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Der Unternehmer muss eine Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung erstellen.Im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung (§§ 5,6 Arbeitsschutzgesetz i.V.m. § 3 Arbeitsstättenverordnung und ASR A 2.1) muss er zunächst ermitteln, ob eine Absturzhöhe von mehr als 1.0 m gegeben ist. Lassen sich entsprechend des TOP-Prinzips keine Absturzsicherungen oder Auffangeinrichtungen einrichten ...
Stand: 31.01.2020
Dialog: 43028
Nein! Es handelt sich beim Arbeiten über die Hand um Arbeiten, die der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) unterliegen. Anhang 5.2 der ArbStättV bzw. die ASR A 2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen" unter Punkt 8.2 Absatz 7 sagt hierzu:„Schutzvorrichtungen, die ein Abstürzen von Beschäftigten verhindern (Absturzsicherungen), müssen vorhanden ...
Stand: 10.01.2024
Dialog: 23486
sind Absturzsicherungen vorzusehen. Diese Vorrichtungen müssen so gestaltet und so beschaffen sein, dass Abstürze verhindert und Verletzungen der Beschäftigten so weit wie möglich vermieden werden. Feste Absturzsicherungen dürfen nur an Zugängen zu Leitern oder Treppen unterbrochen werden. Lassen sich im Einzelfall feste Absturzsicherungen nicht verwenden, müssen stattdessen andere Einrichtungen zum Auffangen ...
Stand: 18.01.2023
Dialog: 43748
Wie der FBHM-100 „Personensicherung am Kran – Handlungshilfe für Betreiber“ zu entnehmen ist, sind Krane grundsätzlich nicht für die Personensicherung gegen Absturz vorgesehen. Unter welchen Umständen dies trotzdem möglich ist, entnehmen Sie bitte der FBHM-100. ...
Stand: 04.11.2020
Dialog: 23158
Der Arbeitgeber hat bei der Festlegung und Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes einige allgemeine Grundsätze zu beachten. So ist in § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)geregelt, dass bei Arbeitsschutzmaßnahmen die Gefahr grundsätzlich an der Quelle zu bekämpfen ist, dass individuelle Schutzmaßnahmen nachrangig zu anderen Schutzmaßnahmen sind, und dass die Maßnahmen dem Stand der Technik ent ...
Stand: 28.05.2018
Dialog: 42312
Durchführungsanweisung entnehmen können, werden hier zwar Absturzsicherungen gefordert (§ 6); bei Böschungen mit einer Neigung von bis zu 1:1 (45°) kann das Schutzziel aber auch durch geeignete Bepflanzungen erreicht werden.Insgesamt sollte die Notwendigkeit einer Absturzsicherung sowie deren Art bzw. Ausführung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (§ 3 Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) geprüft ...
Stand: 06.06.2023
Dialog: 42562
müssen auf die möglichen Gefährdungen beim Kunden (-Arbeitsplatz) vor Aufnahme der Tätigkeit abgestimmt sein. Ausführliche HInweise zu Absturzsicherungen erhalten Sie in der DGUV Regel 201-054 "Dach-, Zimmer- und Holzbauarbeiten".Beim Einsatz von Fremdfirmen obliegen die Arbeitsschutzpflichten nicht nur dem Auftragnehmer, sondern auch dem Auftraggeber. Grundlage ist hier neben dem Arbeitsschutzgesetz die DGUV Vorschrift ...
Stand: 16.05.2023
Dialog: 6265
Maßnahmen haben Vorrang vor organisatorischen und individuellen Schutzmaßnahmen. Sie sind entsprechend der nachfolgenden Rangfolge zu treffen. 1. Absturzsicherungen 2. Lassen sich aus betriebstechnischen Gründen (z. B. Arbeitsverfahren, zwingende technische Gründe) Absturzsicherungen nicht verwenden, müssen an deren Stelle Auffangeinrichtungen vorhanden sein. 3. Lassen sich keine Absturzsicherungen ...
Stand: 30.10.2024
Dialog: 44036
).(2) Die Schutzmaßnahmen sind entsprechend der nachstehenden Rangfolge auszu-wählen:1. AbsturzsicherungenAbsturzsicherungen sind Schutzvorrichtungen wie z. B. Abdeckungen, Geländer oder Seitenschutz, die auftretende Kräfte aufnehmen und ableiten können.2. AuffangeinrichtungenLassen sich aus arbeitstechnischen Gründen Absturzsicherungen nicht verwenden, müssen Schutzeinrichtungen zum Auffangen ...
Stand: 22.11.2024
Dialog: 6075
über Flur sind, müssen dort, wo keine ständigen Be- und Entladestellen vorhanden sind, mit Absturzsicherungen ausgerüstet werden. Die Regelausführung der Absturzsicherung ist ein mindestens 1 m hohes Geländer mit Handlauf, Knie- und Fußleiste. Auf- und Abgänge müssen immer mit einem Geländer versehen werden. Ungesicherte Rampenkanten (ständige Be- und Entladestellen) sind durch gelb-schwarze ...
