, bei der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie bei großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein.(3) Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. Fortbildung, Urlaub und Krankheit, zu berücksichtigen." ...
Stand: 31.12.2020
Dialog: 42950
, die auch nach einer Erholungs-Auszeit (z.B. nach dem Urlaub) nicht verschwindet - Zunehmende Distanzierung von der Arbeit, d.h. der Verlust der inneren Beziehung zur Arbeit, der sich in einem verringerten Bedürfnis nach Erfolg und abwertenden Gedanken über die Arbeit äußert. - Körperliche Beschwerden, wie z.B. Schlafstörungen, höhere Anfälligkeit für Krankheiten, Appetitlosigkeit, Verdauungsbeschwerden, Kopf ...
Stand: 06.09.2017
Dialog: 13385
Nein, das reicht nicht aus.Gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Der Arbeitgeber ist somit dafür verantwortlich, dass die Mitarbeiter die Unterweisungen erhalten. Dies ist unabhängig davon, ob Mitarbeiter angesetzte Termine einhalten können oder n ...
Stand: 28.05.2019
Dialog: 25417
über die Aufgabenerfüllung erfolgen. Ziel muss dabei sein, dass die Ersthelfer unter Berücksichtigung der Art der Gefahren, der Struktur der Ausdehnung des Betriebes so zu plazieren sind, dass bei einem Unfall ein Ersthelfer zu jeder Zeit in der Nähe ist. Dabei sind auch erforderliche Vertretungen, im Falle von Urlaub, Krankheit, Schichtdienst, etc. der Ersthelfer zu berücksichtigen. ...
Stand: 17.10.2014
Dialog: 6641
aus, dass die erforderliche Anzahl an Ersthelfern im Betrieb zu jeder Zeit gewährleistet sein muss. Dabei ist der Abwesenheit von Ersthelfern, z. B. durch Urlaub, Krankheit, Schichtdienst, Rechnung zu tragen. Die Ersthelfer sind unter Berücksichtigung der Art der Gefahren, der Struktur der Ausdehnung des Betriebes so zu platzieren sind, dass bei einem Unfall ein Ersthelfer in der Nähe ist.Zusammengefasst bedeuten ...
Stand: 15.10.2024
Dialog: 15781
, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie bei großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein.(3) Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. Fortbildung, Urlaub und Krankheit, zu berücksichtigen."Weitere Informationen finden Sie in der DGUV Information 205-023 "Brandschutzhelfer".Auf die DGUV Information 205-003 ...
Stand: 10.03.2025
Dialog: 28161
Maßnahmen des Arbeitsschutzes müssen stets vom Arbeitgeber auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung getroffen werden. Beim Erstellen der Gefährdungsbeurteilung und dem Festlegen der Maßnahmen soll sich der Arbeitgeber von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt beraten und unterstützen lassen.Lässt ein Arbeitgeber Tätigkeiten in einem Kühlhaus bei den genannten Temperaturen ...
Stand: 04.06.2014
Dialog: 16342
und die Anwendung von Röntgenstrahlung selbst verantwortet.Eine Bestellung von Strahlenschutzbeauftragten ist aber immer sinnvoll, da im Falle von längeren Abwesenheiten, wie z. B. Krankheit und Urlaub, die Aufsicht über den Betrieb der Röntgeneinrichtung nicht gewährleistet ist. Dies ist u.a. in § 70 Abs. 1 StrlSchG aufgeführt: soweit es für die Gewährleistung des Strahlenschutz bei der Tätigkeit notwendig ...
Stand: 08.07.2022
Dialog: 43678
zur Kontrolle der Organfunktionen wie Herz-, Leber- oder Nierenfunktion, von Menschen mit nicht ansteckenden Krankheiten oder zur therapeutischen Arzneimittelkontrolle• Für Versicherungs- oder Beschäftigungszwecke entnommene Proben mit dem Ziel, Drogen oder Alkohol festzustellen• Schwangerschaftstests• Biopsien zur Feststellung von Krebs (zum Beispiel Schnellschnitte)• Feststellung von Antikörpern in Menschen ...
Stand: 06.05.2021
Dialog: 42787
. Es umfasst die Information des oder der Beschäftigten über den Nutzen der Impfung und die zu verhütende Krankheit, die Aufklärung über Beginn und Dauer der Schutzwirkung, mögliche unerwünschte Arzneimittelwirkungen und Komplikationen, Empfehlungen über Verhaltensmaßnahmen im Anschluss an die Impfung sowie Hinweise zu Folge- und Auffrischimpfungen.(2) Bei zeitlich begrenzter Gegenanzeige (zum Beispiel ...
Stand: 03.12.2020
Dialog: 43066
in Zeitabständen von zwei Jahren fortgebildet werden.Die Vorgaben der DGUV Vorschrift 1 werden in der DGUV Regel 1 präzisiert. Unter Nr. 4.8 "Zahl und Ausbildung der Ersthelfer" ist u.a. vorgegeben:"Die erforderliche Anzahl an Ersthelfern im Betrieb muss zu jeder Zeit gewährleistet sein. Dabei ist der Abwesenheit von Ersthelfern, z.B. durch Urlaub, Krankheit, Schichtdienst, Rechnung zu tragen. Die Ersthelfer ...