Stand: 26.07.2023
Dialog: 7455
Ein Bockgerüst ist als Werkzeug ein Arbeitsmittel im Sinne von § 2 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Anhang 1 Nummer 3 der BetrSichV ist zu beachten, da diese Anforderungen bei zeitweiligem Arbeiten an hoch gelegenen Arbeitsplätzen unter Verwendung von Gerüsten gelten. Gemäß Anhang 1 Nummer 3.1.5 ist an Arbeitsmitteln mit Absturzgefährdung eine Absturzsicherung vorzusehen.Der Begriff ...
Stand: 12.03.2025
Dialog: 42667
Anforderungen zum Schutz gegen Absturz findet man im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) im. Unter Nummer 2.1 wird aufgeführt, dass Arbeitsplätze, bei denen die Gefahr des Absturzes von Beschäftigten besteht, mit Einrichtungen versehen sein müssen, die verhindern, dass Beschäftigte abstürzen können. Konkretisierende Anforderungen zum Schutz gegen Absturz werden in der ASR A2.1 "Schutz ...
Stand: 09.04.2017
Dialog: 13514
Bei dem in der Frage aufgeworfenen 80-cm-Abstand handelt es sich vermutlich um eine Aussage in der DGUV Regel 108-007 "Lagereinrichtungen und -geräte" (z.Z. in Überarbeitung). Dort wird unter Ziffer 4.3.4.4 ausgeführt:"Absturzsicherungen an Be- und Entladestellen müssen als aufklappbare oder verschiebbare Geländer vorhanden sein. Die Geländer dürfen sich nicht nach außen öffnen lassen ...
Stand: 10.04.2021
Dialog: 18589
Grundsätzlich gilt die Baustellenverordnung (BaustellV) nur dann, wenn ein Bauvorhaben im Sinne der BaustellV ausgeführt wird. Dies ist dann der Fall, wenn eine oder mehrere bauliche Anlagen errichtet, geändert oder abgebrochen werden.Da es sich hier aufgrund ihrer Beschreibung in Verbindung mit o. g. Legaldefinition um kein Bauvorhaben im Sinne der BaustellV handelt und die daraus resultierende V ...
Stand: 07.01.2020
Dialog: 42987
Arbeitsplatz vorhanden ist.Zur Gestaltung von Arbeitsplätzen auf Fahrzeugen siehe auch Anhang 2."Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die Absturzsicherung auf dem Fahrzeug eigenverantwortlich zu beurteilen und entsprechende Maßnahmen festzulegen. Hierbei kann er sich durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt unterstützen lassen.Hinweis:Für weitere Fragen ...
Stand: 11.03.2020
Dialog: 43075
mit Absturzsicherungen vorhanden sein, wenn die Absturzhöhe mehr als 1 m beträgt. Geeignete Einrichtungen sind z.B. Arbeitsbühnen, Gerüste, Podeste; Absturzsicherungen sind z.B. Geländer. Bei Arbeitsbühnen, von denen aus beidseitig Instandhaltungsarbeiten, z.B. bei der Instandhaltung von Schienenfahrzeugen, durchgeführt werden, muss die Sicherung gegen Absturz auch gewährleistet sein, wenn sich auf einer Seite kein ...
Stand: 23.02.2015
Dialog: 23181
der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und umzusetzen. In die Gefährdungsbeurteilung ist die DGUV Vorschrift 70 (bisher: BGV D29) "Fahrzeuge" einzubeziehen. Anforderungen an Absturzsicherungen sind § 24 "Arbeitsplätze auf Fahrzeugen" und § 25 "Ein- und Ausstiege, Aufstiege" sowie den entsprechenden Durchführungsanweisungen zu entnehmen. Hinweis: Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wird unter www.dguv.de/publikationen ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 14468
PSA gegen Absturz (PSAgA) muss mindestens jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden. In der Ausbildung werden hierfür Kenntnisse vermittelt. Außerdem sind die Vorgaben des Herstellers der PSAgA zu beachten. Ein fester Bewertungsmaßstab hierfür ist uns nicht bekannt. Die Bewertung muss aber sicherlich deutlich kritischer als z. B. bei Zurrgurten erfolgen. Eine einfache Übernahme der angespro ...
Stand: 31.01.2017
Dialog: 26497
werden können." Umfangreiche Informationen zum sicheren Umgang mit Leitern und Tritten werden in der gleichnamigen DGUV Information 208-016 (bisher: BGI 694) "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten" angeboten. Das Verlassen der Leiter/Begehen der zu sichernden Ladung ist in Höhen über 2 Metern wegen fehlender Absturzsicherungen nicht zulässig. Weitere Arbeitsverfahren: - Für den Personentransport zu hoch ...
Stand: 25.11.2016
Dialog: 3964
Ja, alle Beschäftigten, die während ihrer Arbeit einer Absturzgefährdung ausgesetzt sind, die nicht durch technische und organisatorische Maßnahmen oder kollektive Absturzsicherungen, wie Geländer, Netze, o.ä. verhindert werden kann, müssen sich durch geeignete Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) sichern. Das ist die Grundpflicht des Arbeitgebers gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG ...
Stand: 05.01.2024
Dialog: 5835