Stand: 29.08.2018
Dialog: 42426
. Ferner ist zu prüfen, inwiefern die Versetzung im Rahmen der Mitbestimmung zustimmungspflichtig ist (§ 99 Betriebsverfassungsgesetz/BetrVG).Soll eine Versetzung mit besonderen Anforderungen an die Beobachtung aufgrund einer vorangegangen Krankheit begründet werden muss dies mit entsprechender Fachkunde begründet werden. Dies setzt im vorliegenden Fall ein ärztliches Gutachten durch den Betriebsarzt ...
Stand: 03.03.2022
Dialog: 30354
Fällen, die unabhängig vom Willen der Betroffenen eintreten und deren Folgen nicht auf andere Weise zu beseitigen sind, möglich (§ 14 Arbeitszeitgesetz). Den Ausfall des ablösenden Dienstes durch Krankheit kann man nicht als außergewöhnlichen Fall im Sinne des § 14 Arbeitszeitgesetz bezeichnen. Daher muss der Arbeitgeber bei seiner Dienstplanung den Ausfall des ablösenden Dienstes, berücksichtigen ...
Stand: 11.01.2023
Dialog: 5109
zu einer Infektion führen können, ist dies bei Hepatitis-B-Viren recht unwahrscheinlich.Es ist aber auch von erheblicher Bedeutung, welche Gräber sich in der Nachbarschaft befinden. Sind dort z. B. Tote bestattet, die infolge von Seuchen oder epidemischen Krankheiten gestorben sind, ist zu bedenken, dass bestimmte Mikroorganismen auch innerhalb des Erdreichs ohne Licht längere Zeit überleben können. Sollte ...
Stand: 19.07.2022
Dialog: 4496
an Ersthelfern im Betrieb muss zu jeder Zeit gewährleistet sein. Dabei ist der Abwesenheit von Ersthelfern, z. B. durch Urlaub, Krankheit, Schichtdienst, Rechnung zu tragen. Die Ersthelfer sind unter Berücksichtigung der Art der Gefahren, der Struktur und der Ausdehnung des Betriebes so zu platzieren, dass bei einem Unfall ein Ersthelfer in der Nähe ist. Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 14.11.2017
Dialog: 13477
zur Klärung der Arbeitsplatzrelevanz), bei Betreuung nach Extremerlebnissen und bei Einschränkung der Arbeitsfähigkeit und ärztlichen Attesten kann eine Untersuchung auf Wunsch des Beschäftigten durchgeführt werden.Führt der Betriebsarzt Eignungsuntersuchungen durch, sollte er den zu untersuchenden Mitarbeiter über Unterschiede zur arbeitsmedizinischen Vorsorge aufklären.Neben dem Arbeitsschutzgesetz ...
Stand: 21.06.2015
Dialog: 13944
Grundsätzlich handelt es sich bei den von Ihnen genannten Untersuchungen nicht um "Eignungsuntersuchungen", sondern um Untersuchungen, die im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV - den entsprechend gefährdeten Mitarbeitern angeboten werden.Eine Duldungspflicht für die Untersuchung besteht nicht, die sog. "Pflichtvorsorge ...
Stand: 10.04.2021
Dialog: 23578
Nach § 1 Abs. 6 und 7 Fahrpersonalverordnung (FPersV) hat der Fahrer generell eine Nachweispflicht (d.h. Mitführpflicht der Arbeitszeitnachweise) für die vorangegangenen 28 Kalendertage. Der Nachweispflicht kommt der Fahrer aber bei der Ruhezeit übers Wochenende bereits dadurch nach, dass diese Zeiten gemäß § 2 Abs. 2 FPersV in Verbindung mit Art. 15 der VO EWG 3821/85 bei Übernahme des Fahrzeugs ...
Stand: 17.01.2018
Dialog: 6554
Für die Beschäftigung von Jugendlichen gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG. Dort sind unter § 22 Tätigkeiten aufgeführt, mit denen Jugendliche nicht beschäftigt werden dürfen. Dies sind u.a. Arbeiten, die mit Unfallgefahren verbunden sind, von denen anzunehmen ist, dass Jugendliche sie wegen mangelnden Sicherheitsbewußtseins oder mangelnder Erfahrung nicht erkennen oder nicht abwenden kö ...
Stand: 11.02.2025
Dialog: 21141
Krankheiten oder Unwohlsein) dürfen Beschäftigte erst beschäftigt werden, nachdem diese einer ermächtigten Ärztin/ einem ermächtigten Arzt vorgestellt wurden. (Lt. §§ 10 und 11 DruckLV) Generell gilt nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) (§ 11 Absatz 4) ein Beschäftigungsverbot für schwangere Frauen in belastender Arbeitsumgebung, wozu auch Tätigkeiten in Druckluft gehören. Grundsätzlich ...
Stand: 04.02.2024
Dialog: 43885